Investitionsbeihilfe für Forschungsinfrastrukturen
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Forschungsinfrastrukturen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, können in den Genuss einer Beihilfe für den Auf- und Ausbau – in erster Linie in Form eines Zuschusses – gelangen.
Die Anträge auf Gewährung der Beihilfe werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.
Betroffene Personen
Die Beihilfe richtet sich an Forschungsinfrastrukturen:
- das heißt Einrichtungen, Ressourcen und damit verbundene Dienstleistungen, die von Wissenschaftlern für die Forschung in ihren jeweiligen Fachgebieten genutzt werden;
- die in Luxemburg niedergelassen sind; und
- die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
Unter diese Definition fallen Geräte und Instrumente für Forschungszwecke, wissensbasierte Ressourcen wie Sammlungen, Archive oder strukturierte wissenschaftliche Informationen, Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnologie wie GRID-Netze, Rechner, Software und Kommunikationssysteme sowie sonstige besondere Einrichtungen, die für die Forschung unverzichtbar sind.
Solche Infrastrukturen können:
- an einem einzigen Standort angesiedelt sein; oder
- in Form eines organisierten Netzes von Ressourcen auf mehrere Länder verteilt sein.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die Empfänger der Beihilfe müssen die allgemeinen Bedingungen erfüllen, die für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation gelten.
Besondere Voraussetzungen
Der Zugang zur Infrastruktur muss:
- für mehrere Nutzer offen sein; und
- auf transparenter und nicht diskriminierender Basis erteilt werden.
Unternehmen, die mindestens 10 % der Investitionskosten einer Infrastruktur finanziert haben, können jedoch in den Genuss eines bevorzugten Zugangs zu günstigeren Bedingungen kommen. Der bevorzugte Zugang, dessen Voraussetzungen öffentlich gemacht werden, muss entsprechend dem Beitrag des Unternehmens zu den Investitionskosten eingeräumt werden.
Übt die Infrastruktur sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, müssen die Finanzierung, die Kosten und die Erlöse jeder Art von Tätigkeit getrennt ausgewiesen werden, und zwar auf der Grundlage von Rechnungslegungsgrundsätzen, die konsequent angewandt werden und objektiv begründbar sind.
Der zu zahlende Preis für den Betrieb oder die Nutzung der Infrastruktur muss dem Marktpreis entsprechen.
Förderfähige Kosten
Förderungsfähig sind Kosten im Zusammenhang mit:
- Investitionen in materielle Vermögenswerte;
- Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (Patentrechte, Lizenzen, Know-how oder andere Arten von geistigem Eigentum).
Fristen
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie (oder die von Ihnen bevollmächtigte Person) müssen den Antrag auf Gewährung der Investitionsbeihilfe für Forschungsinfrastrukturen über einen Online-Assistenten stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Belege
Die Unterlagen für die Beantragung der Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:
- Name und Beschreibung des Unternehmens;
- Größe des Unternehmens gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014;
- Organigramm des Unternehmens;
- abgeschlossene Jahresabschlüsse der letzten beiden Steuerjahre des antragstellenden Unternehmens und gegebenenfalls der wirtschaftlichen Einheit, der es angehört;
- Beschreibung des Projekts, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- Beschreibung des wirtschaftlichen Potenzials des Projekts;
- gegebenenfalls Beschreibung:
- der Art und Weise, wie der Vermögenswert, für den die Beihilfe gewährt werden soll, genutzt wird;
- des innovativen Charakters des Projekts;
- der technologischen Herausforderungen des Projekts;
- der wirtschaftlichen Verwertung der Projektergebnisse;
- Standort des Vorhabens;
- Auflistung der förderfähigen Kosten des Projekts;
- für das Projekt benötigte Form und Höhe der Beihilfe;
- Businessplan des Projekts, der:
- die erwarteten Kosten und Einnahmen enthält; und
- die aufgestellten Hypothesen untermauert;
- Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass das antragstellende Unternehmen über die angesichts des finanziellen Umfangs des Projekts erforderlichen Eigenmittel verfügt;
- bei Anträgen über 500.000 Euro, die von Großunternehmen gestellt werden: Beschreibung des kontrafaktischen Szenarios, das ohne die Beihilfe wahrscheinlich wäre. Das kontrafaktische Szenario kann aus einem alternativen Projekt oder dem Fehlen eines alternativen Projekts bestehen;
- für Beihilfen unter 100.000 Euro: eine eidesstattliche Erklärung betreffend andere De-minimis-Beihilfen, die gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 oder der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 bezogen wurden;
- alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Projekts oder den Anreizeffekt der Beihilfe zu beurteilen.
Alle Unternehmen, die vor weniger als 3 Jahren gegründet wurden, müssen einen Businessplan vorlegen, der einen voraussichtlichen Liquiditätsplan für einen Zeitraum von 3 Jahren enthält.
Höchstbetrag der Beihilfe
Für jede Investition zugunsten von Forschungsinfrastrukturen muss der Bruttobetrag der Beihilfe mindestens betragen:
- 1.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen; und
- 100.000 Euro für große Unternehmen.
Der Höchstbetrag der Beihilfe wird auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts berechnet und darf 50 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Wenn mindestens 2 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) öffentliche Mittel bereitstellen oder wenn die Forschungsinfrastruktur auf EU-Ebene bewertet und ausgewählt wird, kann die Beihilfeintensität auf maximal 60 % der förderfähigen Kosten erhöht werden.
Erhält die Forschungsinfrastruktur sowohl für ihre wirtschaftlichen als auch für ihre nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten öffentliche Mittel, muss der Empfänger einen Kontrollmechanismus einrichten, der sicherstellt, dass die geltende Beihilfeintensität nicht infolge einer Zunahme der wirtschaftlichen Tätigkeiten gegenüber der zum Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe angenommenen Situation überschritten wird.
Auszahlung der Beihilfe
Der Kapitalzuschuss wird nach Abschluss des Projekts ausgezahlt.
Es können jedoch eine oder mehrere Teilzahlungen der Beihilfe beantragt werden, nachdem ein Teil der Kosten, für die die Beihilfe gewährt wurde, tatsächlich entstanden sind.
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Dieser kann auf 2 verschiedene Weisen durchgeführt werden:
- auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
- auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
Luxemburg
L-2914 Luxemburg
- E-Mail:
- FAE@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/fr.html
-
Luxinnovation Beihilfen
- Adresse:
- 5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 43 62 63 1
- E-Mail:
- aides@luxinnovation.lu
- Website:
- http://www.luxinnovation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Tutorials
Links
Weitere Informationen
-
Benutzerleitfaden zur Definition von KMU
auf der Webseite des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union
-
Summary table of the different types of R&D aid
Pdf • 104 KB
-
Übersichtstabelle der verschiedenen Beihilfearten
Pdf • 159 KB
-
What is the size of your company?
Video von Luxinnovation auf YouTube
-
Vorgang zur Beantragung von Beihilfen für Unternehmen: Verzeichnis der je nach beantragter Beihilfe beizufügenden Belege
Pdf • 136 KB
Rechtsgrundlagen
-
Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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Konsolidierter Text: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
-
Loi du 6 juin 2025
relative à la promotion de la recherche, du développement et de l’innovation
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