Investitionsbeihilfen zugunsten von Forschungsinfrastrukturen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Forschungsinfrastrukturen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, können in den Genuss einer Beihilfe für den Bau oder die Modernisierung in Form einer Kapitalsubvention, eines rückzahlbaren Vorschusses, einer Zinsvergünstigung, einer Sicherheit oder eines Darlehens kommen.  

Die Beihilfeanträge werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.

Betroffene Personen

Die Beihilfe richtet sich an in Luxemburg niedergelassene und wirtschaftliche Tätigkeiten ausübende Forschungsinfrastrukturen, das heißt Einrichtungen, Ressourcen und damit verbundene Dienstleistungen, die von Wissenschaftlern für die Forschung genutzt werden. 

Unter diese Definition fallen Geräte und Instrumente für Forschungszwecke, wissensbasierte Ressourcen wie Sammlungen, Archive oder strukturierte wissenschaftliche Informationen, Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnologie wie GRID-Netze, Rechner, Software und Kommunikationssysteme sowie sonstige besondere Einrichtungen, die für die Forschung unverzichtbar sind.

Solche Infrastrukturen können an einem einzigen Standort angesiedelt oder auch in Form eines organisierten Netzes von Ressourcen auf mehrere Länder verteilt sein.  

Voraussetzungen

Allgemeine Bedingungen

Die Empfänger der Beihilfe müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.

Besondere Voraussetzungen

Der Zugang zur Infrastruktur muss für mehrere Nutzer auf transparenter und nicht diskriminierender Basis offen sein. Unternehmen oder Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die mindestens 10 % der Investitionskosten einer Infrastruktur finanziert haben, können in den Genuss eines bevorzugten Zugangs zu günstigeren Bedingungen kommen. Der bevorzugte Zugang, dessen Voraussetzungen öffentlich gemacht werden, wird entsprechend dem Beitrag zu den Investitionskosten eingeräumt.  

Förderfähige Kosten

Folgende Kosten sind förderfähig:

  • Kosten von Investitionen in materielle Vermögenswerte;
  • Kosten von Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (Patentrechte, Lizenzen, Know-how oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums). 

Übt die Infrastruktur sowohl wirtschaftliche als auch nicht wirtschaftliche Tätigkeiten aus, werden die Finanzierung, die Kosten und Einkünfte jeder Art von Tätigkeit getrennt verbucht.

Der zu zahlende Preis für den Betrieb oder die Nutzung muss dem Marktpreis entsprechen. 

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag auf Investitionsbeihilfe zugunsten von Forschungsinfrastrukturen ist über einen Online-Assistenten zu stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:

  • Name und Größe des Unternehmens;
  • eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
  • eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
  • den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
  • eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten (Businessplan);
  • die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
  • alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.

Höchstbetrag der Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts und überschreitet keinesfalls den folgenden Höchstbetrag:

 

Private Forschungseinrichtungen

Unternehmen

Bau und Modernisierung von Infrastrukturen

50 %

50 %

 

Wird die Infrastruktur aufgrund ihrer wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten öffentlich finanziert, richtet der Empfänger einen Kontrollmechanismus ein, der sicherstellt, dass der anwendbare Beihilfebetrag nach einem Anstieg der wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht überschritten werden wird. 

Auszahlung der Beihilfe

Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.

Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:

  1. auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
  2. auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.

Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.

Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)

    Adresse:
    19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
    L-2914 Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Tutorials

Links

Rechtsgrundlagen

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