Investitionsbeihilfen zugunsten von Forschungsinfrastrukturen
Forschungsinfrastrukturen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, können in den Genuss einer Beihilfe für den Bau oder die Modernisierung in Form einer Kapitalsubvention, eines rückzahlbaren Vorschusses, einer Zinsvergünstigung, einer Sicherheit oder eines Darlehens kommen.
Die Beihilfeanträge sind an die Direktion Forschung und Innovation (Direction de la recherche et de l'innovation) des Ministeriums für Wirtschaft (Ministère de l'Economie) zu richten. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.
Zielgruppe
Die Beihilfe richtet sich an in Luxemburg niedergelassene und wirtschaftliche Tätigkeiten ausübende Forschungsinfrastrukturen, d. h. Einrichtungen, Ressourcen und damit verbundene Dienstleistungen, die von Wissenschaftlern für die Forschung genutzt werden.
Unter diese Definition fallen Geräte und Instrumente für Forschungszwecke, wissensbasierte Ressourcen wie Sammlungen, Archive oder strukturierte wissenschaftliche Informationen, Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnologie wie GRID-Netze, Rechner, Software und Kommunikationssysteme sowie sonstige besondere Einrichtungen, die für die Forschung unverzichtbar sind.
Solche Infrastrukturen können an einem einzigen Standort angesiedelt oder auch in Form eines organisierten Netzes von Ressourcen auf mehrere Länder verteilt sein.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die Empfänger der Beihilfe müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.
Besondere Voraussetzungen
Der Zugang zur Infrastruktur muss für mehrere Nutzer auf transparenter und nicht diskriminierender Basis offen sein. Unternehmen oder Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die mindestens 10 % der Investitionskosten einer Infrastruktur finanziert haben, können in den Genuss eines bevorzugten Zugangs zu günstigeren Bedingungen kommen. Der bevorzugte Zugang, dessen Voraussetzungen öffentlich gemacht werden, wird entsprechend dem Beitrag zu den Investitionskosten eingeräumt.
Förderfähige Kosten
Folgende Kosten sind förderfähig:
- Kosten von Investitionen in materielle Vermögenswerte;
- Kosten von Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (Patentrechte, Lizenzen, Know-how oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums).
Übt die Infrastruktur sowohl wirtschaftliche als auch nicht wirtschaftliche Tätigkeiten aus, werden die Finanzierung, die Kosten und Einkünfte jeder Art von Tätigkeit getrennt verbucht.
Der zu zahlende Preis für den Betrieb oder die Nutzung muss dem Marktpreis entsprechen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Wirtschaftsministerium stellt den Unternehmen ein Beihilfeantragsmuster für eine Forschungsinfrastruktur zur Verfügung.
Die vollständigen Unterlagen müssen – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt elektronisch oder per Post an die Direktion für Forschung und Innovation des Ministeriums für Wirtschaft geschickt werden.
Bei Postsendungen ist Folgendes auf dem Umschlag anzugeben:
Ministère de l'Economie
Demande d'aides d'Etat
L-2937 LUXEMBOURG
Der Beihilfeantrag muss insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:
- Name und Größe des Unternehmens;
- eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
- den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten (Businessplan);
- die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
- alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts und überschreitet keinesfalls den folgenden Höchstbetrag:
|
Private Forschungseinrichtungen |
Unternehmen |
Bau und Modernisierung von Infrastrukturen |
50 % |
50 % |
Wird die Infrastruktur aufgrund ihrer wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten öffentlich finanziert, richtet der Empfänger einen Kontrollmechanismus ein, der sicherstellt, dass der anwendbare Beihilfebetrag nach einem Anstieg der wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht überschritten werden wird.
Auszahlung der Beihilfe
Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss wird nach Fertigstellung des Programms oder des Projekts ausgezahlt. Die Beihilfen können auch in Form von Zinsvergünstigungen, Darlehen und Sicherheiten gewährt werden.
Eine oder mehrere Anzahlungen können jedoch schrittweise entsprechend der Umsetzung der Investitionen oder Tätigkeiten, für die die Beihilfe gewährt wurde, geleistet werden.
Die Zinsvergünstigungen werden bei Fälligkeit der Zinszahlungen, wie sie im Darlehensvertrag vorgesehen sind, dem diese Vergünstigungen zugutekommen, ausgezahlt.
Formulare/Online-Dienste
Modèle de demande d'aide en faveur d'une infrastructure de recherche
Investment aid for research infrastructures
Zuständige Kontaktstellen
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Generaldirektion – Forschung, geistiges Eigentum und neue Technologien (Direktion Forschung und Innovation)19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2914 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-84162
-
Luxinnovation5, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 43 62 63-1Fax : (+352) 43 81 20 -
Luxinnovation – NCP5, avenue des Hauts Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
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