Beihilfen für junge innovative Unternehmen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Junge innovative Unternehmen können in den Genuss einer Beihilfe – in erster Linie in Form eines Zuschusses – gelangen. Die Beihilfe dient dazu, einen Teil der beihilfefähigen Kosten zu decken.
Das Ministerium für Wirtschaft unterstützt junge innovative Unternehmen durch einen maximalen Kofinanzierungssatz, der bis zu 70 % des voraussichtlichen Finanzierungsbedarfs über einen Zeitraum von maximal 3 Jahren betragen kann. Das Unternehmen muss nachweisen, dass dieser durch eine private Finanzierung ergänzt wird.
Die Anträge auf Gewährung der Beihilfe werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Vorhaben an.
Betroffene Personen
Die Beihilfe richtet sich an kleine Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, die folgende kumulative Bedingungen erfüllen:
- ein seit höchstens 5 Jahren registriertes und nicht notiertes Kleinunternehmen sein, das:
- nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen hat;
- noch keine Gewinne ausgeschüttet hat;
- kein anderes Unternehmen übernommen hat und nicht Ergebnis einer Konzentration ist;
- einen Umsatz von mindestens 40.000 Euro im Laufe des letzten Steuerjahres oder der letzten 12 Monate erzielt hat;
- seinen Finanzierungsbedarf über einen Zeitraum von maximal 3 Jahren vorlegt;
- nachweist, dass die beantragte Beihilfe durch eine private Finanzierung ergänzt wird;
- ein innovatives Unternehmen sein, das über eine Bescheinigung von Luxinnovation verfügt, die belegt:
- dass es in absehbarer Zukunft im Vergleich mit dem Stand der Technik des betreffenden Wirtschaftszweigs neu oder wesentlich verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln wird, die ein Risiko des technischen oder industriellen Misserfolgs bergen;
- dass seine FuE-Aufwendungen mindestens 15 % der gesamten Betriebskosten während zumindest eines der letzten 3 Jahre ausmachen.
Weitere Informationen zu den Förderkriterien finden Sie im Gesetz vom 6. Juni 2025.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die Empfänger der Beihilfe müssen die allgemeinen Bedingungen erfüllen, die für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation gelten.
Beihilfefähige Kosten
Die gesamten Kosten des innovativen Jungunternehmens sind über die Dauer des Vorhabens hinweg beihilfefähig.
Fristen
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie (oder die von Ihnen bevollmächtigte Person) müssen den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe über einen Online-Assistenten stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Belege
Die Antragsunterlagen müssen spätestens 4 Monate vor Ablauf des 5-jährigen Förderzeitraums eingereicht werden. Sie müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:
- Name und Beschreibung des Unternehmens;
- Größe des Unternehmens gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014;
- Organigramm des Unternehmens;
- abgeschlossene Jahresabschlüsse der letzten beiden Steuerjahre des antragstellenden Unternehmens und gegebenenfalls der wirtschaftlichen Einheit, der es angehört;
- Beschreibung des Vorhabens, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- Beschreibung des wirtschaftlichen Potenzials des Vorhabens;
- gegebenenfalls Beschreibung:
- der Art und Weise, wie der Vermögenswert, für den die Beihilfe gewährt werden soll, genutzt wird;
- des innovativen Charakters des Vorhabens;
- der technologischen Herausforderungen des Vorhabens;
- der wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse des Vorhabens;
- Standort des Vorhabens;
- Auflistung der beihilfefähigen Kosten des Vorhabens;
- für das Vorhaben benötigte Form und Höhe der Beihilfe;
- Businessplan des Vorhabens, der:
- die erwarteten Kosten und Einnahmen enthält; und
- die aufgestellten Hypothesen untermauert;
- unter anderem ausführliche Angaben zu den betrieblichen Tätigkeiten, ihrem Standort sowie zum innovativen Charakter der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens und einen Plan für deren Vermarktung enthält;
- Finanzierungsplan:
- aus dem hervorgeht, dass das antragstellende Unternehmen über die angesichts des finanziellen Umfangs des Vorhabens erforderlichen Eigenmittel verfügt; und
- der den Finanzierungsbedarf aus der Differenz der voraussichtlichen Einnahmen und der Gesamtausgaben hervorhebt;
- für Beihilfen unter 100.000 Euro: eine eidesstattliche Erklärung betreffend andere De-minimis-Beihilfen, die gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 oder der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 bezogen wurden;
- Bescheinigung von Luxinnovation (der nationalen Agentur zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation), die den innovativen Charakter des Unternehmens belegt;
- alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Vorhabens oder den Anreizeffekt der Beihilfe zu beurteilen.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der beihilfefähigen Kosten des Vorhabens und überschreitet keinesfalls eine Million Euro pro Unternehmen.
Auszahlung der Beihilfe
Der Kapitalzuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt.
Im Laufe des Vorhabens können jedoch 2 Teilzahlungen ausgezahlt werden, die maximal 70 % der Beihilfe ausmachen.
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen.
Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Dieser kann auf 2 verschiedene Weisen durchgeführt werden:
- auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
- auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
Luxemburg
L-2914 Luxemburg
- E-Mail:
- FAE@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/fr.html
-
Luxinnovation Beihilfen
- Adresse:
- 5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 43 62 63 1
- E-Mail:
- aides@luxinnovation.lu
- Website:
- http://www.luxinnovation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Tutorials
Links
Weitere Informationen
-
Benutzerleitfaden zur Definition von KMU
auf der Webseite des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union
-
Summary table of the different types of R&D aid
Pdf • 104 KB
-
Übersichtstabelle der verschiedenen Beihilfearten
Pdf • 159 KB
- Research Industry Collaboration
-
What is the size of your company?
Video von Luxinnovation auf YouTube
-
Vorgang zur Beantragung von Beihilfen für Unternehmen: Verzeichnis der je nach beantragter Beihilfe beizufügenden Belege
Pdf • 136 KB
-
Luxinnovation-Zertifikat beantragen: Vorgehensweise
auf Luxinnovation.lu
Rechtsgrundlagen
-
Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
-
Konsolidierter Text: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
-
Loi du 6 juin 2025
relative à la promotion de la recherche, du développement et de l’innovation
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.