Beihilfen für junge innovative Unternehmen
Junge innovative Unternehmen können in den Genuss einer Beihilfe in Form einer Subvention, eines rückzahlbaren Vorschusses oder einer Eigenkapitaleinlage gelangen. Die Beihilfe dient zur Deckung eines Teils der förderfähigen Kosten, und die entsprechende Obergrenze bemisst sich danach, ob das Unternehmen in einem Fördergebiet niedergelassen ist oder nicht.
Die Beihilfeanträge sind an die Direktion Forschung und Innovation (Direction de la recherche et de l'innovation) des Wirtschaftsministeriums (Ministère de l'Economie) zu richten. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.
Zielgruppe
Die Beihilfe richtet sich an Unternehmen und private Forschungseinrichtungen mit Sitz in Luxemburg, die folgende kumulativen Bedingungen erfüllen:
- ein(e) nicht notierte(s) Unternehmen oder private Forschungseinrichtung sein, das/die:
- nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen hat;
- seit höchstens 5 Jahren registriert ist;
- noch keine Gewinne ausgeschüttet hat;
- nicht Ergebnis einer Konzentration ist;
Im Falle von zulässigen Unternehmen, deren Registrierung nicht zwingend ist, beginnt der Förderzeitraum von 5 Jahren:
- entweder zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt;
- oder ab dem Zeitpunkt, ab dem es aufgrund der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit steuerpflichtig ist.
- ein innovatives Unternehmen sein:
- das unter Zugrundelegung einer Bewertung seitens eines externen Sachverständigen nachweisen kann, dass es in absehbarer Zukunft im Vergleich mit dem Stand der Technik des betreffenden Sektors neu oder wesentlich verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln wird, die ein Risiko des technischen oder industriellen Misserfolgs bergen;
- dessen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung weniger als 10 % der gesamten Betriebskosten während zumindest eines der 3 letzten Jahre oder des laufenden Geschäftsjahres für junge Unternehmen oder private Forschungseinrichtungen ohne finanzielle Vorgeschichte ausmachen.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die Unternehmen und privaten Forschungseinrichtungen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.
Förderfähige Kosten
Die gesamten Kosten des jungen innovativen Unternehmens sind über die Dauer des Projekts hinweg förderfähig.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Wirtschaftsministerium (Ministère de l'Economie) stellt den Unternehmen ein Beihilfeantragsmuster für junge innovative Unternehmen zur Verfügung.
Die vollständigen Unterlagen müssen – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt elektronisch oder per Post an die Direktion für Forschung und Innovation des Ministeriums für Wirtschaft geschickt werden.
Bei Postsendungen ist Folgendes auf dem Umschlag anzugeben:
Ministère de l'Economie
Demande d'aides d'Etat
L-2937 LUXEMBOURG
Der Beihilfeantrag muss insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:
- Name und Größe des Unternehmens;
- eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
- den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten (Businessplan);
- die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
- alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts und überschreitet keinesfalls den folgenden Höchstbetrag:
Kleine Unternehmen oder kleine private Forschungseinrichtungen | Kleine Unternehmen oder kleine private Forschungseinrichtungen mit Sitz in einem Fördergebiet* | |
Investitionen und Aufwendungen |
800.000 Euro | 1.200.000 Euro |
* Fördergebiet: ein Gebiet, das im Großherzogtum belegen ist und auf der von der Europäischen Kommission für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2020 genehmigten regionalen Fördergebietskarte geführt wird (derzeit Differdange und Dudelange).
Auszahlung der Beihilfe
Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss wird nach Fertigstellung des Programms oder des Projekts ausgezahlt.
Eine oder mehrere Anzahlungen können jedoch schrittweise entsprechend der Umsetzung der Investitionen geleistet werden.
Die Beihilfen in Form von Eigenkapitaleinlagen können vor der Beendigung des Projekts oder Programms ausgezahlt werden.
Formulare/Online-Dienste
Junges Innovatives Unternehmen - Leitlinien für die Beantragung staatlicher Fördermittel
Aides pour jeunes entreprises innovantes - lignes directrices pour une demande d'intervention publique
Aid for young innovative enterprises - Guidelines for an application for State aid
Zuständige Kontaktstellen
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Generaldirektion – Forschung, geistiges Eigentum und neue Technologien (Direktion Forschung und Innovation)19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2914
Tel. : (+352) 247-84162
-
Luxinnovation5, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 43 62 63-1Fax : (+352) 43 81 20