Beihilfen für junge innovative Unternehmen

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Junge innovative Unternehmen können in den Genuss einer Beihilfe in Form einer Subvention, eines rückzahlbaren Vorschusses oder einer Eigenkapitaleinlage gelangen. Die Beihilfe dient zur Deckung eines Teils der förderfähigen Kosten, und die entsprechende Obergrenze bemisst sich danach, ob das Unternehmen in einem Fördergebiet niedergelassen ist oder nicht.

Um junge innovative Unternehmen zu unterstützen, hat das Ministerium für Wirtschaft beschlossen, bei jeder gewährten Beihilfe für „junge innovative Unternehmen“ den Höchstsatz der Kofinanzierung von 50 % auf 70 % zu erhöhen. Diese vorübergehende Unterstützungsmaßnahme bleibt mindestens bis zum 30. Juni 2024 oder bis zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Gesetzentwurfs, der die Erneuerung der Beihilferegelungen für Forschung, Entwicklung und Innovation zum Gegenstand hat, in Kraft, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

Die Beihilfeanträge werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.

Zielgruppe

Die Beihilfe richtet sich an Unternehmen und private Forschungseinrichtungen mit Sitz in Luxemburg, die die folgenden kumulativen Bedingungen erfüllen:

  • ein(e) nicht notierte(s) Unternehmen oder private Forschungseinrichtung sein, das/die:
    • nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen hat;
    • seit höchstens 5 Jahren registriert ist;
    • noch keine Gewinne ausgeschüttet hat;
    • nicht Ergebnis einer Konzentration ist;

Im Falle von zulässigen Unternehmen, deren Registrierung nicht zwingend ist, beginnt der Förderzeitraum von 5 Jahren:

  • entweder zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt;
  • oder ab dem Zeitpunkt, ab dem es aufgrund der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit steuerpflichtig ist.
  • ein innovatives Unternehmen sein:
    • das unter Zugrundelegung einer Bewertung seitens eines externen Sachverständigen nachweisen kann, dass es in absehbarer Zukunft im Vergleich mit dem Stand der Technik des betreffenden Sektors neu oder wesentlich verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln wird, die ein Risiko des technischen oder industriellen Misserfolgs bergen;
    • dessen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung weniger als 10 % der gesamten Betriebskosten während zumindest eines der 3 letzten Jahre oder des laufenden Geschäftsjahres für junge Unternehmen oder private Forschungseinrichtungen ohne finanzielle Vorgeschichte ausmachen.

Voraussetzungen

Allgemeine Bedingungen

Die Unternehmen und privaten Forschungseinrichtungen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.

Förderfähige Kosten

Die gesamten Kosten des jungen innovativen Unternehmens sind über die Dauer des Projekts hinweg förderfähig.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag auf Beihilfe für junge innovative Unternehmen ist über einen Online-Assistenten zu stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Die Person, die den Antrag einreicht, ist ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie muss:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Die Person, die den Antrag einreicht, verfügt bereits über einen privaten Bereich. Sie muss sich nicht erneut registrieren, sondern kann direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:

  • Name und Größe des Unternehmens;
  • eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
  • eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
  • den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
  • eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten (Businessplan);
  • die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
  • alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.

Höchstbetrag der Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts und überschreitet keinesfalls den folgenden Höchstbetrag:

  Kleine Unternehmen oder kleine private Forschungseinrichtungen Kleine Unternehmen oder kleine private Forschungseinrichtungen mit Sitz in einem Fördergebiet*

Investitionen und Aufwendungen

800.000 Euro 1.200.000 Euro

 

* Fördergebiet: ein Gebiet, das im Großherzogtum belegen ist und auf der von der Europäischen Kommission für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2020 genehmigten regionalen Fördergebietskarte geführt wird (derzeit Dudelange, Bettembourg, Wiltz, Winseler und Kiischpelt).

Auszahlung der Beihilfe

Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.

Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:

  1. auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
  2. auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.

Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.

Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)

    19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
    L-2914 Luxemburg
    Weiter zur Internetseite von : https://meco.gouvernement.lu/fr.html

Luxinnovation

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Allgemeine Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation Einen beruflichen Bereich erstellen

Tutorials

Links

Rechtsgrundlagen

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