Beihilfen für Innovationscluster
Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung können in den Genuss einer Beihilfe für die Investition in Innovationscluster und deren Verwaltung kommen.
Die Beihilfeanträge sind an die Direktion Forschung und Innovation (Direction de la recherche et de l'innovation) des Ministeriums für Wirtschaft (Ministère de l'Economie) zu richten. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.
Zielgruppe
Die Beihilfe richtet sich an juristische Personen im Hinblick auf die Errichtung, Modernisierung oder Verwaltung des Innovationsclusters, d. h. einer Einrichtung oder Gruppe von unabhängigen Partnern (innovative Unternehmensneugründungen, Großunternehmen, KMU, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Organismen ohne Gewinnzweck usw.) mit Sitz in Luxemburg. Diese sollen die Innovationstätigkeit wie folgt anregen:
- durch entsprechende Förderung;
- durch die gemeinsame Nutzung von Anlagen;
- durch den Austausch von Wissen und Know-how;
- durch einen wirksamen Beitrag zum Wissenstransfer, zur Vernetzung, Informationsverbreitung und Zusammenarbeit unter den Unternehmen und anderen Einrichtungen des Innovationsclusters.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die Unternehmen und privaten Forschungseinrichtungen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.
Förderfähige Kosten
Förderfähige Kosten für Investitionsbeihilfen sind Kosten im Zusammenhang mit der Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte.
Förderfähige Kosten für Beihilfen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Clusters sind Personalkosten und mit folgenden Tätigkeiten verbundene Verwaltungskosten:
- Förderungsmaßnahmen, um neue Mitglieder für den Innovationscluster zu gewinnen und dessen Sichtbarkeit zu erhöhen;
- Verwaltung der Facilitys des Innovationsclusters;
- Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Förderung des Wissensaustauschs, der Zusammenarbeit in Netzwerken und der transnationalen Zusammenarbeit;
- Leitung des Innovationsclusters zwecks Erleichterung der Zusammenarbeit, des Informationsaustauschs und der Erbringung und Weiterleitung von spezialisierten und maßgeschneiderten Unterstützungsdienstleistungen für Unternehmen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Ministerium für Wirtschaft stellt den Unternehmen ein Beihilfeantragsmuster für Innovations- und Verwaltungsbeihilfen für Innovationscluster zur Verfügung.
Die vollständigen Unterlagen müssen – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt elektronisch oder per Post an die Direktion für Forschung und Innovation des Ministeriums für Wirtschaft geschickt werden.
Bei Postsendungen ist Folgendes auf dem Umschlag anzugeben:
Ministère de l'Economie
Demande d'aides d'Etat
L-2937 LUXEMBOURG
Der Beihilfeantrag muss insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:
- Name und Größe des Unternehmens;
- eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
- den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten (Businessplan);
- die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
- alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts und überschreitet keinesfalls den folgenden Höchstbetrag:
|
Unternehmen oder private Forschungseinrichtungen |
Investitionsbeihilfe |
50 % |
Verwaltungsbeihilfe |
50 % |
Die Verwaltungsbeihilfe ist auf einen maximalen Zeitraum von 10 Jahren begrenzt.
Die Investitionsbeihilfe kann für in Fördergebieten gelegene Innovationscluster (derzeit Differdange und Dudelange) um 5 % angehoben werden.
Auszahlung der Beihilfe
Die Investitionsbeihilfen für Innovationscluster können in Form von Kapitalsubventionen, rückzahlbaren Vorschüssen, Zinsvergünstigungen, einer Sicherheit oder eines Darlehens erfolgen.
Die Verwaltungsbeihilfen für Innovationscluster können in Form einer Kapitalsubvention oder eines rückzahlbaren Vorschusses erfolgen.
Formulare/Online-Dienste
Modèle de demande d'aide en faveur d'un pôle d'innovation
Aid for innovation clusters - Guidelines for an application for State aid
Zuständige Kontaktstellen
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Generaldirektion – Forschung, geistiges Eigentum und neue Technologien (Direktion Forschung und Innovation)19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2914 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-84162
-
Luxinnovation5, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 43 62 63-1Fax : (+352) 43 81 20 -
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