Beihilfen für Innovationscluster
Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung können in den Genuss einer Beihilfe für die Investition in Innovationscluster und deren Verwaltung kommen.
Die Beihilfeanträge werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.
Zielgruppe
Die Beihilfe richtet sich an juristische Personen im Hinblick auf die Errichtung, Modernisierung oder Verwaltung des Innovationsclusters, das heißt einer Einrichtung oder Gruppe von unabhängigen Partnern (innovative Unternehmensneugründungen, Großunternehmen, KMU, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Organismen ohne Gewinnzweck usw.) mit Sitz in Luxemburg. Diese sollen die Innovationstätigkeit wie folgt anregen:
- durch entsprechende Förderung;
- durch die gemeinsame Nutzung von Anlagen;
- durch den Austausch von Wissen und Know-how;
- durch einen wirksamen Beitrag zum Wissenstransfer, zur Vernetzung, Informationsverbreitung und Zusammenarbeit unter den Unternehmen und anderen Einrichtungen des Innovationsclusters.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die Unternehmen und privaten Forschungseinrichtungen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.
Förderfähige Kosten
Förderfähige Kosten für Investitionsbeihilfen sind Kosten im Zusammenhang mit der Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte.
Förderfähige Kosten für Beihilfen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Clusters sind Personalkosten und mit folgenden Tätigkeiten verbundene Verwaltungskosten:
- Förderungsmaßnahmen, um neue Mitglieder für den Innovationscluster zu gewinnen und dessen Sichtbarkeit zu erhöhen;
- Verwaltung der Facilitys des Innovationsclusters;
- Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Förderung des Wissensaustauschs, der Zusammenarbeit in Netzwerken und der transnationalen Zusammenarbeit;
- Leitung des Innovationsclusters zwecks Erleichterung der Zusammenarbeit, des Informationsaustauschs und der Erbringung und Weiterleitung von spezialisierten und maßgeschneiderten Unterstützungsdienstleistungen für Unternehmen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag auf Beihilfe für Innovationscluster ist über einen Online-Assistenten zu stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich:
Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:- Registrierung als Nutzer;
- Erstellung des beruflichen Bereichs.
Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.
- Die Person, die den Antrag einreicht, ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.
Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.
Hier geht es zu den Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu.
Belege
Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:
- Name und Größe des Unternehmens;
- eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
- den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten (Businessplan);
- die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
- alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts und überschreitet keinesfalls den folgenden Höchstbetrag:
|
Unternehmen oder private Forschungseinrichtungen |
Investitionsbeihilfe |
50 % |
Verwaltungsbeihilfe |
50 % |
Die Verwaltungsbeihilfe ist auf einen maximalen Zeitraum von 10 Jahren begrenzt.
Die Investitionsbeihilfe kann für in Fördergebieten gelegene Innovationscluster (derzeit Differdange und Dudelange) um 5 % angehoben werden.
Auszahlung der Beihilfe
Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.
Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:
- auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
- auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.
Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Formulare/Online-Dienste
Démarche de demande d'aide en faveur des entreprises
Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu
Démarche de demande de paiement
Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft
Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2914 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-84162
-
Luxinnovation
Luxinnovation5, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxembourg
Tel. : (+352) 43 62 63-1Fax : (+352) 43 81 20