Beihilfe für Studien über die technische Durchführbarkeit

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Unternehmen und private Forschungseinrichtungen, die Träger einer Studie über die technische Durchführbarkeit im Vorfeld eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts oder -programms sind, können in den Genuss einer Beihilfe in Form einer Subvention oder eines rückzahlbaren Vorschusses kommen. Die Beihilfe kann sich auf einen Prozentsatz der förderfähigen Kosten belaufen, der sich nach der Größe des Unternehmens bemisst.

Die Beihilfeanträge werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.

Betroffene Personen

Die Beihilfe richtet sich an Unternehmen und private Forschungseinrichtungen mit Sitz in Luxemburg, die eine Studie über die technische Durchführbarkeit im Vorfeld eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts oder -programms, zum Beispiel experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung oder Industrieforschung, durchführen wollen. 

Voraussetzungen

Allgemeine Bedingungen

Die Unternehmen und privaten Forschungseinrichtungen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.

Förderfähige Kosten

Alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit Studien über die technische Durchführbarkeit stehen, sind förderfähig:

  • Personalkosten: Forscher, Techniker und sonstiges Hilfspersonal, wenn sie für die Studie über die technische Durchführbarkeit angestellt sind;
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung, sofern und solange sie für die Studie über die technische Durchführbarkeit genutzt werden. Werden die Instrumente oder die Ausrüstung nicht während ihrer gesamten Lebensdauer im Rahmen der Studie genutzt, sind nur die der Dauer der Studie entsprechenden Abschreibungskosten, die gemäß den allgemeingültigen Rechnungslegungsgrundsätzen berechnet werden, förderfähig;
  • Kosten für Gebäude, sofern und solange sie für die Studie über die technische Durchführbarkeit genutzt werden. Was die Gebäude angeht, sind nur die der Dauer der Studie entsprechenden Abschreibungskosten, die gemäß den allgemeingültigen Rechnungslegungsgrundsätzen berechnet werden, förderfähig. Bei den Grundstücken sind es die Kosten der kommerziellen Übertragung und die tatsächlich entstandenen Investitionskosten;
  • Kosten für die Auftragsforschung oder Forschungsdienstleistungen, Wissen und zu vollwertigen Wettbewerbsbedingungen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Studie über die technische Durchführbarkeit dienen;
  • zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (Kosten für Material, Bedarfsmittel und dergleichen), die unmittelbar durch die Studie über die technische Durchführbarkeit entstehen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag auf Beihilfe für die Studie über die technische Durchführbarkeit ist über einen Online-Assistenten zu stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:

  • Name und Größe des Unternehmens;
  • eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
  • eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
  • den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
  • eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
  • die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
  • alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.

Alle Unternehmen, die vor weniger als 3 Jahren gegründet wurden, müssen einen Businessplan vorlegen.

Höchstbetrag der Beihilfe

Für jede Studie über die technische Durchführbarkeit muss der Bruttobetrag der Beihilfe mindestens 1.000 Euro betragen. 

Die Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der förderfähigen Kosten der Studie und darf 50 % der beihilfefähigen Kosten nicht überschreiten.

Die oben genannte maximale Beihilfe kann bei mittleren Unternehmen um 10 % und bei kleinen Unternehmen um 20 % erhöht werden

Auszahlung der Beihilfe

Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.

Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:

  1. auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
  2. auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.

Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.

Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)

    Adresse:
    19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
    L-2914 Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Tutorials

Links

Rechtsgrundlagen

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