Zum letzten Mal aktualisiert am 28.01.2019
Unternehmen und private Forschungseinrichtungen, die Träger einer technischen Durchführbarkeitsstudie im Vorfeld eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts oder -programms sind, können in den Genuss einer Beihilfe in Form einer Subvention oder eines rückzahlbaren Vorschusses kommen. Die Beihilfe kann sich auf einen Prozentsatz der förderfähigen Kosten belaufen, der sich nach der Größe des Unternehmens bemisst.
Die Beihilfeanträge sind an die Direktion Forschung und Innovation (Direction de la recherche et de l'innovation) des Ministeriums für Wirtschaft (Ministère de l'Economie) zu richten. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.
Zielgruppe
Die Beihilfe richtet sich an Unternehmen und private Forschungseinrichtungen mit Sitz in Luxemburg, die eine technische Durchführbarkeitsstudie im Vorfeld eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts oder -programms, z. B. experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung oder Industrieforschung, durchführen wollen.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die Unternehmen und privaten Forschungseinrichtungen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.
Förderfähige Kosten
Alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit technischen Durchführbarkeitsstudien stehen, sind förderfähig:
- Personalkosten: Forscher, Techniker und sonstiges Hilfspersonal, wenn sie für die technische Durchführbarkeitsstudie angestellt sind;
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung, sofern und solange sie für die technische Durchführbarkeitsstudie genutzt werden. Werden die Instrumente oder die Ausrüstung nicht während ihrer gesamten Lebensdauer im Rahmen der Studie genutzt, sind nur die der Dauer der Studie entsprechenden Abschreibungskosten, die gemäß den allgemeingültigen Rechnungslegungsgrundsätzen berechnet werden, förderfähig;
- Kosten für Gebäude, sofern und solange sie für die technische Durchführbarkeitsstudie genutzt werden. Was die Gebäude angeht, sind nur die der Dauer der Studie entsprechenden Abschreibungskosten, die gemäß den allgemeingültigen Rechnungslegungsgrundsätzen berechnet werden, förderfähig. Bei den Grundstücken sind es die Kosten der kommerziellen Übertragung und die tatsächlich entstandenen Investitionskosten;
- Kosten für die Auftragsforschung oder Forschungsdienstleistungen, Wissen und zu vollwertigen Wettbewerbsbedingungen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der technischen Durchführbarkeitsstudie dienen;
- zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (Kosten für Material, Bedarfsmittel und dergleichen), die unmittelbar durch die technische Durchführbarkeitsstudie entstehen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Wirtschaftsministerium stellt den Unternehmen ein Beihilfeantragsmuster für Durchführbarkeitsstudien zur Verfügung.
Die vollständigen Unterlagen müssen – datiert und von einer zur Unterstützung des Unternehmens berechtigten Person unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt elektronisch oder per Post an die Direktion für Forschung und Innovation des Ministeriums für Wirtschaft geschickt werden.
Der Beihilfeantrag muss insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:
- Name und Größe des Unternehmens;
- eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
- den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
- alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.
Höchstbetrag der Beihilfe
Für jede technische Durchführbarkeitsstudie muss der Bruttobetrag der Beihilfe mindestens 1.000 Euro betragen.
Die Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der förderfähigen Kosten der Studie und darf 50 % der beihilfefähigen Kosten nicht überschreiten.
Die oben genannte maximale Beihilfe kann bei mittleren Unternehmen um 10 % und bei kleinen Unternehmen um 20 % erhöht werden.
Auszahlung der Beihilfe
Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des entsprechenden Projekts, Programms oder der Tätigkeit in den Bereichen F&E ausgezahlt.
Eine oder mehrere Anzahlungen können jedoch schrittweise entsprechend der Umsetzung der Investitionen geleistet werden.
Formulare/Online-Dienste
Förderantrag für eine technische Durchführbarkeitsstudie
Modèle de demande d'aide pour une étude de faisabilité technique
Feasibility studies - Guidelines for an application for State aid
Zuständige Kontaktstellen
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Generaldirektion – Forschung, geistiges Eigentum und neue Technologien (Direktion Forschung und Innovation)19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-84162
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Luxinnovation5, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 43 62 63-1Fax : (+352) 43 81 20