Beihilfe für Durchführbarkeitsstudien
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Unternehmen, die Träger einer Durchführbarkeitsstudie im Vorfeld eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts (FuE) sind, können in den Genuss einer Beihilfe – in erster Linie in Form eines Zuschusses – gelangen.
Die Beihilfe kann einen Prozentsatz der förderfähigen Kosten abdecken, der je nach Größe des Unternehmens variiert.
Die Anträge auf Gewährung der Beihilfe werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.
Betroffene Personen
Die Beihilfe richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, die eine Durchführbarkeitsstudie im Vorfeld eines FuE-Projekts durchführen, wie beispielsweise:
- experimentelle Entwicklung;
- Grundlagenforschung; oder
- industrielle Forschung.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die Empfänger der Beihilfe müssen die allgemeinen Bedingungen erfüllen, die für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation gelten.
Förderfähige Kosten
Die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit Durchführbarkeitsstudien stehen, sind förderfähig, das heißt:
- die Personalkosten: Forscher, Techniker und sonstiges Hilfspersonal, wenn sie für die Durchführbarkeitsstudie angestellt sind;
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung, sofern und solange sie für die Durchführbarkeitsstudie genutzt werden. Werden die Instrumente oder die Ausrüstung nicht während ihrer gesamten Lebensdauer im Rahmen der Studie genutzt, sind nur die der Dauer der Studie entsprechenden Abschreibungskosten, die gemäß den allgemeingültigen Rechnungslegungsgrundsätzen berechnet werden, förderfähig;
- Kosten für die Auftragsforschung oder Forschungsdienstleistungen, Wissen und zu vollwertigen Wettbewerbsbedingungen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Durchführbarkeitsstudie dienen;
- zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (Kosten für Material, Bedarfsmittel und dergleichen), die unmittelbar durch die Durchführbarkeitsstudie entstehen.
Fristen
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie (oder die von Ihnen bevollmächtigte Person) müssen den Antrag auf Gewährung der Beihilfe für Durchführbarkeitsstudien über einen Online-Assistenten stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Belege
Die Unterlagen für die Beantragung der Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:
- Name und Beschreibung des Unternehmens;
- Größe des Unternehmens gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014;
- Organigramm des Unternehmens;
- abgeschlossene Jahresabschlüsse der letzten beiden Steuerjahre des antragstellenden Unternehmens und gegebenenfalls der wirtschaftlichen Einheit, der es angehört;
- Beschreibung des Projekts, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- Beschreibung des wirtschaftlichen Potenzials des Projekts;
- gegebenenfalls Beschreibung:
- der Art und Weise, wie der Vermögenswert, für den die Beihilfe gewährt werden soll, genutzt wird;
- des innovativen Charakters des Projekts;
- der technologischen Herausforderungen des Projekts;
- der wirtschaftlichen Verwertung der Projektergebnisse;
- Standort des Vorhabens;
- Auflistung der förderfähigen Kosten des Projekts;
- für das Projekt benötigte Form und Höhe der Beihilfe;
- Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass das antragstellende Unternehmen über die angesichts des finanziellen Umfangs des Projekts erforderlichen Eigenmittel verfügt;
- bei Anträgen über 500.000 Euro, die von Großunternehmen gestellt werden: Beschreibung des kontrafaktischen Szenarios, das ohne die Beihilfe wahrscheinlich wäre. Das kontrafaktische Szenario kann aus einem alternativen Projekt oder dem Fehlen eines alternativen Projekts bestehen;
- für Beihilfen unter 100.000 Euro: eine eidesstattliche Erklärung betreffend andere De-minimis-Beihilfen, die gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 oder der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 bezogen wurden;
- alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Projekts oder den Anreizeffekt der Beihilfe zu beurteilen.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die maximale Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der förderfähigen Kosten der Studie und darf 50 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Der obige Höchstbetrag kann erhöht werden um:
- 10 % im Falle von mittleren Unternehmen; und
- 20 % im Falle von kleinen Unternehmen.
Auszahlung der Beihilfe
Der Kapitalzuschuss wird nach Abschluss des Projekts ausgezahlt.
Es können jedoch eine oder mehrere Teilzahlungen der Beihilfe beantragt werden, nachdem ein Teil der Kosten, für die die Beihilfe gewährt wurde, tatsächlich entstanden sind.
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Dieser kann auf 2 verschiedene Weisen durchgeführt werden:
- auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
- auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Es ist zu beachten, dass Rechnungen bis zu 500 Euro nicht förderfähig sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
Luxemburg
L-2914 Luxemburg
- E-Mail:
- FAE@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/fr.html
-
Luxinnovation Beihilfen
- Adresse:
- 5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 43 62 63 1
- E-Mail:
- aides@luxinnovation.lu
- Website:
- http://www.luxinnovation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Tutorials
Links
Weitere Informationen
-
Benutzerleitfaden zur Definition von KMU
auf der Webseite des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union
-
Summary table of the different types of R&D aid
Pdf • 104 KB
-
Übersichtstabelle der verschiedenen Beihilfearten
Pdf • 159 KB
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Vorgang zur Beantragung von Beihilfen für Unternehmen: Verzeichnis der je nach beantragter Beihilfe beizufügenden Belege
Pdf • 136 KB
-
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Video von Luxinnovation auf YouTube
Rechtsgrundlagen
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Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
-
Konsolidierter Text: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
-
Loi du 6 juin 2025
relative à la promotion de la recherche, du développement et de l’innovation
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