Investitionsbeihilfe für Erprobungs- und Versuchsinfrastruktur
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Unternehmen, die Träger eines Vorhabens zum Auf- und Ausbau von Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen sind, können in den Genuss einer Beihilfe – in erster Linie in Form eines Zuschusses – gelangen.
Die Beihilfe kann einen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten abdecken, der je nach Größe des Unternehmens variiert.
Die Anträge auf Gewährung der Beihilfe werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Vorhaben an.
Betroffene Personen
Die Beihilfe richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Luxemburg im Hinblick auf den Auf- und Ausbau von Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen.
Diese Infrastrukturen umfassen Einrichtungen, Ausrüstung, Kapazitäten und Ressourcen wie Prüfstände, Pilotlinien, Demonstrationsanlagen, Erprobungseinrichtungen oder Reallabore und damit zusammenhängende unterstützende Dienste, die überwiegend von Unternehmen, insbesondere KMU, genutzt werden, die Fortschritte durch industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung anstreben und bei der Erprobung und Versuchen Unterstützung suchen, um neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienste zu entwickeln und Technologien zu erproben und hochzuskalieren.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die Empfänger der Beihilfe müssen die allgemeinen Bedingungen erfüllen, die für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation gelten.
Besondere Bedingungen
Der Zugang zur Infrastruktur muss mehreren Nutzern offenstehen und auf transparente und diskriminierungsfreie Weise gewährt werden.
Unternehmen, die mindestens 10 % der Investitionskosten einer Infrastruktur finanziert haben, können jedoch in den Genuss eines bevorzugten Zugangs zu günstigeren Bedingungen kommen. Der bevorzugte Zugang, dessen Voraussetzungen öffentlich gemacht werden, muss entsprechend dem Beitrag des Unternehmens zu den Investitionskosten eingeräumt werden.
Übt die Infrastruktur sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss über deren Finanzierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch geführt werden, und zwar auf der Grundlage von Buchführungsgrundsätzen, die konsequent angewandt werden und objektiv begründbar sind.
Der zu zahlende Preis für den Betrieb oder die Nutzung der Infrastruktur muss:
- dem Marktpreis entsprechen; oder
- die entsprechenden Kosten zuzüglich einer angemessenen Gewinnspanne widerspiegeln, wenn es keinen Marktpreis gibt.
Beihilfefähige Kosten
Beihilfefähig sind Kosten im Zusammenhang mit:
- Investitionen in materielle Vermögenswerte;
- Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (Patentrechte, Lizenzen, Know-how oder andere Arten von geistigem Eigentum).
Fristen
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie (oder die von Ihnen bevollmächtigte Person) müssen den Antrag auf Gewährung der Beihilfe über einen Online-Assistenten stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Belege
Die Unterlagen für die Beantragung der Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:
- Name und Beschreibung des Unternehmens;
- Größe des Unternehmens gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014;
- Organigramm des Unternehmens;
- abgeschlossene Jahresabschlüsse der letzten beiden Steuerjahre des antragstellenden Unternehmens und gegebenenfalls der wirtschaftlichen Einheit, der es angehört;
- Beschreibung des Vorhabens, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- Beschreibung des wirtschaftlichen Potenzials des Vorhabens;
- gegebenenfalls Beschreibung:
- der Art und Weise, wie der Vermögenswert, für den die Beihilfe gewährt werden soll, genutzt wird;
- des innovativen Charakters des Vorhabens;
- der technologischen Herausforderungen des Vorhabens;
- der wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse des Vorhabens;
- Standort des Vorhabens;
- Auflistung der beihilfefähigen Kosten des Vorhabens;
- für das Vorhaben benötigte Form und Höhe der Beihilfe;
- Businessplan des Vorhabens, der:
- die erwarteten Kosten und Einnahmen enthält; und
- die aufgestellten Hypothesen untermauert;
- Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass das antragstellende Unternehmen über die angesichts des finanziellen Umfangs des Vorhabens erforderlichen Eigenmittel verfügt;
- bei Anträgen über 500.000 Euro, die von großen Unternehmen gestellt werden: Beschreibung des kontrafaktischen Szenarios, das ohne die Beihilfe wahrscheinlich wäre. Das kontrafaktische Szenario kann aus einem alternativen Vorhaben oder dem Fehlen eines alternativen Vorhabens bestehen;
- für Beihilfen unter 100.000 Euro: eine eidesstattliche Erklärung betreffend andere De-minimis-Beihilfen, die gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 oder der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 bezogen wurden;
- alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Vorhabens oder den Anreizeffekt der Beihilfe zu beurteilen.
Alle Unternehmen, die vor weniger als 3 Jahren gegründet wurden, müssen einen Businessplan vorlegen, der einen voraussichtlichen Liquiditätsplan für einen Zeitraum von 3 Jahren enthält.
Höchstbetrag der Beihilfe
Für jede Investition für Erprobungs- und Versuchsinfrastruktur darf der Bruttobetrag der Beihilfe nicht weniger betragen als:
- 1.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen; und
- 100.000 Euro für große Unternehmen.
Der Höchstbetrag der Beihilfe wird auf der Grundlage der beihilfefähigen Kosten des Vorhabens berechnet und darf 25 % der beihilfefähigen Kosten nicht übersteigen.
Die Beihilfeintensität kann wie folgt erhöht werden:
Große Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Kleine Unternehmen | |
Investitionen | 40 % | 50 % | 60 % |
Die Erhöhungen können wie folgt aussehen:
- 10 % mehr für mittlere Unternehmen und 20 % mehr für kleine Unternehmen;
- 10 % mehr:
- für grenzüberschreitende Infrastrukturen, die von mindestens 2 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) öffentliche Mittel erhalten; oder
- für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, die auf EU-Ebene bewertet und ausgewählt werden;
- 5 % mehr für Infrastrukturen, bei denen mindestens 80 % der jährlichen Kapazität kleinen und mittleren Unternehmen zugewiesen werden.
Auszahlung der Beihilfe
Der Kapitalzuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt.
Es können jedoch eine oder mehrere Teilzahlungen der Beihilfe beantragt werden, nachdem ein Teil der Kosten, für die die Beihilfe gewährt wurde, tatsächlich entstanden sind.
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Dieser kann auf 2 verschiedene Weisen durchgeführt werden:
- auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
- auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
Luxemburg
L-2914 Luxemburg
- E-Mail:
- FAE@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/fr.html
-
Luxinnovation Beihilfen
- Adresse:
- 5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 43 62 63 1
- E-Mail:
- aides@luxinnovation.lu
- Website:
- http://www.luxinnovation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Tutorials
Links
Weitere Informationen
-
Benutzerleitfaden zur Definition von KMU
auf der Webseite des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union
-
Summary table of the different types of R&D aid
Pdf • 104 KB
-
Übersichtstabelle der verschiedenen Beihilfearten
Pdf • 159 KB
-
What is the size of your company?
Video von Luxinnovation auf YouTube
-
Vorgang zur Beantragung von Beihilfen für Unternehmen: Verzeichnis der je nach beantragter Beihilfe beizufügenden Belege
Pdf • 136 KB
Rechtsgrundlagen
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Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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Konsolidierter Text: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
-
Loi du 6 juin 2025
relative à la promotion de la recherche, du développement et de l’innovation
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