Beihilfe für Projekte in den Bereichen Forschung und Entwicklung (F&E)
Unternehmen und private Forschungseinrichtungen, die Träger von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sind, können in den Genuss einer Beihilfe in Form eines Zuschusses oder eines rückzahlbaren Vorschusses kommen. Die Beihilfe kann sich auf einen Prozentsatz der förderfähigen Kosten belaufen, der sich nach der Größe des Unternehmens und der Art des Projekts oder Programms bemisst.
Die Anträge werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.
Zielgruppe
Die Beihilfe richtet sich an in Luxemburg ansässige Unternehmen und private Forschungseinrichtungen und betrifft folgende Aktivitäten:
- die experimentelle Entwicklung, das heißt den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung wissenschaftlicher, technischer und wirtschaftlicher Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln;
- die Grundlagenforschung, das heißt experimentelle oder theoretische Arbeiten, die dem Erwerb neuen Grundlagenwissens dienen, ohne dass eine direkte kommerzielle Anwendung oder Nutzung in Betracht gezogen wird;
- die industrielle Forschung, das heißt das planmäßige Forschen oder kritische Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen;
- öffentlich-private Partnerschaften, das heißt die enge und interaktive Zusammenarbeit zwischen Privatunternehmen und öffentlichen Forschungseinrichtungen.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die Unternehmen und privaten Forschungseinrichtungen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.
Förderfähige Kosten
Alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit den F&E-Projekten oder F&E-Programmen stehen, sind förderfähig:
- Personalkosten: Forscher, Techniker und sonstiges Hilfspersonal, wenn sie für das Projekt oder Programm angestellt sind;
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung, sofern und solange sie für das Projekt oder Programm genutzt werden. Werden die Instrumente oder die Ausrüstung nicht während ihrer gesamten Lebensdauer im Rahmen des Projekts oder des Programms genutzt, sind nur die der Dauer des Projekts oder Programms entsprechenden Abschreibungskosten, die gemäß den allgemeingültigen Rechnungslegungsgrundsätzen berechnet werden, förderfähig;
- Kosten für Gebäude, sofern und solange sie für das Projekt oder Programm genutzt werden. Was die Gebäude angeht, sind nur die der Dauer des Projekts oder Programms entsprechenden Abschreibungskosten, die gemäß den allgemeingültigen Rechnungslegungsgrundsätzen berechnet werden, förderfähig. Bei den Grundstücken sind es die Kosten der kommerziellen Übertragung und die tatsächlich entstandenen Investitionskosten;
- Kosten für die Auftragsforschung oder Forschungsdienstleistungen, Wissen und zu vollwertigen Wettbewerbsbedingungen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich dem Projekt oder Programm dienen;
- zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (insbesondere Kosten für Material, Bedarfsmittel und dergleichen), die unmittelbar durch das Projekt oder Programm entstehen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Antrag auf Beihilfe für Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Der Antrag auf Beihilfe für Projekte in den Bereichen Forschung und Entwicklung (F&E) ist über einen Online-Assistenten zu stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Die Person, die den Antrag einreicht (die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person), benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich:
Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:- Registrierung als Nutzer;
- Erstellung des beruflichen Bereichs.
Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.
- Die Person, die den Antrag einreicht, ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.
Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.
Hier geht es zu den Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu.
Projektaufrufe
Unternehmen und Akteure der öffentlichen Forschung, die sich für das Verfahren der Projektaufrufe interessieren, sind eingeladen, ihre Projektvorschläge auf der Online-Plattform Research Industry Collaboration einzureichen. Nach einer ersten Phase der Bewertung werden die ausgewählten Unternehmen aufgefordert, ihren Antrag auf Beihilfe auf MyGuichet.lu – Regelung Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) – einzureichen.
Belege
Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:
- Name und Größe des Unternehmens;
- eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
- den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
- alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.
Höchstbetrag der Beihilfe
Für jedes F&E-Projekt oder F&E-Programm muss der Bruttobetrag der Beihilfe mindestens 1.000 Euro betragen.
Die Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts oder Programms und überschreitet keinesfalls die folgenden Höchstbeträge:
|
Große Unternehmen oder große private Forschungseinrichtungen |
Mittlere Unternehmen*** oder mittlere private Forschungseinrichtungen |
Kleine Unternehmen*** oder kleine private Forschungseinrichtungen |
Experimentelle Entwicklung |
25 % |
35 % |
45 % |
Experimentelle Entwicklung + Zuschlag* |
40 % |
50 % |
60 % |
Industrielle Forschung |
50 % |
60 % |
70 % |
Industrielle Forschung + Zuschlag* |
65 % |
75 % |
80 %** |
Grundlagenforschung |
100 % |
100 % |
100 % |
* Der Zuschlag kommt zur Anwendung, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Das Projekt beruht auf einer wirksamen Zusammenarbeit:
- zwischen 2 Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, oder es wird in mindestens 2 Mitgliedstaten oder einem Mitgliedstaat und einer Vertragspartei des EWR-Abkommens durchgeführt, wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten bestreitet; oder
- zwischen einem Unternehmen und einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die mindestens 10 % der beihilfefähigen Kosten tragen und das Recht haben, die Ergebnisse ihrer eigenen Forschung zu veröffentlichen.
- Die Ergebnisse des Projekts oder Programms finden durch Konferenzen, Publikationen, Open-Access-Repositorien oder durch gebührenfreie Software beziehungsweise Open-Source-Software weite Verbreitung.
** Maximal vorgesehene Beihilfe für die industrielle Forschung, einschließlich aller Prämien.
*** Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite über die allgemeinen Bedingungen für Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation.
Auszahlung der Beihilfe
Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.
Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:
- auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
- auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.
Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Formulare/Online-Dienste
Démarche de demande d'aide en faveur des entreprises
Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu
Démarche de demande de paiement
Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für Wirtschaft
Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2914 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-84162
-
Luxinnovation
Luxinnovation5, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxembourg
Tel. : (+352) 43 62 63-1Fax : (+352) 43 81 20