Beihilfe für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Unternehmen, die Träger eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE) sind, können in den Genuss einer Beihilfe – in erster Linie in Form eines Zuschusses – gelangen.

Die Beihilfe kann einen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten abdecken, der je nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens variiert.

Die Anträge auf Gewährung der Beihilfe werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Vorhaben an.

Betroffene Personen

Die Beihilfe richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Luxemburg. Sie betrifft folgende Tätigkeiten:

  • die experimentelle Entwicklung, das heißt den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung sowie die Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln;
  • die Grundlagenforschung, das heißt experimentelle oder theoretische Arbeiten, die dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten dienen;
  • die industrielle Forschung, das heißt das planmäßige Forschen oder kritische Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel:
    • neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln; oder
    • wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.

Voraussetzungen

Allgemeine Bedingungen

Die Empfänger der Beihilfe müssen die allgemeinen Bedingungen erfüllen, die für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation gelten.

Beihilfefähige Kosten

Beihilfefähig sind die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit FuE-Vorhaben stehen, insbesondere:

  • die Personalkosten: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das jeweilige Vorhaben eingesetzt werden;
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstungen, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden. Werden diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben genutzt, ist nur die nach den allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens beihilfefähig;
  • Kosten für Auftragsforschung oder Forschungsdienstleistungen, Wissen und für unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden;
  • zusätzliche vorhabenbezogene Gemeinkosten und sonstige vorhabenbezogene Betriebskosten einschließlich der Kosten für Material, Bedarfsmittel und dergleichen.

Fristen

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Antrag auf Beihilfe für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Sie (oder die von Ihnen bevollmächtigte Person) müssen den Antrag auf Gewährung der Beihilfe über einen Online-Assistenten stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Projektaufrufe

Das Ministerium für Wirtschaft plant auf nationaler Ebene verschiedene Arten von wettbewerbsorientierten Projektausschreibungen mit günstigeren Fördersätzen zu organisieren, die sich auf bestimmte Themen, Wirtschaftssektoren, Wertschöpfungsketten oder Technologien beziehen:

  • Projektaufrufe des Ministeriums für Wirtschaft;
  • Projektaufrufe des Ministeriums für Wirtschaft und des Nationalen Forschungsfonds (Fonds national de la recherche - FNR) in Zusammenarbeit mit Luxinnovation zur Förderung von FuE-Vorhaben, die auf einer effektiven Zusammenarbeit mit mindestens einer nationalen öffentlichen Forschungseinrichtung beruhen.

Ein Aufruf zur Interessenbekundung kann den Projektaufrufen vorausgehen.

Derzeit läuft ein Projektaufruf in den Bereichen Hochleistungsrechnen (HPC) und/oder künstliche Intelligenz (KI):

  • Die Förderkriterien sowie weitere Informationen sind auf der Online-Plattform research-industry-collaboration.lu verfügbar.
  • Die Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen ist der 18. Juni 2025.

Vorläufige Mehrjahresplanung:

Eine Mehrjahresplanung für Projektaufrufe auf nationaler Ebene wird hier veröffentlicht (Planung derzeit nicht verfügbar).

Darüber hinaus ermutigt das Ministerium für Wirtschaft nationale Unternehmen, sich im Rahmen von Programmen wie EUREKA an kollaborativen FuE-Vorhaben zu beteiligen, an denen mindestens ein internationaler Partner beteiligt ist. Nähere Informationen finden Sie auf der Website von Luxinnovation.

Belege

Die Unterlagen für die Beantragung der Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • Name und Beschreibung des Unternehmens;
  • Größe des Unternehmens gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014;
  • Organigramm des Unternehmens;
  • abgeschlossene Jahresabschlüsse der letzten beiden Steuerjahre des antragstellenden Unternehmens und gegebenenfalls der wirtschaftlichen Einheit, der es angehört;
  • Beschreibung des Vorhabens, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
  • Beschreibung des wirtschaftlichen Potenzials des Vorhabens;
  • gegebenenfalls Beschreibung:
    • der Art und Weise, wie der Vermögenswert, für den die Beihilfe gewährt werden soll, genutzt wird;
    • des innovativen Charakters des Vorhabens;
    • der technologischen Herausforderungen des Vorhabens;
    • der wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse des Vorhabens;
  • Standort des Vorhabens;
  • Auflistung der beihilfefähigen Kosten des Vorhabens;
  • für das Vorhaben benötigte Form und Höhe der Beihilfe;
  • Businessplan des Vorhabens, der:
    • die erwarteten Kosten und Einnahmen enthält; und
    • die aufgestellten Hypothesen untermauert;
  • Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass das antragstellende Unternehmen über die angesichts des finanziellen Umfangs des Vorhabens erforderlichen Eigenmittel verfügt;
  • bei Anträgen über 500.000 Euro, die von großen Unternehmen gestellt werden: Beschreibung des kontrafaktischen Szenarios, das ohne die Beihilfe wahrscheinlich wäre. Das kontrafaktische Szenario kann aus einem alternativen Vorhaben oder dem Fehlen eines alternativen Vorhabens bestehen;
  • für Beihilfen unter 100.000 Euro: eine eidesstattliche Erklärung betreffend andere De-minimis-Beihilfen, die gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 oder der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 bezogen wurden;
  • alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Vorhabens oder den Anreizeffekt der Beihilfe zu beurteilen.

Alle Unternehmen, die vor weniger als 3 Jahren gegründet wurden, müssen einen Businessplan vorlegen, der einen voraussichtlichen Liquiditätsplan für einen Zeitraum von 3 Jahren enthält.

Höchstbetrag der Beihilfe

Für jedes FuE-Projekt darf der Bruttobetrag der Beihilfe nicht weniger betragen als:

  • 1.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen; und
  • 100.000 Euro für große Unternehmen.

Der Höchstbetrag der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der beihilfefähigen Kosten des Vorhabens und darf keinesfalls die folgenden Höchstbeträge überschreiten:

 

Große Unternehmen

Mittlere Unternehmen

Kleine Unternehmen

Experimentelle Entwicklung – Basissatz

20 %

30 %

40 %

Experimentelle Entwicklung – Satz Projektaufruf

25 %

35 %

45 %

Industrielle Forschung – Basissatz

40 %

50 %

60 %

Industrielle Forschung – Satz Projektaufruf

50 %

60 %

70 %

Unter gewissen Bedingungen können die Sätze erhöht werden, insbesondere, wenn das Vorhaben auf einer wirksamen Zusammenarbeit beruht:

  • zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, oder wenn das Vorhaben in mindestens 2 Mitgliedstaaten oder einem Mitgliedstaat und einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens durchgeführt wird, wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten bestreitet; oder
  • zwischen einem Unternehmen und einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Diese Einrichtungen müssen:
    • mindestens 10 % der beihilfefähigen Kosten tragen; und
    • das Recht haben, die Ergebnisse ihrer eigenen Forschung zu veröffentlichen.

Weitere Informationen finden Sie in der Übersichtstabelle der Erhöhungen unter „Zusätzliche Informationen“.

Auszahlung der Beihilfe

Der Kapitalzuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt.

Es können jedoch eine oder mehrere Teilzahlungen der Beihilfe beantragt werden, nachdem ein Teil der Kosten, für die die Beihilfe gewährt wurde, tatsächlich entstanden sind.

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.

Dieser kann auf 2 verschiedene Weisen durchgeführt werden:

  1. auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
  2. auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.

Es ist zu beachten, dass Rechnungen bis zu 500 Euro nicht beihilfefähig sind.

Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)

    Adresse:
    19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
    L-2914 Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Tutorials

Links

Rechtsgrundlagen

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