Beihilfe für Projekte in den Bereichen Forschung und Entwicklung (F&E)
Unternehmen und private Forschungseinrichtungen, die Träger von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sind, können eine Beihilfe in Form eines Zuschusses oder eines rückzahlbaren Vorschusses in Anspruch nehmen. Die Beihilfe kann sich auf einen Prozentsatz der förderfähigen Kosten belaufen, der sich nach der Größe des Unternehmens und der Art des Projekts oder Programms bemisst.
Die Anträge auf Beihilfe sind an die Direktion Forschung und Innovation (Direction de la recherche et de l'innovation) des Ministeriums für Wirtschaft (Ministère de l'Economie) zu richten. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.
Zielgruppe
Die Beihilfe ist für in Luxemburg ansässige Unternehmen und private Forschungseinrichtungen bestimmt und betrifft folgende Aktivitäten:
- die experimentelle Entwicklung, d. h. den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung wissenschaftlicher, technischer und wirtschaftlicher Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienste zu entwickeln;
- die Grundlagenforschung, d. h. experimentelle oder theoretische Arbeiten, die dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten dienen;
- die industrielle Forschung, d. h. das planmäßige Forschen oder kritische Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienste zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Diensten herbeizuführen.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die Unternehmen und privaten Forschungseinrichtungen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.
Förderfähige Kosten
Alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit den F&E-Projekten oder F&E-Programmen stehen, sind förderfähig:
- Personalkosten: Forscher, Techniker und sonstiges Hilfspersonal, wenn sie für das Projekt oder Programm angestellt sind;
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung, sofern und solange sie für das Projekt oder Programm genutzt werden. Werden die Instrumente oder die Ausrüstung nicht während ihrer gesamten Lebensdauer im Rahmen des Projekts oder des Programms genutzt, sind nur die der Dauer des Projekts oder Programms entsprechenden Abschreibungskosten, die gemäß den allgemeingültigen Rechnungslegungsgrundsätzen berechnet werden, förderfähig;
- Kosten für Gebäude, sofern und solange sie für das Projekt oder Programm genutzt werden. Was die Gebäude angeht, sind nur die der Dauer des Projekts oder Programms entsprechenden Abschreibungskosten, die gemäß den allgemeingültigen Rechnungslegungsgrundsätzen berechnet werden, förderfähig. Bei den Grundstücken sind es die Kosten der kommerziellen Übertragung und die tatsächlich entstandenen Investitionskosten;
- Kosten für die Auftragsforschung oder Forschungsdienstleistungen, Wissen und zu vollwertigen Wettbewerbsbedingungen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich dem Projekt oder Programm dienen;
- zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (Kosten für Material, Bedarfsmittel und dergleichen), die unmittelbar durch das Projekt oder Programm entstehen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Wirtschaftsministerium stellt den Unternehmen ein Beihilfeantragsmuster für Projekte oder Programme in den Bereichen Forschung und Entwicklung zur Verfügung.
Die vollständigen Unterlagen müssen – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt elektronisch oder per Post an die Direktion für Forschung und Innovation des Ministeriums für Wirtschaft geschickt werden.
Bei Postsendungen ist Folgendes auf dem Umschlag anzugeben:
Ministère de l'Economie
Demande d'aides d'Etat
L-2937 LUXEMBOURG
Der Beihilfeantrag muss insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:
- Name und Größe des Unternehmens;
- eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
- den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
- alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.
Höchstbetrag der Beihilfe
Für jedes F&E-Projekt oder F&E-Programm muss der Bruttobetrag der Beihilfe mindestens 1.000 Euro betragen.
Die Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts oder Programms und überschreitet keinesfalls die folgenden Höchstbeträge:
|
Große Unternehmen oder große private Forschungseinrichtungen |
Mittlere Unternehmen*** oder mittlere private Forschungseinrichtungen |
Kleine Unternehmen*** oder kleine private Forschungseinrichtungen |
Experimentelle Entwicklung |
25 % |
35 % |
45 % |
Experimentelle Entwicklung + Zuschlag* |
40 % |
50 % |
60 % |
Industrielle Forschung |
50 % |
60 % |
70 % |
Industrielle Forschung + Zuschlag* |
65 % |
75 % |
80 %** |
Grundlagenforschung |
100 % |
100 % |
100 % |
* Der Zuschlag kommt zur Anwendung, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Das Projekt beruht auf einer wirksamen Zusammenarbeit:
- zwischen 2 Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, oder es wird in mindestens 2 Mitgliedstaten oder einem Mitgliedstaat und einer Vertragspartei des EWR-Abkommens durchgeführt, wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten bestreitet, oder;
- zwischen einem Unternehmen und einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die mindestens 10 % der beihilfefähigen Kosten tragen und das Recht haben, ihre eigenen Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.
- Die Ergebnisse des Projekts finden durch Konferenzen, Veröffentlichung, Open-Access-Repositorien oder durch gebührenfreie Software beziehungsweise Open-Source-Software weite Verbreitung.
** Maximal vorgesehene Beihilfe für die industrielle Forschung, einschließlich aller Prämien.
*** Bitte konsultieren Sie für weitere Informationen die Seite über die allgemeinen Bedingungen für Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation.
Auszahlung der Beihilfe
Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des entsprechenden Projekts, Programms oder der Tätigkeit in den Bereichen F&E ausgezahlt.
Eine oder mehrere Anzahlungen können jedoch schrittweise entsprechend der Umsetzung der Investitionen geleistet werden.
Formulare/Online-Dienste
Forschungs- und Entwicklungsprojekte – Leitlinien für die Beantragung staatlicher Fördermittel
Modèle de demande d'aide pour un projet de R&D
Research-development project/programme - Guidelines for an application for State aid
Zuständige Kontaktstellen
-
Generaldirektion – Forschung, geistiges Eigentum und neue Technologien (Direktion Forschung und Innovation)19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2914 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-84162
-
Luxinnovation5, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 43 62 63-1Fax : (+352) 43 81 20 -
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