Beihilfe für kofinanzierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
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Unternehmen, die Träger von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) oder Durchführbarkeitsstudien sind, die auf europäischer Ebene und insbesondere im Rahmen des Programms Horizont Europa kofinanziert werden, können in den Genuss einer Beihilfe – in erster Linie in Form eines Zuschusses – gelangen.
Die Beihilfeanträge werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Vorhaben an.
Betroffene Personen
Die Beihilfe richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, die FuE-Vorhaben oder Durchführbarkeitsstudien durchführen, die im Rahmen des Programms Horizont Europa kofinanziert werden.
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen
Die Unternehmen müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, die für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation gelten.
Beihilfefähige Kosten
Tätigkeiten, die gemäß den Vorschriften für das Programm Horizont Europa beihilfefähig sind, mit Ausnahme von Tätigkeiten, die über den Rahmen der experimentellen Entwicklung hinausgehen.
Die Kategorien, Höchstbeträge und Methoden zur Berechnung der beihilfefähigen Kosten entsprechen denjenigen, die gemäß den Vorschriften für das Programm Horizont Europa beihilfefähig sind.
Fristen
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Beihilfehöchstbetrag
Für jedes kofinanzierte FuE-Vorhaben darf der Bruttobetrag der Beihilfe nicht weniger betragen als:
- 1.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen; und
- 100.000 Euro für große Unternehmen.
Die Finanzierung im Rahmen des Programms Horizont Europa deckt mindestens 30 % des Gesamtbetrags der beihilfefähigen Kosten:
- einer Forschungs- und Innovationsmaßnahme; oder
- einer Innovationsmaßnahme im Sinne des Programms Horizont Europa.
Die Beihilfeintensität:
- entspricht dem Finanzierungssatz des Vorhabens, der im Rahmen des Programms Horizont Europa angewendet wird; und
- ist auf die beihilfefähigen Kosten beschränkt, die nicht durch die Finanzierung des genannten Programms abgedeckt werden.
Der Gesamtbetrag der gewährten öffentlichen Mittel darf den Finanzierungssatz, der für das FuE-Vorhaben oder die Durchführbarkeitsstudie nach der Auswahl, Erstellung einer Rangliste und Bewertung gemäß den Vorschriften für das Programm Horizont Europa gilt, nicht überschreiten.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie (oder die von Ihnen bevollmächtigte Person) müssen den Beihilfeantrag über einen Online-Assistenten stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Dabei handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Belege
Die Unterlagen für die Beantragung der Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:
- Name und Beschreibung des Unternehmens;
- Größe des Unternehmens gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014;
- Organigramm des Unternehmens;
- abgeschlossene Jahresabschlüsse der letzten beiden Steuerjahre des antragstellenden Unternehmens und gegebenenfalls der wirtschaftlichen Einheit, der es angehört;
- Beschreibung des Vorhabens, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- Beschreibung des wirtschaftlichen Potenzials des Vorhabens;
- gegebenenfalls Beschreibung:
- der Art und Weise, wie der Vermögenswert, für den die Beihilfe gewährt werden soll, genutzt wird;
- des innovativen Charakters des Vorhabens;
- der technologischen Herausforderungen des Vorhabens;
- der wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse des Vorhabens;
- Standort des Vorhabens;
- Auflistung der beihilfefähigen Kosten des Vorhabens;
- für das Vorhaben benötigte Form und Höhe der Beihilfe;
- Businessplan des Vorhabens, der:
- die erwarteten Kosten und Einnahmen enthält; und
- die aufgestellten Hypothesen untermauert;
- Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass das antragstellende Unternehmen über die angesichts des finanziellen Umfangs des Vorhabens erforderlichen Eigenmittel verfügt;
- bei Anträgen über 500.000 Euro, die von großen Unternehmen gestellt werden: Beschreibung des kontrafaktischen Szenarios, das ohne die Beihilfe wahrscheinlich wäre. Das kontrafaktische Szenario kann aus einem alternativen Vorhaben oder dem Fehlen eines alternativen Vorhabens bestehen;
- für Beihilfen unter 100.000 Euro: eine eidesstattliche Erklärung betreffend andere De-minimis-Beihilfen, die gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 oder der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 bezogen wurden;
- alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Vorhabens oder den Anreizeffekt der Beihilfe zu beurteilen.
Alle Unternehmen, die vor weniger als 3 Jahren gegründet wurden, müssen einen Businessplan vorlegen, der einen voraussichtlichen Liquiditätsplan für einen Zeitraum von 3 Jahren enthält.
Auszahlung der Beihilfe
Der Kapitalzuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt.
Es können jedoch eine oder mehrere Teilzahlungen der Beihilfe beantragt werden, nachdem ein Teil der Kosten, für die die Beihilfe gewährt wurde, tatsächlich entstanden ist.
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, das heißt, Sie benötigen ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Dieser Antrag kann auf 2 verschiedene Weisen gestellt werden:
- auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
- auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (Finanzierung und staatliche Beihilfen)
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
L-2914 Luxemburg
- E-Mail:
- FAE@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/fr.html
Luxinnovation Beihilfen
- Adresse:
- 5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 43 62 63 1
- E-Mail:
- aides@luxinnovation.lu
- Website:
- http://www.luxinnovation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Tutorials
Links
Weitere Informationen
-
Benutzerleitfaden zur Definition von KMU
auf der Webseite des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union
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Summary table of the different types of R&D aid
Pdf • 104 KB
-
Übersichtstabelle der verschiedenen Beihilfearten
Pdf • 159 KB
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What is the size of your company?
Video von Luxinnovation auf YouTube
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Vorgang zur Beantragung von Beihilfen für Unternehmen: Verzeichnis der je nach beantragter Beihilfe beizufügenden Belege
Pdf • 136 KB
Rechtsgrundlagen
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Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
-
Konsolidierter Text: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
-
Loi du 6 juin 2025
relative à la promotion de la recherche, du développement et de l’innovation
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