Sonderurlaub
Sonderurlaub wird einem Arbeitnehmer bewilligt, der aus bestimmten persönlichen Gründen seinem Arbeitsplatz fernbleiben muss.
Außer im Falle der Geburt oder Adoption eines Kindes muss dieser Urlaub zum Zeitpunkt des Ereignisses genommen werden, das den Urlaubsanspruch begründet. Er kann nicht auf den ordentlichen Urlaub des Arbeitnehmers übertragen werden.
Die Dauer des Sonderurlaubs hängt von der Art des Ereignisses ab (Geburt, Heirat, Todesfall usw.).
Dieser Sonderurlaub kann nicht vom normalen Urlaub des Arbeitnehmers abgezogen werden.
Zielgruppe
Ein Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen (Heirat, Umzug, Tod eines Angehörigen usw.) nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss diesem Sonderurlaub gewähren; dies gilt ab der Einstellung des Arbeitnehmers.
Vorgehensweise und Details
Dauer des Sonderurlaubs
Die Dauer des Sonderurlaubs hängt vom Ereignis ab, das den Urlaubsanspruch begründet.
Ereignis |
Dauer des Urlaubs |
---|---|
Tod eines Verwandten oder Verschwägerten 2. Grades des Arbeitnehmers oder seines Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners (Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Schwäger oder Schwägerinnen) |
1 Tag |
Adoption eines Kindes unter 16 Jahren (außer wenn der Arbeitnehmer in den Genuss des Adoptionsurlaubs kommt) |
10 Tage |
Geburt eines ehelichen oder anerkannten unehelichen Kindes (dies gilt nur für den Vater) |
10 Tage |
Eheschließung eines Kindes |
1 Tag |
Umzug |
2 Tage |
Tod des Ehegatten oder Lebenspartners |
3 Tage |
Tod eines Verwandten 1. Grades des Arbeitnehmers oder seines Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners (Eltern, Schwiegereltern, Kinder oder Schwiegerkinder) |
3 Tage |
Tod eines minderjährigen Kindes |
5 Tage |
Heirat des Arbeitnehmers |
3 Tage |
Eintragung einer Lebenspartnerschaft des Arbeitnehmers |
1 Tag |
Im Falle eines Umzugs werden die 2 Urlaubstage nur während eines Beschäftigungszeitraums von 3 Jahren beim gleichen Arbeitgeber bewilligt, außer der Arbeitnehmer muss aus beruflichen Gründen umziehen.
Durch Tarifverträge, Betriebsordnungen oder Arbeitsverträge können den Arbeitnehmern auch zusätzliche Sonderurlaubstage bewilligt werden.
Im Falle von im Ausland eingetragenen Lebenspartnerschaften werden die Lebenspartner erst nach Eintragung der Lebenspartnerschaft in das luxemburgische Personenstandsregister als solche anerkannt.
Beantragung des Sonderurlaubs
Der Arbeitnehmer muss den Sonderurlaub ausdrücklich bei seinem Arbeitgeber beantragen, wobei Letzterer diesen Antrag nicht ablehnen kann.
Der Arbeitgeber muss den Sonderurlaub zum Zeitpunkt des Ereignisses bewilligen, das den Urlaubsanspruch begründet.
Mit Ausnahme des Sonderurlaubs im Falle der Geburt eines Kindes oder der Adoption eines Kindes unter 16 Jahren kann dieser Urlaub weder verschoben werden noch Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung eröffnen, wenn er nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen genommen werden konnte.
Im Gegensatz zum bezahlten Jahresurlaub hat der Arbeitnehmer ab seinem ersten Arbeitstag im Unternehmen Anspruch auf Sonderurlaub.
Er kann mehrmals im Jahr in den Genuss dieser Urlaubsart kommen, sofern dies durch persönliche Gründe gerechtfertigt ist.
Während der Dauer des Urlaubs muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seine normale Vergütung zahlen.
Zudem gilt der Sonderurlaub als gesetzlicher Urlaub und muss demnach ebenfalls in das vom Arbeitgeber geführte Urlaubsregister eingetragen werden.
Sonderfälle
- Fällt das Ereignis in den Zeitraum einer Krankschreibung des Arbeitnehmers, verfällt der Anspruch auf Sonderurlaub.
- Findet das Ereignis während des ordentlichen Urlaubs des Arbeitnehmers statt, so wird dieser durch die Dauer des Sonderurlaubs unterbrochen und am Ende des Sonderurlaubs wieder aufgenommen. Der Sonderurlaub kann nicht auf den ordentlichen Urlaub übertragen werden.
- Fällt das Ereignis auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag, einen arbeitsfreien Werktag oder einen Ausgleichsruhetag, wird der Sonderurlaub auf den 1. Werktag nach dem Ereignis verlegt.
Besonderheiten des Sonderurlaubs im Falle der Geburt eines Kindes oder der Aufnahme eines Kindes unter 16 Jahren im Hinblick auf dessen Adoption
Diese Art von Sonderurlaub ist aufteilbar, muss jedoch innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt oder der Aufnahme des Kindes genommen werden.
In der Regel wird dieser Urlaub nach den Wünschen des Arbeitnehmers festgelegt, es sei denn, betriebliche Gründe stünden dem entgegen.
Wenn es keine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber gibt, muss der Urlaub in einem Zuge und unmittelbar nach dem Ereignis genommen werden.
Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber 2 Monate vor dem ersten Tag des geplanten Urlaubs schriftlich von den voraussichtlichen Daten, an denen er den Urlaub nehmen will, in Kenntnis setzen.
Dieser Mitteilung sind folgende Unterlagen beizulegen:
- eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung, in der der voraussichtliche Entbindungstermin bescheinigt wird, oder;
- gegebenenfalls ein Nachweis, der den voraussichtlichen Termin der Aufnahme des adoptierten Kindes unter 16 Jahren bescheinigt.
Hält der Arbeitnehmer diese Frist nicht ein, kann der Arbeitgeber den Urlaub auf 2 Tage reduzieren.
Bei einer Mehrlingsgeburt kann der Vater nur einen Vaterschaftsurlaub nehmen, da das Ereignis, das den Urlaubsanspruch begründet, die Geburt ist.
Ist der Arbeitnehmer während seines im Voraus festgelegten Vaterschaftsurlaubs einen oder mehrere Tage krank, wird der diesen Krankheitstagen entsprechende Vaterschaftsurlaub nicht geschuldet und kann also nicht übertragen werden.
Muss der ursprünglich festgelegte Urlaub wegen einer verfrühten Entbindung verschoben werden und fällt dadurch mit einem normalen Urlaubszeitraum zusammen, wird er durch die entsprechende Dauer des Vaterschaftsurlaubs unterbrochen.
Dieser Urlaub wird auf Antrag des Arbeitgebers ab dem 3. Tag vom Staat vergütet.
Arbeitgeber, die einen Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen genehmigen, obwohl der betroffene Arbeitnehmer die einzuhaltende Anzeigefrist von 2 Monaten nicht eingehalten hat, haben Anspruch auf Rückerstattung des Gehalts, das für die Urlaubstage vorgeleistet wurde, die über die Mindestanzahl von 2 Tagen hinausgehen.
Arbeitnehmer, die entweder aufgrund ihres Arbeitsvertrags oder eines Teilzeitelternurlaubs in Teilzeit arbeiten, haben ebenfalls Anspruch auf 10 Tage Vaterschaftsurlaub. In diesem Fall kann die reguläre Arbeitszeit, die für die Rückerstattung berücksichtigt wird, variieren.
Freistellung von der Arbeit, um wählen zu gehen
Ein Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt werden, um seinen bürgerlichen Rechten und Pflichten nachzugehen, insbesondere um an den Kommunalwahlen, den nationalen Wahlen und den Europawahlen teilzunehmen.
Zuständige Kontaktstellen
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Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt3, rue des Primeurs
L-2361 Strassen
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr -
Regionalstelle Diekirch2, rue Clairefontaine
L-9220 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Regionalstelle Esch/Alzette1, boulevard de la Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100Werktags von 8.30 bis 10.00 Uhr -
Regionalstelle Strassen3, rue des Primeurs
L-2361 Strassen
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100Werktags von 8.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr -
Regionalstelle Wiltz20, route de Winseler
L-9577 Wiltz
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-76100Fax : (+352) 247-96100Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr