Register der ordentlichen und Sonderurlaubstage

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der Arbeitgeber muss ein Register der gesetzlichen Urlaubstage der von ihm beschäftigen Arbeitnehmer führen. Der gesetzliche Urlaub umfasst den ordentlichen und den Sonderurlaub. Dieses Register muss jederzeit auf dem neuesten Stand sein. Es kann in Buchform oder als elektronische Datei geführt werden.

Das Register unterliegt der Kontrolle des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (Inspection du travail et des mines - ITM) und kann im Falle einer Beanstandung seitens eines Arbeitnehmers als Beweis dienen.

Betroffene Personen

Der Arbeitgeber muss für die Gesamtheit seiner Beschäftigten ein Urlaubsregister führen.

Im Falle von Arbeitnehmern, die nicht im Personalregister des Unternehmens aufgeführt sind, in dem sie tätig sind, werden die Urlaubstage von dem Arbeitgeber eingetragen, mit dem der betroffene Arbeitnehmer einen Vertrag abgeschlossen hat, d. h.:

  • von der Zeitarbeitsagentur im Falle von Zeitarbeitskräften;
  • vom entsendenden Unternehmen im Falle von entsandten Arbeitnehmern;
  • vom „verleihenden“ Unternehmen im Falle einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung.

Vorgehensweise und Details

Form des Urlaubsregisters

Das Urlaubsregister kann verschiedene Formen annehmen: Register in Papierform, elektronische Datei usw.

Es wird empfohlen, folgende Informationen darin einzutragen:

  • den Namen des Arbeitnehmers;
  • die Daten und die Dauer des in Anspruch genommenen Urlaubs;
  • das Datum der Bewilligung des Urlaubs und die zuständige Person;
  • die Art des Urlaubs und erforderlichenfalls den entsprechenden Nachweis (bei speziellem und Sonderurlaub).

Auf Antrag können die Arbeitnehmer den sie betreffenden Teil des Urlaubsregisters einsehen. Letztere müssen das Register nicht unterzeichnen.

Im Urlaubsregister erfasster Urlaub

Ordentlicher Urlaub

Als ordentlicher Urlaub gelten:

  • der bezahlte Jahresurlaub, in dessen Genuss alle Arbeitnehmer gelangen;
  • der zusätzliche bezahlte Jahresurlaub für Arbeitnehmer, deren Arbeit keine ununterbrochene Ruhezeit von 44 Stunden pro Woche zulässt, behinderte Arbeitnehmer, Kriegsversehrte oder Opfer von Arbeitsunfällen.

Sonderurlaub

Beim Sonderurlaub handelt es sich um den Urlaub, der einem Arbeitnehmer bewilligt wird, der seinem Arbeitsplatz aus persönlichen Gründen fernbleiben muss.

Sonstige Arten von Urlaub

Je nach beruflicher oder persönlicher Situation kann ein Arbeitnehmer zudem Anspruch auf andere Arten von Urlaub haben.

Zuständige Kontaktstellen

Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt

  • Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM)

    Adresse:
    3, rue des Primeurs L-2361 Strassen Luxemburg
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 16.30 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
  • Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Diekirch

    Adresse:
    2, rue Clairefontaine L-9220 Diekirch
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 247 96 100
    Geöffnet Ferme à 17h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Mittwoch:
    Geschlossen
  • Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Esch/Alzette

    Adresse:
    1, boulevard de la Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 247 96 100
    Geöffnet Ferme à 17h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
  • Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Strassen

    Adresse:
    3, rue des Primeurs L-2361 Strassen
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 247 96 100
    Geöffnet Ferme à 17h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
  • Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Wiltz

    Adresse:
    20, route de Winseler L-9577 Wiltz
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 247 96 100
    Geschlossen ⋅ Öffnet Mittwoch à 8h30
    Donnerstag:
    Geschlossen
    Freitag:
    Geschlossen
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    Geschlossen
    Dienstag:
    Geschlossen
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00

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