Eintragung in Luxemburg einer im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaft

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben und diese in Luxemburg offiziell anerkennen lassen wollen, können Sie deren Eintragung in das luxemburgische Personenstandsregister beantragen.

Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft in Luxemburg offiziell anerkennen lassen wollen, können Sie die Eintragung Ihrer Partnerschaft in das von der luxemburgischen Generalstaatsanwaltschaft geführte Personenstandsregister beantragen.

Diese Eintragung in das Personenstandsregister ist nicht zwingend, ermöglicht Ihnen aber:

  • die Gleichstellung Ihrer im Ausland geschlossenen Partnerschaft mit einer luxemburgischen Lebenspartnerschaft;
  • den Genuss der gleichen Vorteile wie Partner, die eine Partnerschaft in Luxemburg geschlossen haben (Beispiel: Vorteile in den Bereichen Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht).

Betroffene Personen

Personen, die im Ausland eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben.

Voraussetzungen

Sie müssen zum Zeitpunkt der Schließung Ihrer Lebenspartnerschaft folgende Bedingungen erfüllt haben:

  • Sie müssen rechts- und geschäftsfähig sein:
    • Sie dürfen nicht von Gesetz wegen für rechts- oder geschäftsunfähig erklärt worden sein.
    • Sie dürfen weder unmündige Minderjährige noch rechts- oder geschäftsunfähige Volljährige (unter Erwachsenenvormundschaft) sein.
  • Sie dürfen nicht durch eine Ehe oder eine andere Lebenspartnerschaft gebunden sein.
  • Sie dürfen nicht in einem der folgenden Grade miteinander verwandt oder verschwägert sein:
    •  Vorfahren, Nachfahren oder Verschwägerte in der gleichen Linie;
    •  Geschwister oder Verschwägerte des gleichen Grades;
    • Onkel/Tanten und Neffen/Nichten.
  • Sie müssen rechtmäßig und an der gleichen Anschrift in Luxemburg wohnen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Damit Ihre Lebenspartnerschaft in das Personenstandsregister eingetragen werden kann, reichen Sie Ihren Antrag bitte zusammen mit den erforderlichen Belegen beim Personenstandsregisteramt (Service du répertoire civil) ein:

  • per Post; oder
  • persönlich während der Öffnungszeiten.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag bestimmte Belege beifügen, um:

  • die Echtheit der vorgelegten Dokumente zu gewährleisten; und
  • dem Personenstandsregisteramt die Überprüfung der Einhaltung der erforderlichen Bedingungen zu ermöglichen.

Es handelt sich dabei um folgende Belege:

  • Ihre im Ausland eingetragene Lebenspartnerschaftserklärung oder eine Bescheinigung über die Eintragung Ihrer Lebenspartnerschaftserklärung (die genaue Bezeichnung dieses Dokuments kann von Land zu Land variieren):
    • Wenn das Dokument von einer Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) ausgestellt wurde, wird weder eine Apostille noch eine Legalisation der Unterschrift benötigt. Ist dieses Dokument jedoch nicht in Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst, müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
      • ein mehrsprachiges Formular gemäß der Verordnung (EU) 2016/1191; oder
      • eine von einem vereidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung.
    • Wenn das Dokument aus einem Nicht-EU-Land stammt, muss es entweder mit einer Apostille des zuständigen Gerichts versehen sein oder das Original einer Legalisation der Unterschrift enthalten. Ist das Dokument nicht in Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst, muss eine von einem vereidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung beigefügt werden; und
  • vollständige Kopien Ihrer Geburtsurkunden, die von den Gemeinden Ihrer Geburtsorte ausgestellt wurden und weniger als 3 Monate alt sind; und
  • Ihre von der zuständigen Gemeinde ausgestellten Wohnsitzbescheinigungen oder eine vom Standesamt beglaubigte eidesstattliche Erklärung. Damit soll nachgewiesen werden, dass Sie über eine gemeinsame Adresse verfügen, an die das Personenstandsregisteramt die Lebenspartnerschaftsbescheinigung senden kann; und
  • eine Kopie Ihrer gültigen Reisepässe oder Personalausweise. Wenn Sie Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes sind, müssen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Reisepasses vorlegen, der eine Aufenthaltserlaubnis für mehr als 3 Monate enthält.

Die Apostille oder die Legalisation der Unterschrift wird von der zuständigen Behörde des Staates ausgestellt, in dem das Dokument ausgestellt wurde.

Ein in Ihrem Reisepass eingetragenes Touristenvisum (Visum der Kategorie C) gilt nicht als rechtmäßiger Aufenthalt.

Prüfung des Antrags

Sofern alle erforderlichen Schriftstücke beigefügt wurden und Ihre Lebenspartnerschaft die Bedingungen erfüllt, um der luxemburgischen Lebenspartnerschaft gleichgestellt zu werden, erhalten Sie vom Personenstandsregisteramt eine entsprechende Bescheinigung. Diese Bescheinigung enthält das Datum der Eintragung der Lebenspartnerschaft in das Personenstandsregister.

Mit dieser Eintragung gehen Sie keine neue Lebenspartnerschaft in Luxemburg ein, sondern übertragen lediglich Ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft.

Solange eine Lebenspartnerschaft besteht, unabhängig davon, ob sie im Ausland oder in Luxemburg geschlossen wurde, dürfen Sie in Luxemburg keine neue Lebenspartnerschaft eintragen lassen.

Zuständige Kontaktstellen

Generalstaatsanwaltschaft Personenstandsregisteramt

Adresse:
Cité judiciaire - Plateau du St. Esprit - L-2080 Luxemburg
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 9:00 Uhr
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
9:00 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
9:00 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
9:00 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 16:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen

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