Sonderurlaub aus persönlichen Gründen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Wenn Sie aus bestimmten persönlichen Gründen der Arbeit fernbleiben müssen, haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub, wenn Sie:
- Arbeitnehmer; oder
- Auszubildender sind.
Sie müssen diesen Urlaub zum Zeitpunkt des Ereignisses nehmen, außer in 2 Fällen:
- Geburt eines Kindes; oder
- Adoption eines Kindes.
Die Dauer des Sonderurlaubs hängt von der Art des Ereignisses ab (Geburt, Eheschließung, Todesfall usw.).
Diese Urlaubstage können nicht von Ihrem Jahresurlaub abgezogen werden.
Betroffene Personen
Jeder Arbeitgeber und jede Person, die durch einen Arbeitsvertrag gebunden ist.
Der Arbeitgeber eines Arbeitnehmers, der Urlaub aus persönlichen Gründen nehmen möchte, muss ihm diesen Sonderurlaub gewähren.
Vorgehensweise und Details
Arten von Sonderurlaub
Der Sonderurlaub:
- gilt als gesetzlicher Urlaub; und
- muss im von Ihrem Arbeitgeber geführten Register der gesetzlichen Urlaubstage verzeichnet sein.
Die Dauer des Sonderurlaubs hängt vom Ereignis ab, das den Urlaubsanspruch begründet.
| Ereignis | Dauer des Urlaubs |
|---|---|
| Eheschließung | 3 Tage |
| Eintragung einer Lebenspartnerschaft (PACS) | 1 Tag |
| Umzug (dieser Urlaub wird einmal pro Beschäftigungszeitraum von 3 Jahren bei demselben Arbeitgeber gewährt) | 2 Tage |
| Geburt eines Kindes (zugunsten des Vaters oder der als zweiter Elternteil anerkannten Person – unabhängig von der Anzahl der Kinder) | 10 Tage |
| Adoption eines Kindes unter 16 Jahren (außer wenn der Arbeitnehmer in den Genuss des Adoptionsurlaubs kommt, der ab dem Tag, an dem das Kind tatsächlich im Haushalt des Arbeitnehmers lebt, oder ab dem Datum des Inkrafttretens der Adoption genommen werden kann) | 10 Tage |
| Tod eines minderjährigen Kindes | 5 Tage |
| Eheschließung eines Kindes | 1 Tag |
| Tod des Ehepartners/Partners | 3 Tage |
| Tod eines Verwandten 1. Grades des Arbeitnehmers oder seines Ehepartners/Partners (Eltern, Schwiegereltern, Kinder oder Schwiegerkinder) | 3 Tage |
| Tod eines Verwandten oder Verschwägerten 2. Grades des Arbeitnehmers oder seines Ehepartners/Partners (Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Schwäger oder Schwägerinnen) | 1 Tag |
| Dringende familiäre Gründe, wenn eine Erkrankung oder ein Unfall die unmittelbare Anwesenheit des Arbeitnehmers erfordert (dieser Urlaub wird nur einmal pro Beschäftigungszeitraum von 12 Monaten bei demselben Arbeitgeber gewährt) | 1 Tag |
| Persönliche Pflege oder Unterstützung aus medizinischen Gründen eines Familienangehörigen oder einer Person, die in demselben Haushalt wie der Arbeitnehmer lebt (dieser Urlaub wird nur einmal pro Beschäftigungszeitraum von 12 Monaten bei demselben Arbeitgeber gewährt) | 5 Tage |
Weitere Sonderurlaubstage können gewährt werden aufgrund:
- eines Tarifvertrags; oder
- der Geschäftsordnung; oder
- des Arbeitsvertrags.
Wenn Sie Grenzgänger sind und Ihre Lebenspartnerschaft bereits im Ausland eingetragen haben, müssen Sie diese in Ihrem Wohnsitzland geschlossene Lebenspartnerschaft im luxemburgischen Personenstandsregister eintragen lassen, um den Sonderurlaub nehmen zu können, auf den Sie aufgrund dieser Lebenspartnerschaft Anspruch haben.
Wenn Sie während Ihrer Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen möchten, beachten Sie bitte:
- dass es hierfür keinen gesetzlich vorgesehenen Sonderurlaub gibt; und
- dass ein solcher Urlaub nur in bestimmten Tarifverträgen vorgesehen ist.
Wenn im Tarifvertrag Ihres Unternehmens kein Sonderurlaub vorgesehen ist, müssen Sie daher die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen, um sich während Ihrer Arbeitszeit von Ihrem Arbeitsplatz entfernen zu dürfen.
Dieser kann verlangen, dass:
- Ihre Termine außerhalb Ihrer Arbeitszeit vereinbart werden; oder
- die beim Arzt verbrachten Stunden nachgeholt werden.
Ausnahme: Eine schwangere Frau, die zu ihren Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen gehen muss, wenn diese während der Arbeitszeit stattfinden, hat Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit ohne Lohnausfall.
Freistellung von der Arbeit, um wählen zu gehen
Sie können von Ihrem Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt werden, um Ihren bürgerlichen Rechten und Pflichten nachzugehen, insbesondere um an folgenden Wahlen teilzunehmen:
- Gemeindewahlen;
- Parlamentswahlen;
- Europawahlen.
Beantragung des Sonderurlaubs
Wenn Sie Sonderurlaub in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diesen ausdrücklich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Dieser darf Ihren Antrag nicht ablehnen.
Im Gegensatz zum bezahlten Jahresurlaub, für den eine Wartezeit von 3 Monaten gilt, haben Sie ab Ihrer Einstellung Anspruch auf Sonderurlaub.
Inanspruchnahme von Sonderurlaub
Der Arbeitgeber muss Ihnen den Sonderurlaub zum Zeitpunkt des Ereignisses gewähren, das den Urlaubsanspruch begründet.
Mit Ausnahme des Sonderurlaubs im Falle der Geburt eines Kindes oder der Adoption eines Kindes unter 16 Jahren kann dieser Urlaub:
- nicht verschoben werden; und
- keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung eröffnen, falls Sie ihn nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen nehmen konnten.
Sie können diese Art von Urlaub mehrmals im Jahr in Anspruch nehmen, wenn persönliche Gründe dies rechtfertigen. Im Falle eines Umzugs – außer Sie müssen aus beruflichen Gründen umziehen – werden die 2 Sonderurlaubstage Ihnen jedoch:
- nur einmal; und
- pro Beschäftigungszeitraum von 3 Jahren bei demselben Arbeitgeber gewährt.
Sonderfälle
Fällt das Ereignis:
- in den Zeitraum einer Krankschreibung, verfällt der Anspruch auf Sonderurlaub;
- in Ihren Jahresurlaub, wird dieser unterbrochen und am Ende des Sonderurlaubs wieder aufgenommen;
- auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag, einen arbeitsfreien Werktag oder einen Ausgleichsruhetag, wird der Sonderurlaub auf den 1. Werktag nach dem Ereignis verlegt.
Beispiel: Sie nehmen sich an einem Montag frei, um umzuziehen. Sie haben demnach Anspruch auf 2 Tage Sonderurlaub. Der Dienstag ist jedoch ein Feiertag. In dem Fall wird der 2. Tag des Sonderurlaubs auf Mittwoch verschoben, und Sie nehmen die Arbeit am Donnerstag wieder auf.
Vergütung
Während der Dauer des Urlaubs muss der Arbeitgeber Ihnen Ihre normale Vergütung zahlen.
Gut zu wissen
Auf unserer Informationsseite zum Vaterschaftsurlaub finden Sie alle Informationen zu den Besonderheiten des Sonderurlaubs bei:
- der Geburt eines Kindes; oder
- der Aufnahme eines Kindes unter 16 Jahren im Hinblick auf seine Adoption.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Sonderurlaub aus persönlichen Gründen
auf der Website des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM)
-
FAQ - Sonderurlaub
auf der Website des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM)
Rechtsgrundlagen
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.