Haager Apostille

Stempel, der von der zuständigen Instanz ausgestellt wird und die Echtheit einer Unterschrift, eines Siegels oder einer Marke bestätigt.

Apostillen können nur für öffentliche Urkunden aus Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens (auch Apostille-Übereinkommen genannt) ausgestellt werden und können auch nur in einem anderen Mitgliedsstaat verwendet werden.

Die Apostille bestätigt nicht die Richtigkeit der Angaben, sondern dient nur dazu, die früher erforderlichen Rechtswege zu beseitigen.

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