Gelegentliche und vorübergehende Dienstleistungen in Luxemburg und Anzeige
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Unternehmen, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder auf dem Gebiet der Schweiz niedergelassen sind, dürfen gelegentlich und vorübergehend kaufmännischen, handwerklichen, industriellen oder freiberuflichen Tätigkeiten in Luxemburg nachgehen, ohne dort über eine Betriebsstätte zu verfügen.
In diesem Fall müssen sie bestimmte Formalitäten bei verschiedenen Behörden in Luxemburg erledigen, dies in Bezug auf:
- die Anzeige der Dienstleistung (gilt für Handwerks- und Industrieunternehmen);
- die auf Dienstleistungen anwendbare MwSt.;
- die Entsendung von Personal;
- die Besteuerung von Erträgen.
Zielgruppe
In einem EWR-Mitgliedstaat oder auf dem Gebiet der Schweiz niedergelassene Unternehmen gelangen auf der Grundlage des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Qualifikationen in den Genuss des freien Dienstleistungsverkehrs.
Diese Dienstleistungen dürfen nur insofern in Luxemburg erbracht werden, als das Unternehmen befugt ist, diese in seinem Herkunftsland zu erbringen.
Unternehmen, die nicht in der Schweiz oder dem EWR niedergelassen sind, müssen hingegen zwingend eine Niederlassungsgenehmigung für jede gelegentliche und vorübergehende Tätigkeit auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet haben.
Unternehmen aus dem EWR oder der Schweiz mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der kaufmännischen oder der freien Berufe, die ihrerseits eine Niederlassungsgenehmigung benötigen (Architekten und Ingenieure, Steuerberater, Vermessungstechniker, Berater in Sachen geistiges Eigentum, Wirtschaftsberater) sind von der Anzeigepflicht befreit.
Voraussetzungen
Anerkennung von Qualifikationen
Reglementierte Tätigkeit im Herkunftsmitgliedstaat – gegenseitige Anerkennung
Wenn der Beruf im Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen regulär niedergelassen ist, reglementiert ist, werden die für den Zugang zum Beruf erforderlichen Qualifikationen gegenseitig anerkannt.
Ausnahmen: Bei bestimmten risikobehafteten Handwerken, die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit haben, können die Behörden verlangen, dass der Dienstleister den luxemburgischen Berufszugangsvoraussetzungen entspricht. Der Dienstleister muss also einen Meisterbrief oder ein vergleichbares Zeugnis besitzen um gelegentlich eine der folgenden Handwerkstätigkeiten in Luxemburg ausüben zu können:
- Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagenbauer;
- Elektriker;
- Hebezeugmonteur;
- Zimmermann-Dachdecker-Blechschmied;
Nicht reglementierte Tätigkeit im Herkunftsmitgliedstaat – Überprüfung der Qualifikationen
Ist der Beruf im Herkunftsland des Dienstleisters nicht reglementiert, aber in Luxemburg reglementiert, können die luxemburgischen Behörden die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikationen des Dienstleisters überprüfen, indem sie eine einjährige Berufserfahrung als Selbstständiger im Laufe der letzten 10 Jahre in diesem Mitgliedstaat verlangen.
Vorgehensweise und Details
Anzeige der Dienstleistung
Kaufmännische oder freiberufliche Tätigkeiten – keine Meldung
Die Unternehmen sind von jeglicher behördlichen Genehmigung und vorherigen Anzeige bei den luxemburgischen Behörden befreit, wenn sie:
- im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz niedergelassen sind; und
- gelegentlich Dienstleistungen im Bereich der kaufmännischen oder freiberuflichen Tätigkeiten erbringen, für die eine Niederlassungsgenehmigung erforderlich ist.
Handwerkliche oder industrielle Tätigkeit - Meldung gelegentlicher Dienstleistungen
Ausländische Handwerks- oder Industrieunternehmen müssen vor Beginn der Arbeiten eine Anzeige einer gelegentlichen und vorübergehenden Dienstleistung auf luxemburgischem Staatsgebiet an die Generaldirektion für Mittelstand senden.
Diese Meldung erfolgt über das Formular, das in der Rubrik „Formulare/Online-Dienste“ erhältlich ist und dem Ministerium für Wirtschaft folgendermaßen übermittelt werden muss:
- per Post:
Ministère de l’Économie
Direction générale des Classes moyennes
B.P. 535
L-2937 Luxembourg - per E-Mail: certificats@eco.etat.lu
Belege
Ausländische Handwerks- oder Industrieunternehmen, die eine Anzeige einer gelegentlichen Dienstleistung einreichen, müssen ihrem Antrag folgende Dokumente beifügen:
Erstantrag für Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
- eine EG-Bescheinigung im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG über die im Herkunftsland ausgeübten Tätigkeiten, die von einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (Beispiel: Handwerkskammer, Industriekammer) auszustellen ist und weniger als 6 Monate als ist;
- einen vor nicht mehr als 6 Monaten ausgestellten Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslands;
- eine bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) erworbene Verwaltungsgebührenmarke von 50 Euro oder einen Nachweis für die Zahlung (Überweisung) dieser Verwaltungsgebührenmarke auf das Konto BCEELULL LU76 0019 5955 4404 7000 mit folgendem Überweisungszweck: Vorabbescheinigung + Name, Vorname (sofern es sich um ein Einzelunternehmen handelt) oder Name der Gesellschaft + vollständige Adresse. Achtung: Schecks werden nicht angenommen.
Anmerkung: Im Falle eines Wechsels des Leiters, auf den sich die EG-Bescheinigung stützt, ist ein Antrag desselben Unternehmens als ein Erstantrag zu betrachten.
2. und folgende Anträge für EU-Mitgliedstaaten
- einen vor nicht mehr als 6 Monaten ausgestellten Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslands;
- eine bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) erworbene Verwaltungsgebührenmarke von 50 Euro oder einen Nachweis für die Zahlung (Überweisung) dieser Verwaltungsgebührenmarke auf das Konto BCEELULL LU76 0019 5955 4404 7000 mit folgendem Überweisungszweck: Vorabbescheinigung + Name, Vorname (sofern es sich um ein Einzelunternehmen handelt) oder Name der Gesellschaft + vollständige Adresse. Achtung: Schecks werden nicht angenommen.
Antrag für Drittländer:
- ein Formular für den Antrag auf Erhalt einer Niederlassungsgenehmigung;
- einen vor weniger als 6 Monaten ausgestellten Auszug aus dem Strafregister oder ein ähnliches Dokument (Leumundszeugnis) des Antragstellers, ausgestellt durch den Staat oder die Staaten, in dem/denen er im Laufe der letzten 10 Jahre vor der Antragstellung gelebt hat (in Ermangelung eines solchen: eine vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Erklärung);
- eine vor weniger als 6 Monaten ausgestellte und vor einem Notar unter Eid abgelegte unbeschränkt gültige Erklärung zur Insolvenzfreiheit des technischen Geschäftsführers;
- Angaben zur Baustelle (Beispiel: Adresse);
- eine Kopie des Identitätsnachweises des technischen Geschäftsführers;
- einen vor nicht mehr als 6 Monaten ausgestellten Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslands;
- eine bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) erworbene Verwaltungsgebührenmarke von 50 Euro oder einen Nachweis für die Zahlung (Überweisung) dieser Verwaltungsgebührenmarke auf das Konto BCEELULL LU76 0019 5955 4404 7000 mit folgendem Überweisungszweck: Vorabbescheinigung + Name, Vorname (sofern es sich um ein Einzelunternehmen handelt) oder Name der Gesellschaft + vollständige Adresse. Achtung: Schecks werden nicht angenommen.
Sollte sich die materielle Lage des Dienstleisters im Vergleich zu den ursprünglich bereitgestellten Unterlagen ändern, so ist er verpflichtet, der zuständigen Behörde die entsprechenden Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Änderung zu übermitteln.
Gültigkeit der Anzeige und Beginn der Dienstleistung
Die Anzeige ist 12 Monate gültig und kann jedes Jahr erneuert werden.
Nach dieser Anzeige schickt die Generaldirektion für Mittelstand ein Schreiben an den Antragsteller, die ihm als Beleg bei anderen eventuell betroffenen Verwaltungen dienen kann. Die Arbeiten können jedoch vor Erhalt dieses Belegs beginnen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)Luxemburg
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Abteilung für FinanzkriminalitätLuxemburgPostfach 31 / L-2010 LuxemburgTelefon : (+352) 247 80800Fax : (+352) 247 90400E-Mail : blanchiment@en.etat.luWebseite : http://www.aed.public.lu/index.php
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Steueramt 3308, route d'Esch L-1471 Luxemburg LuxemburgPostfach 31 / L-2010 LuxemburgTelefon : (+352) 247-80628Fax : (+352) 247-90400E-Mail : info@aed.public.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung1-3, avenue Guillaume L-1651 Luxemburg LuxemburgPostfach 31 / L-2010 LuxemburgTelefon : (+352) 247-80800Fax : (+352) 247-90400E-Mail : info@aed.public.lu
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Steueramt 11 (Erstattung für im Ausland ansässige Steuerpflichtige)308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg308, route d’Esch / L-2010 LuxemburgTelefon : (+352) 247-80690 (Steueramt 11)Telefon : (+352) 247-80800 (Zentrale)E-Mail : lux.imp11@en.etat.lu
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Helpdesk eTVALuxemburgTelefon : (+352) 247 80500E-Mail : etva@en.etat.luWebseite : http://www.aed.public.lu
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Zentrale Einnahmestelle5, rue du Plébiscite L-2341 Luxemburg LuxemburgPostfach 1004 / L-1010 LuxemburgTelefon : (+352) 247 - 80753Fax : (+352) 247 - 90400E-Mail : lux.rc@en.etat.luWebseite : http://www.aed.public.lu8.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr
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Abteilung für Verwaltungszusammenarbeit in Sachen Mehrwertsteuer (SCAT)308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg308, route d’Esch / L-2010 LuxemburgTelefon : (+352) 247-80726E-Mail : lux.scat@en.etat.lu
-
Abteilung Abonnementsteuer308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg308, route d’Esch / L-2010 LuxemburgWebseite : https://pfi.public.lu/fr.html
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VAT Refund308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg308, route d’Esch - L-2010 LuxemburgTelefon : (+352) 247-80700E-Mail : vatrefund@en.etat.lu
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Luxembourg Guichet Unique308, route d’Esch L-1471 Luxemburg LuxemburgTelefon : (+352) 247 - 80800E-Mail : info.aed@en.etat.luWebseite : https://pfi.public.lu/frvon 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
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Eintragungen, Erbschaften, Hypotheken308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
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MwSt.-Abteilung308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
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Steueramt 12308, route d’Esch L-1471 Luxemburg LuxemburgPostfach 31 / L-2010 LuxemburgE-Mail : lux.imp12@en.etat.lu
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Diekirch – Steueramt 2 (7) (Immobiliensektor)Place Guillaume L-9237 Diekirch LuxemburgE-Mail : diek.imp2@en.etat.lu
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CESOP-Abteilung1-3, avenue Guillaume L-1651 Luxembourg LuxemburgPostfach 31 / L-2010 LuxemburgTelefon : (+352) 247 80800E-Mail : aed.cesop@en.etat.luWebseite : http://www.aed.public.lu
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Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Niederlassungsrecht)
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Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Niederlassungsrecht)LuxemburgPostfach 535 / L-2937 LuxemburgTelefon : (+352) 247-74 700E-Mail : info.pme@eco.etat.luWeiter zur Internetseite von : https://meco.gouvernement.lu/de.htmlTelefonzentrale: Montag–Freitag, von 9.00–12.00 und 13.30–16.30 Uhr (außer an Feiertagen)
Steuerverwaltung (ACD)
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Steuerverwaltung (ACD)33, rue de Gasperich L-5826 Hesperange LuxemburgWeiter zur Internetseite von : https://impotsdirects.public.lu/fr/profil/organigramme.htmlBitte besuchen Sie die oben genannte Website, um sich an die zuständige Stelle zu wenden.
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt
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Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt3, rue des Primeurs L-2361 Strassen LuxemburgPostfach 27 / L-2010 LuxemburgTelefon : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100E-Mail : contact@itm.etat.luWeiter zur Internetseite von : http://www.itm.lu/home.html
Geschlossen ⋅ Öffnet um 13.30 Uhr
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- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.30 Uhr
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Regionalstelle Diekirch2, rue Clairefontaine L-9220 Diekirch LuxemburgPostfach 27 / L-2010 LuxemburgTelefon : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100
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Regionalstelle Esch/Alzette1, boulevard de la Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette LuxemburgPostfach 27 / L-2010 LuxemburgTelefon : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100
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Regionalstelle Strassen3, rue des Primeurs L-2361 Strassen LuxemburgPostfach 27 / L-2010 LuxemburgTelefon : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100
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Regionalstelle Wiltz20, route de Winseler L-9577 Wiltz LuxemburgPostfach 27 / L-2010 LuxemburgTelefon : (+352) 247-76100Fax : (+352) 247-96100
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Zentralstelle der Sozialversicherungen
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Zentralstelle der Sozialversicherungen4, rue Mercier L-2144 Luxemburg LuxemburgL-2975 LuxemburgE-Mail : ccss@secu.luWeiter zur Internetseite von : https://ccss.public.lu/fr.html
Geöffnet Schließt um 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
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Verwandte Vorgänge und Links
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Weitere Informationen
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Rechtsgrundlagen
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Loi modifiée du 2 septembre 2011
réglementant l'accès aux professions d'artisan, de commerçant, d'industriel ainsi qu'à certaines professions libérales
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Loi modifiée du 28 octobre 2016
relative à la reconnaissance des qualifications professionnelles
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