• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Beihilfe bei Einstellung von älteren Arbeitslosen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Einem Arbeitgeber, der ältere Arbeitslose einstellt, können – unter gewissen Voraussetzungen – während einer bestimmten Zeit die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge (nur der Arbeitgeberanteil) erstattet werden.

Der Antrag ist bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) einzureichen.

Diese Beihilfe kann nicht mit derjenigen für die Schaffung von Arbeitsplätzen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen kumuliert werden.

Betroffene Personen

Diese Beihilfe steht jedem rechtmäßig in Luxemburg niedergelassenen Arbeitgeber aus dem Privatsektor zur Verfügung, wenn er einen mindestens 45-jährigen Arbeitslosen einstellt, der seit mindestens 1 Monat bei der ADEM als Arbeitsuchender ohne Anstellung gemeldet ist.

Die Bedingung der Arbeitsuchendmeldung, die Bedingung der Meldung der freien Stelle und die Bedingung der Mindestmeldezeit entfallen bei der Einstellung von Arbeitnehmern:

Voraussetzungen

Der dem Arbeitsuchenden angebotene Arbeitsvertrag muss:

  • unbefristet sein; oder
  • auf mindestens 18 Monate befristet sein; oder
  • zur Vertretung eines in Elternurlaub befindlichen Arbeitnehmers geschlossen werden.

Der Arbeitnehmer muss für mindestens 16 Stunden pro Woche eingestellt werden.

Die Beihilfe wird fällig:

  • wenn der Arbeitnehmer:
    • arbeitsfähig ist;
    • als Arbeitnehmer bei den luxemburgischen Sozialversicherungsträgern versichert ist;
    • nicht in den Genuss einer vorgezogenen Altersrente, einer Altersrente, einer Übergangsvergütung, einer beruflichen Übergangsvergütung oder einer Vollrente gelangt;
    • nicht der Inhaber der Niederlassungsgenehmigung des Unternehmens ist, bei dem er angestellt ist;
    • nicht als Geschäftsführer, Verwaltungsratsmitglied oder geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft oder der Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL), bei der er angestellt ist, tätig ist;
    • keine Beteiligung an der nicht börsennotierten Gesellschaft hält, bei der er angestellt ist;
    • während der letzten 5 Jahre vor dem Arbeitsverhältnis nicht für das Unternehmen oder die soziale und wirtschaftliche Einheit gearbeitet hat;
  • wenn der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Arbeitnehmers:
    • nicht die Mehrheit am Kapital der Gesellschaft hält, bei der der Arbeitnehmer arbeitet;
    • während der 2 Jahre vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags nicht die Mehrheit der Anteile oder Aktien der Gesellschaft hält, bei der der Arbeitnehmer arbeitet.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Die freie Stelle muss im Vorfeld bei der Arbeitsagentur (ADEM) gemeldet worden sein.

Die Meldung der freien Stelle ist nicht erforderlich bei der Einstellung von Arbeitnehmern:

Fristen

Der Antrag auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist innerhalb von 6 Monaten ab der Einstellung einzureichen.

Vorgehensweise und Details

Erstantrag

Der Arbeitgeber muss einen Antrag auf Beihilfe bei Einstellung von älteren Arbeitslosen bei der Arbeitsagentur (ADEM) einreichen.

Dem Antrag muss eine Kopie des Arbeitsvertrags beigefügt werden.

Vierteljährliche Meldung

Im Hinblick auf die Erstattung des an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) gezahlten Arbeitgeberanteils an den Beiträgen muss der Arbeitgeber alle 3 Monate eine Forderungsanmeldung bei der ADEM einreichen.

Dieser Meldung müssen die Lohn-/Gehaltsabrechnungen der betreffenden Monate beigefügt werden.

Höhe und Dauer der Beihilfe

Der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen wird dem Arbeitgeber folgendermaßen erstattet:

  • während 2 Jahren für Arbeitslose, die zum Zeitpunkt der Einstellung zwischen 45 und 49 Jahren alt sind;
  • bis zum Renteneintritt (Bewilligung einer Altersrente) für Arbeitslose, die zum Zeitpunkt der Einstellung das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag (18 bis 24 Monate), werden die Sozialversicherungsbeiträge nur bis zum Vertragsende erstattet.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Beschäftigung, Einstellung & Weiterbildung

Links

Weitere Informationen

Finanzielle Hilfen für Arbeitgeber

auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)

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