Beihilfe bei Einstellung von älteren Arbeitslosen
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Einem Arbeitgeber, der ältere Arbeitslose einstellt, können – unter gewissen Voraussetzungen – während einer bestimmten Zeit die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge (nur der Arbeitgeberanteil) erstattet werden.
Der Antrag ist bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) einzureichen.
Diese Beihilfe kann nicht mit derjenigen für die Schaffung von Arbeitsplätzen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen kumuliert werden.
Betroffene Personen
Diese Beihilfe steht jedem rechtmäßig in Luxemburg niedergelassenen Arbeitgeber aus dem Privatsektor zur Verfügung, wenn er einen mindestens 45-jährigen Arbeitslosen einstellt, der seit mindestens 1 Monat bei der ADEM als Arbeitsuchender ohne Anstellung gemeldet ist.
Die Bedingung der Arbeitsuchendmeldung, die Bedingung der Meldung der freien Stelle und die Bedingung der Mindestmeldezeit entfallen bei der Einstellung von Arbeitnehmern:
- die von einem Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung betroffen sind; oder
- deren Arbeitsvertrag infolge einer Insolvenzanmeldung fristlos gekündigt wurde.
Voraussetzungen
Der dem Arbeitsuchenden angebotene Arbeitsvertrag muss:
- unbefristet sein; oder
- auf mindestens 18 Monate befristet sein; oder
- zur Vertretung eines in Elternurlaub befindlichen Arbeitnehmers geschlossen werden.
Der Arbeitnehmer muss für mindestens 16 Stunden pro Woche eingestellt werden.
Die Beihilfe wird fällig:
- wenn der Arbeitnehmer:
- arbeitsfähig ist;
- als Arbeitnehmer bei den luxemburgischen Sozialversicherungsträgern versichert ist;
- nicht in den Genuss einer vorgezogenen Altersrente, einer Altersrente, einer Übergangsvergütung, einer beruflichen Übergangsvergütung oder einer Vollrente gelangt;
- nicht der Inhaber der Niederlassungsgenehmigung des Unternehmens ist, bei dem er angestellt ist;
- nicht als Geschäftsführer, Verwaltungsratsmitglied oder geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft oder der Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL), bei der er angestellt ist, tätig ist;
- keine Beteiligung an der nicht börsennotierten Gesellschaft hält, bei der er angestellt ist;
- während der letzten 5 Jahre vor dem Arbeitsverhältnis nicht für das Unternehmen oder die soziale und wirtschaftliche Einheit gearbeitet hat;
- wenn der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Arbeitnehmers:
- nicht die Mehrheit am Kapital der Gesellschaft hält, bei der der Arbeitnehmer arbeitet;
- während der 2 Jahre vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags nicht die Mehrheit der Anteile oder Aktien der Gesellschaft hält, bei der der Arbeitnehmer arbeitet.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Die freie Stelle muss im Vorfeld bei der Arbeitsagentur (ADEM) gemeldet worden sein.
Die Meldung der freien Stelle ist nicht erforderlich bei der Einstellung von Arbeitnehmern:
- die von einem Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung betroffen sind; oder
- deren Arbeitsvertrag infolge einer Insolvenzanmeldung fristlos gekündigt wurde.
Fristen
Der Antrag auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist innerhalb von 6 Monaten ab der Einstellung einzureichen.
Vorgehensweise und Details
Erstantrag
Der Arbeitgeber muss einen Antrag auf Beihilfe bei Einstellung von älteren Arbeitslosen bei der Arbeitsagentur (ADEM) einreichen.
Dem Antrag muss eine Kopie des Arbeitsvertrags beigefügt werden.
Vierteljährliche Meldung
Im Hinblick auf die Erstattung des an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) gezahlten Arbeitgeberanteils an den Beiträgen muss der Arbeitgeber alle 3 Monate eine Forderungsanmeldung bei der ADEM einreichen.
Dieser Meldung müssen die Lohn-/Gehaltsabrechnungen der betreffenden Monate beigefügt werden.
Höhe und Dauer der Beihilfe
Der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen wird dem Arbeitgeber folgendermaßen erstattet:
- während 2 Jahren für Arbeitslose, die zum Zeitpunkt der Einstellung zwischen 45 und 49 Jahren alt sind;
- bis zum Renteneintritt (Bewilligung einer Altersrente) für Arbeitslose, die zum Zeitpunkt der Einstellung das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag (18 bis 24 Monate), werden die Sozialversicherungsbeiträge nur bis zum Vertragsende erstattet.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Arbeitsagentur (ADEM) Abteilung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung
- Adresse:
-
1, boulevard Porte de France
L-4360
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 247 88 000
- Fax:
- (+352) 40 59 88
- E-Mail:
- info.mai@adem.etat.lu
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
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