Anmeldung bei der Sozialversicherung und Erstattung der Kosten für im Ausland erbrachte Gesundheitsleistungen – für Studierende
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Studierende mit Wohnsitz in Luxemburg, die ihr Studium im Ausland absolvieren, müssen bei der Sozialversicherung gemeldet sein, um in den Genuss einer Erstattung der Kosten für Gesundheitsdienstleistungen im Studienland und im Land Ihres gewöhnlichen Wohnsitzes zu gelangen.
Dabei kann es sich um eine Mitgliedschaft als Hauptversicherte oder Mitversicherte in Form einer Pflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung handeln, je nach persönlicher Situation der Studierenden.
Betroffene Personen
Alle Studierenden, die ordnungsgemäß an einer Bildungseinrichtung des Hochschulwesens immatrikuliert sind und ihren offiziellen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben, müssen unabhängig von ihrem Studienort krankenversichert sein.
Die Kosten für Leistungen im Zusammenhang mit der Krankenversicherung in Luxemburg werden von der zuständigen Krankenkasse übernommen. Bei Studierenden, die als Hauptversicherte versichert sind, ist dies die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS).
Genießen Studierende den Mitversichertenstatus, sind sie der Krankenkasse der hauptversicherten Person angeschlossen, d. h. der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) im privaten Sektor, der Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates (Caisse de maladie des fonctionnaires et employés publics - CMFEP) oder der Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten (Caisse de maladie des fonctionnaires et employés communaux - CMFEC) im öffentlichen Sektor oder der Krankenkasse der Nationalen Eisenbahngesellschaft (Entraide médicale des CFL) für die Angestellten der Nationalen Eisenbahngesellschaft.
Vorgehensweise und Details
Vorherige Mitgliedschaft bei der Sozialversicherung in Luxemburg
Damit Studierenden die Kosten für im Ausland und in Luxemburg erbrachte Gesundheitsdienstleistungen erstattet werden, müssen sie im Vorfeld ordnungsgemäß bei einer Krankenkasse in Luxemburg versichert sein.
Studierende mit Wohnsitz in Luxemburg können bei der Krankenversicherung als Mitversicherte versichert werden. Ist dies nicht der Fall, werden die Studierenden im Rahmen einer Pflichtversicherung für Studierende als Hauptversicherte versichert.
Die Studierenden können zudem einen Referenzarzt wählen, sofern sie älter als 18 Jahre sind oder an einer schweren chronischen Krankheit leiden, um in den Genuss einer ihrer Situation angemessenen medizinischen Betreuung zu gelangen.
- Versicherung von Studierenden in Luxemburg als Mitversicherte
- Versicherung von Studierenden als Hauptversicherte
Die Krankenpflichtversicherung einer hauptversicherten Person kann unter anderem auf ihre Kinder ausgedehnt werden und diesen zugutekommen, sofern die hauptversicherte Person die Steuerermäßigung für Kinder erhält.
In diesem Fall sind gebietsansässige Studierende bei der Krankenversicherung als Mitversicherte (die hauptversicherte Person ist ihr Vater oder ihre Mutter) versichert. In dieser Eigenschaft kommen die Studierenden in den Genuss der Leistungen der Krankenversicherung, bei der ihre Eltern versichert sind.
Die Mitversicherung erfolgt auf Antrag bei der Krankenkasse, wobei die Identität und die Beziehung zu der hauptversicherten Person anzugeben und folgende Unterlagen beizufügen sind:
- eine Kopie des Familienstammbuchs;
- ggf. eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung der Bildungseinrichtung, an der die Studierenden eingeschrieben sind.
Dieser Antrag kann am Schalter, telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.
Gebietsansässige Studierende erhalten als Mitversicherte automatisch einen Sozialversicherungsausweis, der ihren Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung belegt.
Mitversicherte Studierende, die diesen Status verlieren, können die Fortsetzung ihrer Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis beantragen. Dieser Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Verlust der Mitgliedschaft bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) gestellt werden.
In diesem Fall werden die Studierenden als Hauptversicherte versichert.
Falls Studierende keinen Mitversichertenstatus haben und auch nicht anderweitig versichert sind (beispielsweise als Arbeitnehmer), können sie sich als Studierende bei der CCSS versichern.
Hinsichtlich der Mitgliedschaft stehen Studierenden 2 Möglichkeiten offen:
- Wenn Studierende zuvor versichert waren und diesen Versicherungsstatus verlieren, können sie unter folgenden Voraussetzungen die Weiterführung ihrer Versicherung auf freiwilliger Basis beantragen:
- Vor dem Verlust des Versichertenstatus waren sie mindestens 6 Monate ununterbrochen versichert.
- Der Antrag auf Weiterführung der Versicherung wird innerhalb von 3 Monaten nach dem Verlust der Mitgliedschaft bei der CCSS gestellt (andernfalls verfällt der Anspruch).
- Haben die Studierenden ihren Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg und können sie keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz in Anspruch nehmen, müssen sie bei der CCSS einen Antrag auf Aufnahme in die Pflichtversicherung für Studierende stellen, dem folgende Unterlagen beizufügen sind:
- eine Immatrikulations- oder Studienbescheinigung der Bildungseinrichtung, an der sie ihr Studium absolvieren;
- ggf. ein Dokument, in dem die Höhe der Einkünfte der Studierenden (Stipendium, Gehalt usw.) angegeben wird.
Die Höhe der Beiträge, die die Studierenden an die Krankenversicherung zahlen müssen, wird auf der Grundlage des beitragspflichtigen Minimums (das der Höhe des sozialen Mindestlohns entspricht) berechnet und in Form einer monatlichen Vorauszahlung gezahlt. Die Beiträge werden auf der Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens (gedeckelt auf das Fünffache des sozialen Mindestlohns) angepasst, das bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) angegeben wurde.
Gebietsansässige Studierende erhalten als Hauptversicherte automatisch einen Sozialversicherungsausweis, der ihnen den Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung eröffnet. Der Ausweis ist nach Beendigung des Studiums ggf. zurückzugeben.
Versicherung im Land des Studiums
Im Allgemeinen müssen sich Studierende im Studienland über die landesspezifischen Modalitäten für die Übernahme und Erstattung der Kosten für Gesundheitsdienstleistungen informieren.
Hierbei ist die Situation der Studierenden je nach Studienort unterschiedlich zu betrachten.
Das Studienland ist Mitglied der EU, des EWR oder die Schweiz
Die Studierenden wenden sich mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte an die jeweils zuständige Stelle des Studienlandes, um sich dort registrieren zu lassen.
Die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte reicht bereits für die Kostenübernahme aus; eine Registrierung bei der zuständigen Stelle im Gastland erleichtert jedoch die Abwicklung der Kostenerstattung.
Das Studienland hat ein bilaterales Abkommen mit Luxemburg geschlossen
Studierende benötigen ein Formular, das ihren Anspruch auf Sachleistungen während ihres Aufenthalts bescheinigt.
Das erforderliche Formular ist bei der zuständigen luxemburgischen Krankenkasse mindestens 15 Tage vor der geplanten Abreise zu beantragen.
Das erforderliche Formular hängt vom Studienland ab:
- für Bosnien und Herzegowina: Formular LU/Bih-111;
- für Kap Verde: Formular LCV/5 (5-40);
- für Nordmazedonien: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC);
- für Montenegro: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC);
- für Quebec: Formular LUX QUE 4;
- für Serbien: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC);
- für Tunesien: Formular T/L 4;
- für die Türkei: Formular TR/L-3.
Diese Formulare können direkt online auf der Website der Nationalen Krankenkasse (Caisse nationale de santé - CNS) bestellt werden. Zu diesem Zweck muss Folgendes angegeben werden:
- die Anzahl der Personen (unter Angabe der Identifikationsnummern), für die das Formular ausgestellt werden soll;
- die Identifikationsnummer der antragstellenden Person;
- die geplanten Ab- und Rückreisedaten;
- ggf. eine E-Mail-Adresse, damit die Krankenkasse die antragstellende Person schnell kontaktieren kann.
Die Studierenden wenden sich mit dem entsprechenden Formular an die Behörden des Gastlandes, um sich dort zu registrieren und so unter denselben Bedingungen wie Gebietsansässige Sachleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Das Studienland ist ein Drittland, das nicht durch ein bilaterales Abkommen mit Luxemburg verbunden ist
Während ihres Auslandsaufenthalts sind die Studierenden durch ihre luxemburgische Sozialversicherung abgesichert. Sie müssen sich möglicherweise bei den Sozialversicherungsträgern des Studienlandes informieren.
In jedem Fall werden den Studierenden die Behandlungskosten von den luxemburgischen Sozialversicherungsträgern erstattet.
Erstattung der Kosten für Gesundheitsleistungen an Studierende
Die Erstattung der Gesundheitskosten, auf die Studierende Anspruch haben, variiert je nach Studienland.
Gesundheitsleistungen in einem Studienland, das Mitglied der EU oder des EWR ist, in der Schweiz oder in einem Land, das ein bilaterales Abkommen mit Luxemburg geschlossen hat
Studierende, die bei einem Sozialversicherungsträger des Studienlandes versichert sind, haben Anspruch auf medizinische Versorgung und die Erstattung der Kosten zu denselben Bedingungen wie die Einwohner dieses Staates.
Demnach erhalten die Studierenden eine Erstattung gemäß den im Studienland geltenden Tarifen und Modalitäten. Sie müssen die Rechnungen daher bei dem Sozialversicherungsträger des Studienlandes einreichen, bei dem sie versichert sind. Sie können sie jedoch ebenfalls den Organen der luxemburgischen Sozialversicherung zukommen lassen.
Gesundheitsdienstleistungen in einem Drittland ohne Abkommen mit Luxemburg
Die Studierenden müssen die Kosten für die im Studienland in Anspruch genommenen Leistungen vorstrecken. Die diesbezüglichen Rechnungen müssen bei der zuständigen luxemburgischen Krankenkasse eingereicht werden, die ihrerseits die Kostenerstattung gemäß den luxemburgischen Tarifen vornimmt.
Damit den Studierenden die Kosten erstattet werden, müssen sie einen Antrag an ihre Krankenkasse richten, der folgende Angaben beinhaltet:
- die Identität und Identifikationsnummer der versicherten Person;
- sofern es sich um einen Erstantrag handelt oder im Falle einer Änderung der bei der Krankenkasse gespeicherten Bankverbindung: die Bankverbindung der versicherten Person;
- die quittierte Originalrechnung oder, falls die Rechnung erst später gezahlt wurde, den Zahlungsbeleg in Form eines Kontoauszugs. Dabei kann es sich um eine Kopie des Originalauszugs oder den Ausdruck des entsprechenden Zahlungsvorgangs aus einer Onlinebanking-Anwendung handeln. Ein einfacher Überweisungsauftrag ist hingegen unzureichend.
Die Krankenkasse erstattet ausschließlich die Kosten für medizinische Behandlungen oder Leistungen, die in der luxemburgischen Nomenklatur vorgesehen sind, und zwar zu den luxemburgischen Tarifen.
Die Höhe der Gesundheitskosten unterscheidet sich je nach Studienland. Es kann daher für Studierende sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die die Differenz zwischen den entstandenen Kosten und der Erstattung durch die luxemburgische Krankenkasse übernimmt.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- Website:
- https://ccss.lu/de.html
Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
Schalter
- Adresse:
- 4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- Website:
- https://ccss.lu/de.html
Nur nach Terminvereinbarung:
Geöffnet Schließt um 16:00 Uhr
- Montag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung Nationale Erstattungen
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 27 57 1
werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 27 57 27 58
-
Universität Luxemburg (uni.lu)
Campus Belval
- Adresse:
- 2, avenue de l'Université L-4365 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 46 66 44 1
- Website:
- https://www.uni.lu/de/
-
Universität Luxemburg (uni.lu)
Campus Kirchberg
- Adresse:
- 6, rue Richard Coudenhove-Kalergi L-1359 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 46 66 44 5000
- Website:
- https://www.uni.lu/de/
-
Universität Luxemburg (uni.lu)
Campus Limpertsberg
- Adresse:
- 162A, avenue de la Faïencerie L-1511 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 46 66 44 6000
- Website:
- https://www.uni.lu/de/
-
Universität Luxemburg (uni.lu)
Studierendensekretariat (SEVE)
- Adresse:
- 2, avenue de l'Université L-4365 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 46 66 44 60 60
- Fax:
- (+352) 46 66 44 36 060
Geöffnet Schließt um 16:00 Uhr
- Montag:
- 13:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 13:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 13:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 13:30 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 13:30 bis 16:00 Uhr
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- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
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