Anmeldung bei der Sozialversicherung und Erstattung der Kosten für im Ausland erbrachte Gesundheitsleistungen – für Studierende

Zum letzten Mal aktualisiert am

Studierende mit Wohnsitz in Luxemburg, die ihr Studium im Ausland absolvieren, müssen bei der Sozialversicherung gemeldet sein, um in den Genuss einer Erstattung der Kosten für Gesundheitsdienstleistungen im Studienland und im Land Ihres gewöhnlichen Wohnsitzes zu gelangen.

Dabei kann es sich um eine Mitgliedschaft als Hauptversicherte oder Mitversicherte in Form einer Pflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung handeln, je nach persönlicher Situation der Studierenden.

Betroffene Personen

Alle Studierenden, die ordnungsgemäß an einer Bildungseinrichtung des Hochschulwesens immatrikuliert sind und ihren offiziellen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben, müssen unabhängig von ihrem Studienort krankenversichert sein.

Die Kosten für Leistungen im Zusammenhang mit der Krankenversicherung in Luxemburg werden von der zuständigen Krankenkasse übernommen. Bei Studierenden, die als Hauptversicherte versichert sind, ist dies die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS).

Genießen Studierende den Mitversichertenstatus, sind sie der Krankenkasse der hauptversicherten Person angeschlossen, d. h. der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) im privaten Sektor, der Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates (Caisse de maladie des fonctionnaires et employés publics - CMFEP) oder der Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten (Caisse de maladie des fonctionnaires et employés communaux - CMFEC) im öffentlichen Sektor oder der Krankenkasse der Nationalen Eisenbahngesellschaft (Entraide médicale des CFL) für die Angestellten der Nationalen Eisenbahngesellschaft.

Vorgehensweise und Details

Vorherige Mitgliedschaft bei der Sozialversicherung in Luxemburg

Damit Studierenden die Kosten für im Ausland und in Luxemburg erbrachte Gesundheitsdienstleistungen erstattet werden, müssen sie im Vorfeld ordnungsgemäß bei einer Krankenkasse in Luxemburg versichert sein.

Studierende mit Wohnsitz in Luxemburg können bei der Krankenversicherung als Mitversicherte versichert werden. Ist dies nicht der Fall, werden die Studierenden im Rahmen einer Pflichtversicherung für Studierende als Hauptversicherte versichert.

Die Studierenden können zudem einen Referenzarzt wählen, sofern sie älter als 18 Jahre sind oder an einer schweren chronischen Krankheit leiden, um in den Genuss einer ihrer Situation angemessenen medizinischen Betreuung zu gelangen.

Die Krankenpflichtversicherung einer hauptversicherten Person kann unter anderem auf ihre Kinder ausgedehnt werden und diesen zugutekommen, sofern die hauptversicherte Person die Steuerermäßigung für Kinder erhält.

In diesem Fall sind gebietsansässige Studierende bei der Krankenversicherung als Mitversicherte (die hauptversicherte Person ist ihr Vater oder ihre Mutter) versichert. In dieser Eigenschaft kommen die Studierenden in den Genuss der Leistungen der Krankenversicherung, bei der ihre Eltern versichert sind.

Die Mitversicherung erfolgt auf Antrag bei der Krankenkasse, wobei die Identität und die Beziehung zu der hauptversicherten Person anzugeben und folgende Unterlagen beizufügen sind:

  • eine Kopie des Familienstammbuchs;
  • ggf. eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung der Bildungseinrichtung, an der die Studierenden eingeschrieben sind.

Dieser Antrag kann am Schalter, telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.

Gebietsansässige Studierende erhalten als Mitversicherte automatisch einen Sozialversicherungsausweis, der ihren Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung belegt.

Mitversicherte Studierende, die diesen Status verlieren, können die Fortsetzung ihrer Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis beantragen. Dieser Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Verlust der Mitgliedschaft bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) gestellt werden.

In diesem Fall werden die Studierenden als Hauptversicherte versichert.

Falls Studierende keinen Mitversichertenstatus haben und auch nicht anderweitig versichert sind (beispielsweise als Arbeitnehmer), können sie sich als Studierende bei der CCSS versichern.

Hinsichtlich der Mitgliedschaft stehen Studierenden 2 Möglichkeiten offen:

  • Wenn Studierende zuvor versichert waren und diesen Versicherungsstatus verlieren, können sie unter folgenden Voraussetzungen die Weiterführung ihrer Versicherung auf freiwilliger Basis beantragen:
    • Vor dem Verlust des Versichertenstatus waren sie mindestens 6 Monate ununterbrochen versichert.
    • Der Antrag auf Weiterführung der Versicherung wird innerhalb von 3 Monaten nach dem Verlust der Mitgliedschaft bei der CCSS gestellt (andernfalls verfällt der Anspruch).
  • Haben die Studierenden ihren Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg und können sie keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz in Anspruch nehmen, müssen sie bei der CCSS einen Antrag auf Aufnahme in die Pflichtversicherung für Studierende stellen, dem folgende Unterlagen beizufügen sind:
    • eine Immatrikulations- oder Studienbescheinigung der Bildungseinrichtung, an der sie ihr Studium absolvieren;
    • ggf. ein Dokument, in dem die Höhe der Einkünfte der Studierenden (Stipendium, Gehalt usw.) angegeben wird.

Die Höhe der Beiträge, die die Studierenden an die Krankenversicherung zahlen müssen, wird auf der Grundlage des beitragspflichtigen Minimums (das der Höhe des sozialen Mindestlohns entspricht) berechnet und in Form einer monatlichen Vorauszahlung gezahlt. Die Beiträge werden auf der Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens (gedeckelt auf das Fünffache des sozialen Mindestlohns) angepasst, das bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) angegeben wurde.

Gebietsansässige Studierende erhalten als Hauptversicherte automatisch einen Sozialversicherungsausweis, der ihnen den Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung eröffnet. Der Ausweis ist nach Beendigung des Studiums ggf. zurückzugeben.

Versicherung im Land des Studiums

Im Allgemeinen müssen sich Studierende im Studienland über die landesspezifischen Modalitäten für die Übernahme und Erstattung der Kosten für Gesundheitsdienstleistungen informieren.

Hierbei ist die Situation der Studierenden je nach Studienort unterschiedlich zu betrachten.

Das Studienland ist Mitglied der EU, des EWR oder die Schweiz

Die Studierenden wenden sich mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte an die jeweils zuständige Stelle des Studienlandes, um sich dort registrieren zu lassen.

Die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte reicht bereits für die Kostenübernahme aus; eine Registrierung bei der zuständigen Stelle im Gastland erleichtert jedoch die Abwicklung der Kostenerstattung.

Das Studienland hat ein bilaterales Abkommen mit Luxemburg geschlossen

Studierende benötigen ein Formular, das ihren Anspruch auf Sachleistungen während ihres Aufenthalts bescheinigt.

Das erforderliche Formular ist bei der zuständigen luxemburgischen Krankenkasse mindestens 15 Tage vor der geplanten Abreise zu beantragen.

Das erforderliche Formular hängt vom Studienland ab:

Diese Formulare können direkt online auf der Website der Nationalen Krankenkasse (Caisse nationale de santé - CNS) bestellt werden. Zu diesem Zweck muss Folgendes angegeben werden:

  • die Anzahl der Personen (unter Angabe der Identifikationsnummern), für die das Formular ausgestellt werden soll;
  • die Identifikationsnummer der antragstellenden Person;
  • die geplanten Ab- und Rückreisedaten;
  • ggf. eine E-Mail-Adresse, damit die Krankenkasse die antragstellende Person schnell kontaktieren kann.

Die Studierenden wenden sich mit dem entsprechenden Formular an die Behörden des Gastlandes, um sich dort zu registrieren und so unter denselben Bedingungen wie Gebietsansässige Sachleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Das Studienland ist ein Drittland, das nicht durch ein bilaterales Abkommen mit Luxemburg verbunden ist

Während ihres Auslandsaufenthalts sind die Studierenden durch ihre luxemburgische Sozialversicherung abgesichert. Sie müssen sich möglicherweise bei den Sozialversicherungsträgern des Studienlandes informieren.

In jedem Fall werden den Studierenden die Behandlungskosten von den luxemburgischen Sozialversicherungsträgern erstattet.

Erstattung der Kosten für Gesundheitsleistungen an Studierende

Die Erstattung der Gesundheitskosten, auf die Studierende Anspruch haben, variiert je nach Studienland.

Gesundheitsleistungen in einem Studienland, das Mitglied der EU oder des EWR ist, in der Schweiz oder in einem Land, das ein bilaterales Abkommen mit Luxemburg geschlossen hat

Studierende, die bei einem Sozialversicherungsträger des Studienlandes versichert sind, haben Anspruch auf medizinische Versorgung und die Erstattung der Kosten zu denselben Bedingungen wie die Einwohner dieses Staates.

Demnach erhalten die Studierenden eine Erstattung gemäß den im Studienland geltenden Tarifen und Modalitäten. Sie müssen die Rechnungen daher bei dem Sozialversicherungsträger des Studienlandes einreichen, bei dem sie versichert sind. Sie können sie jedoch ebenfalls den Organen der luxemburgischen Sozialversicherung zukommen lassen.

Gesundheitsdienstleistungen in einem Drittland ohne Abkommen mit Luxemburg

Die Studierenden müssen die Kosten für die im Studienland in Anspruch genommenen Leistungen vorstrecken. Die diesbezüglichen Rechnungen müssen bei der zuständigen luxemburgischen Krankenkasse eingereicht werden, die ihrerseits die Kostenerstattung gemäß den luxemburgischen Tarifen vornimmt.

Damit den Studierenden die Kosten erstattet werden, müssen sie einen Antrag an ihre Krankenkasse richten, der folgende Angaben beinhaltet:

  • die Identität und Identifikationsnummer der versicherten Person;
  • sofern es sich um einen Erstantrag handelt oder im Falle einer Änderung der bei der Krankenkasse gespeicherten Bankverbindung: die Bankverbindung der versicherten Person;
  • die quittierte Originalrechnung oder, falls die Rechnung erst später gezahlt wurde, den Zahlungsbeleg in Form eines Kontoauszugs. Dabei kann es sich um eine Kopie des Originalauszugs oder den Ausdruck des entsprechenden Zahlungsvorgangs aus einer Onlinebanking-Anwendung handeln. Ein einfacher Überweisungsauftrag ist hingegen unzureichend.

Die Krankenkasse erstattet ausschließlich die Kosten für medizinische Behandlungen oder Leistungen, die in der luxemburgischen Nomenklatur vorgesehen sind, und zwar zu den luxemburgischen Tarifen.

Die Höhe der Gesundheitskosten unterscheidet sich je nach Studienland. Es kann daher für Studierende sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die die Differenz zwischen den entstandenen Kosten und der Erstattung durch die luxemburgische Krankenkasse übernimmt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
    L-2975 Luxemburg

    Kontaktformular

    Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.

  • Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)

    Schalter

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg

    Nur nach Terminvereinbarung:

    Geöffnet Schließt um 16:00 Uhr
    Montag:
    8:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen

Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung Nationale Erstattungen

Adresse:
4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
L-2980 Luxemburg
Telefon:
(+352) 27 57 1
werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Universität Luxemburg (uni.lu)

    Adresse:
  • Universität Luxemburg (uni.lu)

    Campus Belval

    Adresse:
    2, avenue de l'Université L-4365 Esch-sur-Alzette Luxemburg
  • Universität Luxemburg (uni.lu)

    Campus Kirchberg

    Adresse:
    6, rue Richard Coudenhove-Kalergi L-1359 Luxemburg Luxemburg
  • Universität Luxemburg (uni.lu)

    Campus Limpertsberg

    Adresse:
    162A, avenue de la Faïencerie L-1511 Luxemburg Luxemburg
  • Universität Luxemburg (uni.lu)

    Studierendensekretariat (SEVE)

    Adresse:
    2, avenue de l'Université L-4365 Esch-sur-Alzette
    Fax:
    (+352) 46 66 44 36 060
    Geöffnet Schließt um 16:00 Uhr
    Montag:
    13:30 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    13:30 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    13:30 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    13:30 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    13:30 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
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    Sonntag:
    Geschlossen

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