Abschluss einer Zusatzversicherung
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In bestimmten Fällen, insbesondere bei im Ausland erbrachten Gesundheitsdienstleistungen, kann es sich für einen bei einer luxemburgischen Krankenkasse Versicherten als zweckmäßig erweisen, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Eine solche Versicherung, auch Versicherung auf Gegenseitigkeit genannt, ermöglicht unter bestimmten Bedingungen die Erstattung einer etwaigen Differenz zwischen den vom Versicherten verauslagten und den seitens der luxemburgischen Krankenkasse erstatteten Kosten.
Betroffene Personen
Jede gebietsansässige oder nicht gebietsansässige Person, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) versichert ist und eine zusätzliche Erstattung der Kosten für die von ihr erhaltenen Gesundheitsdienstleistungen wünscht.
Voraussetzungen
Um in den Genuss der Leistungen einer Zusatzversicherung zu gelangen, müssen Sie rechtmäßig bei der CCSS versichert sein. Sie müssen zudem eine Zusatzversicherung bei einer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Gesundheitskosten in Luxemburg abdeckt. In bestimmten Fällen wird verlangt, dass die Mitgliedschaft bei der Versicherung auf Gegenseitigkeit eine gewisse Zeit besteht, bevor eine Erstattung der Gesundheitskosten beantragt werden kann.
Vorgehensweise und Details
Die Krankenkasse erstattet nur einen Teil der Gesundheitskosten. Ohne Zusatzversicherung gehen die Selbstbeteiligung (Differenz zwischen den entstandenen Kosten und den von der Krankenkasse erstatteten Kosten) und die Honorarüberschreitungen zu Lasten des Versicherten.
Die Mitgliedschaft bei einer Zusatzversicherung eröffnet den Anspruch auf eine zusätzliche Erstattung folgender Kosten:
- Kosten für Krankenhausaufenthalte;
- Kosten für Exoprothesen und Endoprothesen;
- Betreuungskosten;
- Kosten für bestimmte Zahnbehandlungen und -prothesen;
- Kosten für im Ausland erbrachte Gesundheitsdienstleistungen (unvorhergesehene oder geplante Leistungen);
- Kosten für medizinisches und zahnmedizinisches Mehrhonorar;
- Kosten für Alternativmedizin (zum Beispiel Osteopath) usw.
Der an einer Zusatzversicherung interessierte CCSS-Versicherte kann zwischen mehreren Dienstleistern wählen.
Die Versicherungen auf Gegenseitigkeit bieten spezielle Leistungen für verschiedene Kategorien von Versicherten (Gebietsansässige, Grenzgänger, Studierende usw.).
Außerdem gibt es eine Reihe Zusatzversicherungen für bestimmte Berufsstände. Die Adressen der staatlich anerkannten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit stehen auf der Website der Medizinischen Zusatzkasse (Caisse médico-complémentaire mutualiste - CMCM) zur Verfügung.
Zuständige Kontaktstellen
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- E-Mail:
- ccss@secu.lu
- Website:
- https://ccss.lu/de.html
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) Schalter
- Adresse:
- 4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- E-Mail:
- ccss@secu.lu
- Website:
- https://ccss.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 16h00
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website der Medizinischen Zusatzkasse (CMCM)
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