Sozialversicherungsausweis / Europäische Krankenversicherungskarte
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Zusammenfassung:
Der Sozialversicherungsausweis erleichtert die Übernahme der Kosten für Ihre Gesundheitsversorgung, Mutterschaft und Pflege in Luxemburg und unter bestimmten Bedingungen in den Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in der Schweiz und im Vereinigten Königreich.
In Luxemburg gibt es einen Sozialversicherungsausweis mit 2 Seiten: der nationalen Seite und der europäischen Seite.
Die nationale Seite ist der „Sozialversicherungsausweis für das Großherzogtum Luxemburg“. Sie berechtigt unter anderem zur Kostenübernahme bei Gesundheits-, Mutterschafts- und Pflegedienstleistungen in Luxemburg.
Die europäische Seite stellt die „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card - EHIC) dar, die in allen Mitgliedstaaten der EU identisch ist. Sie berechtigt zur Kostenübernahme bei dringenden und sofort erforderlichen Gesundheitsdienstleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts:
- in den Ländern der Europäischen Union (EU);
- in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR);
- in der Schweiz; und
- im Vereinigten Königreich.
Betroffene Personen
Die bei der Sozialversicherung als Hauptversicherte oder Mitversicherte (Unterhaltsberechtigte des Hauptversicherten) versicherten Personen haben Anrecht auf einen Sozialversicherungsausweis.
Der Sozialversicherungsausweis für das Großherzogtum Luxemburg ist personengebunden und auf den Namen des Inhabers ausgestellt.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Sie müssen als Haupt- oder Mitversicherter bei einer der luxemburgischen Krankenkassen versichert sein:
- Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS oder Gesondheetskees);
- Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates (Caisse de maladie des fonctionnaires et employés publics - CMFEP);
- Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten (Caisse de maladie des fonctionnaires et employés communaux - CMFEC);
- Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft für Angestellte der nationalen Eisenbahngesellschaft (Entraide médicale des CFL - EMCFL).
Kosten
Der Ausweis ist kostenlos.
Vorgehensweise und Details
Erhalt des Sozialversicherungsausweises
Der Sozialversicherungsausweis wird in der Regel bei Ihrer Anmeldung als Hauptversicherter bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) automatisch ausgestellt und Ihnen per Post an Ihren Wohnsitz zugestellt.
Er wird innerhalb von 3 Wochen ausgestellt:
- an den berufstätigen Hauptversicherten:
- nach der Anmeldung durch den Arbeitgeber bei der CCSS;
- nach Ihrer eigenen Anmeldung bei der CCSS, wenn Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen oder freiwillig versichert sind.
- an die Mitversicherten, Rentner, Empfänger von Einkommensersatzleistungen (Beispiel: REVIS, Arbeitslosengeld usw.) nach Beantragung bei ihrer zuständigen Krankenkasse, das heißt bei der CNS, der CMFEP, der CMFEC oder der EMCFL.
Bei Neugeborenen, die in Luxemburg geboren werden, erfolgt die Mitversicherung automatisch und die Ausweise werden von den zuständigen Kassen verschickt.
Bei Personen, die durch ihre Beziehung zu einem Grenzgänger mitversichert sind, sind gewisse Bedingungen zu erfüllen.
Verwendung des Ausweises in Luxemburg
Der Ausweis ist jedem Gesundheits- oder Pflegedienstleister (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Labors usw.) vorzulegen.
Die Gesundheits- oder Pflegedienstleister sind befugt, die Vorlage eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass) von Ihnen zu verlangen.
Verwendung des Ausweises im Ausland
Was die Kostenübernahme bei Gesundheitsdienstleistungen im Ausland angeht, liefert die Nationale Gesundheitskasse (CNS) alle Informationen auf ihrer Website.
Wenn Sie Staatsangehöriger eines Staates sind, der nicht Mitglied der EU ist, berechtigt Sie die Europäische Krankenversicherungskarte nicht zu einer Übernahme der Kosten für medizinische Versorgung bei einem Aufenthalt in den folgenden Ländern:
- Dänemark
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Schweiz
Erneuerung des Ausweises
Die Gültigkeit des Sozialversicherungsausweises für das Großherzogtum Luxemburg ist je nach Ihrer Mitgliedschaft begrenzt.
Die Gültigkeit der Europäischen Krankenversicherungskarte ist begrenzt.
Falls Ihre Europäische Krankenversicherungskarte demnächst abläuft, wird sie 2 Monate vor Ablauf automatisch erneuert.
Wird die Karte nicht innerhalb dieser Frist zugestellt, können Sie eine auf der Website der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) bestellen.
In diesem Fall müssen Sie mit einer Lieferzeit von etwa 3 Wochen rechnen.
Verlust/Diebstahl des Ausweises
Bei Verlust oder Diebstahl muss ein neuer Ausweis bei der CCSS oder bei der zuständigen Kasse bestellt werden.
Vorläufige Ersatzbescheinigung für den Sozialversicherungsausweis / die Europäische Krankenversicherungskarte
In dringenden Fällen können Sie über MyGuichet.lu eine vorläufige Ersatzbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Dieser Online-Vorgang kann mit oder ohne Authentifizierung vorgenommen werden. Für den Vorgang mit Authentifizierung benötigen Sie ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Der Antrag kann ebenfalls über die App MyGuichet.lu gestellt werden. Um den Vorgang über die App vorzunehmen, müssen Sie:
- über einen privaten Bereich (Pdf, 3,44 MB) verfügen; und
- Ihren privaten Bereich mit der App MyGuichet.lu koppeln.
Diese Bescheinigung wird so schnell wie möglich ausgestellt und ist ab dem Ausstellungsdatum maximal 3 Monate lang gültig.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- E-Mail:
- ccss@secu.lu
- Website:
- https://ccss.public.lu/de.html
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) Schalter
- Adresse:
- 4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- E-Mail:
- ccss@secu.lu
- Website:
- https://ccss.public.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 16h00
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 27 57 1
werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Website:
- https://cns.public.lu/
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Pflegeversicherung
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
B.P. 1023 L-1010 Luxembourg
- Telefon:
-
(+352) 27 57 44 55
werktags von 8:00 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 27 57 46 19
- E-Mail:
- assurancedependance@secu.lu
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung „Urlaub zur Sterbebegleitung“
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2979 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 27 57 40 56
- Fax:
- (+352) 27 57 40 80
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung „Nationale Erstattungen“
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 27 57 1
werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 27 57 27 58
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-
Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors
- Adresse:
- Luxemburg
-
Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten
- Adresse:
-
20, avenue Emile Reuter
Luxemburg
Postfach 328 / L-2013
- Telefon:
- (+352) 45 05 15
- Fax:
- (+352) 45 02 01 222
- Website:
- https://cmfec.public.lu/fr.html
-
Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates
- Adresse:
- 32, avenue Marie-Thérèse L-2132 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 45 16 81
- Fax:
- (+352) 45 67 50
- Website:
- https://cmfep.public.lu/de.html
-
Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft
- Adresse:
- 2B, rue de la Paix L-2312 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 24 89 34 16
- Fax:
- (+352) 24 89 45 01
- E-Mail:
- emcfl@secu.lu
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Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Krankenversicherungskarte
auf der Website der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
-
Bestellung einer Krankenversicherungskarte
auf der Website der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
-
Ausland
auf der Website der Nationalen Gesundheitskasse (CNS)
-
Europäische Krankenversicherungskarte
auf der Website der Europäischen Kommission
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