Sozialversicherungsausweis / Europäische Krankenversicherungskarte

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Der Sozialversicherungsausweis erleichtert die Übernahme der Kosten für Ihre Gesundheitsversorgung, Mutterschaft und Pflege in Luxemburg und unter bestimmten Bedingungen in den Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in der Schweiz und im Vereinigten Königreich.

In Luxemburg gibt es einen Sozialversicherungsausweis mit 2 Seiten: der nationalen Seite und der europäischen Seite.

Die nationale Seite ist der „Sozialversicherungsausweis für das Großherzogtum Luxemburg“. Sie berechtigt unter anderem zur Kostenübernahme bei Gesundheits-, Mutterschafts- und Pflegedienstleistungen in Luxemburg.

Die europäische Seite stellt die „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card - EHIC) dar, die in allen Mitgliedstaaten der EU identisch ist. Sie berechtigt zur Kostenübernahme bei dringenden und sofort erforderlichen Gesundheitsdienstleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts:

  • in den Ländern der Europäischen Union (EU);
  • in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR);
  • in der Schweiz; und
  • im Vereinigten Königreich.

Betroffene Personen

Die bei der Sozialversicherung als Hauptversicherte oder Mitversicherte (Unterhaltsberechtigte des Hauptversicherten) versicherten Personen haben Anrecht auf einen Sozialversicherungsausweis.

Der Sozialversicherungsausweis für das Großherzogtum Luxemburg ist personengebunden und auf den Namen des Inhabers ausgestellt.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Sie müssen als Haupt- oder Mitversicherter bei einer der luxemburgischen Krankenkassen versichert sein:

Kosten

Der Ausweis ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Erhalt des Sozialversicherungsausweises 

Der Sozialversicherungsausweis wird in der Regel bei Ihrer Anmeldung als Hauptversicherter bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) automatisch ausgestellt und Ihnen per Post an Ihren Wohnsitz zugestellt.

Er wird innerhalb von 3 Wochen ausgestellt:

  • an den berufstätigen Hauptversicherten:
    • nach der Anmeldung durch den Arbeitgeber bei der CCSS;
    • nach Ihrer eigenen Anmeldung bei der CCSS, wenn Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen oder freiwillig versichert sind.
  • an die Mitversicherten, Rentner, Empfänger von Einkommensersatzleistungen (Beispiel: REVIS, Arbeitslosengeld usw.) nach Beantragung bei ihrer zuständigen Krankenkasse, das heißt bei der CNS, der CMFEP, der CMFEC oder der EMCFL.

Bei Neugeborenen, die in Luxemburg geboren werden, erfolgt die Mitversicherung automatisch und die Ausweise werden von den zuständigen Kassen verschickt.

Bei Personen, die durch ihre Beziehung zu einem Grenzgänger mitversichert sind, sind gewisse Bedingungen zu erfüllen.

Verwendung des Ausweises in Luxemburg

Der Ausweis ist jedem Gesundheits- oder Pflegedienstleister (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Labors usw.) vorzulegen.

Die Gesundheits- oder Pflegedienstleister sind befugt, die Vorlage eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass) von Ihnen zu verlangen. 

Verwendung des Ausweises im Ausland

Was die Kostenübernahme bei Gesundheitsdienstleistungen im Ausland angeht, liefert die Nationale Gesundheitskasse (CNS) alle Informationen auf ihrer Website.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Staates sind, der nicht Mitglied der EU ist, berechtigt Sie die Europäische Krankenversicherungskarte nicht zu einer Übernahme der Kosten für medizinische Versorgung bei einem Aufenthalt in den folgenden Ländern:

  • Dänemark
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

Erneuerung des Ausweises

Die Gültigkeit des Sozialversicherungsausweises für das Großherzogtum Luxemburg ist je nach Ihrer Mitgliedschaft begrenzt.

Die Gültigkeit der Europäischen Krankenversicherungskarte ist begrenzt.

Falls Ihre Europäische Krankenversicherungskarte demnächst abläuft, wird sie 2 Monate vor Ablauf automatisch erneuert.

Wird die Karte nicht innerhalb dieser Frist zugestellt, können Sie eine auf der Website der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) bestellen.

In diesem Fall müssen Sie mit einer Lieferzeit von etwa 3 Wochen rechnen.

Verlust/Diebstahl des Ausweises

Bei Verlust oder Diebstahl muss ein neuer Ausweis bei der CCSS oder bei der zuständigen Kasse bestellt werden.

Vorläufige Ersatzbescheinigung für den Sozialversicherungsausweis / die Europäische Krankenversicherungskarte

In dringenden Fällen können Sie über MyGuichet.lu eine vorläufige Ersatzbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Dieser Online-Vorgang kann mit oder ohne Authentifizierung vorgenommen werden. Für den Vorgang mit Authentifizierung benötigen Sie ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Der Antrag kann ebenfalls über die App MyGuichet.lu gestellt werden. Um den Vorgang über die App vorzunehmen, müssen Sie:

Diese Bescheinigung wird so schnell wie möglich ausgestellt und ist ab dem Ausstellungsdatum maximal 3 Monate lang gültig.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Nationale Gesundheitskasse (CNS)

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg Luxemburg
    L-2980 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 27 57 1
    werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Nationale Gesundheitskasse (CNS) Pflegeversicherung

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
    B.P. 1023 L-1010 Luxembourg
    Telefon:
    (+352) 27 57 44 55
    werktags von 8:00 bis 16:30 Uhr
    Fax:
    (+352) 27 57 46 19
  • Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung „Urlaub zur Sterbebegleitung“

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
    L-2979 Luxembourg
    Fax:
    (+352) 27 57 40 80
  • Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung „Nationale Erstattungen“

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
    L-2980 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 27 57 1
    werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
    Fax:
    (+352) 27 57 27 58

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  • Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors

    Adresse:
    Luxemburg
  • Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten

    Adresse:
    20, avenue Emile Reuter Luxemburg
    Postfach 328 / L-2013
    Fax:
    (+352) 45 02 01 222
  • Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates

    Adresse:
    32, avenue Marie-Thérèse L-2132 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 45 67 50
  • Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft

    Adresse:
    2B, rue de la Paix L-2312 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 24 89 45 01

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