Einen Sozialversicherungsausweis/eine Europäische Krankenversicherungskarte beantragen

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In Luxemburg gibt es einen Sozialversicherungsausweis mit 2 Seiten: der nationalen Seite und der europäischen Seite.

Die nationale Seite ist der „Sozialversicherungsausweis für Luxemburg“. Sie berechtigt unter anderem zur Kostenübernahme bei Gesundheits-, Mutterschafts- und Pflegedienstleistungen in Luxemburg.

Die europäische Seite stellt die „Europäische Krankenversicherungskarte“ dar (European Health Insurance Card - EHIC), die in allen EU-Mitgliedstaaten identisch ist. Sie berechtigt zur Kostenübernahme für dringende und sofort erforderliche Gesundheitsdienstleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts:

  • in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU);
  • in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR);
  • in der Schweiz.

Zielgruppe

Die bei der Sozialversicherung als Hauptversicherte oder Mitversicherte Personen (vom Hauptversicherten unterhaltsberechtigte Person) haben Anrecht auf einen Sozialversicherungsausweis.

Der Sozialversicherungsausweis für Luxemburg ist personengebunden und auf den Namen des Inhabers ausgestellt.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Als Haupt- oder Mitversicherter bei einer der luxemburgischen Krankenkassen gemeldet sein:

Kosten

Der Ausweis wird dem Inhaber kostenlos zur Verfügung gestellt.

Vorgehensweise und Details

Erhalt des Sozialversicherungsausweises 

Der Sozialversicherungsausweis wird in der Regel bei der Anmeldung des Hauptversicherten bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) automatisch ausgestellt und ihm per Post an seinen Wohnsitz zugestellt.

Er wird innerhalb von 3 Wochen ausgestellt:

  • an den berufstätigen Hauptversicherten:
    • nach der Anmeldung durch den Arbeitgeber bei der CCSS;
    • nach seiner eigenen Meldung bei der CCSS, wenn es sich um einen Selbstständigen oder einen freiwilligen Versicherten handelt.
  • an die Mitversicherten, Empfänger einer Entgeltersatzleistung (Beispiel: REVIS, Arbeitslosengeld usw.) nach Beantragung bei ihrer zuständigen Krankenkasse, das heißt bei der CNS, der CMFEC, der CMFEP, der EMCFL.

Bei Neugeborenen erfolgt die Mitversicherung automatisch und die Ausweise werden von den zuständigen Kassen verschickt.

Bei Mitversicherten von Grenzgängern sind gewisse Bedingungen zu erfüllen.

Verwendung des Ausweises in Luxemburg

Der Ausweis ist jedem Gesundheits- oder Pflegedienstleister (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Labors usw.) vorzulegen.

Die Gesundheits- oder Pflegedienstleister sind befugt, die Vorlage eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass) des Patienten zu verlangen. 

Verwendung des Ausweises im Ausland

Was die Kostenübernahme von Gesundheitsleistungen im Ausland angeht, liefert die Nationale Gesundheitskasse (CNS) alle Informationen auf ihrer Website.

Erneuerung des Ausweises

Der Sozialversicherungsausweis für Luxemburg ist je nach Mitgliedschaft zeitlich begrenzt.

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist zeitlich begrenzt.

Bei Personen, deren Europäische Krankenversicherungskarte demnächst abläuft, wird diese 2 Monate vor Ablauf automatisch erneuert.

Wird die Karte nicht innerhalb dieser Frist zugestellt, muss eine auf der Website der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) bestellt werden.

In diesem Fall sollte man mit etwa 3 Wochen rechnen, um die Karte zu erhalten.

Verlust/Diebstahl des Ausweises

Bei Verlust oder Diebstahl muss ein neuer Ausweis bei der CCSS oder bei der zuständigen Kasse bestellt werden.

Vorübergehende Bescheinigung zum Ersatz des Sozialversicherungsausweises/der Europäischen Krankenversicherungskarte

In dringenden Fällen kann der Versicherte über MyGuichet.lu eine vorübergehende Ersatzbescheinigung bei seiner Krankenkasse beantragen.
Dieser Online-Vorgang kann mit oder ohne Authentifizierung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) erfolgen.

Die Beantragung kann ebenfalls über die App MyGuichet.lu erfolgen. Um den Vorgang über die App vorzunehmen, muss der Versicherte:

Diese wird schnellstmöglich ausgestellt und hat eine Gültigkeit von höchstens 3 Monaten ab Ausstellung.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zentralstelle der Sozialversicherungen

Nationale Gesundheitskasse (CNS)

Es werden 2 von 8 Stellen angezeigt

Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors

  • Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors

    Adresse:
    Luxemburg
  • Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten

    Adresse:
    20, avenue Emile Reuter Luxemburg Luxemburg
    Postfach 328 / L-2013
    Fax:
    (+352) 45 02 01-222
  • Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates

    Adresse:
    32, avenue Marie-Thérèse L-2132 Luxemburg Luxemburg
    Fax:
    (+352) 45 67 50
  • Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft

    Adresse:
    2B, rue de la Paix L-2312 Luxemburg Luxemburg
    Fax:
    (+352) 49 90 - 4501

Es werden 2 von 4 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Bei der Sozialversicherung gemeldet sein Übernahme der Kosten für Dienstleistungen beantragen

Links

Weitere Informationen

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