Eine Sozial-Versicherungs-Karte anfragen
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Die Sozial-Versicherungs-Karte ist ein offizielles Dokument.
In Luxemburg sagt man auch:
- „Kaart vun der sécurité sociale“
- Oder „Kaart vun der Krankekeess“.
Die Karte beweist, dass eine Person
bei der Sozial-Versicherung angemeldet ist.
Das heißt: Kosten für Arzt und Pflege werden bezahlt.
Die Sozial-Versicherungs-Karte ist eine kleine Karte aus Plastik.
Die Karte hat 2 Seiten:
1. Die Vorderseite brauchen Sie in Luxemburg.
Hier steht Ihr Name und Ihre Matrikel-Nummer (Matricule).
Sie brauchen diese Seite meistens beim Arzt.
2. Die Rückseite brauchen Sie im Ausland in Europa.
Sie gilt für Länder in der Europäischen Union (EU)
und für Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz.
Sie ist die Kranken-Versicherungs-Karte für Europa.
Sie brauchen die Karte
zum Beispiel beim Arzt in Europa.
Auf der Rückseite steht auch,
wie lange die Karte gültig ist.
Wozu brauchen Sie die Sozial-Versicherungs-Karte?
Sie brauchen die Karte als Beweis,
dass Sie eine Sozial-Versicherung haben.
Zum Beispiel: In Luxemburg
Sie gehen zum Arzt oder in die Apotheke.
Dann brauchen Sie die Sozial-Versicherungs-Karte.
Die Gesundheits-Kasse bezahlt einen Teil von den Kosten.
Auf dieser Internet-Seite steht, wie die Gesundheits-Kasse hilft:
Ein anderes Beispiel: In Europa
Sie gehen im Ausland zum Arzt.
Sie brauchen die Sozial-Versicherungs-Karte.
Dann bezahlt die luxemburgische Gesundheits-Kasse die Kosten im Ausland.
Das gilt für:
- die EU Länder,
- Island,
- Liechtenstein,
- Norwegen,
- England,
- und die Schweiz.
Achtung:
Sie wohnen in einem EU Land.
Aber: Sie haben nicht die Nationalität von einem EU-Land.
Zum Beispiel: Deutschland, Frankreich oder aus einem anderen EU-Land.
Dann bezahlt die Gesundheits-Kasse die Kosten nicht in diesen Länder:
- Dänemark,
- Island,
- Liechtenstein,
- Norwegen,
- Schweiz.
Auf dieser Internet-Seite steht, wie die Gesundheits-Kasse im Ausland hilft:
Wer bekommt die Sozial-Versicherungs-Karte?
Jede Person, die bei der Sozial-Versicherung angemeldet ist,
bekommt eine Karte.
Sie sind automatisch angemeldet, wenn Sie in Luxemburg ein Einkommen haben.
Das heißt: Sie bekommen Geld durch
- einen Arbeits-Kontrakt.
- oder eine Rente (Pensioun).
- oder das Mindest-Einkommen REVIS (früher: RMG).
Ein Teil von diesem Geld geht dann automatisch an die Sozial-Versicherung.
Wenn Sie versichert sind, dann sind auch Ihr Ehe-Partner,
Ihr PACS-Partner und Ihre eigenen Kinder mitversichert.
Wenn Ihr Partner aber selbst ein Einkommen hat,
dann ist er automatisch selbst versichert.
Wenn Sie nicht versichert sind, können Sie sich freiwillig selbst versichern.
Wenn Sie mitversichert sind, können Sie sich auch freiwillig selbst versichern.
Alle Infos dazu finden Sie auf dieser Internet-Seite:
Jeder hat seine eigene Sozial-Versicherungs-Karte mit seinem Namen.
Das ist auch so, wenn Sie mitversichert sind.
Bei Neu-Geborenen wird die Karte automatisch an die Eltern geschickt.
Wie bekommen Sie die Sozial-Versicherungs-Karte?
Sie haben sich bei der Sozial-Versicherung angemeldet.
Dann bekommen Sie die Karte automatisch geschickt.
Das dauert nicht länger als 3 Wochen.
Das Haupt-Büro für Sozial-Versicherungen schickt die Karte mit der Post.
Das Büro heißt auch: Centre commun de la sécurité sociale (CCSS).
Was kostet die Sozial-Versicherungs-Karte?
Die Sozial-Versicherungs-Karte ist gratis.
Wann brauchen Sie eine neue Sozial-Versicherungs-Karte?
Auf der Rückseite von der Karte steht ein Datum.
Die Karte ist bis zu diesem Datum gültig.
Sie bekommen 2 Monate vorher automatisch eine neue Karte geschickt.
Sie müssen die Karte nicht selbst anfragen.
Wann fragen Sie selbst an?
Sie müssen eine neue Karte auch selbst anfragen wenn:
- Sie sehen, dass Ihre Karte weniger als 2 Monate gültig ist.
Sie haben aber noch keine neue Karte bekommen. - Oder: Ihre Karte ist verloren oder gestohlen.
Sie können eine neue Karte auf dieser Internet-Seite anfragen:
Sie bekommen die Karte dann mit der Post geschickt.
Sie bekommen die Karte 3 Wochen nach Ihrer Anfrage.
Sie brauchen dringend eine Sozial-Versicherungs-Karte?
Sie haben die neue Karte aber noch nicht bekommen.
Dann können Sie ein Papier anfragen.
Das Papier heißt Bescheinigung als provisorischen Ersatz.
Es ersetzt Ihre Sozial-Versicherungs-Karte für 3 Monate.
Sie fragen das Papier bei der Gesundheits-Kasse an.
Oder Sie gehen auf diese Internet-Seite:
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- Website:
- https://ccss.lu/de.html
Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
Schalter
- Adresse:
- 4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- Website:
- https://ccss.lu/de.html
Nur nach Terminvereinbarung:
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 27 57 1
werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Website:
- https://cns.public.lu/
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS)
Abteilung Nationale Erstattungen
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 27 57 1
werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 27 57 27 58
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS)
Abteilung Urlaub zur Sterbebegleitung
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2979 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 27 57 40 56
- Fax:
- (+352) 27 57 40 80
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS)
Pflegeversicherung
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Postfach 1023 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 27 57 44 55
werktags von 8:00 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 27 57 46 19
- E-Mail:
- assurancedependance@secu.lu
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Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Krankenversicherungskarte
auf der Website der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
-
Bestellung einer Krankenversicherungskarte
auf der Website der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
-
Geplante Behandlung im Ausland
auf der Website der Nationalen Gesundheitskasse (CNS)
-
Europäische Krankenversicherungskarte
auf der Website der Europäischen Kommission
-
Sozialversicherung
auf Your Europe
-
Sozialversicherungssysteme in der EU
auf dem Portal Your Europe
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