Eine Sozial-Versicherungs-Karte anfragen
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Die Sozial-Versicherungs-Karte
Die Sozial-Versicherungs-Karte ist ein offizielles Dokument.Sie heißt auch „Kaart vun der sécurité sociale“.
Oder „Kaart vun der Krankekeess“.
Die Karte beweist, dass eine Person
bei der Sozial-Versicherung angemeldet ist.
Das heißt: Kosten für Arzt und Pflege werden bezahlt.
Die Sozial-Versicherungs-Karte ist eine kleine Karte aus Plastik.
Die Karte hat 2 Seiten:
Die Vorderseite brauchen Sie in Luxemburg.
Hier steht Ihr Name und Ihre Matrikel-Nummer (matricule).
Sie brauchen diese Seite meistens beim Arzt.
Die Rückseite brauchen Sie im Ausland in Europa.
Sie gilt für Länder in der Europäischen Union (EU)
und für Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz.
Sie ist die Kranken-Versicherungs-Karte für Europa.
Sie brauchen die Karte
zum Beispiel beim Arzt in Europa.
Auf der Rückseite steht auch,
wie lange die Karte gültig ist.
Wer bekommt die Sozial-Versicherungs-Karte?
Jede Person, die bei der Sozial-Versicherung angemeldet ist,
bekommt eine Karte.
Sie sind automatisch angemeldet, wenn Sie in Luxemburg
ein Einkommen haben.
Das heißt: Sie bekommen Geld durch
- einen Arbeits-Vertrag.
- oder eine Rente (Pension).
- oder das Mindest-Einkommen REVIS (früher: RMG).
Ein Teil von diesem Geld geht dann automatisch
an die Sozial-Versicherung.
Wenn Sie versichert sind, dann sind auch Ihr Ehe-Partner,
Ihr PACS-Partner und Ihre eigenen Kinder mitversichert.
Wenn Ihr Partner aber selbst ein Einkommen hat,
dann ist er automatisch selbst versichert.
Jeder hat seine eigene Sozial-Versicherungs-Karte mit seinem Namen.
Das ist auch so, wenn Sie mitversichert sind.
Bei Neu-Geborenen wird die Karte automatisch an die Eltern geschickt.
Wenn Sie nicht versichert sind,
können Sie sich freiwillig selbst versichern.
Wenn Sie mitversichert sind,
können Sie sich auch freiwillig selbst versichern.
Wozu brauchen Sie die Sozial-Versicherungs-Karte?
Sie brauchen die Karte als Beweis,
dass Sie eine Sozial-Versicherung haben.
In Luxemburg
Beispiel:
Sie gehen zum Arzt oder in die Apotheke.
Dann brauchen Sie die Sozial-Versicherungs-Karte.
Die Krankenkasse bezahlt einen Teil von den Kosten.
Hier steht, wie die Krankenkasse hilft:
Das Dokument heißt: „Krankenkasse: Wie bekommen Sie Geld zurück?“
In Europa
Beispiel:
Sie gehen im Ausland zum Arzt.
Sie brauchen die Sozial-Versicherungs-Karte.
Dann bezahlt die luxemburgische Krankenkasse die Kosten im Ausland.
Das gilt für die Länder EU.
Und für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Die luxemburgische Krankenkasse bezahlt aber nur dann,
wenn Sie EU-Bürger sind.
EU-Bürger sind zum Beispiel Personen aus Deutschland, Frankreich oder aus anderen EU-Ländern.
Hier steht, wie die Krankenkasse im Ausland hilft: www.CNS.lu
Diese Internet-Seite ist in schwerer Sprache.
Wie bekommen Sie die
Sozial-Versicherungs-Karte?
Sie haben sich bei der Sozial-Versicherung angemeldet.
Dann bekommen Sie die Karte automatisch geschickt.
Das dauert nicht länger als 3 Wochen.
Das Haupt-Büro für Sozial-Versicherungen schickt die Karte per Post.
Das Büro heißt auch: Centre commun de la sécurité sociale (CCSS).
Was kostet die Sozial-Versicherungs-Karte?
Die Sozial-Versicherungs-Karte ist gratis.
Wann brauchen Sie eine neue
Sozial-Versicherungs-Karte?
Auf der Rückseite von der Karte steht ein Datum.
Die Karte ist bis zu diesem Datum gültig.
Sie bekommen 2 Monate vorher automatisch eine neue Karte geschickt.
Sie müssen die Karte nicht selbst anfragen.
Wann fragen Sie selbst an?
Sie sehen, dass Ihre Karte weniger als 2 Monate gültig ist.
Sie haben aber noch keine neue Karte bekommen.
Oder: Ihre Karte ist verloren oder gestohlen.
Dann können Sie die neue Karte auch selbst anfragen.
Sie gehen auf die Internet-Seitevon der Sozial-Versicherung:
www.ccss.lu
Diese Internet-Seite ist in schwerer Sprache.
Sie bekommen die Karte dann per Post geschickt.
Vielleicht brauchen Sie dringend eine Sozial-Versicherungs-Karte.
Sie haben die neue Karte aber noch nicht bekommen.
Dann können Sie ein Papier anfragen.
Das Papier heißt Bescheinigung.
Es ersetzt Ihre Sozial-Versicherungs-Karte für 3 Monate.
Sie fragen das Papier bei der Krankenkasse an.
Oder Sie gehen auf die Internet-Seite
www.guichet.lu
Dort wird erklärt, wie Sie das Papier im Internet anfragen können.
Diese Internet-Seite ist in schwerer Sprache.
Zuständige Kontaktstellen
Zentralstelle der Sozialversicherungen
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- E-Mail:
- ccss@secu.lu
- Website:
- https://ccss.public.lu/de.html
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) Schalter
- Adresse:
- 4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- E-Mail:
- ccss@secu.lu
- Website:
- https://ccss.public.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 16h00
Nationale Gesundheitskasse (CNS)
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 27 57 1
werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Website:
- https://cns.public.lu/
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Pflegeversicherung
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
B.P. 1023 L-1010 Luxembourg
- Telefon:
-
(+352) 27 57 44 55
werktags von 8:00 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 27 57 46 19
- E-Mail:
- assurancedependance@secu.lu
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung „Urlaub zur Sterbebegleitung“
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2979 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 27 57 40 56
- Fax:
- (+352) 27 57 40 80
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung „Nationale Erstattungen“
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 27 57 1
werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 27 57 27 58
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