Sich im Ausland behandeln lassen

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Sich im Ausland behandeln lassen

Sie sind in Luxemburg bei der Krankenkasse CNS versichert.

Sie möchten zu einer Behandlung ins Ausland gehen.

Zum Beispiel: Für eine Operation in einem Krankenhaus im Ausland.

Es ist kein Unfall passiert im Ausland.

Es ist kein Notfall.

Sie planen im Voraus.

Sie müssen im Voraus eine Genehmigung von der CNS haben.

Genehmigung heißt: Erlaubnis. Die CNS ist einverstanden und sagt ja.

Ihr Arzt fragt die Genehmigung an.

Die CNS übernimmt dann die Kosten oder einen Teil davon.

 

Es gibt auch Behandlungen im Ausland

für die Sie keine Genehmigung brauchen.

Zum Beispiel: ein einfacher Arzt-Besuch.

 

Ausland heißt hier: Länder in der Europäischen Union (EU)

und Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz.

 

Wann brauchen Sie
die Genehmigung von der CNS?

Sie wissen, dass Sie eine Behandlung im Ausland brauchen.

Es ist kein Notfall.

Sie bleiben mindestens 1 Nacht im Krankenhaus.

Das nennt man einen stationäre Behandlung.

Das heißt: ein kurzer Aufenthalt.

Sie gehen zuerst zu Ihrem Arzt.

Der Arzt entscheidet.

Der Arzt fragt die Behandlung im Ausland bei der CNS an.

 

Wann brauchen Sie
KEINE Genehmigung von der CNS?

Für viele ambulante Behandlungen brauchen Sie keine Genehmigung.

Ambulant heißt: Sie übernachten nicht im Krankenhaus.

Das sind meistens einfache Behandlungen:

  • Ein Arzt-Besuch;
  • Eine Untersuchung;
  • Eine kleine Operation.

Sie müssen diese Behandlungen im Voraus bezahlen.

Sie bekommen das Geld von der CNS zurück.

Sie müssen bei der CNS eine Rechnung abgeben.

Auf dieser Rechnung muss die Behandlung genau beschrieben sein.

Die Rechnung muss auf Deutsch, Französisch oder Englisch sein.

Die Adresse von der Krankenkasse CNS ist:

CNS

Service Remboursements

L-2980 LUXEMBOURG

Aufpassen: für manche ambulanten Behandlungen brauchen Sie eine

Genehmigung von der CNS. Lesen Sie das bei: Ausnahmen.

 

Ausnahmen: ambulante Behandlungen
MIT Genehmigung

Für diese ambulanten Behandlungen brauchen Sie
auch im Voraus eine Genehmigung:

  • Kranken-Gymnastik;
  • Röntgen-Aufnahmen;
  • Kranken-Pflege.

Diese Behandlungen müssen auch von Ihrem Arzt angefragt werden.

 

Wie fragen Sie die Genehmigung an?

Sie fragen die Genehmigung mindestens 1 Woche vor dem Termin an.

Ihr Arzt muss die Behandlung im Ausland anfragen.

Der Arzt füllt dazu einen speziellen Zettel aus.

Auf dem Zettel stehen alle Informationen über die Behandlung.

Warum es besser ist, sich im Ausland behandeln zu lassen.

Der Arzt schickt den Zettel an den Kontroll-Arzt von der Krankenkasse.

Der Kontroll-Arzt gibt dann sein JA oder sein NEIN.

Die CNS schickt Ihnen den Brief mit dem JA oder dem NEIN.

Vielleicht brauchen Sie ein besonderes Transport-Mittel.

Zum Beispiel einen Krankenwagen oder einen Helikopter.

Dann muss der Arzt das in den Zettel schreiben.

 

Reise-Kosten für die Begleitung

Vielleicht brauchen Sie eine Person die mitfährt.

Wenn der Arzt Sie schickt,

dann kann die CNS etwas für Ihre Begleitung bezahlen.

Zum Beispiel für das Hotel.

Der Kontroll-Arzt von der CNS entscheidet das.

Wer ein Kind oder einen Jugendlichen unter 18 Jahren begleitet,

braucht keine extra Genehmigung von der CNS.

Die CNS bezahlt dann etwas.

 

Eine Kur im Ausland anfragen

Sie hatten eine schwere Krankheit oder eine Operation.

Sie brauchen eine Kur im Ausland, um sich zu erholen.

Diese Kur muss bei der CNS angefragt werden.

Sie müssen die Kur in einer Einrichtung machen

die auf der Liste von der CNS steht.

Die CNS bezahlt aber nichts für die Reise-Kosten.

Der Zug wird zum Beispiel nicht bezahlt.

 

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

CNS – Abteilung Erstattungen national

  • Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung „Nationale Erstattungen“

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg Luxemburg
    L-2980 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 27 57 1
    werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr

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