Krankenkasse: Wie bekommen Sie Geld zurück?

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Krankenkasse

Die Krankenkasse ist wie eine Versicherung.

Ein anderer Name für Krankenkasse ist: Gesundheits-Kasse.

Die Krankenkasse bezahlt für bestimmte Sachen,
wenn Sie krank sind oder wenn Sie schwanger sind.
Beispiele: eine Behandlung beim Arzt, Medikamente in der Apotheke,
eine Untersuchung oder Operation im Krankenhaus und so weiter.

Die Krankenkasse sagt dazu Dienst.
Beispiel: Eine Behandlung beim Arzt ist ein Dienst.

Ein Dienst kostet Geld.

Die Krankenkasse bezahlt den Dienst nicht immer direkt für Sie.

Manchmal müssen Sie im Voraus bezahlen.

Dann bekommen Sie einen Teil vom Geld von der Krankenkasse zurück.

Hier steht, wie das funktioniert.

 

Wer ist bei der Krankenkasse versichert?

Sie sind automatisch bei der Krankenkasse versichert,
wenn Sie in Luxemburg:

  • einen Arbeits-Vertrag haben.
  • eine Rente haben.
  • das Mindest-Einkommen REVIS bekommen (früher: RMG).

Sie bezahlen automatisch Geld für Ihre Kranken-Versicherung.

Wenn Sie nicht automatisch versichert sind, können Sie sich freiwillig versichern.

Wenn Sie versichert sind, dann sind auch Ihr Ehe-Partner,
Ihr PACS-Partner und Ihre eigenen Kinder versichert.
Das heißt: die Krankenkasse bezahlt auch für Ihren Ehe-Partner,
Ihren PACS-Partner und Ihre Kinder.

 

Wie hilft die Krankenkasse?

Ein Dienst kostet Geld.

Die Krankenkasse bezahlt einen Teil davon.

Es gibt Regeln, wie und wofür die Krankenkasse bezahlt.

Manches bezahlt die Krankenkasse sofort.
Beispiel Apotheke:
Wenn Sie ein Rezept für Medikamente haben,
bezahlt die Krankenkasse sofort einen Teil der Kosten.
Sie müssen nur den Rest selbst in der Apotheke zahlen.

Manches müssen Sie zuerst ganz bezahlen.
Danach bekommen Sie einen Teil der Kosten zurück.
Beispiel Arzt:
Wenn Sie zum Arzt gehen, bezahlen Sie den ganzen Betrag selbst.
Sie bekommen das Geld später von der Krankenkasse zurück.

 

Was bezahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse bezahlt nur für einen Dienst,
der in Luxemburg anerkannt ist.
Das heißt: die Krankenkasse sagt, dieser Dienst hilft.

Sie dürfen wählen zu welchem Dienst-Leister Sie gehen.
Das heißt zum Beispiel: zu welchem Arzt Sie gehen.
Aber der Arzt muss in Luxemburg anerkannt sein.

Die Krankenkasse prüft, ob alles in Ordnung ist.
Wenn alles in Ordnung ist, bezahlt die Krankenkasse die Rechnung.

Die Krankenkasse hat Listen, auf denen steht:
Das wird anerkannt, das wird bezahlt.
Diese Listen stehen in Gesetzen und Verträgen.

Es gibt auch Ausnahmen.
Es können Dinge bezahlt werden, die nicht in diesen Listen stehen.
Wenn es dafür ein Attest vom Arzt gibt.
Das heißt: wenn der Arzt schreibt, das ist nötig.
Und wenn der Kontroll-Arzt von der Sozial-Versicherung einverstanden ist („contrôle médical“).

 

Liste mit Diensten

Das bezahlt die Krankenkasse:

  • Den Arzt (Besuch beim Arzt, beim Spezialisten, Behandlungen ...)
  • Das Krankenhaus, wenn Sie dort operiert oder versorgt werden
  • Medikamente
  • Zahn-Behandlungen, Ersatz-Zähne, Operationen am Kiefer
  • Kranken-Pfleger, Masseure, Logopäden
  • Kiné (Kranken-Gymnasten), Hebammen
  • Untersuchungen und Tests von einem Labor
  • Ersatz für einen Körperteil (Prothesen)
  • Hör-Geräte und Sprech-Geräte
  • Reisekosten, Transport-Kosten
  • Seh-Hilfen, zum Beispiel Brillen
  • Medizinisches Material und medizinische Geräte
  • Pflege, wenn man stirbt (Palliativ-Pflege)
  • Wieder-Herstellung und Wieder-Eingliederung:
    • Wenn man lange krank war
      und noch Hilfe bei der Arbeit braucht.
    • Wenn man nach einer Krankheit zum Beispiel
      eine Kur machen muss.
  • Besondere Behandlungen für sehr alte Menschen
    (geriatrische Wieder-Herstellung)
  • Eine besondere Kur, wenn man Herz-Probleme hat
    und zum Beispiel einen Herz-Infarkt hatte
    (kardiale Wieder-Herstellung)
  • Geld-Hilfe für die Beerdigung vom Versicherten
    oder von einem Mitglied der Familie
  • Was Schwangere vor, während und nach der Geburt brauchen
  • Blut-Produkte
  • Organ-Verpflanzungen (Transplantationen)
  • Gebühren für die Aufnahme in die Daten-Banken von Eurotransplant.
    Eurotransplant vermittelt Organspenden
  • Dinge, die in besonderen Listen stehen.
  •  

Wie bekommen Sie Ihr Geld zurück?

Wir erklären Ihnen die einzelnen Schritte.

  1. Sie bekommen einen Dienst.
    Beispiel: Der Arzt untersucht Sie.

  2. Sie bezahlen die Rechnung bar oder Sie überweisen die Rechnung.

  3. Sie schicken die bezahlte Rechnung an die Krankenkasse.
    Es muss die Original-Rechnung sein.
    Das heißt: es darf keine Kopie sein.
    Sie müssen zeigen, dass Sie bezahlt haben:
    - Wenn Sie bar bezahlen, ist ein Stempel auf der Rechnung.
    - Wenn Sie das Geld überweisen,
    dann bekommen Sie einen Beweis-Zettel von der Bank.
    Bitte schicken Sie diesen Zettel auch mit.

  4. Vielleicht müssen Sie auch noch Papiere vom Arzt mitschicken:
    Verschreibung vom Arzt, Erlaubnis von der Krankenkasse ...

  5. Sie schicken den Umschlag OHNE Briefmarke
    an die Krankenkasse.
    Sie können die Rechnungen auch selbst abgeben
    in einem Büro von der Krankenkasse.

  6. Die Krankenkasse überweist Ihnen einen Teil von dem Geld zurück.
    Die Krankenkasse braucht dafür Ihre Konto-Nummer.
    Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre „Matricule“.
    Die „Matricule“ ist die Nummer von Ihrer Sozial-Versicherung.
    Sie steht auf Ihrer Versicherungs-Karte.
    Oder die Krankenkasse gibt Ihnen einen Scheck,
    wenn Sie das fragen.
    -Sie gehen dafür in ein Büro der Krankenkasse.
    - Sie geben die Rechnung ab.
    Die Rechnung darf aber nicht älter als 2 Wochen sein.
    Die Rechnung muss über 100 Euro sein.
    - Sie bekommen vom Personal der Krankenkasse einen Scheck.
    Mit dem Scheck gehen Sie dann zu einem Post-Büro in Luxemburg.

  7. Wenn die Krankenkasse das Geld bezahlt hat,
    schickt Ihnen die Krankenkasse mit der Post einen Brief.
    Der Brief heißt Abrechnung.
    Darin steht genau, wie viel Sie selbst bezahlt haben
    und wie viel die Krankenkasse bezahlt hat.
    Bemerkung:
    Sie können sich auch auf der Internet-Seite „MyGuichet.lu“ anmelden.
    Die Abrechnung können Sie dann da sehen und anklicken.
    Dann kommt kein Brief mehr nach Hause.

 

Wie viel bezahlen Sie selbst?

Einen Teil von den Rechnungen und Medikamenten müssen
Sie selbst zahlen.

Das darf aber nicht zu viel sein.
Es darf nicht mehr sein als 2,5 Prozent von Ihrem Jahres-Lohn.
Zum Beispiel: Sie verdienen 20 000 Euro im Jahr.
Sie müssen nicht mehr als 500 Euro im Jahr selbst bezahlen.
Für sich und Ihre Familie zusammen.

Den Rest von den Rechnungen bezahlt die Krankenkasse.
Das heißt: Sie bekommen das Geld wieder zurück.

Wenn Sie wenig Geld verdienen oder kein Geld haben,
können Sie zum Arzt gehen ohne direkt zu bezahlen.

Sie müssen aber vor dem Arzt-Besuch zu einem Sozial-Büro gehen.
Sie fragen: Kann der Arzt direkt bezahlt werden?
Das heißt auch „tiers payant social“.
Sie bekommen dann einen Zettel für den Arzt.
Und müssen die Rechnung nicht selbst bezahlen.

 

Welche Krankenkassen gibt es in Luxemburg?

Es gibt verschiedene Krankenkassen.

  • Wer im privaten Sektor oder als Selbstständiger arbeitet,
    ist bei der CNS versichert: „Gesondheets-Kees“.
    Die CNS ist die größte Krankenkasse.
  • Wer Staats-Beamter ist oder beim Staat angestellt ist,
    ist bei der CMFEP.
  • Wer Gemeinde-Beamter ist oder bei der Gemeinde angestellt ist,
    ist bei der CMFEC.
  • Wer bei der Bahn CFL angestellt ist,
    ist bei der EMCFL.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

CNS – Abteilung Erstattungen national

Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors

  • Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors

    Adresse:
    Luxemburg
  • Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten

    Adresse:
    20, avenue Emile Reuter Luxemburg
    Postfach 328 / L-2013
    Fax:
    (+352) 45 02 01 222
  • Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates

    Adresse:
    32, avenue Marie-Thérèse L-2132 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 45 67 50
  • Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft

    Adresse:
    2B, rue de la Paix L-2312 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 49 90 4501

Es werden 2 von 4 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.