Krankenkasse: Wie bekommen Sie Geld zurück?

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Kranken-Kasse ist wie eine Versicherung.

Ein anderer Name für Kranken-Kasse ist: Gesundheits-Kasse.

Die Kranken-Kasse bezahlt für bestimmte Sachen,
wenn Sie krank sind oder wenn Sie schwanger sind.
Beispiele: eine Behandlung beim Arzt, Medikamente in der Apotheke,
eine Untersuchung oder Operation im Kranken-Haus und so weiter.

Die Kranken-Kasse sagt dazu Dienst.
Beispiel: Eine Behandlung beim Arzt ist ein Dienst.

Ein Dienst kostet Geld.
Die Kranken-Kasse bezahlt den Dienst nicht immer direkt für Sie.
Manchmal müssen Sie im Voraus bezahlen.
Dann bekommen Sie einen Teil vom Geld von der Kranken-Kasse zurück.

Hier steht, wie das funktioniert.

 

Wer ist bei der Kranken-Kasse versichert?

Sie sind automatisch bei der Kranken-Kasse versichert,
wenn Sie in Luxemburg:

  • einen Arbeits-Kontrakt haben.
  • eine Rente (Pension) haben.
  • das Mindest-Einkommen REVIS bekommen (früher: RMG).

Sie bezahlen automatisch Geld für Ihre Kranken-Versicherung.

Wenn Sie nicht automatisch versichert sind, können Sie sich freiwillig versichern.

Wenn Sie versichert sind, dann sind auch Ihr Ehe-Partner,
Ihr PACS-Partner und Ihre eigenen Kinder versichert.
Das heißt: die Kranken-Kasse bezahlt auch für Ihren Ehe-Partner,
Ihren PACS-Partner und Ihre Kinder.

Wie bekommen Sie Ihr Geld zurück?

Wir erklären Ihnen die einzelnen Schritte.

1. Sie bekommen einen Dienst.
Beispiel: Der Arzt untersucht Sie.

2. Sie bezahlen die Rechnung bar oder Sie überweisen die Rechnung.

3. Sie schicken die bezahlte Rechnung an die Kranken-Kasse.
Es muss die Original-Rechnung sein.
Das heißt: es darf keine Kopie sein.
Sie müssen zeigen, dass Sie bezahlt haben:

  • Wenn Sie bar bezahlen, ist ein Stempel auf der Rechnung.
  • Wenn Sie das Geld überweisen,
    dann bekommen Sie einen Beweis-Zettel von der Bank.
    Bitte schicken Sie diesen Zettel auch mit.

4. Vielleicht müssen Sie auch noch Papiere vom Arzt mitschicken:
Verschreibung vom Arzt, Erlaubnis von der Kranken-Kasse ...

5. Sie schicken den Umschlag ohne Briefmarke
an die Kranken-Kasse.
Sie können die Rechnungen auch selbst abgeben
in einem Büro von der Kranken-Kasse.

6. Die Kranken-Kasse überweist Ihnen einen Teil von dem Geld zurück.
Die Kranken-Kasse braucht dafür Ihre Konto-Nummer.
Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre „Matricule“.
Die „Matricule“ ist die Nummer von Ihrer Sozial-Versicherung.
Sie steht auf Ihrer Versicherungs-Karte.

7. Oder die Kranken-Kasse gibt Ihnen:
einen Scheck oder eine Sofort-Überweisung.
Eine Sofort-Überweisung bedeutet:
Sie bekommen Ihr Geld sofort auf Ihr Bank-Konto.

  • Sie gehen dafür in ein Büro der Kranken-Kasse.
  • Sie geben die Rechnung ab.
    Die Rechnung darf aber nicht älter als 2 Wochen sein.
    Die Rechnung muss über 100 Euro sein.
  • Sie bekommen vom Personal der Kranken-Kasse einen Scheck.
    Mit dem Scheck gehen Sie dann zu einem Post-Büro in Luxemburg.
  • Oder Sie fragen eine Sofort-Überweisung.
    Dann ist Ihr Geld sofort auf Ihrem Bank-Konto. 

8. Wenn die Kranken-Kasse das Geld bezahlt hat,
schickt Sie Ihnen einen Brief mit der Post.
Der Brief heißt Abrechnung.
Darin steht genau, wie viel Sie selbst bezahlt haben
und wie viel die Kranken-Kasse bezahlt hat.

Bemerkung:
Sie können sich auch auf der Internet-Seite „MyGuichet.lu“ anmelden.
Die Abrechnung können Sie dann da sehen und anklicken.
Dann kommt kein Brief mehr nach Hause.

Die CNS hat ein Info-Blatt gemacht.
Darin stehen Tipps.
Diese Tipps helfen, damit Sie Ihr Geld schnell und einfach zurück bekommen.

Info-Blatt CNS - Tipps

Was bezahlt die Kranken-Kasse?

Die Kranken-Kasse bezahlt nur für einen Dienst,
der in Luxemburg anerkannt ist.
Das heißt: die Kranken-Kasse sagt, dieser Dienst hilft.

Sie dürfen wählen zu welchem Dienst-Leister Sie gehen.
Das heißt zum Beispiel: zu welchem Arzt Sie gehen.
Aber der Arzt muss in Luxemburg anerkannt sein.

Die Kranken-Kasse prüft, ob alles in Ordnung ist.
Wenn alles in Ordnung ist, bezahlt die Kranken-Kasse die Rechnung.

Die Kranken-Kasse hat Listen, auf denen steht:
Das wird anerkannt, das wird bezahlt.
Diese Listen stehen in Gesetzen und Verträgen.

Es gibt auch Ausnahmen.
Es können Dinge bezahlt werden, die nicht in diesen Listen stehen.
Wenn es dafür ein Attest vom Arzt gibt.
Das heißt: wenn der Arzt schreibt, das ist nötig.
Und wenn der Kontroll-Arzt von der Sozial-Versicherung einverstanden ist (contrôle médical).

Liste mit Diensten

Das bezahlt die Kranken-Kasse:

  • Den Arzt (Besuch beim Arzt, beim Spezialisten, Behandlungen ...)
  • Das Kranken-Haus, wenn Sie dort operiert oder versorgt werden
  • Medikamente
  • Zahn-Behandlungen, Ersatz-Zähne, Operationen am Kiefer
  • Kranken-Pfleger, Masseure, Logopäden
  • Kiné (Kranken-Gymnasten), Hebammen
  • Untersuchungen und Tests von einem Labor
  • Ersatz für einen Körperteil (Prothesen)
  • Hör-Geräte und Sprech-Geräte
  • Reisekosten, Transport-Kosten
  • Seh-Hilfen, zum Beispiel Brillen
  • Medizinisches Material und medizinische Geräte
  • Pflege, wenn man stirbt (Palliativ-Pflege)
  • Wieder-Herstellung und Wieder-Eingliederung:
    • Wenn man lange krank war
      und noch Hilfe bei der Arbeit braucht.
    • Wenn man nach einer Krankheit zum Beispiel
      eine Kur machen muss.
  • Besondere Behandlungen für sehr alte Menschen
    (geriatrische Wieder-Herstellung)
  • Eine besondere Kur, wenn man Herz-Probleme hat
    und zum Beispiel einen Herz-Infarkt hatte
    (kardiale Wieder-Herstellung)
  • Geld-Hilfe für die Beerdigung vom Versicherten
    oder von einem Mitglied der Familie
  • Was Schwangere vor, während und nach der Geburt brauchen
  • Blut-Produkte
  • Organ-Verpflanzungen (Transplantationen)
  • Gebühren für die Aufnahme in die Daten-Banken von Eurotransplant.
    Eurotransplant vermittelt Organspenden
  • Dinge, die in besonderen Listen stehen.

Welche Kranken-Kassen gibt es in Luxemburg?

Es gibt verschiedene Kranken-Kassen.

  • Wer im privaten Sektor oder als Selbstständiger arbeitet,
    ist bei der CNS versichert: „Gesondheets-Kees“.
    Die CNS ist die größte Kranken-Kasse.
  • Wer Staats-Beamter ist oder beim Staat angestellt ist,
    ist bei der CMFEP.
  • Wer Gemeinde-Beamter ist oder bei der Gemeinde angestellt ist,
    ist bei der CMFEC.
  • Wer bei der Bahn CFL angestellt ist,
    ist bei der EMCFL.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Caisse nationale de santé (CNS)

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxembourg Luxemburg
    L-2980 Luxembourg
    Telefon:
    (+352) 27 57 1
    joignable les jours ouvrables de 8h00 à 16h00
  • Caisse nationale de santé (CNS) Assurance dépendance

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxembourg
    B.P. 1023 L-1010 Luxembourg
    Telefon:
    (+352) 27 57 44 55
    joignable les jours ouvrables de 8h00 à 16h30
    Fax:
    (+352) 27 57 46 19
  • Caisse nationale de santé (CNS) Service "Congé d’accompagnement"

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxembourg
    L-2979 Luxembourg
    Fax:
    (+352) 27 57 40 80
  • Caisse nationale de santé (CNS) Service "Remboursement national"

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxembourg
    L-2980 Luxembourg
    Telefon:
    (+352) 27 57 1
    joignable les jours ouvrables de 8h00 à 16h00
    Fax:
    (+352) 27 57 27 58

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