Jahresjagdschein
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Alle gebietsansässigen und nicht gebietsansässigen Personen können einen Jahresjagdschein beantragen. Dieser Schein ist wie folgt gültig:
- während der gesamten Jagdsaison (vom 1. April bis zum 31. März); und
- auf dem gesamten luxemburgischen Hoheitsgebiet.
Der Jagdschein wird von dem für die Umwelt zuständigen Minister ausgestellt.
Der Antrag wird wie folgt gestellt:
- über MyGuichet.lu:
- auf der Online-Plattform; oder
- mittels der App;
- per Post.
Alle Jagdscheine sind personengebunden. Sie können weder verliehen noch gegen ein Entgelt überlassen werden.
Betroffene Personen
Jede gebietsansässige oder nicht gebietsansässige Person, die an einer auf luxemburgischem Hoheitsgebiet organisierten Jagd teilnehmen möchte, muss einen Jagdschein besitzen.
Besonderheiten für Minderjährige
Minderjährige können zur Jagdausübung zugelassen werden. Allerdings müssen sie in dem Jahr, in dem die Jägerprüfung abgelegt wird, 17 Jahre alt werden, um an den Vorbereitungskursen und der Prüfung teilnehmen zu dürfen.
Ferner dürfen Minderjährige eine Feuerwaffe für die Jagd nur benutzen, wenn sie:
- mindestens 16 Jahre alt sind; und
- über eine schriftliche Einwilligung eines Elternteils, der die elterliche Sorge ausübt, verfügen.
Minderjährige dürfen demnach in Anwesenheit und unter der Verantwortung folgender Personen jagen gehen:
- eines Elternteils, der die elterliche Sorge ausübt; oder
- einer erwachsenen Person, die seit mindestens 2 Jahren Inhaber der gleichen Art von Genehmigung zum Führen von Waffen (Jagd) wie der Minderjährige ist.
Voraussetzungen
Um den Jahresjagdschein zu erhalten, muss die antragstellende Person Folgendes vorlegen:
- eine Bescheinigung über die bestandene luxemburgische Jägerprüfung; oder
- eine von einer ausländischen Behörde ausgestellte Bescheinigung, sofern:
- die Leistungen für die ausländische Bescheinigung mit den in der luxemburgischen Prüfung verlangten Leistungen vergleichbar sind (von dem für die Umwelt zuständigen Minister zu beurteilen);
- das Land, das die Bescheinigung ausgestellt hat, die Gleichwertigkeit der luxemburgischen Jägerprüfung anerkennt.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Ein Jahresjagdschein wird nur erteilt, wenn die antragstellende Person eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die vom Tag der Antragstellung für den Jagdschein bis zum Ende der Jagdsaison (bis einschließlich 31. März) gültig ist.
Eine Bestätigung der Versicherung ist dem Antrag beizufügen.
Versicherungsbestätigungen von Versicherungsgesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind ebenfalls gültig, wenn:
- die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer gegen finanzielle Folgen der Haftpflicht versichert, die der Versicherungsnehmer aufgrund von Personen- und Sachschäden, die Dritten aus Ungeschicklichkeit oder Leichtfertigkeit entstanden sind, riskiert; und
- sich die Mindestdeckungssumme des Versicherungsvertrags pro Vorfall auf 1.500.000 Euro für Personenschäden und auf 125.000 Euro für Sachschäden beläuft; und
- der vom Opfer geschlossene Versicherungsvertrag nicht ausgesetzt oder annulliert wurde.
Kosten
Der Jahresjagdschein kostet derzeit 230 Euro. Es handelt sich um die in den geltenden Gesetzen und Verordnungen vorgesehenen Gebühren.
Vorgehensweise und Details
Zahlung der Gebühren für die Ausstellung einer Marke für den Jahresjagdschein
Online-Antrag über MyGuichet.lu
Im Falle eines Online-Antrags über MyGuichet.lu müssen die Gebühren für die Ausstellung einer Marke für den Jahresjagdschein nicht im Voraus bezahlt werden.
Dies gilt bei einem Antrag mit Authentifizierung sowie bei einem Antrag ohne Authentifizierung.
Die Bezahlung erfolgt direkt online. Folgende Zahlungsmethoden sind verfügbar:
- Saferpay (Visa, American Express und Mastercard); und
- Digicash by Payconiq.
Wird den Antrag über die App gestellt, ist es nicht möglich, mit Payconiq zu zahlen. In der App kann nur die Zahlungsmethode Saferpay genutzt werden.
Um den Antrag über MyGuichet.lu stellen zu können, müssen die Gebühren während des Vorgangs online bezahlt werden. Die Bezahlung im Voraus per Banküberweisung oder in bar ist in diesem Fall nicht möglich.
Antrag per Post
Im Falle eines Antrags per Post müssen die Gebühren für die Ausstellung einer Marke für den Jahresjagdschein im Voraus bezahlt werden. Eine Lastschriftanzeige gilt als Zahlungsnachweis.
Bei Banküberweisungen sollte(n):
- je antragstellende Person eine separate Überweisung oder Einzahlung erfolgen;
- Name und Anschrift der auftraggebenden Person genau vermerkt werden;
- als Überweisungszweck „Jagdschein Nr. …“ angegeben werden.
Bei Überweisungen aus dem Ausland muss die antragstellende Person dafür Sorge tragen, dass der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA) der volle Betrag von 230 Euro fristgerecht zugeht.
Der Betrag muss auf eines der Bankkonten der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (mit dem Verwendungszweck „Jagdschein“) überwiesen oder eingezahlt werden. Eine Bezahlung in bar bei diesen Steuerämtern ist nicht möglich.
Antragstellung
Online-Antrag über MyGuichet.lu
Der Antrag auf Erhalt eines Jahresjagdscheins kann über MyGuichet.lu gestellt werden im Falle:
- eines Erstantrags; oder
- einer Verlängerung.
Der Online-Vorgang kann mit oder ohne LuxTrust-Produkt oder elektronischen Personalausweis (eID) vorgenommen werden.
Der Antrag kann ebenfalls über die App MyGuichet.lu eingereicht werden. Hierfür muss die antragstellende Person:
- über einen privaten Bereich (Pdf, 3,44 MB) verfügen; und
- ihren privaten Bereich mit der mobilen App MyGuichet.lu koppeln.
Vorgang ohne Authentifizierung
Die antragstellende Person kann diesen Vorgang nutzen, wenn sie nicht über ein LuxTrust-Produkt oder eine eID verfügt.
In unserem Tutorial wird Schritt für Schritt erklärt, wie Sie einen Jahresjagdschein ohne Authentifizierung beantragen können:
Vorgang mit Authentifizierung
Vorgänge, bei denen eine Authentifizierung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) erfolgt, bieten zahlreiche Vorteile im Vergleich zu Vorgängen ohne Authentifizierung.
So kann der Vorgang beispielsweise vorübergehend gespeichert, unterbrochen und dann wieder aufgenommen werden.
Zudem kann eine antragstellende Person, die über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügt:
- den Antrag automatisch mit den im privaten Bereich gespeicherten Daten ausfüllen;
- den Vorgang online verfolgen und elektronische Nachrichten der Behörde über die persönliche Benutzeroberfläche empfangen;
- alle bisher gestellten Anträge einsehen.
In unserem Tutorial wird Schritt für Schritt erklärt, wie Sie einen Jahresjagdschein mit Authentifizierung beantragen können:
Weiterverfolgung des Antrags mit oder ohne Authentifizierung
Mit Authentifizierung kann die antragstellende Person:
- den Antrag ausfüllen, auch wenn sie noch nicht über alle erforderlichen Unterlagen verfügt;
- das Ausfüllen unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, wobei sie für die Übermittlung des Antrags alle erforderlichen Belege angehängt haben muss.
Wurde ihr Antrag übermittelt, erhält die antragstellende Person eine Benachrichtigung per E-Mail sowie eine Nachricht in ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu in der Rubrik „Meine Mitteilungen“.
Ohne Authentifizierung erhält die antragstellende Person eine Benachrichtigung per E-Mail:
- nach der Übermittlung ihres Antrags;
- nach jeder Änderung des Status ihres Antrags.
Wenn die antragstellende Person nach Übermittlung ihres Antrags keine E-Mail empfängt, muss sie in ihrem Spam-Ordner (unerwünschte E-Mails) nachsehen.
Bei technischen Problemen können folgende Stellen kontaktiert werden:
- der Helpdesk von Guichet.lu für Hilfe bei der Nutzung von MyGuichet.lu;
- LuxTrust für alle Fragen im Zusammenhang mit den LuxTrust-Zertifikaten.
Antrag per Post
Im Falle eines Antrags per Post sind die vollständigen Antragsunterlagen an folgende Adresse zu senden:
Ministère de l’Environnement, du Climat et de la Biodiversité – Environnement (MECDD)
Service permis de chasser
L-2918 Luxembourg
Belege
Die antragstellende Person muss jedem Antrag auf Erhalt eines Jahresjagdscheins die folgenden Belege beifügen:
- eine Bescheinigung über die Jagdhaftpflichtversicherung, die die betreffende Person auf dem gesamten luxemburgischen Hoheitsgebiet während der gesamten Jagdsaison oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Jagdschein ausgestellt wird, abdeckt (1. April bis 31. März);
- einen Auszug aus dem Strafregister des Wohnsitzlandes;
- im Falle eines Antrags in Papierform: eine Lastschriftanzeige als Nachweis für die Bezahlung der in den geltenden Gesetzen und Verordnungen vorgesehenen Gebühren.
Bei der Beantragung des ersten Jahresjagdscheins sind ebenfalls beizufügen:
- eine Bescheinigung über das Bestehen der luxemburgischen Jägerprüfung; oder
- eine Bescheinigung über das Bestehen einer anerkannten ausländischen Prüfung (abgelegt in Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Österreich, der Slowakei oder Rumänien).
Die Belege müssen mit Ausnahme der Bescheinigung über die bestandene Prüfung jährlich bei der Verlängerung des Jagdscheins vorgelegt werden.
Erhalt des Jagdscheins
Sobald der Antrag vom Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität bewilligt wurde:
- erhält die antragstellende Person ihren Jagdschein im PDF-Format per E-Mail, wenn sie den Antrag online ohne Authentifizierung gestellt hat; oder
- kann die antragstellende Person ihren Jagdschein online im PDF-Format in ihrem privaten Bereich abrufen, wenn sie den Antrag online mit Authentifizierung gestellt hat;
- erhält die antragstellende Person ihren Jagdschein in Papierform per Post, wenn sie den Antrag auf dem Postweg gestellt hat.
Der Jagdschein beinhaltet in allen Fällen einen GouvCheck-QR-Code. Anhand dieses QR-Codes lassen sich die Echtheit des Scheins und die Integrität der im Dokument enthaltenen Informationen überprüfen.
Der Jahresjagdschein ist personengebunden und auf dem gesamten luxemburgischen Hoheitsgebiet gültig. Er muss auf Anfrage eines entsprechend autorisierten Bediensteten zusammen mit einem Identitätsnachweis vorgezeigt werden.
Während der Jagdzeiten sind Inhaber eines Jagdscheins befugt, tagsüber in den Gebieten zu jagen:
- in denen sie selbst über ein Jagdrecht verfügen; oder
- in denen ihnen von denjenigen, die dort das entsprechende Recht besitzen, die Jagd erlaubt wurde.
Verweigerung oder Entzug des Jagdscheins
Das Ministerium kann einen Jagdschein verweigern oder entziehen. Diese Mitteilung wird dem Betroffenen per Einschreiben zugestellt.
Gegen die Entscheidung des Ministeriums kann innerhalb von 3 Monaten ab der Zustellung der Mitteilung Widerspruch eingelegt werden.
Ab der Zustellung der Entscheidung über den Entzug des Jagdscheins darf der Betroffene die Jagd nicht mehr ausüben. Mit der Zustellung der Entscheidung über den Entzug muss der Jagdschein außerdem an das Ministerium zurückgegeben werden.
Tutorials
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität Umwelt - Abteilung Jagdscheine
- Adresse:
-
Luxemburg
L-2918 Luxemburg
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010
- Telefon:
- (+352) 247 80800
- Fax:
- (+352) 247 90400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80800
- Fax:
- (+352) 247 90400
- E-Mail:
- info@pfi.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Zentrale Einnahmestelle
- Adresse:
-
308, route d'Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80753
- E-Mail:
- lux.rc@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
8.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr -
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Abteilung für letztwillige Verfügungen
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80475 ou (+352) 247 80473
- Fax:
- (+352) 247 90400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Geldbußen und Einziehungen
- Adresse:
-
308, route d'Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80910
- E-Mail:
- lux.ar@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Luxemburg Personenstandsurkunden 2
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80926
- E-Mail:
- lux.ac2@en.etat.lu
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- https://pfi.public.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Grevenmacher
- Adresse:
-
Schiltzeplaz (Hôtel des Postes)
L-6774
Grevenmacher
BP 22, L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 247 80585
- E-Mail:
- grevenmacher@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Diekirch
- Adresse:
-
Place Guillaume (Hôtel des Postes)
L-9237
Diekirch
Postfach 174 / L-9202 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 247 80810
- E-Mail:
- diek.ac@en.etat.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette
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33-35, rue Zénon Bernard
L-4031
Esch-sur-Alzette
Postfach 244 / L-4003 Esch-sur-Alzette
- E-Mail:
- esch.ac@en.etat.lu
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- 308, route d’Esch L-1471 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80337
- E-Mail:
- aed.lgu@en.etat.lu
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- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr -
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Eintragungen, Erbschaften, Hypotheken
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxemburg
- Website:
- https://pfi.public.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) MwSt.-Abteilung
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Abteilung Organisation und Tätigkeit der Büros
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-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
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Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
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- (+352) 247 80800
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1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80385
- E-Mail:
- AED.Alerte@en.etat.lu
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- https://pfi.public.lu
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Verwandte Vorgänge und Links
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Links
Weitere Informationen
-
Armes prohibées
sur le site du ministère de la Justice
-
La chasse
sur emwelt.lu - le portail de l'environnement
-
Fédération Saint-Hubert des Chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg
Site web
-
Flyer „Sicherheit bei der Jagd“
Pdf • 7,42 MB
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 25 mai 2011
relative à la chasse
-
Règlement grand-ducal du 28 juillet 2011
déterminant le modèle du permis de chasser annuel, du permis de service et du permis d'invité
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