Jägerprüfung

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Die Jägerprüfung umfasst 3 separate Teilprüfungen: Eine Schießprüfung, eine schriftliche Prüfung sowie eine mündliche und praktische Prüfung.

Vor diesen Prüfungen müssen ein Praktikum auf einem oder mehreren Jagdlosen in Luxemburg sowie theoretische Vorbereitungskurse absolviert werden. Das Bestehen der Jägerprüfung ist Voraussetzung, um den Jagdschein beantragen zu können.

Jeder, der innerhalb von 3 Jahren die 3 Teilprüfungen bestanden hat, erhält eine Bescheinigung über das Bestehen der luxemburgischen Jägerprüfung bzw. einen Jagdbefähigungsschein.

Die Prüfung findet einmal jährlich statt. Es wird jedoch für alle Prüfungen ein zweiter Durchgang organisiert.

Betroffene Personen

Jeder, der einen Jagdschein beantragen möchte, muss eine Bescheinigung über das Bestehen der luxemburgischen Jägerprüfung beziehungsweise einer anderen im Ausland abgelegten anerkannten Prüfung vorweisen.

Voraussetzungen

Die Kommission entscheidet vor der Prüfung über die Zulassung der einzelnen Kandidaten. Eine Zulassungsvoraussetzung ist, dass ein ordnungsgemäß ausgefülltes Praktikumsheft (carnet de stage) eingereicht wurde.

Inhaber eines ausländischen Scheins können von der Kommission zugelassen werden, wenn diese eine praktische Jagderfahrung nachweisen können, die mindestens dem Praktikum entspricht.

Fristen

Anmeldungen zum Praktikum sowie zu den Vorbereitungskursen sind vor dem 1. April des laufenden Jahres an die Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts) zu richten.

Kosten

Für die Teilnahme an den Kursen sowie an der Prüfung ist eine Anmeldegebühr von 150 Euro zu entrichten.

Dieser Betrag deckt Folgendes ab:

  • die Anmeldegebühren für die Vorbereitungskurse und die Jägerprüfung;
  • die während der Kurse ausgehändigten Unterlagen;
  • die Versicherung für den Waffenumgang beim Übungs- und Prüfungsschießen;
  • die Munition für das Prüfungsschießen sowie das empfohlene Lehrwerk.

Dieser Betrag ist beim Einnehmer der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) zu zahlen oder auf eines der Bankkonten der AED (die unter dem Titel „Permis de chasser“ aufgeführt sind) unter Angabe des Vermerks „Jägerprüfung“ zu überweisen/einzuzahlen. Der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg ist zusammen mit der Anmeldung an die Naturverwaltung, Abteilung Natur, zu schicken.

Vorgehensweise und Details

Anmeldemodalitäten

Die Anmeldung zu den Vorbereitungskursen sowie zum Praktikum erfolgt über das entsprechende Formular (Französisch, Word, 50 KB).

Zur Zulassung zu den Kursen und zum Praktikum müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • ein Beleg der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung über die Zahlung der Anmeldegebühr für die Kurse und die Prüfung zum Erhalt des ersten Jagdscheins;
  • eine Einverständniserklärung der Eltern beziehungsweise des Vormunds (nur für Minderjährige).

Außerdem sind Name, Vorname und Anschrift des Jagdpächters anzugeben, bei dem das Praktikum absolviert wird, sowie das Jagdlos beziehungsweise die Jagdlose.

Praktikum

Vor der Jägerprüfung muss ein Praktikum absolviert werden, und zwar zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember des laufenden Jahres.

Das Praktikum wird auf einem oder mehreren Jagdlosen in Luxemburg, beim Inhaber eines Jagdscheins absolviert, der seit mindestens 5 Jahren Pächter eines Jagdloses ist, oder bei dessen Stellvertreter, der ebenfalls Inhaber des Jagdscheins ist und von besagtem Pächter ernannt wurde.

Der Jagdpächter oder sein Stellvertreter:

  • dürfen in den letzten 10 Jahren nicht wegen eines Jagd-, Fischerei- oder Naturschutzvergehens verurteilt worden sein;
  • dürfen während der letzten 2 Jahre vor Beginn des Praktikums nicht mit einem Entzug des Jagdscheins bestraft worden sein.

Jeder Jagdpächter darf höchstens 3 Praktikanten parallel ausbilden.

Auf dem Umweltportal steht ein Dokument (Word, 83 KB) zur Jägerprüfung zur Verfügung, dem die genauen Praktikumsinhalte entnommen werden können.

Der Kandidat muss anhand seines Praktikumshefts, das er zu Beginn des Praktikums von der Naturverwaltung erhält, insgesamt mindestens 20 Anwesenheiten im Revier nachweisen. Zu den Pflichtinhalten des Praktikums zählen das Ausweiden von mindestens 2 Stück Hochwild und das Begleiten des Jagdpächters bei 2 Pirschgängen oder Ansitzjagden sowie die Teilnahme an 2 Treibjagden.

Das Praktikumsheft enthält Name und Anschrift des Praktikanten sowie des Jagdpächters und die Bezeichnung des oder der Jagdlose, auf denen das Praktikum stattfindet. Außerdem wird für jede Anwesenheit das Datum zusammen mit einer Erläuterung des behandelten Stoffes vermerkt und vom Jagdpächter unterzeichnet.

Vorbereitungskurse

Die Naturverwaltung organisiert theoretische Vorbereitungskurse, die insgesamt 60 Stunden umfassen. Hauptunterrichtssprache ist Luxemburgisch, wobei das ausgeteilte Begleitmaterial überwiegend in deutscher Sprache abgefasst ist.

Einführung in das jagdliche Schießen

Die Naturverwaltung organisiert in enger Zusammenarbeit mit dem Jägerverband (Fédération Saint Hubert des Chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg - FSHCL) eine Einführung ins jagdliche Schießen sowie eine Reihe von Trainingseinheiten.

Die Teilnehmer erhalten in folgenden Disziplinen eine Einweisung:

  • Schießen auf die stehende Keilerscheibe: Entfernung 100 m, Schütze sitzend, aufgelegt;
  • Schießen auf die stehende Bockscheibe: Entfernung 100 m, Schütze stehend, aufgelegt;
  • Schießen auf die laufende Keilerscheibe: Entfernung 50 m, Schütze stehend;
  • Tontaubenschießen: Entfernung 11 m, Schütze stehend.

Für das Schießen auf der 50- und der 100-Meter-Distanz sind Büchsen mit Zielfernrohr zulässig.

Die Waffen werden von der Naturverwaltung zur Verfügung gestellt, und die passende Munition ist vor Ort erhältlich. Es ist nicht gestattet, beim offiziellen Schießtraining oder der Jägerprüfung eigene Waffen beziehungsweise Munition zu verwenden.

Jägerprüfung

Die Jägerprüfung setzt sich aus 3 separaten Teilprüfungen zusammen, nämlich einer schriftlichen, einer mündlichen und praktischen sowie einer Schießprüfung.

Sie gilt insgesamt als bestanden, wenn die 3 Teilprüfungen innerhalb von 3 Jahren erfolgreich abgelegt wurden.

Alle Prüfungstermine der Jägerprüfung genau wie die Anmeldefristen werden von der Naturverwaltung festgesetzt. Diese werden dem Kandidaten mindestens 2 Monate vor dem Datum der ersten Prüfung per Post mitgeteilt.

Der Antrag auf Prüfungszulassung erfolgt über das entsprechende, bei der Naturverwaltung erhältlich Formular, auf dem die gewünschte Teilprüfung sowie gegebenenfalls das Jahr, in dem bereits andere Teilprüfungen erfolgreich abgelegt wurden, anzugeben sind.

Die Naturverwaltung schickt jedem zugelassenen Kandidaten eine Benachrichtigung mit Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfung. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der Kandidat seine Benachrichtigung und einen Identitätsnachweis vorlegen.

Schriftliche Prüfung

Inhalt der schriftlichen Prüfung ist der Unterrichtsstoff der Vorbereitungskurse. Zur Beantwortung der Fragen stehen 2 Stunden Zeit zur Verfügung.

Jeder Betrug oder Betrugsversuch führt unverzüglich zum Ausschluss des Kandidaten, und seine Theorieprüfung ist ungültig. Er darf im laufenden Jahr keine Teilprüfung mehr ablegen.

In der Prüfung werden 6 Teilgebiete abgefragt:

  • Gesetzgebung (20 Punkte);
  • Ökologie und menschliches Handeln (20 Punkte);
  • Wildtiere (40 Punkte);
  • Ausübung der Jagd (20 Punkte);
  • Waffen und Munition (10);
  • Sicherheit (10).

Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, muss der Kandidat im Teilgebiet „Sicherheit“ und in mindestens 4 der 5 übrigen Teilgebiete mindestens die Hälfte der Punkte erzielen sowie 2 Drittel der Punkte in allen 6 Teilgebieten, das heißt insgesamt mindestens 80 von 120 Punkten.

Fällt das Ergebnis ungenügend aus, kann sich der Kandidat im gleichen Jahr beim 2. Termin für die schriftliche Prüfung vorstellen.

Kandidaten, die aus ausreichend belegten Gründen nicht an der ersten schriftlichen Prüfung teilnehmen konnten, können von der Prüfungskommission für die zweite schriftliche Prüfung im gleichen Jahr zugelassen werden.

Zwischen den beiden Terminen liegt ein Abstand von mindestens einem und höchstens 3 Monaten.

Wer die schriftliche Prüfung erfolgreich abgelegt hat, erhält eine entsprechende Bescheinigung der Naturverwaltung. Auf dieser ist vermerkt, dass der Kandidat die schriftliche Teilprüfung der Jägerprüfung bestanden hat. Diese Bescheinigung ist 3 Jahre lang gültig.

Mündliche und praktische Prüfung

Die mündliche und praktische Prüfung behandelt die praktische Jagdausübung und kann unter Zuhilfenahme von didaktischem Material, Dias, Fotos u. Ä. sowie praktischen Beispielen erfolgen. Die Prüfungsdauer darf 45 Minuten je Kandidat nicht überschreiten.

Jedes der bei der Prüfung anwesenden Mitglieder der Prüfungskommission bewertet getrennt die Prüfungsleistung der einzelnen Kandidaten. Nach Prüfungsende entscheidet die Prüfungskommission gemeinsam, welche Kandidaten bestanden/nicht bestanden haben.

Fällt das Ergebnis ungenügend aus, kann sich der Kandidat im gleichen Jahr beim 2. Termin für die mündliche und praktische Prüfung vorstellen.

Kandidaten, die aus ausreichend belegten Gründen nicht an der ersten mündlichen und praktischen Prüfung teilnehmen konnten, können von der Prüfungskommission für die zweite mündliche und praktische Prüfung im gleichen Jahr zugelassen werden.

Zwischen den beiden Terminen liegt ein Abstand von mindestens einem und höchstens 3 Monaten.

Wer die mündliche und praktische Prüfung erfolgreich abgelegt hat, erhält eine entsprechende Bescheinigung der Naturverwaltung. Auf dieser ist vermerkt, dass der Kandidat die mündliche und praktische Teilprüfung der Jägerprüfung bestanden hat. Diese Bescheinigung ist 3 Jahre lang gültig.

Schießprüfung

Die Schießprüfung besteht aus den nachfolgenden Disziplinen (einschließlich Angaben zur geforderten Mindestleistung):

  • Handhabung der Waffe und Sicherheitsmaßnahmen – muss fehlerfrei bestanden werden;
  • Schießen auf die stehende Keilerscheibe: Entfernung 100 m, 5 Schüsse, Schütze sitzend aufgelegt – 3 Treffer in den Ringen 8 bis 10;
  • Schießen auf die stehende Bockscheibe: Entfernung 100 m, 5 Schüsse, Schütze stehend aufgelegt – 3 Treffer in den Ringen 3 bis 10;
  • Schießen auf die laufende Keilerscheibe: Entfernung 50 m, 5 Schüsse, Schütze stehend – 2 Treffer in den Ringen;
  • Tontaubenschießen: 15 Tontauben – 5 Treffer.

Reichen die Ergebnisse in einer oder mehreren Schießdisziplinen nicht aus, kann der Kandidat gleich bei der ersten Prüfung ein zweites Mal für die Disziplin(en) antreten, die er nicht bestanden hat. Das Gleiche gilt für den zweiten Prüfungstermin des gleichen Jahres. Beim zweiten Prüfungstermin muss der Kandidat nur an den Disziplinen teilnehmen, die er beim ersten Prüfungstermin nicht bestanden hat.

Kandidaten, die aus ausreichend belegten Gründen nicht an der ersten Schießprüfung teilnehmen konnten, können von der Prüfungskommission für die zweite Schießprüfung im gleichen Jahr zugelassen werden.

Gefährliches Verhalten auf dem Schießstand oder ein grober Verstoß gegen die Sicherheitsvorkehrungen während des Schießens führen zum sofortigen Ausschluss des Prüflings vom jeweiligen Prüfungstermin.

Wer die Schießprüfung erfolgreich abgelegt hat, erhält eine entsprechende Bescheinigung der Naturverwaltung. Auf dieser ist vermerkt, dass der Kandidat die Teilprüfung Schießen der Jägerprüfung bestanden hat. Diese Bescheinigung ist 3 Jahre lang gültig.

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