Meldung der Zusammensetzung des Vorstands eines Jagdsyndikats an den Minister

Zum letzten Mal aktualisiert am

Gemäß Artikel 25 des Jagdgesetzes vom 25. Mai 2011 müssen alle (ordentlichen und stellvertretenden) Mitglieder des Vorstands, der ein Jagdsyndikat vertritt, dem Minister mitgeteilt werden.

Dieser Vorgang wird online über MyGuichet.lu durchgeführt.

Betroffene Personen

Alle Schriftführer-Schatzmeister und Mitglieder des Vorstands eines Jagdsyndikats.

Voraussetzungen

Um die Zusammensetzung des Vorstands eines Jagdsyndikats online mitzuteilen, muss die betreffende Person Zugang zu einem zertifizierten beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu haben. Dieser wird vom Schriftführer-Schatzmeister mithilfe eines Aktivierungscodes zertifiziert, den die ANF dem auf der Generalversammlung des Syndikats neu gewählten Vorstand übermittelt.

Der Aktivierungscode wird zusammen mit einem Informationsschreiben verschickt. Dieser Aktivierungscode dient ausschließlich der Zertifizierung des beruflichen Bereichs des Jagdsyndikats.

Hinweis: Pro Jagdsyndikat gibt es nur einen Aktivierungscode.

Kosten

Dieser Vorgang ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Meldung der Zusammensetzung des Vorstands eines Jagdsyndikats

Die Meldung der Zusammensetzung des Vorstands eines Jagdsyndikats erfolgt ausschließlich online über MyGuichet.lu.

Mit dem erhaltenen Aktivierungscode kann der Schriftführer-Schatzmeister (oder ein Mitglied des Vorstands) den beruflichen Bereich des Jagdsyndikats zertifizieren.

Es werden Angaben zum Jagdsyndikat angezeigt, wie die Nummer des Loses und die Gemeinde. Diese können nicht geändert werden.

Der Benutzer kann jedoch angeben:

  • den Namen des Jagdsyndikats;
  • das Anfangs- und Enddatum der Zuteilung;
  • das Anfangs- und Enddatum der Verlängerung.

Ein Mitglied hinzufügen oder ändern

Die Person, die die Meldung vornimmt, muss die neuen Mitglieder zur Zusammensetzung des Vorstands des Jagdsyndikats hinzufügen, einschließlich des Schriftführer-Schatzmeisters.

Folgendes muss angegeben werden:

  • gegebenenfalls die Funktion der Person (Vorsitzender, ordentliches Mitglied, stellvertretendes Mitglied);
  • ob sie Schriftführer-Schatzmeister ist;
  • Name und Vornamen der betreffenden Person;
  • ihr Status (aktiv, ausgetreten, verstorben);
  • ihre personenbezogenen Daten (Privatadresse, E-Mail, Telefon usw.).

Hinweis: Es ist auch möglich, die Informationen von bereits angegebenen Mitgliedern zu ändern oder ein bestehendes Mitglied zu löschen.

Nachdem die Liste aktualisiert wurde, muss der Nutzer die Informationen bestätigen.

Nach Bestätigung der Eingabe wird der Benutzer aufgefordert, den Vorgang zu übermitteln oder erforderlichenfalls Belege hinzuzufügen.

Achtung! Der Vorgang muss zwingend übermittelt werden, um berücksichtigt zu werden. Die Informationen werden anschließend direkt an die ANF gesendet.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

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