Dreitagesjagdschein (Gästejagdschein)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Um als Nichtansässiger in Luxemburg jagen zu können, müssen Sie einen Gästejagdschein beantragen.

Der Jagdschein ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausübung der Jagd in Luxemburg. Mit dem Gästejagdschein können Nichtansässige während 3 Tagen auf luxemburgischem Hoheitsgebiet in Jagdlosen jagen, in die sie von den Jagdrechtsinhabern eingeladen wurden.

Jagdscheine sind personengebunden. Sie können weder verliehen noch gegen Entgelt überlassen werden.

Betroffene Personen

Alle nichtansässigen Personen müssen im Besitz eines Gästejagdscheins sein.

Die Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts) kann Personen einen Gästejagdschein ausstellen:

  • die im Ausland wohnen;
  • die in ihrem Wohnsitzland im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind.

Fristen

Sie müssen den Gästejagdschein mindestens 15 Tage vor dem Datum der Jagd in Luxemburg beantragen.

Kosten

Gästejagdschein

Der Gästejagdschein kostet 50 Euro.

Bei Zahlungen per Banküberweisung müssen Sie:

  • je antragstellende Person eine separate Überweisung oder Einzahlung tätigen;
  • den Namen und die Adresse des Auftraggebers deutlich angeben;
  • als Verwendungszweck Folgendes angegeben: Name und Vorname(n) des Inhabers des beantragten Gästejagdscheins.

Bei internationalen Überweisungen ist darauf zu achten, dass der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) der volle Betrag von 50 Euro gutgeschrieben wird.

Die Einzahlung oder Überweisung erfolgt auf eines der folgenden Konten:

Kontonummern der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung
Büros IBAN
Enregistrement, Domaines, TVA : Luxembourg Guichet Unique IBAN LU25 0019 7155 5269 1000
Enregistrement, Domaines, TVA : Diekirch Actes Civils IBAN LU42 0019 3002 0630 5000
Enregistrement, Domaines, TVA : Esch-sur-Alzette Actes Civils IBAN LU07 0019 5002 0713 4000
Enregistrement, Domaines, TVA : Grevenmacher Actes Civils IBAN LU93 0019 8002 0070 9000

Eine Barzahlung vor Ort ist nur in bestimmten Büros der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung möglich:

Adressen der Büros der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung
Büros Adresse
Enregistrement, Domaines, TVA : Luxembourg Guichet Unique 308, route d'Esch L-1471 Luxembourg
Enregistrement, Domaines, TVA : Diekirch Actes Civils Place Guillaume L-9237 Diekirch
Enregistrement, Domaines, TVA : Esch-sur-Alzette Actes Civils 33-35, rue Zénon Bernard L-4031 Esch/Alzette
Enregistrement, Domaines, TVA : Grevenmacher Actes Civils Hôtel des Postes – Schiltzeplaz L-6782 Grevenmacher

Ausgabe des Gutscheins

Der entsprechende Gutschein wird:

  • von der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung nach Eingang der Überweisung oder Einzahlung an die antragstellende Person verschickt; oder
  • im Falle einer Barzahlung direkt vor Ort ausgehändigt.

Die Naturverwaltung stellt keinen Jagdschein auf der Grundlage einer Kopie der Überweisung aus. Nur der von der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung ausgestellte Gutschein ist gültig.

Vorgehensweise und Details

Auf schriftlichen Antrag einer nichtansässigen Person kann die Naturverwaltung einen Gästejagdschein ausstellen.

Belege

Für den Erhalt eines Gästejagdscheins müssen folgende Belege vorgelegt werden:

  • ein von der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung ausgestellter Gutschein für einen Dreitagesjagdschein;
  • eine Kopie des gültigen Jagdscheins des eingeladenen Gastes;
  • ein Versicherungsnachweis zur Bestätigung, dass der eingeladene Gast während der Gültigkeitsdauer seines Dreitagesjagdscheins auf luxemburgischem Hoheitsgebiet durch eine luxemburgische Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt ist.

Hinweis: Die eingereichten Unterlagen müssen leserlich und verständlich sein, insbesondere im Hinblick auf die Kopierqualität und die verwendete Schriftsprache.

Gültigkeit

Der Gästejagdschein gilt für 3 aufeinanderfolgende Tage auf den Jagdlosen, in die die antragstellende Person von den Jagdrechtsinhabern eingeladen wurde.   

Die Gültigkeitsdauer des Gästejagdscheins ist auf der Rückseite des Dokuments angegeben.

Pro Jagdjahr darf die Gesamtgültigkeitsdauer der Gästejagdscheine, die an ein und dieselbe Person mit Wohnsitz im Ausland ausgestellt werden, 12 Tage nicht überschreiten.

Pro Jagdlos können je Jagdjahr maximal 10 Gästejagdscheine ausgestellt werden.

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