Dreitagesjagdschein (Gästejagdschein)
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Der Jagdschein ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausübung der Jagd in Luxemburg. Mit dem Gästejagdschein können Nichtansässige während 3 Tagen auf luxemburgischem Hoheitsgebiet in Jagdlosen jagen, in die sie von den Jagdrechtsinhabern eingeladen wurden.
Jagdscheine sind personengebunden. Sie können weder verliehen noch gegen Entgelt überlassen werden.
Betroffene Personen
Alle nichtansässigen Personen müssen im Besitz eines Gästejagdscheins sein.
Die Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts) kann Personen einen Gästejagdschein ausstellen:
- die im Ausland wohnen;
- die in ihrem Wohnsitzland im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind.
Fristen
Sie müssen den Gästejagdschein mindestens 15 Tage vor dem Datum der Jagd in Luxemburg beantragen.
Kosten
Gästejagdschein
Der Gästejagdschein kostet 50 Euro.
Bei Zahlungen per Banküberweisung müssen Sie:
- je antragstellende Person eine separate Überweisung oder Einzahlung tätigen;
- den Namen und die Adresse des Auftraggebers deutlich angeben;
- als Verwendungszweck Folgendes angegeben: Name und Vorname(n) des Inhabers des beantragten Gästejagdscheins.
Bei internationalen Überweisungen ist darauf zu achten, dass der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) der volle Betrag von 50 Euro gutgeschrieben wird.
Die Einzahlung oder Überweisung erfolgt auf eines der folgenden Konten:
Büros | IBAN |
---|---|
Enregistrement, Domaines, TVA : Luxembourg Guichet Unique | IBAN LU25 0019 7155 5269 1000 |
Enregistrement, Domaines, TVA : Diekirch Actes Civils | IBAN LU42 0019 3002 0630 5000 |
Enregistrement, Domaines, TVA : Esch-sur-Alzette Actes Civils | IBAN LU07 0019 5002 0713 4000 |
Enregistrement, Domaines, TVA : Grevenmacher Actes Civils | IBAN LU93 0019 8002 0070 9000 |
Eine Barzahlung vor Ort ist nur in bestimmten Büros der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung möglich:
Büros | Adresse |
---|---|
Enregistrement, Domaines, TVA : Luxembourg Guichet Unique | 308, route d'Esch L-1471 Luxembourg |
Enregistrement, Domaines, TVA : Diekirch Actes Civils | Place Guillaume L-9237 Diekirch |
Enregistrement, Domaines, TVA : Esch-sur-Alzette Actes Civils | 33-35, rue Zénon Bernard L-4031 Esch/Alzette |
Enregistrement, Domaines, TVA : Grevenmacher Actes Civils | Hôtel des Postes – Schiltzeplaz L-6782 Grevenmacher |
Ausgabe des Gutscheins
Der entsprechende Gutschein wird:
- von der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung nach Eingang der Überweisung oder Einzahlung an die antragstellende Person verschickt; oder
- im Falle einer Barzahlung direkt vor Ort ausgehändigt.
Die Naturverwaltung stellt keinen Jagdschein auf der Grundlage einer Kopie der Überweisung aus. Nur der von der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung ausgestellte Gutschein ist gültig.
Vorgehensweise und Details
Auf schriftlichen Antrag einer nichtansässigen Person kann die Naturverwaltung einen Gästejagdschein ausstellen.
Belege
Für den Erhalt eines Gästejagdscheins müssen folgende Belege vorgelegt werden:
- ein von der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung ausgestellter Gutschein für einen Dreitagesjagdschein;
- eine Kopie des gültigen Jagdscheins des eingeladenen Gastes;
- ein Versicherungsnachweis zur Bestätigung, dass der eingeladene Gast während der Gültigkeitsdauer seines Dreitagesjagdscheins auf luxemburgischem Hoheitsgebiet durch eine luxemburgische Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Hinweis: Die eingereichten Unterlagen müssen leserlich und verständlich sein, insbesondere im Hinblick auf die Kopierqualität und die verwendete Schriftsprache.
Gültigkeit
Der Gästejagdschein gilt für 3 aufeinanderfolgende Tage auf den Jagdlosen, in die die antragstellende Person von den Jagdrechtsinhabern eingeladen wurde.
Die Gültigkeitsdauer des Gästejagdscheins ist auf der Rückseite des Dokuments angegeben.
Pro Jagdjahr darf die Gesamtgültigkeitsdauer der Gästejagdscheine, die an ein und dieselbe Person mit Wohnsitz im Ausland ausgestellt werden, 12 Tage nicht überschreiten.
Pro Jagdlos können je Jagdjahr maximal 10 Gästejagdscheine ausgestellt werden.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Armes prohibées
sur le site du ministère de la Justice
-
La chasse
sur emwelt.lu - le portail de l'environnement
-
Fédération Saint-Hubert des Chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg
Website
-
Security Flyer - Sicherheit bei der Jagd
sur emwelt.lu - le portail de l'environnement
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 25 mai 2011
relative à la chasse
-
Règlement grand-ducal du 28 juillet 2011
déterminant le modèle du permis de chasser annuel, du permis de service et du permis d'invité
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