Antrag auf Veränderung des Abschussplans
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Die Jagd auf die Arten Rothirsch, Reh, Wildschwein, Damhirsch und Mufflon ist nur im Rahmen eines Abschussplans erlaubt, der von dem für die Jagd zuständigen Minister festgehalten wurde.
Der Abschussplan legt für jedes Jagdlos Folgendes fest:
- die minimal geforderten Abschüsse sowie den maximalen Abschuss für die Art Rothirsch (männlich, weiblich, Jungtiere), die der Pächter des Jagdrechts während der Jagdperiode schießen muss oder darf;
- die minimal geforderten Abschüsse, die der Pächter des Jagdrechts während der Jagdperiode schießen muss, für folgende Arten:
- Damhirsch (männlich und andere);
- Mufflon (männlich und andere);
- Reh; und
- Wildschwein.
Unter gewissen Bedingungen können Sie eine Veränderung dieses Abschussplans beantragen.
Betroffene Personen
- Der Pächter eines Jagdloses; oder
- das Jagdsyndikat.
Voraussetzungen
Der Jagdpächter oder das Jagdsyndikat kann beim Minister eine Veränderung des ursprünglich festgehaltenen Abschussplans beantragen, wenn im Laufe einer Jagdperiode:
- die Populationsstruktur des Wildes oder sein Lebensraum sich in einem Jagdlos wesentlich verändert; oder
- erhebliche Schäden an land- oder forstwirtschaftlichen Kulturen festgestellt werden.
Ihr Antrag muss begründet werden. Ohne Begründung kann er nicht bearbeitet werden.
Fristen
Für die Einreichung Ihres Antrags gelten folgende Fristen:
- 1. März;
- 1. Juni;
- 1. September; oder
- 1. Dezember.
Die regionalen Jagdkommissionen treten vierteljährlich zusammen, um Anträge auf Veränderung von Abschussplänen zu prüfen.
Sie übermitteln dem Minister ihre Stellungnahmen innerhalb von 60 Werktagen.
Der Minister entscheidet innerhalb von 30 Werktagen nach dem Datum der Stellungnahme der regionalen Jagdkommissionen.
Vorgehensweise und Details
Für die Einreichung Ihres Antrags müssen Sie das dafür vorgesehene Formular (siehe „Online-Dienste und Formulare“) vollständig ausfüllen, unterschreiben und an das Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität senden.
Sie können dieses Formular auf dem Postweg an die folgende Adresse senden:
Monsieur le ministre de l'Environnement, du Climat et de la Biodiversité
4, place de l'Europe
L-1499 Luxembourg.
Online-Dienste und Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zum Download bereitgestellte Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
Luxemburg
L-2918 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-86824
- Fax:
- (+352) 40 04 10
- E-Mail:
- info@environnement.public.lu
-
Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität – Abteilung Verfahren und Planung
- Adresse:
- 4, place de l'Europe L-1499 Luxemburg
- E-Mail:
- eie@mev.etat.lu
-
Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität Umwelt - Abteilung Jagdscheine
- Adresse:
-
L-2918 Luxemburg
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Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 25 mai 2011
relative à la chasse
-
Règlement grand-ducal modifié du 30 novembre 2012
relatif à l'établissement d'un plan de tir pour certaines espèces de grand gibier, aux modalités du marquage, à l'organisation et au mode de fonctionnement des commissions cynégétiques régionales
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