Beantragung zusätzlicher Wildmarken

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Sie können zusätzliche Wildmarken beantragen.

Um die Kontrolle der Erfüllung der Abschusspläne zu ermöglichen, wird jedes durch eine Jagdhandlung erlegte Tier (Rothirsch, Wildschwein, Reh, Damhirsch oder Mufflon) auf Veranlassung und unter der Verantwortung des Jagdpächters mit einer Marke für erlegtes Wild versehen.

Die Markierung erfolgt vor jedem Transport aus dem Jagdlos oder der Jagdverwaltungseinheit, in der das Tier erlegt wurde.

Vor Beginn einer Jagdperiode werden die Wildmarken von der Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts) an die Jagdpächter verteilt.

Wenn sich die ursprünglich bereitgestellten Wildmarken als unzureichend erweisen, können Sie als Jagdpächter zusätzliche Marken beantragen.

Betroffene Personen

Der Pächter eines Jagdloses.

Voraussetzungen

Die Beantragung zusätzlicher Wildmarken betrifft nur die folgenden Arten:

  • Damhirsch;
  • Mufflon;
  • Wildschwein; und
  • Reh.

Fristen

Sie können jederzeit zusätzliche Wildmarken beantragen.

Vorgehensweise und Details

Für die Einreichung Ihres schriftlichen Antrags müssen Sie das dafür vorgesehene Formular (siehe „Online-Dienste und Formulare“) vollständig ausfüllen, unterschreiben und an die Naturverwaltung senden.

Sie können dieses Formular folgendermaßen einreichen:

  • per Post an folgende Adresse:

Administration de la nature et des forêts
Chasse – Marquage gibier
81, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch;

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

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