Beantragung zusätzlicher Wildmarken
Zum letzten Mal aktualisiert am
Um die Kontrolle der Erfüllung der Abschusspläne zu ermöglichen, wird jedes durch eine Jagdhandlung erlegte Tier (Rothirsch, Wildschwein, Reh, Damhirsch oder Mufflon) auf Veranlassung und unter der Verantwortung des Jagdpächters mit einer Marke für erlegtes Wild versehen.
Die Markierung erfolgt vor jedem Transport aus dem Jagdlos oder der Jagdverwaltungseinheit, in der das Tier erlegt wurde.
Vor Beginn einer Jagdperiode werden die Wildmarken von der Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts) an die Jagdpächter verteilt.
Wenn sich die ursprünglich bereitgestellten Wildmarken als unzureichend erweisen, können Sie als Jagdpächter zusätzliche Marken beantragen.
Betroffene Personen
Der Pächter eines Jagdloses.
Voraussetzungen
Die Beantragung zusätzlicher Wildmarken betrifft nur die folgenden Arten:
- Damhirsch;
- Mufflon;
- Wildschwein; und
- Reh.
Fristen
Sie können jederzeit zusätzliche Wildmarken beantragen.
Vorgehensweise und Details
Für die Einreichung Ihres schriftlichen Antrags müssen Sie das dafür vorgesehene Formular (siehe „Online-Dienste und Formulare“) vollständig ausfüllen, unterschreiben und an die Naturverwaltung senden.
Sie können dieses Formular folgendermaßen einreichen:
- per Post an folgende Adresse:
Administration de la nature et des forêts
Chasse – Marquage gibier
81, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch;
- per E-Mail an folgende Adresse: chasse@anf.etat.lu.
Online-Dienste und Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zum Download bereitgestellte Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Naturverwaltung (ANF) Naturabteilung (Jagd)
- Adresse:
- 81, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 56 600
- Fax:
- (+352) 247 56 651
- E-Mail:
- chasse@anf.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 25 mai 2011
relative à la chasse
-
Règlement grand-ducal modifié du 30 novembre 2012
relatif à l'établissement d'un plan de tir pour certaines espèces de grand gibier, aux modalités du marquage, à l'organisation et au mode de fonctionnement des commissions cynégétiques régionales
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