Möchten Sie ein Unternehmen gründen?
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Arbeiten Sie Ihren Businessplan aus
Der Geschäftsplan (oder Businessplan) ist ein unentbehrliches Tool, um Sie bei der Strukturierung und Planung Ihres unternehmerischen Unterfangens zu unterstützen. Er ermöglicht es Ihnen, Ihre Ziele eindeutig zu formulieren, Ihren Bedarf an Finanzmitteln vorauszuplanen und Ihre Strategie zu definieren. Darin enthalten sein müssen insbesondere:
- die angestrebte Rechtsform Ihres Unternehmens;
- die Eigenschaften des Tätigkeitsbereichs;
- die finanziellen Aussichten; und
- die menschlichen und technischen Aspekte des Unterfangens.
Es stehen Ihnen mehrere Beratungsstellen zur Verfügung, um Sie in Ihrem unternehmerischen Unterfangen zu begleiten.
Das House of Entrepreneurship stellt einen zentralen Ansprechpartner dar, der Ihnen in Ihren individuellen Bedürfnissen zur Seite zu steht.
Weitere spezialisierte Stellen, wie beispielsweise:
- Luxinnovation;
- die Handwerkskammer (Chambre des métiers);
- die Handelskammer (Chambre de commerce);
- die Plattform Start-up Luxembourg;
- das House of Startups;
können Ihnen ebenfalls, abhängig von Ihrem Profil und Tätigkeitsbereich, weiterhelfen.
Zudem ist es empfehlenswert, Weiterbildungen zur Unternehmensgründung zu besuchen. Diesbezüglich bietet das Portal Luxembourg Lifelong Learning Center insbesondere breitgefächerte Weiterbildungen für unterschiedliche Profile und Entwicklungsstadien an.
Erhalten Sie eine Finanzierung
Neben Ihren Eigenmitteln haben Sie die Möglichkeit, ein mittel- oder langfristiges Bankdarlehen zu beantragen, um Ihr Unterfangen zu finanzieren. In Abhängigkeit von der Art und Ausgereiftheit Ihres Unternehmens sind auch andere Finanzierungslösungen denkbar, wie beispielsweise:
- eine Mezzanine-Finanzierung;
- Crowdfunding; oder
- ausländische Investitionen.
Achtung: Sofern Sie eine Tätigkeit in einem als kritisch erachteten Bereich ausüben, sind Investitionen aus dem Ausland dem Ministerium für Wirtschaft zwingend zu melden.
Überprüfen Sie die Bedingungen für den Zugang zum Beruf
Niederlassungsgenehmigung
Bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, ist es unverzichtbar, zu überprüfen, ob eine Niederlassungsgenehmigung erforderlich ist. Diese ist im Allgemeinen für folgende Tätigkeiten notwendig:
- handwerkliche oder industrielle Tätigkeiten;
- kaufmännische Tätigkeiten;
- freie Berufe.
Der Antrag auf eine Niederlassungsgenehmigung ist an die Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel des Ministeriums für Wirtschaft zu richten. Je nach angestrebtem Beruf können besondere Bedingungen gelten (Qualifikation, Erfahrung, Ehrenhaftigkeit usw.). Im Sinne einer ordnungsgemäßen Antragstellung wird daher empfohlen, sich im Voraus zu erkundigen.
Berufliche Ehrenhaftigkeit
Um eine Niederlassungsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie Ihre berufliche Ehrenhaftigkeit nachweisen. Durch dieses Erfordernis soll sichergestellt werden, dass die Tätigkeit mit Integrität ausgeübt wird, und der Schutz von zukünftigen Geschäftspartnern und Kunden gewährleistet ist.
Die Ehrenhaftigkeit wird durch die Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel zum Zeitpunkt der Antragstellung überprüft.
Strafregisterauszug
Es ist möglich, dass Sie für die Gründung Ihres Unternehmens einen Strafregisterauszug vorlegen müssen, der bescheinigt, dass Sie nicht vorbestraft sind und nicht strafrechtlich verfolgt werden. Dieses Dokument ist kostenlos und bei der Abteilung Strafregisterauszüge online oder vor Ort in Luxemburg-Stadt erhältlich.
Haben Sie sich für den Status als Selbständiger entschieden?
Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit anstreben, müssen Sie sich bei Erhalt Ihrer Niederlassungsgenehmigung zwingend bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) anmelden. Diese Anmeldung ist unerlässlich, damit Sie als Selbständiger sozialversichert (Kranken-, Rentenversicherung usw.) sind.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig bei der Mutualität der Arbeitgeber anzumelden, um bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit einen zusätzlichen Schutz zu genießen. Diese Anmeldung kann sich insbesondere bei unvorhersehbaren Ereignissen als nützlich erweisen, um Ihr Einkommen zu sichern.
Lassen Sie sich ins Handels- und Firmenregister eintragen
Ihr Unternehmen muss beim Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS) eingetragen werden. Der Eintrag ist, unabhängig davon, ob Sie Ihre Tätigkeit als natürliche Person (Einzelunternehmer) oder als juristische Person (Gesellschaft) ausüben, Pflicht. Dieser Vorgang kann nach Belieben entweder online oder vor Ort ausgeführt werden.
Die Kosten für die Eintragung variieren je nach der für Ihr Unternehmen gewählten Rechtsform. Es wird empfohlen, sich im Voraus über die anfallenden Kosten sowie die in Ihrer konkreten Situation erforderlichen Dokumente zu erkundigen.
Bereiten Sie die Einstellung Ihres Personals vor
Wenn Sie planen, Personal einzustellen, sind bestimmte administrative Schritte zwingend notwendig, um die Konformität Ihres Unternehmens mit der luxemburgischen Gesetzgebung zu gewährleisten. Sie müssen insbesondere:
- eine Betriebsanmeldung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) vornehmen. Dieser Vorgang erlaubt Ihnen, eine Eintragungsnummer (Arbeitgeber-Identifikationsnummer - matricule-employer) zu erhalten, die während der gesamten Lebensdauer Ihres Unternehmens bestehen bleibt. Im Falle der Änderung der Rechtsform muss eine neue Anmeldung vorgenommen werden;
- sich bei der Unfallversicherung (association d'assurance-accident - AAA) sowie der Mutualität der Arbeitgeber (mutualité des employeurs - MDE) zur Absicherung von Berufsrisiken und krankheitsbedingten Ausfällen anmelden.
Sie werden ebenfalls automatisch beim multisektoriellen arbeitsmedizinischen Dienst (Service de santé au travail multisectoriel - STM) angemeldet, es sei denn, Sie entscheiden sich dafür, sich bei einem anderen anerkannten arbeitsmedizinischen Dienst anzumelden.
Die Grundlagen des Arbeitsrechts kennen
Vor jeglicher Einstellung sollten unbedingt die grundsätzlichen Regeln des luxemburgischen Arbeitsrechts verinnerlicht werden, die den Rahmen für die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bilden.
Vertragsarten
Die beiden Hauptformen sind:
- der unbefristete Arbeitsvertrag, der Stabilität und Kontinuität garantiert;
- der befristete Arbeitsvertrag, der nur für einen punktuellen oder außergewöhnlichen Bedarf vorgesehen ist.
Es gibt zudem Zeitarbeitsverträge oder Sonderformen, wie beispielsweise die zeitweise Arbeitnehmerüberlassung.
Arbeitszeit
Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, wobei unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit zu Abweichungen besteht (zum Beispiel: Teilzeitarbeitsvertrag, Halbtagsbeschäftigung usw.).
Urlaub
Jeder Arbeitnehmer hat Anrecht auf mindestens 26 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Zusätzlich können Sonderurlaubstage (Geburt, Heirat, Todesfall usw.) sowie Sonderregelungen wie Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen hinzukommen.
Arbeitsbedingungen
Als Arbeitgeber müssen Sie ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld garantieren, die Vorschriften betreffend Gesundheit am Arbeitsplatz beachten und für Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung sorgen.
Indem Sie diese Elemente von Anfang an in Ihrem Einstellungsprozess berücksichtigen, sorgen Sie nicht nur für die rechtliche Konformität Ihres Unternehmens, sondern auch für einen eindeutigen, gerechten und motivierenden Arbeitsrahmen für Ihre zukünftigen Mitarbeiter.
Nehmen Sie die Anmeldung bei der Steuerverwaltung (ACD) vor
Ab Aufnahme Ihrer Tätigkeit muss Ihr Unternehmen zwecks Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) registriert sein. Diese Anmeldung ist Pflicht, unabhängig davon, ob Sie Ihre Tätigkeit als Einzelunternehmer oder als Gesellschaft ausüben.
Die ACD weist Ihnen eine Steueridentifikationsnummer zu, die unerlässlich für Folgendes ist:
- die Erklärung Ihres beruflichen Einkommens;
- die Ermittlung Ihrer jährlichen Steuerpflichten.
Diese Vorgehensweisen variieren je nach Rechtsform Ihres Unternehmens.
Registrieren Sie sich für die MwSt.
Als Unternehmer oder Selbständiger sind sie grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig. Die Registrierung ist:
- Pflicht, wenn Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzgrenzwerte überschreiten;
- freiwillig, wenn Sie in den Genuss der Regelung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmen kommen, aber dennoch die MwSt. auf Ihren beruflich getätigten Einkäufen zurückfordern möchten.
Um sich zu registrieren, müssen Sie eine Betriebsanmeldung für die Mehrwertsteuer bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) einreichen.
Sobald Sie registriert sind, wird Ihnen eine für Ihr Unternehmen spezifische MwSt.-Nummer zugewiesen.
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