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Sich als internationalen Schutz beantragende Person einstellen lassen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Personen, die internationalen Schutz beantragen (um den Flüchtlingsstatus zu erhalten oder, wenn dieser nicht verliehen werden kann, um den durch den subsidiären Schutz verliehenen Status zu erlangen) können in bestimmten, genau festgelegten Fällen beantragen, vorläufig beschäftigt zu werden. Diese vorläufige Beschäftigungserlaubnis (autorisation d'occupation temporaire - AOT) ist nur für eine bestimmte berufliche Tätigkeit und einen bestimmten Arbeitgeber gültig.

Die AOT gilt für 6 Monate und ist verlängerbar.

Die ausgestellte AOT begründet weder den Anspruch auf einen Aufenthaltstitel noch auf etwaiges Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf Sozialhilfe, der speziell für internationalen Schutz beantragende Personen vorgesehen und diesen vorbehalten ist, sofern eine Reihe von Bedingungen, die in einer großherzoglichen Verordnung erläutert werden, erfüllt sind, wird zudem vom Nationalen Aufnahmeamt (Office national de l'accueil - ONA) ab dem Erhalt einer AOT erneut überprüft.

Betroffene Personen

Betroffen sind Drittstaatsangehörige, die einen Antrag auf internationalen Schutz (Asylrecht) eingereicht haben, um den Flüchtlingsstatus oder den durch den subsidiären Schutz verliehenen Status zu erlangen, und deren Antrag auf internationalen Schutz noch bearbeitet wird.

Antragsteller, bei denen es sich um unbegleitete Minderjährige handelt, die eine Tätigkeit im Rahmen eines „Studentenjobs“ ausüben wollen, können eine Ausnahmeregelung in Bezug auf den Erhalt einer vorläufigen Beschäftigungserlaubnis beantragen.

Diese Ausnahmeregelung ist bei der Abteilung für Arbeitnehmer (Service des travailleurs salariés) der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l'immigration) zu beantragen, wobei der Vertrag für den „Studentenjob“ vorzulegen ist.

Voraussetzungen

Der Antrag auf Erhalt einer vorläufigen Beschäftigungserlaubnis bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) kann frühestens 6 Monate nach Einreichung des Antrags auf internationalen Schutz bei der Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten eingereicht werden, wenn bis dahin keine Entscheidung bezüglich des Antrags auf internationalen Schutz von dem für das Asylwesen zuständigen Minister getroffen wurde und dieser Verzug der Entscheidung nicht dem Antragsteller auf internationalen Schutz angelastet werden kann.

Vorgehensweise und Details

Beantragung einer vorläufigen Beschäftigungserlaubnis

Jeder Arbeitgeber, der beabsichtigt, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen, muss eine Meldung einer freien Stelle bei der Arbeitsagentur (ADEM) vornehmen.  

Die vom Arbeitgeber bei der ADEM eingereichten Unterlagen setzen sich wie folgt zusammen:

  • das Antragsformular AOT in doppelter Ausführung, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet;
  • eine Kopie der Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf internationalen Schutz;
  • gegebenenfalls eine Kopie der Nachweise für die beruflichen Qualifikationen des Arbeitnehmers;
  • eine Kopie des unterzeichneten und datierten gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht abgeschlossenen Arbeitsvertrags;
  • ein Lebenslauf der betroffenen Person;
  • ein Schreiben zur Erklärung und Begründung der Einstellung des Antragstellers durch den Arbeitgeber.

Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis wird von dem für die Einwanderung zuständigen Minister bewilligt oder abgelehnt.

Gültigkeit und Erneuerung der Erlaubnis

Die Erlaubnis ist 6 Monate für einen bestimmten Arbeitgeber und für eine einzige berufliche Tätigkeit gültig. Die Erlaubnis kann verlängert werden, solange die Bedingungen weiterhin erfüllt sind.

Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis verliert ihre Gültigkeit:

  • entweder bei ihrem Ablauf;
  • oder zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine der Arbeitsvertragsparteien;
  • oder zum Zeitpunkt der endgültigen Ablehnung oder Annullierung des Antrags auf internationalen Schutz.

Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis wird entzogen:

  • wenn der Empfänger einer anderen als der genehmigten beruflichen Tätigkeit nachgeht;
  • wenn ihr Empfänger in betrügerischer Absicht auf unredliche Praktiken oder falsche Aussagen zurückgegriffen hat, um die Erlaubnis zu erhalten.

Der Arbeitsvertrag endet automatisch, wenn die vorläufige Beschäftigungserlaubnis ihre Gültigkeit verliert oder entzogen wird.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Adresse:
    Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 88 888
    Contact Center für Arbeitsuchende
    Telefon:
    (+352) 247 88 000
    Contact Center für Arbeitgeber
  • Arbeitsagentur (ADEM) Berufsberatung (ADEM-OP) im Maison de l’orientation, Diekirch

    Adresse:
    7, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Luxemburg
    Postfach 7 / L-9201 Diekirch
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
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    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Berufsberatung (ADEM-OP) im Maison de l’orientation, Luxemburg

    Adresse:
    29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 19 / L-2010 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
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    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Contact Center für Arbeitsuchende

    Adresse:
    Luxemburg
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    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Fragen zum Skills-Plang

    Adresse:
    Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 88 000
    Contact Center für Arbeitgeber
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
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    Donnerstag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Diekirch

    Adresse:
    2, rue de Clairefontaine L-9220 Diekirch Luxemburg
    Postfach 7 / L-9201 Diekirch
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
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    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Differdange

    Adresse:
    4, place Marie-Paule Molitor-Peffer L-4549 Differdange Luxemburg
    Postfach 5 / L-4501 Differdange
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
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    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Esch-sur-Alzette

    Adresse:
    1, Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
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    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Luxemburg

    Adresse:
    13A, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm Luxemburg
    Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
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    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Wasserbillig

    Adresse:
    44, Esplanade de la Moselle L-6637 Wasserbillig Luxemburg
    Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
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    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
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    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Wiltz

    Adresse:
    20, rue Winseler L-9577 Wiltz Luxemburg
    Postfach 57 / L-9501 Wiltz
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
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    Geschlossen
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    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Sitz in Luxemburg-Hamm

    Adresse:
    19, rue de Bitbourg L-1273 Luxembourg-Hamm Luxemburg
    Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg

Es werden 2 von 12 Stellen angezeigt

Ministerium für innere Angelegenheiten Generaldirektion für Einwanderung – Flüchtlingsstelle

Adresse:
26, route d'Arlon L-1140 Luxemburg Luxemburg
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
Telefon:
(+352) 247 84565
von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:30 Uhr
Freitag:
8:30 bis 12:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
8:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
8:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 bis 12:00 Uhr
Schalter – neuzugewanderte Personen: montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr; Schalter – Verlängerung: nur nach Terminvereinbarung

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