Sich als internationalen Schutz beantragende Person einstellen lassen
Die Personen, die internationalen Schutz beantragen (um den Flüchtlingsstatus zu erhalten oder, wenn dieser nicht verliehen werden kann, um den durch den subsidiären Schutz verliehenen Status zu erlangen) können in bestimmten, genau festgelegten Fällen beantragen, vorläufig beschäftigt zu werden. Diese vorläufige Beschäftigungserlaubnis (autorisation d'occupation temporaire - AOT) ist nur für eine bestimmte berufliche Tätigkeit und einen bestimmten Arbeitgeber gültig.
Die AOT gilt für 6 Monate und ist verlängerbar.
Die ausgestellte AOT begründet weder den Anspruch auf einen Aufenthaltstitel noch auf etwaiges Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf Sozialhilfe, der speziell für internationalen Schutz beantragende Personen vorgesehen und diesen vorbehalten ist, sofern eine Reihe von Bedingungen, die in einer großherzoglichen Verordnung erläutert werden, erfüllt sind, wird zudem vom Nationalen Aufnahmeamt (Office national de l'accueil - ONA) ab dem Erhalt einer AOT erneut überprüft.
Zielgruppe
Betroffen sind Drittstaatsangehörige, die einen Antrag auf internationalen Schutz (Asylrecht) eingereicht haben, um den Flüchtlingsstatus oder den durch den subsidiären Schutz verliehenen Status zu erlangen, und deren Antrag auf internationalen Schutz noch bearbeitet wird.
Antragsteller, bei denen es sich um unbegleitete Minderjährige handelt, die eine Tätigkeit im Rahmen eines „Studentenjobs“ ausüben wollen, können eine Ausnahmeregelung in Bezug auf den Erhalt einer vorläufigen Beschäftigungserlaubnis beantragen.
Diese Ausnahmeregelung ist bei der Abteilung für Arbeitnehmer (Service des travailleurs salariés) der Einwanderungsbehörde (Direction de l'immigration) zu beantragen, wobei der Vertrag für den „Studentenjob“ vorzulegen ist.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Erhalt einer vorläufigen Beschäftigungserlaubnis bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) kann frühestens 6 Monate nach Einreichung des Antrags auf internationalen Schutz bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten (Ministère des Affaires étrangères et européennes) eingereicht werden, wenn bis dahin keine Entscheidung bezüglich des Antrags auf internationalen Schutz von dem für das Asylwesen zuständigen Minister getroffen wurde und dieser Verzug der Entscheidung nicht dem Antragsteller auf internationalen Schutz angelastet werden kann.
Vorgehensweise und Details
Beantragung einer vorläufigen Beschäftigungserlaubnis
Jeder Arbeitgeber, der beabsichtigt, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen, muss eine Meldung der freien Stelle bei der Arbeitsagentur (ADEM) vornehmen.
Die vom Arbeitgeber bei der ADEM eingereichten Unterlagen setzen sich wie folgt zusammen:
- das Antragsformular AOT in doppelter Ausführung, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet;
- eine Kopie der Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf internationalen Schutz;
- gegebenenfalls eine Kopie der Nachweise für die beruflichen Qualifikationen des Arbeitnehmers;
- eine Kopie des unterzeichneten und datierten gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht abgeschlossenen Arbeitsvertrags;
- ein Lebenslauf der betroffenen Person;
- ein Schreiben zur Erklärung und Begründung der Einstellung des Antragstellers durch den Arbeitgeber.
Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis wird von dem für die Einwanderung zuständigen Minister bewilligt oder abgelehnt.
Gültigkeit und Erneuerung der Erlaubnis
Die Erlaubnis ist 6 Monate für einen bestimmten Arbeitgeber und für eine einzige berufliche Tätigkeit gültig. Die Erlaubnis kann verlängert werden, solange die Bedingungen weiterhin erfüllt sind.
Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis verliert ihre Gültigkeit:
- entweder bei ihrem Ablauf;
- oder zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine der Arbeitsvertragsparteien;
- oder zum Zeitpunkt der endgültigen Ablehnung oder Annullierung des Antrags auf internationalen Schutz.
Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis wird entzogen:
- wenn der Empfänger einer anderen als der genehmigten beruflichen Tätigkeit nachgeht;
- wenn ihr Empfänger in betrügerischer Absicht auf unredliche Praktiken oder falsche Aussagen zurückgegriffen hat, um die Erlaubnis zu erhalten.
Der Arbeitsvertrag endet automatisch, wenn die vorläufige Beschäftigungserlaubnis ihre Gültigkeit verliert oder entzogen wird.
Formulare/Online-Dienste
Antrag auf Arbeitserlaubnis von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben (AOT)
Demande en obtention d'une autorisation d'occupation temporaire pour ressortissants de pays tiers bénéficiaires d'une protection internationale (AOT)
Request of a temporary work permit relative to applicants for international protection (AOT)
Demande en obtention d'une autorisation d'occupation temporaire dans le cadre d’un APPRENTISSAGE pour ressortissants de pays tiers bénéficiaires d'une protection internationale (AOT)
Zuständige Kontaktstellen
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Arbeitsagentur13A, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888Telefonnummer des Contact Center für Arbeitsuchende -
Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach / L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 85480Fax : (+352) 40 61 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Medizinische Kommission19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 26 19 08 22 -
Gemischte Kommission (Sekretariat) – ADEM19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888 -
Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888(Arbeitsuchende) -
Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 247 - 85402 -
Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
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Regionalbüro Diekirch2, rue de Clairefontaine
L-9220 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 80 26 35 -
Berufsberatung - Diekirch - Maison de l’orientation7, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
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Regionalbüro Differdange23, Grand-Rue
L-4575 Differdange
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 5 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 75351Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Dudelange56, rue du Parc
L-3542 Dudelange
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-88888Fax : (+352) 247-75 4718.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Esch-sur-Alzette1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 54 10 58 -
Regionalbüro Wiltz20, rue Winseler
L-9577 Wiltz
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 57 / L-9501 Wiltz
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 95 86 11Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Wasserbillig44, esplanade de la Moselle
L-6637 Wasserbillig
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 753918.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Finanzielle Verwaltung der Maßnahmen – junge Menschen10, rue Bender
L-1229 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Fax : (+352) 29 65 90 -
Abteilung für ausländische Arbeitskräfte19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88000Fax : (+352) 247 - 90410 -
Abteilung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung (ADEM)1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Fax : (+352) 40 59 88 -
Spezielle Überprüfungskommission im Bereich des Arbeitslosengelds (CSR)19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
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Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Einwanderungsbehörde – Flüchtlingsstelle26, route d'Arlon
L-1140 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
Fax : (+352) 247-84050Neuankömmlinge: Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Schalterzeiten: nur nach Terminvereinbarung
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Arbeitsagentur
Abteilung für ausländische Arbeitskräfte19, rue de Bitbourg
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