Sich als internationalen Schutz beantragende Person einstellen lassen
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Die Personen, die internationalen Schutz beantragen (um den Flüchtlingsstatus zu erhalten oder, wenn dieser nicht verliehen werden kann, um den durch den subsidiären Schutz verliehenen Status zu erlangen) können in bestimmten, genau festgelegten Fällen beantragen, vorläufig beschäftigt zu werden. Diese vorläufige Beschäftigungserlaubnis (autorisation d'occupation temporaire - AOT) ist nur für eine bestimmte berufliche Tätigkeit und einen bestimmten Arbeitgeber gültig.
Die AOT gilt für 6 Monate und ist verlängerbar.
Die ausgestellte AOT begründet weder den Anspruch auf einen Aufenthaltstitel noch auf etwaiges Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf Sozialhilfe, der speziell für internationalen Schutz beantragende Personen vorgesehen und diesen vorbehalten ist, sofern eine Reihe von Bedingungen, die in einer großherzoglichen Verordnung erläutert werden, erfüllt sind, wird zudem vom Nationalen Aufnahmeamt (Office national de l'accueil - ONA) ab dem Erhalt einer AOT erneut überprüft.
Zielgruppe
Betroffen sind Drittstaatsangehörige, die einen Antrag auf internationalen Schutz (Asylrecht) eingereicht haben, um den Flüchtlingsstatus oder den durch den subsidiären Schutz verliehenen Status zu erlangen, und deren Antrag auf internationalen Schutz noch bearbeitet wird.
Antragsteller, bei denen es sich um unbegleitete Minderjährige handelt, die eine Tätigkeit im Rahmen eines „Studentenjobs“ ausüben wollen, können eine Ausnahmeregelung in Bezug auf den Erhalt einer vorläufigen Beschäftigungserlaubnis beantragen.
Diese Ausnahmeregelung ist bei der Abteilung für Arbeitnehmer (Service des travailleurs salariés) der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l'immigration) zu beantragen, wobei der Vertrag für den „Studentenjob“ vorzulegen ist.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Erhalt einer vorläufigen Beschäftigungserlaubnis bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) kann frühestens 6 Monate nach Einreichung des Antrags auf internationalen Schutz bei der Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten eingereicht werden, wenn bis dahin keine Entscheidung bezüglich des Antrags auf internationalen Schutz von dem für das Asylwesen zuständigen Minister getroffen wurde und dieser Verzug der Entscheidung nicht dem Antragsteller auf internationalen Schutz angelastet werden kann.
Vorgehensweise und Details
Beantragung einer vorläufigen Beschäftigungserlaubnis
Jeder Arbeitgeber, der beabsichtigt, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen, muss eine Meldung einer freien Stelle bei der Arbeitsagentur (ADEM) vornehmen.
Die vom Arbeitgeber bei der ADEM eingereichten Unterlagen setzen sich wie folgt zusammen:
- das Antragsformular AOT in doppelter Ausführung, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet;
- eine Kopie der Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf internationalen Schutz;
- gegebenenfalls eine Kopie der Nachweise für die beruflichen Qualifikationen des Arbeitnehmers;
- eine Kopie des unterzeichneten und datierten gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht abgeschlossenen Arbeitsvertrags;
- ein Lebenslauf der betroffenen Person;
- ein Schreiben zur Erklärung und Begründung der Einstellung des Antragstellers durch den Arbeitgeber.
Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis wird von dem für die Einwanderung zuständigen Minister bewilligt oder abgelehnt.
Gültigkeit und Erneuerung der Erlaubnis
Die Erlaubnis ist 6 Monate für einen bestimmten Arbeitgeber und für eine einzige berufliche Tätigkeit gültig. Die Erlaubnis kann verlängert werden, solange die Bedingungen weiterhin erfüllt sind.
Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis verliert ihre Gültigkeit:
- entweder bei ihrem Ablauf;
- oder zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine der Arbeitsvertragsparteien;
- oder zum Zeitpunkt der endgültigen Ablehnung oder Annullierung des Antrags auf internationalen Schutz.
Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis wird entzogen:
- wenn der Empfänger einer anderen als der genehmigten beruflichen Tätigkeit nachgeht;
- wenn ihr Empfänger in betrügerischer Absicht auf unredliche Praktiken oder falsche Aussagen zurückgegriffen hat, um die Erlaubnis zu erhalten.
Der Arbeitsvertrag endet automatisch, wenn die vorläufige Beschäftigungserlaubnis ihre Gültigkeit verliert oder entzogen wird.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Arbeitsagentur
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Arbeitsagentur13A, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg LuxemburgPostfach 2208 / L-1022 LuxemburgE-Mail : info@adem.etat.luWeiter zur Internetseite von : http://www.adem.public.lu/de/index.html
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Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg LuxemburgPostfach / L-2926 LuxemburgTelefon : (+352) 247 - 85387Telefon : (+352) 247 - 85480Fax : (+352) 40 61 39E-Mail : info@m-o.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
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Arbeitgeber-Service19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg LuxemburgTelefon : (+352) 247 - 88000E-Mail : info@adem.etat.luWebseite : http://www.adem.public.lu
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Medizinische Kommission19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm LuxemburgFax : (+352) 26 19 08 22E-Mail : commissionmedicale@adem.etat.luWebseite : http://adem.public.lu/de/index.html
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Gemischte Kommission (Sekretariat) – ADEM19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm LuxemburgTelefon : (+352) 247 - 88888Webseite : https://adem.public.lu/de.html
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Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm LuxemburgPostfach 2208 / L-1022 LuxemburgTelefon : (+352) 247 - 88888E-Mail : Info.cor@adem.etat.luWebseite : https://adem.public.lu/de.html(Arbeitsuchende)
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Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm LuxemburgFax : (+352) 247 - 85402E-Mail : info.tcr@adem.etat.luWebseite : http://www.adem.public.lu
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Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg LuxemburgPostfach 2208 / L-1022 LuxemburgE-Mail : commissionmedicale@adem.etat.luWebseite : http://www.adem.public.lu
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Regionalbüro Diekirch2, rue de Clairefontaine L-9220 Diekirch LuxemburgPostfach 7 / L-9201 DiekirchTelefon : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 80 26 35E-Mail : info@adem.etat.lu
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Berufsberatung - Diekirch - Maison de l’orientation7, avenue de la Gare L-9233 Diekirch LuxemburgPostfach 7 / L-9201 DiekirchE-Mail : info@m-o.lu
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Regionalbüro Differdange23, Grand-Rue L-4575 Differdange LuxemburgPostfach 5 / L-4501 DifferdangeTelefon : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 75351E-Mail : info@adem.etat.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
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Regionalbüro Dudelange56, rue du Parc L-3542 Dudelange LuxemburgTelefon : (+352) 247-88888Fax : (+352) 247-75 471E-Mail : info@adem.etat.lu8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
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Regionalbüro Esch-sur-Alzette1, boulevard Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette LuxemburgPostfach 289 / L-4003 Esch-sur-AlzetteTelefon : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 54 10 58E-Mail : info@adem.etat.lu
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Regionalbüro Wiltz20, rue Winseler L-9577 Wiltz LuxemburgPostfach 57 / L-9501 WiltzTelefon : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 95 86 11E-Mail : info@adem.etat.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
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Regionalbüro Wasserbillig44, esplanade de la Moselle L-6637 Wasserbillig LuxemburgPostfach 38 / L-6601 WasserbilligTelefon : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 75391E-Mail : info@adem.etat.lu8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
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Finanzielle Verwaltung der Maßnahmen – junge Menschen10, rue Bender L-1229 Luxemburg LuxemburgPostfach 2208 / L-1022 LuxemburgFax : (+352) 29 65 90E-Mail : info.jeune@adem.etat.luWebseite : http://www.adem.public.lu
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Abteilung für ausländische Arbeitskräfte19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm LuxemburgTelefon : (+352) 247 - 88000Fax : (+352) 247 - 90410E-Mail : info@adem.etat.lu
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Abteilung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung (ADEM)1, boulevard Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette LuxemburgFax : (+352) 40 59 88E-Mail : info.mai@adem.etat.luWebseite : http://www.adem.public.lu
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Spezielle Überprüfungskommission im Bereich des Arbeitslosengelds (CSR)19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm Luxemburg
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Generaldirektion für Einwanderung – Flüchtlingsstelle
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Ministerium für innere Angelegenheiten Generaldirektion für Einwanderung – Flüchtlingsstelle26, route d'Arlon L-1140 Luxemburg LuxemburgPostfach 752 / L-2017 LuxemburgFax : (+352) 247-84050E-Mail : immigration.asile@mai.etat.luWeiter zur Internetseite von : https://maint.gouvernement.lu/de.html
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Schalter – neuzugewanderte Personen: montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr; Schalter – Verlängerung: nur nach Terminvereinbarung
Abteilung für ausländische Arbeitskräfte
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Arbeitsagentur Abteilung für ausländische Arbeitskräfte19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm LuxemburgTelefon : (+352) 247 - 88000Fax : (+352) 247 - 90410E-Mail : info@adem.etat.luWeiter zur Internetseite von : http://adem.public.lu/de/employeurs/recruter/recruter-international/Embauche-ressortissant-pays-tiers/index.html
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Rechtsgrundlagen
relative à l'accueil des demandeurs de protection internationale et de protection temporaire, et modifiant la loi modifiée du 10 août 1991 sur la profession d'avocat
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