Als junger Mensch, der internationalen Schutz beantragt, an einer Schulreise teilnehmen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Kinder, deren Eltern einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben und die eine Grund- oder weiterführende Schule in Luxemburg besuchen, können unter bestimmten Voraussetzungen an Schulreisen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einen gleichgestellten Staat (Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz) teilnehmen.

Betroffene Personen

Schüler einer Grund- oder weiterführenden Schule, die internationalen Schutz beantragen, können anlässlich einer Schulreise einen anderen EU-Mitgliedstaat besuchen.

Ob die jeweiligen Schüler an einer Schulreise teilnehmen dürfen, hängt von ihrem verwaltungsrechtlichen Status ab. Die Schulen sollten sich mit der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l'immigration) des Ministeriums für innere Angelegenheiten in Verbindung setzen, die daraufhin prüft, ob die jeweiligen Schüler an einer Schulreise teilnehmen dürfen oder nicht.

Hinweis: Die Bedingungen und Verfahren sind je nach Reiseland unterschiedlich.

Für Frankreich gelten besondere Vorschriften. Volljährige Schüler (älter als 18 Jahre) dürfen nicht in das Land reisen.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Bevor ein Antrag auf Teilnahme gestellt wird, sollte die Generaldirektion für Einwanderung kontaktiert werden, um die auszufüllenden Dokumente zu erhalten. Dieser Schritt sollte rechtzeitig durchgeführt werden.

Ministère des Affaires intérieures

Direction générale de l'immigration
26, route d'Arlon, L-1140 Luxembourg
Nadine Schumacher: Telefon: 247 88333 / E-Mail: nadine.schumacher@mai.etat.lu
Elvedina Krusko: Telefon: 247 74564 / E-Mail: elvedina.krusko@mai.etat.lu

Fristen

Der Antrag auf Teilnahme an einer Schulreise (Versand der ordnungsgemäß ausgefüllten Dokumente an die Generaldirektion für Einwanderung) muss mindestens 3 Wochen vor Beginn der Schulreise eingereicht werden.

Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht bearbeitet.

Vorgehensweise und Details

Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mit Ausnahme von Frankreich

Folgende Dokumente sind per Post an die Generaldirektion für Einwanderung zu Händen von Frau Nadine Schumacher oder Frau Elvedina Krusko zu senden:

  • eine Kopie der Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten für jeden Schüler (das Original wird von der Lehrkraft aufbewahrt);
  • die Schülersammelliste, das heißt die Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union (bei der Generaldirektion für Einwanderung erhältliches „blaues“ Formular), in der die Lehrkraft oder die Begleitperson ausdrücklich und vollständig Folgendes angibt:
    • Name(n), Vorname(n), Adresse, Geburtsdatum und -ort und Staatsangehörigkeit der Schüler, die internationalen Schutz beantragen;
    • Name und Telefonnummer einer der Begleitpersonen;
    • Name und Adresse der Schule;
    • Reiseziel und Dauer der Reise;
  • bei Grundschulen muss die Liste mit dem Stempel der Gemeindeverwaltung versehen und vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter unterzeichnet sein;
  • bei weiterführenden Schulen muss die Liste mit dem Stempel der Schule versehen und vom Direktor unterzeichnet sein;
  • die Passbilder der Schüler (3 x 3,5 cm pro Kind). Auf der Rückseite der Passbilder sind der Name und Vorname des jeweiligen Schülers anzugeben. Die Passbilder dürfen nicht an die Liste geheftet werden.

Nach Eingang der Unterlagen überprüft die Generaldirektion für Einwanderung die Liste und bescheinigt (mit Stempel und Unterschrift), dass die Teilnehmer berechtigt sind, am Ende der Schulreise nach Luxemburg zurückzukehren. Dieser Vorgang ist kostenlos.

Frankreich

Folgende Dokumente sind per Post an die Generaldirektion für Einwanderung zu Händen von Frau Nadine Schumacher oder Frau Elvedina Krusko zu senden:

  • eine Kopie der Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten für jeden Schüler (das Original wird von der Lehrkraft aufbewahrt);
  • die Schülersammelliste, das heißt die Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union (Französisch, Pdf, 460 KB) (bei der Generaldirektion für Einwanderung erhältliches „weißes“ Formular, Zeichen 11/05/2006), in der die Lehrkraft oder die Begleitperson ausdrücklich und vollständig Folgendes angibt:
    • Name(n), Vorname(n), Adresse, Geburtsdatum und -ort und Staatsangehörigkeit der Schüler, die internationalen Schutz beantragen;
    • Name und Telefonnummer einer der Begleitpersonen;
    • Name und Adresse der Schule;
    • Reiseziel und Dauer der Reise;
  • bei Grundschulen muss die Liste mit dem Stempel der Gemeindeverwaltung versehen und vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter unterzeichnet sein;
  • bei weiterführenden Schulen muss die Liste mit dem Stempel der Schule versehen und vom Direktor unterzeichnet sein;
  • die Passbilder der Schüler (3 x 3,5 cm pro Kind). Auf der Rückseite der Passbilder sind der Name und Vorname des jeweiligen Schülers anzugeben. Die Passbilder dürfen nicht an die Liste geheftet werden.

Nach Eingang der Unterlagen überprüft die Generaldirektion für Einwanderung die Liste und bescheinigt (mit Stempel und Unterschrift), dass die Teilnehmer berechtigt sind, am Ende der Schulreise nach Luxemburg zurückzukehren. Dieser Vorgang ist kostenlos.

Die Begleitperson muss neben den oben genannten Formalitäten die Schülersammelliste im französischen Konsulat abzeichnen lassen: 8b, boulevard Joseph II, L-1840 Luxemburg (geöffnet montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr). Dieser Vorgang ist kostenlos und muss vor Ort durchgeführt werden.

Die Schülersammelliste gilt nur im Falle von Minderjährigen. Frankreich lässt keine volljährigen Schüler zu.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für innere Angelegenheiten Generaldirektion für Einwanderung – Flüchtlingsstelle

    Adresse:
    26, route d'Arlon L-1140 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 84565
    von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.30 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr
    Schalter – neuzugewanderte Personen: montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr; Schalter – Verlängerung: nur nach Terminvereinbarung

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Visum und Einwanderung

auf der Website des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel

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