Rechtsfolgen des internationalen Schutzes
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Diese Seite wird derzeit aktualisiert. Nach Inkrafttreten des Migrations- und Asylpakts, der ab dem 12. Juni 2026 EU-weit gilt, sind einige der auf dieser Seite enthaltenen Informationen möglicherweise auf Anträge, die nach diesem Datum gestellt werden, nicht mehr anwendbar. Für Anträge, die vor dem 12. Juni 2026 gestellt wurden, bleiben die Informationen weiterhin gültig.
Für die aktuellsten Informationen wenden Sie sich bitte an die Generaldirektion für Einwanderung oder lesen Sie die hier verfügbaren Informationsbroschüren.
Aufenthaltstitel und Reisepapiere
Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, erhalten einen Aufenthaltstitel „Internationaler Schutz“ mit einer Gültigkeit von 5 Jahren. Sie dürfen sich frei auf dem gesamten Staatsgebiet des Großherzogtums bewegen.
Personen, denen die Rechtsstellung als Flüchtling bewilligt wurde, wird ein Reisedokument für Flüchtlinge ausgestellt, mit dem sie sich auch außerhalb des luxemburgischen Staatsgebiets bewegen können. Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, dürfen nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren, da ihnen ansonsten die Rechtsstellung als Person, die internationalen Schutz benötigt, aberkannt wird.
Subsidiär Schutzberechtigte müssen grundsätzlich ihren nationalen Reisepass vorlegen, um die Dokumente zu erhalten, die ihnen das Reisen gestatten.
Bildung, Arbeit, Wohnen und Gesundheitsversorgung
Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, haben zu den gleichen Bedingungen wie luxemburgische Staatsangehörige Zugang zu Sozialleistungen, Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung. Sie können daher die verschiedenen Beihilfen und Leistungen in diesen Bereichen in Anspruch nehmen.
Vorbehaltlich der in der betreffenden Branche und im öffentlichen Dienst geltenden Vorschriften dürfen sie zudem einer Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger nachgehen.
Die luxemburgische Gesetzgebung findet Anwendung auf die Entlohnung, den Zugang zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Selbstständige sowie auf die sonstigen beschäftigungsrelevanten Bedingungen.
Es werden zudem Ausbildungen im Rahmen der Erwachsenenbildung, Berufsbildungsmaßnahmen und Praktika angeboten.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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Rechtsgrundlagen
1. relative à la protection internationale et à la protection temporaire; 2. modifiant - la loi modifiée du 10 août 1991 sur la profession d'avocat, - la loi modifiée du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l'immigration, - la loi du 28 mai 2009 concernant le Centre de rétention; 3. abrogeant la loi modifiée du 5 mai 2006 relative au droit d'asile et à des formes complémentaires de protection
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