Rechtsfolgen des internationalen Schutzes

Zum letzten Mal aktualisiert am

Aufenthaltstitel und Reisepapiere

Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, erhalten einen Aufenthaltstitel „Internationaler Schutz“ mit einer Gültigkeit von 5 Jahren. Sie dürfen sich frei auf dem gesamten Staatsgebiet des Großherzogtums bewegen.

Personen, denen die Rechtsstellung als Flüchtling bewilligt wurde, wird ein Reisedokument für Flüchtlinge ausgestellt, mit dem sie sich auch außerhalb des luxemburgischen Staatsgebiets bewegen können. Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, dürfen nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren, da ihnen ansonsten die Rechtsstellung als Person, die internationalen Schutz benötigt, aberkannt wird.

Subsidiär Schutzberechtigte müssen grundsätzlich ihren nationalen Reisepass vorlegen, um die Dokumente zu erhalten, die ihnen das Reisen gestatten.

Bildung, Arbeit, Wohnen und Gesundheitsversorgung

Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, haben zu den gleichen Bedingungen wie luxemburgische Staatsangehörige Zugang zu Sozialleistungen, Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung. Sie können daher die verschiedenen Beihilfen und Leistungen in diesen Bereichen in Anspruch nehmen.

Vorbehaltlich der in der betreffenden Branche und im öffentlichen Dienst geltenden Vorschriften dürfen sie zudem einer Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger nachgehen.

Die luxemburgische Gesetzgebung findet Anwendung auf die Entlohnung, den Zugang zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Selbstständige sowie auf die sonstigen beschäftigungsrelevanten Bedingungen.

Es werden zudem Ausbildungen im Rahmen der Erwachsenenbildung, Berufsbildungsmaßnahmen und Praktika angeboten.

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Einen Antrag auf internationalen Schutz stellen Wohnen & Bauen Gesundheit

Links

Weitere Informationen

Verlust oder Aberkennung des internationalen Schutzes

Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, können diesen verlieren bzw. er kann vom Ministerium für innere Angelegenheiten aberkannt werden.Verlust der RechtsstellungEine Person mit Flüchtlingsstatus verliert diesen, wenn sie:sich dem Schutz ihres Herkunftslandes unterstellt; oderfreiwillig in ihr Herkunftsland zurückgekehrt ist; odereine...

Rechtsgrundlagen

Loi du 18 décembre 2015

1. relative à la protection internationale et à la protection temporaire; 2. modifiant - la loi modifiée du 10 août 1991 sur la profession d'avocat, - la loi modifiée du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l'immigration, - la loi du 28 mai 2009 concernant le Centre de rétention; 3. abrogeant la loi modifiée du 5 mai 2006 relative au droit d'asile et à des formes complémentaires de protection

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.