Rechtsfolgen des internationalen Schutzes

Personen, denen die Rechtsstellung als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter bewilligt wurde, kommen in den Genuss mehrerer Rechte.

Die hier beschriebenen Bestimmungen gelten nicht für Personen, die auf eine Antwort warten und deren Antragsverfahren noch läuft.

Aufenthaltstitel und Reisepapiere

Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, erhalten einen Aufenthaltstitel „Internationaler Schutz“ mit einer Gültigkeit von 5 Jahren. Sie dürfen sich frei auf dem gesamten Staatsgebiet des Großherzogtums bewegen.

Personen, denen die Rechtsstellung als Flüchtling bewilligt wurde, wird ein Reisedokument für Flüchtlinge ausgestellt, mit dem sie sich auch außerhalb des luxemburgischen Staatsgebiets bewegen können. Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, dürfen nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren, da ihnen ansonsten die Rechtsstellung als Person, die internationalen Schutz benötigt, aberkannt wird.

Subsidiär Schutzberechtigte müssen grundsätzlich ihren nationalen Reisepass vorlegen, um die Dokumente zu erhalten, die ihnen das Reisen gestatten.

Bildung, Arbeit, Wohnen und Gesundheitsversorgung

Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, haben zu den gleichen Bedingungen wie luxemburgische Staatsangehörige Zugang zu Sozialleistungen, Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung. Sie können daher die verschiedenen Beihilfen und Leistungen in diesen Bereichen in Anspruch nehmen.

Vorbehaltlich der in der betreffenden Branche und im öffentlichen Dienst geltenden Vorschriften dürfen sie zudem einer Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger nachgehen.

Die luxemburgische Gesetzgebung findet Anwendung auf die Entlohnung, den Zugang zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Selbstständige sowie auf die sonstigen beschäftigungsrelevanten Bedingungen.

Es werden zudem Ausbildungen im Rahmen der Erwachsenenbildung, Berufsbildungsmaßnahmen und Praktika angeboten.

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