Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels und des Reiseausweises von Begünstigten des internationalen Schutzes
Zum letzten Mal aktualisiert am
Drittstaatsangehörige, die in Luxemburg einen Aufenthaltstitel des Typs „internationaler Schutz“ und einen biometrischen Reiseausweis für Flüchtlinge erhalten haben, können deren Erneuerung beantragen.
Betroffene Personen
Vorgehensweise und Details
Beantragung der Erneuerung des Aufenthaltstitels
Drittstaatsangehörige, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, müssen ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) des Ministeriums für innere Angelegenheiten einreichen.
Der Antrag auf Erneuerung ist unter Verwendung eines spezifischen Formulars zu stellen, und es sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- ein kürzlich ausgestellter Sozialversicherungsnachweis, in dem sämtliche Mitgliedschaftszeiträume bei der Sozialversicherung aufgelistet sind;
- ein aktueller Auszug aus dem luxemburgischen Strafregister.
Um die Erneuerung ihres Reisedokuments zu beantragen, müssen Personen, die Inhaber eines Reisedokuments für Flüchtlinge sind, persönlich bei der Generaldirektion für Einwanderung vorstellig werden und ihr abgelaufenes Reisedokument vorzeigen.
Die Erneuerung des Reisedokuments ist kostenlos und 2 Monate vor Ablauf des Reisedokuments zu beantragen.
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezifisches Verfahren zu befolgen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für innere Angelegenheiten Generaldirektion für Einwanderung – Flüchtlingsstelle
- Adresse:
-
26, route d'Arlon
L-1140
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 84565
von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 84050
- E-Mail:
- immigration.asile@mai.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Schalter – neuzugewanderte Personen: montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr; Schalter – Verlängerung: nur nach Terminvereinbarung
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel
Rechtsgrundlagen
1. relative à la protection internationale et à la protection temporaire; 2. modifiant - la loi modifiée du 10 août 1991 sur la profession d'avocat, - la loi modifiée du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l'immigration, - la loi du 28 mai 2009 concernant le Centre de rétention; 3. abrogeant la loi modifiée du 5 mai 2006 relative au droit d'asile et à des formes complémentaires de protection
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