Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels und des Reiseausweises von Begünstigten des internationalen Schutzes

Zum letzten Mal aktualisiert am

Drittstaatsangehörige, die in Luxemburg einen Aufenthaltstitel des Typs „internationaler Schutz“ und einen biometrischen Reiseausweis für Flüchtlinge erhalten haben, können deren Erneuerung beantragen.

Betroffene Personen

Drittstaatsangehörige, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, die einen Aufenthaltstitel des Typs „internationaler Schutz“ besitzen und die immer noch die Bedingungen für dessen Erhalt erfüllen, können dessen Erneuerung beantragen.

Vorgehensweise und Details

Beantragung der Erneuerung des Aufenthaltstitels

Drittstaatsangehörige, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, müssen ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) des Ministeriums für innere Angelegenheiten einreichen.

Der Antrag auf Erneuerung ist unter Verwendung eines spezifischen Formulars zu stellen, und es sind folgende Unterlagen beizufügen:

Um die Erneuerung ihres Reisedokuments zu beantragen, müssen Personen, die Inhaber eines Reisedokuments für Flüchtlinge sind, persönlich bei der Generaldirektion für Einwanderung vorstellig werden und ihr abgelaufenes Reisedokument vorzeigen.

Die Erneuerung des Reisedokuments ist kostenlos und 2 Monate vor Ablauf des Reisedokuments zu beantragen.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezifisches Verfahren zu befolgen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für innere Angelegenheiten Generaldirektion für Einwanderung – Flüchtlingsstelle

    Adresse:
    26, route d'Arlon L-1140 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 84565
    von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Schalter – neuzugewanderte Personen: montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr; Schalter – Verlängerung: nur nach Terminvereinbarung

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Visum und Einwanderung

auf der Website des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel

Rechtsgrundlagen

Loi du 18 décembre 2015

1. relative à la protection internationale et à la protection temporaire; 2. modifiant - la loi modifiée du 10 août 1991 sur la profession d'avocat, - la loi modifiée du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l'immigration, - la loi du 28 mai 2009 concernant le Centre de rétention; 3. abrogeant la loi modifiée du 5 mai 2006 relative au droit d'asile et à des formes complémentaires de protection

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