Berufsbildungspraktikum

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Das Berufsbildungspraktikum (stage de professionnalisation) ist eine Beschäftigungsmaßnahme zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung der schwächsten Personengruppen auf dem Arbeitsmarkt, das heißt:

  • von Arbeitsuchenden, die mindestens 30 Jahre alt sind;
  • von Arbeitnehmern mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit;
  • von Arbeitnehmern mit Behinderung

Die Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM) kann einem Arbeitsuchenden ein Berufsbildungspraktikum anbieten, das bei einem Arbeitgeber absolviert wird.

Dieses Praktikum ermöglicht es:

  • den Arbeitgebern, ihre Erfahrungen weiterzugeben und älteren Arbeitsuchenden sowie Arbeitnehmern mit Behinderung oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit eine reale Beschäftigungsperspektive zu geben;
  • den Arbeitsuchenden, ihre Fähigkeiten gezielt unter Beweis zu stellen und gleichzeitig neue Kompetenzen zu erwerben.

Das Berufsbildungspraktikum dauert höchstens 6 Wochen.

Es kann jedoch auf 9 Wochen verlängert werden, sofern die betreffende Person als hochqualifiziert angesehen wird und die Stelle ihren Qualifikationen entspricht.

Zielgruppe

Die Arbeitsagentur (ADEM) kann das Berufsbildungspraktikum Arbeitsuchenden anbieten, die:

Voraussetzungen

Arbeitgeber, die einem Arbeitsuchenden ein Berufsbildungspraktikum anbieten möchten, müssen ihm nach Ablauf des Praktikums eine reale Beschäftigungsperspektive bieten können.

Diesbezüglich prüft die ADEM, ob der Arbeitgeber eine geeignete Betreuung leisten kann und ob eine reale Beschäftigungsperspektive besteht.

Um ein Berufsbildungspraktikum absolvieren zu können, muss der Arbeitsuchende seit mindestens einem Monat bei der ADEM gemeldet sein.

Vorgehensweise und Details

Praktikumsangebot

Arbeitgeber, die einen Arbeitsuchenden für ein Berufsbildungspraktikum aufnehmen möchten, müssen mit dem Arbeitgeber-Service (Service employeurs) der ADEM Kontakt aufnehmen und die freie Stelle melden.

Modalitäten des Praktikums

Dauer des Praktikums

Das Praktikum dauert höchstens 6 Wochen.

Bei Personen, die als hochqualifiziert gelten, das heißt, die ein 3-jähriges Studium absolviert haben (Abitur +3), kann die Dauer des Praktikums auf 9 Wochen verlängert werden, sofern die Stelle ihren Qualifikationen entspricht.

Ablauf des Praktikums

Das Berufsbildungspraktikum ermöglicht den Arbeitsuchenden, ihre Fähigkeiten gezielt unter Beweis zu stellen und gleichzeitig neue Kompetenzen zu erwerben.

Hierzu muss der Arbeitgeber einen Tutor bestimmen, der den Praktikanten während der gesamten Dauer des Praktikums unterstützt und betreut.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ADEM während der Dauer des Praktikums über sämtliche Änderungen zu informieren (per Telefon, E-Mail, Fax, Post usw.).

Urlaubsanspruch

Der Arbeitsuchende hat während der Dauer des Praktikums Anspruch auf 2 Urlaubstage pro Monat.

Vergütung

Beim Berufsbildungspraktikum handelt es sich um ein nicht vergütetes Praktikum. Der Unternehmer ist folglich nicht verpflichtet, dem Praktikanten eine Vergütung zu zahlen.

Der Praktikant hat jedoch Anspruch auf eine Praktikumsvergütung in Höhe von 393,54 Euro pro Monat (bei aktuellem Index), die von der ADEM gezahlt wird. Hierzu muss der Arbeitgeber der ADEM jede Woche eine entsprechende Anwesenheitsmeldung übermitteln.

Personen, die Arbeitslosengeld, eine Übergangsvergütung, eine berufliche Übergangsvergütung, eine berufliche Übergangsrente oder das Einkommen für schwerbehinderte Personen beziehen, erhalten diese Bezüge während der Dauer des Praktikums weiter.

Während des Praktikums ist der Arbeitsuchende gegen Arbeitsunfälle versichert. Die entsprechenden Beiträge werden vom Beschäftigungsfonds (Fonds pour l'emploi) übernommen. 

Ende des Praktikums

Nach Ende des Berufsbildungspraktikums muss der Arbeitgeber die ADEM schriftlich über die Möglichkeiten zur Eingliederung des Arbeitsuchenden im Unternehmen informieren.

Der Arbeitsuchende wird eingestellt

Der Beschäftigungsfonds erstattet dem Arbeitgeber während 12 Monaten 50 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer, wenn der Praktikant nach dem Berufsbildungspraktikum mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag (CDI) eingestellt wird. Der Praktikant muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • zum Zeitpunkt des Abschlusses des Berufsbildungspraktikums mindestens 45 Jahre alt sein; oder
  • sich in einer externen Wiedereingliederung befinden; oder
  • als behinderter Arbeitnehmer anerkannt sein.
Hierzu muss der Arbeitgeber der ADEM einen Antrag auf die Prämie nach einem Berufsbildungspraktikum zukommen lassen.

Wird der Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag in Teilzeit eingestellt, wird die Erstattung anteilmäßig zur Arbeitszeit berechnet.

Die Erstattung wird erst 12 Monate nach der Einstellung fällig und gezahlt, unter der Voraussetzung, dass:

  • der Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung noch in Kraft ist;
  • und die Dauer des Berufsbildungspraktikums ausdrücklich von einer etwaigen Probezeit in Abzug gebracht wurde.

Hinweis: Die Erstattung kann mit anderen Beihilfen kumuliert werden, wobei der soziale Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer als Obergrenze gilt.

Der Arbeitsuchende wird nicht eingestellt

Wird der Arbeitsuchende nicht eingestellt, muss der Arbeitgeber die ADEM schriftlich über die während der Dauer des Praktikums erworbenen Kenntnisse und die eventuell festgestellten Defizite informieren.

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Zuständige Kontaktstellen

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