Als Arbeitsuchender einen Wiedereingliederungsvertrag abschließen
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Die Arbeitsagentur (ADEM) kann Arbeitsuchenden unter gewissen Voraussetzungen anbieten, einen Wiedereingliederungsvertrag (contrat de réinsertion-emploi) mit einem Arbeitgeber abzuschließen. Mit dieser Maßnahme soll den Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt – Arbeitsuchenden ab 45 Jahren, Arbeitnehmern mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit und Arbeitnehmern mit Behinderung – ein Wiedereinstieg in die Arbeitswelt ermöglicht werden.
Der Wiedereingliederungsvertrag sieht einen Wechsel zwischen praktischen und theoretischen Aus-/Weiterbildungsinhalten vor. Der Arbeitsuchende erhält so die Möglichkeit, dem Arbeitgeber konkret seine Kompetenzen und Fähigkeiten zu zeigen und gleichzeitig neue Kenntnisse zu erwerben.
Der Wiedereingliederungsvertrag erstreckt sich über 12 Monate.
Betroffene Personen
Der Wiedereingliederungsvertrag wird zwischen der ADEM, dem Arbeitsuchenden und dem Arbeitgeber geschlossen.
Arbeitsuchende, auf die eine der folgenden Bedingungen zutrifft, kommen für einen Wiedereingliederungsvertrag infrage:
- mindestens 45 Jahre alt sein; oder
- sich in einer externen Wiedereingliederung befinden; oder
- als behinderte Arbeitnehmer anerkannt sein.
Arbeitgeber, die einen Wiedereingliederungsvertrag abschließen möchten, müssen dem Arbeitsuchenden nach Ablauf des Vertrags eine reale Beschäftigungsperspektive bieten können.
Voraussetzungen
Der Arbeitsuchende muss bereits mindestens einen Monat bei der ADEM gemeldet sein, bevor er einen Wiedereingliederungsvertrag abschließen kann.
Vorgehensweise und Details
Dauer des Vertrags
Der Wiedereingliederungsvertrag wird für 12 Monate abgeschlossen.
Wird der Vertrag im Anschluss an ein Berufsbildungspraktikum (stage de professionnalisation) abgeschlossen, so wird die Praktikumsdauer bei der Berechnung der 12 Monate berücksichtigt.
Will der Arbeitgeber oder der Arbeitsuchende den Wiedereingliederungsvertrag vor Ablauf der vorgesehenen Vertragsdauer beenden, muss er dies schriftlich unter Darlegung der Gründe bei der ADEM beantragen. Ein Wiedereingliederungsvertrag kann nur mit vorheriger Zustimmung der ADEM vorzeitig beendet werden.
Abschluss des Vertrags
Arbeitgeber, die einen solchen Vertrag mit einem Arbeitsuchenden abschließen wollen, können:
- sich an den Arbeitgeber-Service der ADEM wenden; und
- ihre freie Stelle melden.
Der Arbeitsuchende kann einen von der ADEM angebotenen Wiedereingliederungsvertrag nicht ohne anerkannten Grund ablehnen (Beispiel für einen anerkannten Grund: Der Vertrag entspricht nicht den Kriterien einer angemessenen Beschäftigung), da ansonsten die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen drohen.
Der Arbeitgeber bestimmt einen Tutor, der den Arbeitsuchenden während der gesamten Dauer des Wiedereingliederungsvertrags unterstützt und betreut. Das Unternehmen, der Tutor und der Arbeitsuchende erstellen innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung des Wiedereingliederungsvertrags einen Aus-/Weiterbildungsplan. Eine Kopie dieses Plans ist an den Arbeitgeber-Service der ADEM zu schicken.
Der Arbeitsuchende hat während der Dauer des Wiedereingliederungsvertrags Anspruch auf 2 Urlaubstage pro Monat.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ADEM während der Dauer des Vertrags über sämtliche Änderungen zu informieren (per Telefon, Fax, E-Mail, Post)
Arbeitsuchende, die im Rahmen eines Wiedereingliederungsvertrags Nachtarbeit verrichten, Überstunden leisten oder an Sonn- und Feiertagen arbeiten, unterliegen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Vergütung
Arbeitsuchende, die kein Arbeitslosengeld beziehen, erhalten eine Vergütung in Höhe des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.
Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld, eine Übergangsvergütung, eine berufliche Übergangsvergütung, eine berufliche Übergangsrente oder das Einkommen für schwerbehinderte Personen beziehen:
- erhalten diese Bezüge weiter; und
- erhalten zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 383,95 Euro pro Monat (bei aktuellem Index), die von der ADEM gezahlt wird.
Liegt der im Rahmen der oben genannten Entschädigungen oder Einkommen bezogene Betrag unter der Höhe des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer, bezieht der Arbeitsuchende:
- eine dem sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeiter entsprechende Entschädigung; und
- die Entschädigung von 383,95 Euro pro Monat (bei aktuellem Index), die von der ADEM gezahlt wird.
Damit die Zahlung geleistet wird, muss der Arbeitgeber der ADEM jeden Monat eine Anwesenheitsmeldung übermitteln.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitsuchenden außerdem auf freiwilliger Basis eine Leistungsprämie zahlen. Diese Prämie ist Bestandteil der Vergütung des Arbeitsuchenden und als solche zu versteuern.
Vertragsende
Der Arbeitgeber informiert die ADEM schriftlich über die Eingliederungsmöglichkeiten des Arbeitsuchenden im Unternehmen.
Wenn der Arbeitsuchende oder der Arbeitgeber den Wiedereingliederungsvertrag beenden wollen, muss diese Absicht der ADEM vorher mitgeteilt werden. Daraufhin überprüft die ADEM die Gründe der Kündigung, und erteilt gegebenenfalls ihre Zustimmung.
Der Arbeitsuchende wird eingestellt
Wenn der Arbeitsuchende nach Ablauf des Wiedereingliederungsvertrags im Unternehmen eingestellt wird, ist die Dauer dieses Vertrags sowie gegebenenfalls auch die Dauer des Berufsbildungspraktikums als Probezeit anzurechnen.
Hinweis: Sofern der Arbeitsuchende die verschiedenen Voraussetzungen erfüllt, kann er außerdem die Wiedereingliederungshilfe beantragen.
Der Arbeitsuchende wird nicht eingestellt
Wurde der Arbeitsuchende nach Ablauf des Wiedereingliederungsvertrags nicht eingestellt, muss der Arbeitgeber die ADEM schriftlich über die während der Dauer des Wiedereingliederungsvertrags erworbenen Kenntnisse und über eventuell festgestellte Defizite informieren.
In diesem Fall sollte der Arbeitsuchende seinen individuellen Berufsberater bei der ADEM kontaktieren, um die künftigen Maßnahmen festzulegen.
Arbeitgeber, die in der Folge Personal einstellen, müssen vorrangig den Begünstigten eines Wiedereingliederungsvertrags einstellen, sofern dieser die erforderlichen Qualifikationen und das entsprechende Profil mitbringt und der Vertrag innerhalb der 3 Monate vor der Einstellung abgelaufen ist.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitsuchenden rechtzeitig über die Stelle informieren. Daraufhin hat der Arbeitsuchende 8 Tage Zeit, um zu- oder abzusagen.
Eine Absage kann als Ablehnung einer angemessenen Beschäftigung gewertet werden und die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen nach sich ziehen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Arbeitsagentur (ADEM) Arbeitgeber-Service
- Adresse:
- 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 88000
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
- Website:
- http://www.adem.public.lu
-
Arbeitsagentur (ADEM)
- Adresse:
-
13A, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 88 888
Contact Center für Arbeitsuchende
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
-
Arbeitsagentur (ADEM) Maison de l’orientation - Luxemburg-Stadt
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Postfach / L-2926 Luxemburg
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- (+352) 247 85 480
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Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
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- Samstag:
- Geschlossen
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Arbeitsagentur (ADEM) Arbeitgeber-Service
- Adresse:
- 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 88000
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
- Website:
- http://www.adem.public.lu
-
Arbeitsagentur (ADEM) Medizinische Kommission
- Adresse:
- 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Fax:
- (+352) 26 19 08 22
- E-Mail:
- commissionmedicale@adem.etat.lu
- Website:
- http://adem.public.lu/de/index.html
-
Arbeitsagentur (ADEM) Gemischte Kommission (Sekretariat) – ADEM
- Adresse:
- 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 88888
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
-
Arbeitsagentur (ADEM) Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung
- Adresse:
-
19, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg-Hamm
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 88 888
Arbeitsuchende
- E-Mail:
- Info.cor@adem.etat.lu
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
(Arbeitsuchende) -
Arbeitsagentur (ADEM) Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit
- Adresse:
- 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Fax:
- (+352) 247 85402
- E-Mail:
- info.tcr@adem.etat.lu
- Website:
- http://www.adem.public.lu
-
Arbeitsagentur (ADEM) Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung
- Adresse:
-
19, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 88 888
Arbeitsuchende
- Telefon:
-
(+352) 247 88 000
Arbeitgeber
- E-Mail:
- commissionmedicale@adem.etat.lu
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
-
Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Diekirch
- Adresse:
-
2, rue de Clairefontaine
L-9220
Diekirch
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
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- (+352) 247 88 888
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- info@adem.etat.lu
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7, avenue de la Gare
L-9233
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- (+352) 247 88 888
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Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Differdange
- Adresse:
-
23, Grand-Rue
L-4575
Differdange
Postfach 5 / L-4501 Differdange
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- (+352) 247 88 888
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- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
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- Geschlossen
-
Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Esch-sur-Alzette
- Adresse:
-
1, boulevard Porte de France
L-4360
Esch-sur-Alzette
Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 247 88 888
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- info@adem.etat.lu
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- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
-
Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Wiltz
- Adresse:
-
20, rue Winseler
L-9577
Wiltz
Postfach 57 / L-9501 Wiltz
- Telefon:
- (+352) 247 88 888
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
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- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
-
Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Wasserbillig
- Adresse:
-
44, Esplanade de la Moselle
L-6637
Wasserbillig
Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
- Telefon:
- (+352) 247 88 888
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
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- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
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- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
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8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Arbeitsagentur (ADEM) Finanzielle Verwaltung der Maßnahmen – junge Menschen
- Adresse:
-
10, rue Bender
L-1229
Luxemburg
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 88888
- Fax:
- (+352) 29 65 90
- E-Mail:
- info.jeune@adem.etat.lu
- Website:
- http://www.adem.public.lu
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- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
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-
Arbeitsagentur (ADEM) Abteilung für ausländische Arbeitskräfte
- Adresse:
- 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 88000
- Fax:
- (+352) 247 90410
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
-
Arbeitsagentur (ADEM) Abteilung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung
- Adresse:
- 1, boulevard Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
-
(+352) 247 88 888
Arbeitsuchende
- Telefon:
-
(+352) 247 88 000
Arbeitgeber
- Fax:
- (+352) 40 59 88
- E-Mail:
- info.mai@adem.etat.lu
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
-
Arbeitsagentur (ADEM) Spezielle Überprüfungskommission im Bereich des Arbeitslosengelds (CSR)
- Adresse:
- 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
-
Arbeitsagentur (ADEM) Agentur Luxemburg
- Adresse:
-
13A, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg-Hamm
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 88 888
- E-Mail:
- info@adem.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
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- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
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Arbeitsagentur (ADEM) ADEM-Gebäude in Hamm
- Adresse:
-
19, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg-Hamm
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 88 888
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
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- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
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- Mittwoch:
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- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
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Weitere Informationen
-
Wiedereinstiegsvertrag
auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)
-
Paramètres sociaux au 1er janvier 2024
sur le site du ministère de la Santé et de la Sécurité sociale
Rechtsgrundlagen
- Code du Travail - Livre V, Titre II, Chapitre IV
-
Règlement grand-ducal du 25 août 1983
définissant les critères de l'emploi approprié visé à l'article 13 sous e), de la loi modifiée du 30 juin 1976 portant 1. création d'un fonds de chômage; 2. réglementation de l'octroi des indemnités de chômage complet
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