Kann sich ein Arbeitnehmer weigern, Überstunden zu leisten?

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Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die gesetzlich oder von den Parteien festgelegten Tagesgrenzen hinaus geleistet werden, sofern sie mit der Zustimmung oder auf Verlangen des Arbeitgebers geleistet werden.

Im Falle einer Gleitzeitregelung gelten als Überstunden lediglich die auf Verlangen des Arbeitgebers geleisteten Stunden, die zusätzlich zu den durch die Gleitzeitregelung festgelegten Mehrabeitsstunden, welche auf den folgenden Bezugszeitraum übertragen werden können, geleistet wurden.

Recht des Arbeitgebers, von seinen Arbeitnehmern Überstunden zu verlangen

Bei dieser Frage gilt es, die leitende von den nicht leitenden Angestellten zu unterscheiden.

Leitende Angestellte

Leitende Angestellte unterliegen nicht den rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitszeiten. Sie sollten sich auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrags beziehen.

Als leitende Angestellte gelten diejenigen Arbeitnehmer:

  • die aufgrund der für die Erfüllung ihrer Funktionen erforderlichen Zeit ein wesentlich höheres Gehalt beziehen als die unter den Tarifvertrag oder eine anderweitige Tariftabelle fallenden Arbeitnehmer;
  • die eine tatsächliche Weisungsbefugnis besitzen oder deren Art von Aufgaben ein genau definiertes Weisungsrecht beinhaltet;
  • die eigenverantwortlich einen Verantwortungsbereich oder eine Abteilung leiten;
  • die über eine weitgehende Unabhängigkeit bei der Organisation ihrer Arbeit sowie über eine bedeutende Flexibilität in Sachen Arbeitszeiten verfügen.

Nicht leitende Angestellte

Ein Arbeitgeber kann von seinen Arbeitnehmern verlangen, dass sie aus betriebsbedingten Gründen Überstunden leisten, sofern die vom Arbeitsgesetzbuch und, für die betroffenen Arbeitnehmer, die vom gegebenenfalls geltenden Tarifvertrag vorgesehenen Bedingungen eingehalten werden.

Im Falle von außerordentlicher Arbeit, die erforderlich ist, um Fristen einzuhalten, ist der Arbeitgeber in der Tat befugt, von seinen Arbeitnehmern Überstunden zu verlangen. Er muss erwarten können, dass ein Arbeitnehmer gegen Zahlung eines Lohnzuschlags einwilligt, zu diesem Zeitpunkt Überstunden zu leisten.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, von seinen Arbeitnehmern Überstunden zu verlangen, ohne die vorherige Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer einzuholen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Gesamtarbeitszeit, einschließlich der Überstunden, darf nicht mehr als 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche betragen (außer im Falle höherer Gewalt oder bei Arbeiten, die erforderlich sind, um die Folgen eines Unfalls zu beseitigen oder einem bevorstehenden Unfall vorzubeugen).

Beispiel

Der Arbeitnehmer kann sich weigern, Überstunden zu leisten, wenn dies eine Überschreitung der gesetzlich höchstzulässigen Arbeitszeit (einschließlich der Überstunden) mit sich bringen würde.

  • Der Rückgriff auf Überstunden, der eine Ausnahme bleiben muss, muss durch betriebsbedingte Gründe gerechtfertigt sein und hat keinerlei unmittelbare Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.

Beispiel

Der Tarifvertrag für das Bauwesen legt die Ausnahmesituationen fest, in denen Überstunden geleistet werden dürfen, und bestimmt, dass die Arbeitnehmer spätestens am Vortag zu informieren sind. Hält sich der Arbeitgeber nicht an diese Bestimmungen, sind die Arbeitnehmer berechtigt, die Leistung von Überstunden zu verweigern.

Sollte ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer jedoch gegen dessen Willen systematisch und in einem unangemessenen Maß Überstunden aufzwingen, kann dies grundsätzlich als missbräuchlich erachtet werden. In einem solchen Fall kann die Weigerung des Arbeitnehmers, Überstunden zu leisten, nicht als Verfehlung gelten.

Recht der Arbeitnehmer, die Leistung von Überstunden zu verweigern

Die Arbeitnehmer können sich je nach persönlicher Situation oder je nach Zugehörigkeit zu einer bestimmten Arbeitnehmerkategorie weigern, Überstunden zu leisten.

Arbeitnehmerkategorien, die die Leistung von Überstunden verweigern können

Zeitarbeitskräfte, schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen oder Auszubildende sowie Teilzeitarbeitskräfte können vom Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, Überstunden zu leisten.

Das heißt, dass der Arbeitgeber diese Personengruppen zwar fragen kann, Überstunden zu leisten, sie jedoch berechtigt sind, dies zu verweigern.

Situationen, in denen ein Arbeitnehmer sich weigern kann, Überstunden zu leisten

In seltenen Ausnahmefällen kann ein Arbeitnehmer sich weigern, Überstunden zu leisten, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern keine Möglichkeit gegeben hat, sich unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen persönlichen Situation zu organisieren:

Beispiele

Von einer Arbeitnehmerin, die Mutter von 2 Kleinkindern ist und deren Mann krank ist, kann nicht verlangt werden, an einem Samstagvormittag zu arbeiten, wenn sie erst am Vortag darüber informiert wurde, obwohl der Arbeitgeber sehr wohl in der Lage gewesen wäre, sie bereits vorher zu informieren.

Von einem Arbeitgeber, der eben erst nach längerer arbeitsunfallbedingter Abwesenheit zur Arbeit zurückgekehrt ist, kann nicht verlangt werden, sofort Überstunden zu leisten, wenn ihm dies aus ärztlich attestierten gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Arbeitnehmern, denen es untersagt ist, Überstunden zu leisten

Jugendlichen (bis zum Alter von 18 Jahren) ist es außer unter sehr speziellen Bedingungen und in sehr speziellen Situationen, wie beispielsweise im Falle höherer Gewalt, in der Regel untersagt, Überstunden zu leisten.

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