Das Arbeitszeitkonto in Anspruch nehmen
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Das Arbeitszeitkonto (compte épargne-temps - CET) wurde eingerichtet, um das Arbeitszeitmanagement flexibler zu gestalten, dies im Sinne sowohl der Unternehmen als auch der Arbeitnehmer (Weiterbildung, Work-Life-Balance).
Der Arbeitnehmer kann dort auf Antrag seine Überstunden und seine Urlaubstage sparen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt auszugleichen.
Kein Arbeitnehmer kann gegen seinen Willen dazu verpflichtet werden, sein Arbeitszeitkonto zu speisen.
Die Obergrenze des Arbeitszeitkontos beträgt 1.800 Stunden.
Betroffene Personen
Jeder Arbeitnehmer, der mindestens 2 Jahre Betriebszugehörigkeit bei einem Unternehmen aufzuweisen hat, für das ein Tarifvertrag oder eine Branchenvereinbarung gilt, der bzw. die die Möglichkeit bietet, ein Arbeitszeitkonto einzurichten.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Das Arbeitszeitkonto wird in Stunden geführt und vom Arbeitnehmer gespeist.
Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag zukommen lassen, um seinem Arbeitszeitkonto Folgendes gutzuschreiben:
- die über die reguläre tägliche und wöchentliche Arbeitszeit (wie sie per Gesetz oder durch die Parteien festgelegt wurde) hinausgehenden Überstunden;
- die über das gesetzliche Minimum von 26 Tagen pro Jahr hinausgehenden, nicht in Anspruch genommenen zusätzlichen Urlaubstage, sofern sie während des Jahres nicht genommen und gemäß einem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag bewilligt wurden;
- bis zu 5 Tage bezahlter Jahresurlaub, die im Laufe des Kalenderjahres wegen Krankheit, Mutterschutz oder Elternurlaub des Arbeitnehmers nicht genommen werden konnten;
- der Ausgleichstag für einen Tag Sonntagsarbeit oder einen Feiertag, der auf einen Sonntag fällt;
- die im Rahmen der Erstellung eines Arbeitsorganisationsplans für einen Bezugszeitraum von mehr als einem Monat bewilligten zusätzlichen Urlaubstage;
- die Überschüsse des Bezugszeitraums oder der Gleitzeitregelung.
Die Stundenzahl des Arbeitszeitkontos ist auf 1.800 Stunden begrenzt.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
um die über seine obligatorische Anwesenheit bei der Arbeit hinausgehenden Stunden des Arbeitszeitkontos zu nutzen, muss der Arbeitnehmer:
- einen schriftlichen Antrag an seinen Arbeitgeber stellen;
- dies mindestens einen Monat im Voraus.
In einer Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern kann je nach beabsichtigter Abwesenheit eine abweichende Frist vorgesehen werden.
Das Arbeitszeitkonto wird in Stunden verwendet.
Der Arbeitgeber bewilligt dem Arbeitnehmer die beantragte(n) Stunde(n) des Arbeitszeitkontos.
Das Arbeitszeitkonto wird gemäß den Wünschen des Arbeitnehmers genutzt, es sei denn, betriebliche Gründe oder die berechtigten Wünsche anderer Arbeitnehmer des Unternehmens stehen dem entgegen.
Krankheit des Arbeitnehmers während der freigenommenen Stunden vom Arbeitszeitkonto
Wird der Arbeitnehmer während der Stunden des Arbeitszeitkontos krank, sind die Krankheitstage durch ein ärztliches Attest zu rechtfertigen und werden dem Arbeitszeitkonto wieder gutgeschrieben.
Hierzu muss der Arbeitnehmer:
- wenn er sich in Luxemburg aufhält: seinem Arbeitgeber das ärztliche Attest binnen 3 Werktagen zukommen lassen;
- wenn er sich im Ausland aufhält: seinen Arbeitgeber schnellstmöglich über seine Krankheit informieren.
Sonderurlaub während der Stunden des Arbeitszeitkontos
Fällt Sonderurlaub (Hochzeit, Tod eines Angehörigen, Umzug usw.) während der Zeit an, in der der Arbeitnehmer sein Arbeitszeitkonto nutzt:
- wird der Urlaub unterbrochen;
- werden die der Dauer des Sonderurlaubs entsprechenden Urlaubstage dem Arbeitszeitkonto wieder gutgeschrieben.
Vergütung der Stunden des Arbeitszeitkontos
Der für die Nutzung des Arbeitszeitkontos in Anspruch genommene Urlaub wird tatsächlicher Arbeitszeit gleichgestellt, um Folgendes zu ermitteln:
- den Jahresurlaub des Arbeitnehmers;
- die sich aus der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ergebenden Rechte und Pflichten, insbesondere die Rechte im Zusammenhang mit einem Zusatzrentensystem.
Während der Nutzung der Stunden des Arbeitszeitkontos gilt der Arbeitnehmer, als sei er im bezahlten Urlaub.
Die Stunden des Arbeitszeitkontos werden zum Vollzeit- oder Teilzeit-Basisstundenlohn des Arbeitnehmers vergütet.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Folgendes für den abwesenden Arbeitnehmer freizuhalten:
- seine Stelle oder
- sofern dies nicht möglich ist, eine ähnliche Stelle, die seinen Qualifikationen entspricht und für die er einen mindestens gleichwertigen Lohn bezieht.
Liquidation des Arbeitszeitkontos
Bei Entlassung oder arbeitnehmerseitigen Kündigung, Tod des Arbeitnehmers oder im Falle eines Aufhebungsvertrags liquidiert der Arbeitgeber das Arbeitszeitkonto gegen Zahlung einer Ausgleichsentschädigung. Die Entschädigung muss dem zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Stundensatz entsprechen.
Bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Beschäftigungsfonds (Fonds pour l’Emploi) die Auszahlung der gesparten Stunden in Höhe von bis zum Zweifachen des sozialen Mindestlohns.
Rechte des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer muss:
- sein Arbeitszeitkonto jederzeit einsehen können;
- auf der Grundlage einer monatlichen Aufstellung überprüfen können, ob die Speisung seinen ursprünglichen Wünschen entspricht.
Der Betriebsrat überwacht die Einrichtung und korrekte Ausführung des Arbeitszeitkontos.
Zuständige Kontaktstellen
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM)
- Adresse:
-
3, rue des Primeurs
L-2361
Strassen
Luxemburg
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 76 100
montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 96 100
- E-Mail:
- contact@itm.etat.lu
- Website:
- https://itm.public.lu/de.html
Geöffnet Schließt um 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Regionalstelle Diekirch
- Adresse:
-
2, rue Clairefontaine
L-9220
Diekirch
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 76 100
montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 96 100
- E-Mail:
- contact@itm.etat.lu
Geöffnet Ferme à 17h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- Geschlossen
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Regionalstelle Esch-sur-Alzette
- Adresse:
-
1, boulevard de la Porte de France
L-4360
Esch-sur-Alzette
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 76 100
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 96 100
- E-Mail:
- contact@itm.etat.lu
Geöffnet Ferme à 17h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Regionalstelle Strassen
- Adresse:
-
3, rue des Primeurs
L-2361
Strassen
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 76 100
montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 96 100
- E-Mail:
- contact@itm.etat.lu
Geöffnet Ferme à 17h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
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- Geschlossen
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- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
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- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
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Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Regionalstelle Wiltz
- Adresse:
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20, route de Winseler
L-9577
Wiltz
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
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(+352) 247 76 100
montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 96 100
- E-Mail:
- contact@itm.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Mittwoch à 8h30
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- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
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Ministerium für Arbeit
- Adresse:
- 26, rue Sainte Zithe L-2939 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- info@mte.public.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung für Beschäftigung
- Adresse:
- 26, rue Zithe L-2939 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- info@mte.public.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung Vorruhestand
- Adresse:
- 26, rue Zithe L-2763 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 116
- Telefon:
- (+352) 247 86 189
- Fax:
- (+352) 247 86 325
- E-Mail:
- preretraite@mt.etat.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Projekt „Digital Skills“
- Adresse:
- 26, rue Sainte Zithe L-2939 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- digitalskills@mt.etat.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
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Ministerium für Arbeit Abteilung Sonderurlaub
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- 26, rue Sainte-Zithe L-2939 Luxemburg
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