Bei der ADEM eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die berufliche Weiterbildung bietet eine Möglichkeit, die fachlichen Kompetenzen im Zusammenhang mit einem bestimmten Beruf zu erwerben oder zu vertiefen, sei es im bisher ausgeübten Beruf oder in einer völlig neuen Branche.

Der Beschäftigungsfonds kann die Teilnahme an einer solchen Weiterbildung mitfinanzieren.

Der Antrag auf berufliche Weiterbildung wird online über MyGuichet.lu ohne Authentifizierung gestellt, das heißt, dass dafür weder ein LuxTrust-Produkt noch ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt wird. Die antragstellende Person muss hingegen über einen Zugangscode verfügen, den sie im Vorfeld von der ADEM erhalten hat.

Betroffene Personen

Bei der ADEM gemeldete Arbeitsuchende, die eine Weiterbildung absolvieren möchten, haben unabhängig davon, ob sie Leistungen empfangen oder nicht, unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung.

Hinweis: In einigen Fällen muss es sich um Arbeitsuchende handeln, die keine Leistungen beziehen.

Bei dieser Unterstützung handelt es sich um eine anteilige Rückerstattung der Weiterbildungskosten.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Erhalt eines Zugangscodes

Arbeitsuchende, die eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung beantragen möchten, müssen dies der für sie zuständigen ADEM-Beratungsfachkraft bei einem ihrer Beratungstermine mitteilen. Der Antrag muss mindestens 8 Wochen vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.

Stimmt die Beratungsfachkraft zu, erhält die antragstellende Person einen Zugangscode, mit dem sie online auf MyGuichet.lu Zugriff auf den Antrag zur Teilnahme an der Weiterbildung hat.

Der Zugangscode ist personengebunden und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.

Fristen

Der Zugangscode hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Monaten. Der Online-Antrag muss demnach vor Ablauf des Codes gestellt werden.

Kosten

Bei der finanziellen Unterstützung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung handelt es sich um eine anteilige Rückerstattung der Weiterbildungskosten. Die arbeitsuchende Person muss demnach sämtliche Kosten der Weiterbildung verauslagen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung über MyGuichet.lu

Arbeitsuchende stellen ihren Antrag auf berufliche Weiterbildung anhand des hierfür vorgesehenen Formulars auf MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“).

Der Online-Antrag wird ohne Authentifizierung gestellt, das heißt, dass dafür weder ein LuxTrust-Produkt noch ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt wird. Arbeitsuchende müssen hingegen über einen Zugangscode verfügen, den sie im Vorfeld von der ADEM erhalten haben.

Bei der Online-Antragstellung gibt die antragstellende Person Folgendes an:

  • den von ihrer zuständigen ADEM-Beratungsfachkraft erhaltenen Zugangscode;
  • ihre nationale Identifikationsnummer (13-stellige Sozialversicherungsnummer);
  • ihre Namen und Vornamen;
  • ihre E-Mail-Adresse;
  • den Namen und die Anschrift der Weiterbildungseinrichtung;
  • ausführliche Informationen über die Weiterbildung, die sie absolvieren möchte.

Belege

Die antragstellende Person muss zwingend folgende Belege beifügen:

  • ein Schreiben, um die Wahl der jeweiligen Weiterbildung zu begründen;
  • einen ausführlichen Kostenvoranschlag der Weiterbildung, der insbesondere folgende Informationen enthält:
    • Gesamtkosten;
    • Dauer;
    • Anfangs- und Enddatum der Weiterbildung;
  • das ausführliche Weiterbildungsprogramm.

Je nach Antrag muss die antragstellende Person eventuell zusätzliche Belege beifügen, wie beispielsweise ein Dokument der Fahrschule, wenn die Weiterbildung mit dem Führerschein zu tun hat.

Antragsteller müssen sich vergewissern, dass sie zum Zeitpunkt der Online-Antragstellung über alle Pflichtdokumente in elektronischer Form (PDF-Dokument oder Bilddatei) verfügen, damit sie direkt angehängt werden können.

Sobald die Pflichtdokumente angehängt wurden, kann der Antrag über MyGuichet.lu übermittelt werden. Anschließend erhält die antragstellende Person eine automatische Übermittlungsbestätigung per E-Mail.

Antwort der Verwaltung

Nach der Online-Antragstellung über MyGuichet.lu wird die antragstellende Person darüber informiert, ob ihr Antrag angenommen oder abgelehnt wurde.

Wird dem Antrag stattgegeben, muss die arbeitsuchende Person sich selbst für die gewünschte Weiterbildung anmelden, nachdem sie die offizielle Zustimmung der ADEM erhalten hat.

Anteilige Rückerstattung der Weiterbildungskosten

Die arbeitsuchende Person kann bei der ADEM einen Antrag auf anteilige Rückerstattung der Weiterbildungskosten einreichen:

  • wenn die berufliche Weiterbildung zu Ende ist; und
  • wenn dem Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung stattgegeben wurde.

Die Kosten der Weiterbildung werden in Höhe von 75 % erstattet, wobei die Rückerstattung nicht höher als der monatliche soziale Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer sein darf.

Die restlichen 25 % können erstattet werden, wenn die arbeitsuchende Person spätestens 3 Monate nach dem Ende der Weiterbildung einen unbefristeten oder auf mindestens 18 Monate befristeten Arbeitsvertrag nach allgemeinem Recht als Nachweis für ihre gelungene Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt vorlegen kann.

Außer im Fall eines Verlängerungsbeschlusses des Ministeriums für Arbeit darf die Dauer der Rückerstattung 12 Monate nicht überschreiten.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Es werden 2 von 20 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Weiterbildung

auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)

Rechtsgrundlagen

Règlement grand-ducal du 10 mai 2007

déterminant les conditions et modalités d'attribution d'une aide à la formation professionnelle

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