An einer Umschulung für Arbeitsuchende teilnehmen
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Die bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) gemeldeten Arbeitsuchenden können in den Genuss einer bestimmten Anzahl von Sonderausbildungen kommen, durch die ihre Eingliederung bzw. Widereingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert und ihre Umschulung erleichtert werden soll.
Diese beruflichen Umschulungen werden in der Regel in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ) organisiert, können jedoch auch Gegenstand von Initiativen auf lokaler Ebene (Gewerkschaften und/oder Gemeinden) sein.
Das Ziel der beruflichen Umschulungen besteht darin,
- in Richtung einer anderen beruflichen Tätigkeit zu lenken;
- Arbeitsuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Erwerbstätigen Umschulungskurse und allgemeinbildende Kurse anzubieten;
- berufliche und funktionelle Wiedereingliederungs- und Umschulungskurse anzubieten, die sich insbesondere an Opfer von Berufsunfällen und Empfänger des Einkommens zur sozialen Eingliederung (revenu d'inclusion sociale - REVIS) richten.
Betroffene Personen
Voraussetzungen
Um zu einer Umschulung zugelassen zu werden, muss die Person
- arbeitsuchend oder konkret von Arbeitslosigkeit bedroht sein;
- als Arbeitsuchender bei der ADEM gemeldet sein.
Vorgehensweise und Details
Von der ADEM und dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend organisierte Weiterbildungen
Die Weiterbildung von Arbeitsuchenden erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsagentur (ADEM) und dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend.
Es wird zwischen 2 Arten von Weiterbildung unterschieden:
- Umschulungen sollen Arbeitslose ausbilden, um ihre Chancen auf eine Wiedereingliederung ganz allgemein zu verbessern;
- Zusatzausbildungen werden zusammen mit den betreffenden Unternehmen oder Sektoren im Hinblick auf einen direkten Einstieg in den Arbeitsmarkt angeboten.
Berufliche Umschulungen
Diese Fortbildungen werden vor allem in den beruflichen Weiterbildungszentren (Centres de formation professionnelle continue - CNFPC) angeboten und bestehen aus Kursen zur beruflichen Wiedereingliederung in Bereichen wie technisches Zeichnen, Elektrotechnik, Maurer-, Schreiner-/Tischlerhandwerk, Schweißen, Informatik usw.
Die angemeldeten Personen werden sozialpädagogisch betreut und absolvieren Praktika in Unternehmen.
Die Umschulungen dauern in der Regel ein Jahr und richten sich an Personen, vor allem Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Die ebenfalls in den CNFPC abgehaltenen Kurse zur beruflichen Einführung und Orientierung richten sich an Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die nicht mehr schulpflichtig sind und keine Lehrstelle finden oder die Schule frühzeitig verlassen haben.
Zusatzausbildungen
Hierbei handelt es sich um qualifizierende Fortbildungen, die direkt für einen Sektor oder ein Unternehmen und auf Anfrage der Arbeitgeber organisiert werden. Die Inhalte der Fortbildungen werden gemeinsam mit Letzteren erarbeitet. Die Unternehmen verpflichten sich auf Grundlage eines Abkommens mit dem MENEJ und dem Ministerium für Arbeit, Personen, die die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben, bevorzugt einzustellen. Die Dauer dieser Fortbildungen variiert in der Regel zwischen 6 Wochen und 3 Monaten, unbeschadet der Praktikumszeit. Sie werden immer nach dem alternierenden Modell organisiert.
Im Rahmen ihrer beruflichen Eingliederungsmaßnahmen bietet die ADEM Eingliederungspraktika in Form von berufsunterstützenden Verträgen (contrat d'appui-emploi) oder berufseinführenden Verträgen (contrat d'inititation à l'emploi) für Arbeitsuchende unter 30 Jahren.
Zulassungsvoraussetzungen
Um an den verschiedenen Fortbildungen teilnehmen zu können, muss die Person
- auf Arbeitsuche sein;
- bei der ADEM als Arbeitsuchender gemeldet sein.
Die Teilnahme an einer Fortbildung erfolgt in der Regel auf Empfehlung des für den Arbeitsuchenden zuständigen Arbeitsvermittlers. Der Anmeldevorgang verläuft in Absprache mit dem Arbeitsvermittler während der verschiedenen Beratungsgespräche.
Über die Zulassung wird nach Überprüfung der jeweiligen Akte vom Ministerium für Arbeit in Zusammenarbeit mit der ADEM und dem MENEJ entschieden.
Die folgenden Unterlagen sind zum Beratungsgespräch mit der Berufsberatung (Service d'orientation professionnelle) der Arbeitsagentur mitzubringen:
- die letzten Zeugnisse, Diplome und Bescheinigungen;
- Personalausweis oder Reisepass;
- Sozialversicherungsausweis.
Das Berufsinformationszentrum (Beruffsinformatiouns-Zentrum oder Centre d'information professionnelle - BiZ) ist Teil der Berufsberatungsstelle der ADEM. Erwachsene, die sich für eine Fortbildung entscheiden oder eine berufliche Wiedereingliederung anstreben, finden im BiZ eine Vielzahl an Medien, die sie kostenlos nutzen können.
Spezielle Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung
Diese Maßnahmen umfassen die von den Vereinigungen Objectif Plein Emploi, Forum pour l'Emploi und ProActif angebotenen gewerkschaftlichen Initiativen mit ihren Ausbildungen im Hinblick auf die Wiedereingliederung der Arbeitsuchenden und insbesondere der schwer vermittelbaren Arbeitslosen.
Neben diesen 3 Hauptinitiativen gibt es noch einige kleinere Strukturen, die jedoch in dem betreffenden Bereich eine nicht unwesentliche Rolle spielen:
- die unter der Schirmherrschaft der Stadt Dudelange und dem Sozialamt der Stadt Ettelbrück laufenden Initiativen;
- Eng nei Schaff asbl;
- Défi-job asbl;
- ICOPA asbl RTPH;
- Colabor s.c.
Forum pour l'Emploi
Die Vereinigung Forum pour l'Emploi ist in erster Linie im Norden und Westen des Landes tätig und hat ihren Hauptsitz in Diekirch.
Ihr Ausbildungszentrum hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeitsuchenden bei der Umsetzung des individuell auf sie zugeschnittenen Projektes zu begleiten und zu beraten, und bietet insbesondere technische und berufliche Ausbildungen an. Das Ausbildungszentrum nimmt vorrangig Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld beziehen, und Empfänger des Einkommens zur sozialen Eingliederung (REVIS) auf. Nach ihrer Ausbildung im Ausbildungszentrum und nach einer Beurteilung können die Arbeitsuchenden in ein Team der Wiedereingliederungsmaßnahme des Forum pour l'Emploi aufgenommen werden.
Die in der Struktur Forum pour l'Emploi betreuten Arbeitsuchenden werden in der Regel von der ADEM vermittelt, können sich aber auch spontan für eine Ausbildung bei der Vereinigung bewerben (mündlich oder schriftlich). Für eine Einstellung müssen sie in jedem Fall folgende Voraussetzungen erfüllen:
- in Luxemburg wohnen;
- mindestens 18 Jahre alt sein, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Bildungsstand;
- als Arbeitsuchender bei der ADEM gemeldet sein;
- zwischen 18 und 30 Jahren: seit mindestens 1 Monat gemeldet sein;
- über 30 Jahre: seit mindestens 3 Monaten gemeldet sein;
- aus Verständigungsgründen mindestens 1 der 3 offiziellen Landessprachen (Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch) beherrschen.
ProActif
Die Vereinigung ProActif ist vor allem im Süden, im Zentrum und im Osten des Landes tätig. In ihrem Ausbildungszentrum können die Arbeitsuchenden soziale und technische Ausbildungen absolvieren und werden sozioprofessionell betreut. Ziel ist die Entwicklung der sozialen, verhaltensbezogenen und technischen Kompetenzen im Hinblick auf einen leichteren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Die Arbeitsuchenden absolvieren ein 8-wöchiges Praktikum im Ausbildungszentrum und unterstehen weiterhin der ADEM.
Der Zugang zu den Wiedereingliederungsmaßnahmen von ProActif ist den bei der ADEM gemeldeten Arbeitsuchenden, die älter als 18 sind, vorbehalten.
Um eine gleichwertige Behandlung für alle gewährleisten zu können, wurde eine Einstellungskommission eingesetzt, die die Einstellung der von der Vereinigung betreuten Personen vornimmt. Entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen führt die Kommission Einstellungsgespräche mit den von der ADEM empfohlenen Kandidaten und denjenigen Kandidaten, die sich spontan beworben haben (mündlich oder schriftlich), dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie bei der ADEM gemeldet sind.
Frauen, die (wieder) in den Arbeitsmarkt einsteigen möchten, können sich an die für die Frauenbeschäftigung zuständige Stelle (Service Emploi féminin) der ADEM wenden, die Informationsworkshops organisiert. Bei diesen Workshops werden sie unter anderem über den Arbeitsmarkt, die verschiedenen Ausbildungsangebote, die finanziellen Unterstützungen für die Wiedereingliederung informiert.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Berufsausbildung
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Luxemburg
Postfach L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 852 39
- E-Mail:
- info@spf.lu
- Website:
- http://www.men.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.30 Uhr
- Montag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
-
Arbeitsagentur (ADEM) Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Luxemburg
Postfach / L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85387
- Telefon:
- (+352) 247 85480
- Fax:
- (+352) 40 61 39
- E-Mail:
- info@m-o.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Beschäftigungsportal
Website der Arbeitsagentur (ADEM)
-
Berufsausbildung
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
-
Association ProActif
Website
-
Forum pour l'emploi (FPE)
Site web
-
Berufe
auf der Website des Maison de l'orientation
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 19 décembre 2008
portant réforme de la formation professionnelle
-
Loi du 16 mars 2007
portant - 1. organisation des cours de formation professionnelle au Centre national de formation professionnelle continue - 2. création d'une aide à la formation, d'une prime de formation et d'une indemnité de formation
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