Pauschalreisen: Ihre Rechte

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, sind Sie durch das Recht der Europäischen Union (EU) geschützt. Bei Problemen oder Annullierungen haben Sie je nach den Umständen Anspruch auf Beistand, Rückerstattung oder Entschädigung.

Die Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Pauschalreisen zielen insbesondere darauf ab, ein hohes Schutzniveau für Reisende sicherzustellen.

Wenn Sie eine Pauschalreise buchen, muss der Reiseveranstalter Sie klar und deutlich über Ihre Rechte informieren. Wenn Sie sich in Schwierigkeiten befinden, haben Sie außerdem das Recht auf Beistand. Und im Falle einer Annullierung haben Sie je nach Umständen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Entschädigung.

Betroffene Personen

Personen, die eine Pauschalreise gebucht haben.

Bei einer Pauschalreise handelt es sich um eine Buchung von Reiseleistungen:

  • entweder über einen Veranstalter (zum Beispiel einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro) im Rahmen eines einzigen Vertrags;
  • oder über verschiedene Leistungserbringer im Rahmen von getrennten Verträgen (unter bestimmten Bedingungen).

Die Leistungen, die Sie im Rahmen einer Pauschalreise buchen, können zum Beispiel den Transport, die Unterkunft und die Autovermietung umfassen.

Vorgehensweise und Details

Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller in der Pauschalreise zusammengefassten Reiseleistungen verantwortlich. Wenn Sie eine ursprünglich vorgesehene Leistung nicht in Anspruch nehmen können oder eine Leistung nicht in der vereinbarten Form erbracht wird, muss der Reiseveranstalter ohne Mehrkosten Abhilfe schaffen.

Der Reiseveranstalter muss Ihnen eine Rückbeförderung anbieten, wenn es ein Problem mit der Beförderung gibt und es ihm nicht möglich ist, Ihnen Ersatzleistungen anzubieten, oder Sie diese aus triftigen Gründen ablehnen.

Wenn die Reiseleistungen nicht den vereinbarten Standards entsprechen und das Problem nicht vor Ort gelöst werden kann, haben Sie unter Umständen ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung.

Der Veranstalter Ihrer Pauschalreise ist auch haftbar, wenn während des Buchungsvorgangs Folgendes auftritt:

  • ein technischer Mangel im Buchungssystem;
  • ein Fehler seitens des für die Buchung verantwortlichen Reisevermittlers.

Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter nicht für Buchungsfehler haftet, die Ihnen zuzurechnen oder die auf außergewöhnliche oder unvermeidbare Umstände zurückzuführen sind.

Recht auf Information

Bevor Sie Ihre Pauschalreise buchen, muss der Veranstalter Ihnen alle Standardinformationen zur Verfügung stellen, die Folgendes betreffen:

  • den Bestimmungsort der Reise (Reiseroute, Daten und Dauer des Aufenthalts, Einzelheiten zu eventuellen Transfers, Besichtigungen oder Ausflügen) und die Liste der inbegriffenen Leistungen;
  • den Namen und die Kontaktdaten des Veranstalters der Pauschalreise und des Vermittlers, falls die Pauschalreise über diesen verkauft wird;
  • den Gesamtpreis, einschließlich aller Steuern und etwaiger zusätzlicher Gebühren, sowie die Zahlungsmodalitäten;
  • die Modalitäten für den Rücktritt vom Vertrag vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen Rücktrittsgebühr;
  • die Reisepässe und erforderlichen Visa;
  • die Beschwerdeverfahren, die alternativen Streitbeilegungsverfahren (AS) und gegebenenfalls die AS-Stelle und die Online-Streitbeilegungsplattform.

Außerdem sollten Sie ein standardisiertes Formblatt der EU erhalten, in dem erklärt wird, dass Ihnen ein Pauschalangebot unterbreitet wurde, und in dem Ihre Rechte dargelegt werden.

Vertragsänderung oder Rücktritt vom Vertrag

Preiserhöhung

Der Veranstalter kann den Preis der Pauschalreise erhöhen, wenn ein Anstieg bestimmter Kosten (zum Beispiel der Treibstoffpreise) zu beobachten ist, vorausgesetzt, dass:

  • die Möglichkeit einer solchen Preiserhöhung im Vertrag vorgesehen ist; und
  • die Preiserhöhung nicht innerhalb von 20 Tagen vor Beginn der Reise vorgenommen wird.

Wenn die Preiserhöhung mehr als 8 % des Preises der Pauschalreise beträgt, haben Sie das Recht, gebührenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

Unmöglichkeit, die Reise anzutreten

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Reise anzutreten, können Sie:

  • die Pauschalreise auf eine andere Person übertragen:
    • unter bestimmten Bedingungen; und
    • gegen Zahlung einer angemessenen Gebühr, die nicht höher ist als die tatsächlichen Kosten, die dem Reiseveranstalter durch die Übertragung Ihres Pauschalreisevertrags entstanden sind;
  • vom Vertrag zurücktreten und eine Rückerstattung erhalten: In diesem Fall kann der Veranstalter jedoch einen angemessenen Betrag von der Rückerstattung abziehen, der unter anderem vom Zeitpunkt des Rücktritts abhängt.

Diese Rechte gelten unabhängig von allen anderen Rechten im Zusammenhang mit einer eventuellen Reiserücktrittsversicherung, die Sie abgeschlossen haben.

Annullierung durch den Veranstalter

Wenn der Reiseveranstalter die Reise vor Reisebeginn annulliert, haben Sie unter normalen Umständen Anspruch auf eine Rückerstattung und gegebenenfalls auf eine Entschädigung.

Außergewöhnliche Umstände

Der Veranstalter kann die Pauschalreise annullieren im Falle:

  • einer Naturkatastrophe; oder
  • von schwerwiegenden Sicherheitsproblemen am Bestimmungsort.

Als Reisender können Sie Ihre Pauschalreise aus denselben Gründen ebenfalls gebührenfrei stornieren. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung aller von Ihnen geleisteten Zahlungen, aber keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.

Insolvenz

Für den Fall, dass der Veranstalter Ihrer Pauschalreise Insolvenz anmelden muss, hat dieser eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen. Dabei kann es sich um einen Garantiefonds, eine Versicherungsgesellschaft oder einen anderen Mechanismus handeln, der in Ihrem EU-Land eingerichtet wurde. Auf diese Weise können Sie:

  • alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet bekommen; und
  • erforderlichenfalls zurückbefördert werden, sofern die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise ist.

Beistand

Wenn während Ihrer Pauschalreise Probleme auftreten (und Sie zum Beispiel gesundheitliche Probleme haben oder Ihren Reisepass verlieren), muss der Veranstalter Ihnen Beistand leisten und Ihnen gegebenenfalls bei der Suche nach Ersatzleistungen behilflich sein.

Zuständige Kontaktstellen

  • Nationaler Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte

    Adresse:
    6, rue du Palais de Justice L-1841 Luxemburg Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17 Uhr

Generaldirektion für Mittelstand (Pauschalreisen)

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