Die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben
Die luxemburgische Staatsangehörigkeit kann durch Einbürgerung erworben werden. Mit der Einbürgerung erhält die betreffende Person die mit der Rechtsstellung eines Luxemburgers verbundenen bürgerlichen und politischen Rechte. Sie hat nur Auswirkungen auf die Zukunft.
Die unter „Formulare/Online-Dienste“ verfügbaren Formulare sind persönlich bei der Wohnsitzgemeinde zusammen mit allen anderen gesetzlich vorgeschriebenen Belegen vorzulegen.
Zielgruppe
Alle Nicht-Luxemburger, die die unten aufgeführten Bedingungen erfüllen, können einen Einbürgerungsantrag stellen.
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, bietet sich eventuell die Möglichkeit, die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Wiedereinbürgerung oder Option zu erwerben.
Anhand eines Entscheidungsbaums können betroffene Personen herausfinden, welches Verfahren zum Erwerb der Staatsangehörigkeit in ihrem Fall zutrifft.
Voraussetzungen
Die Einbürgerung steht allen Volljährigen offen, vorausgesetzt:
- sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Luxemburg. Das letzte Wohnsitzjahr unmittelbar vor dem Einbürgerungsantrag muss ununterbrochen gewesen sein;
- sie beherrschen die luxemburgische Sprache, was durch eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Beurteilung der luxemburgischen Sprachkenntnisse belegt werden muss;
- sie haben am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilgenommen oder die Prüfung über die in diesem Kurs unterrichteten Themen bestanden.
Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit ist an eine Ehrenhaftigkeitsbedingung geknüpft. Die luxemburgische Staatsangehörigkeit kann demnach verweigert werden:
- wenn der Anwärter im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens falsche Angaben gemacht, wichtige Fakten verschwiegen oder in betrügerischer Absicht gehandelt hat; oder
- wenn der Anwärter in Luxemburg oder im Ausland verurteilt wurde:
- wegen eines Verbrechens und/oder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von mindestens 12 Monaten; oder
- zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von mindestens 24 Monaten.
Kosten
Das Einbürgerungsverfahren ist kostenlos.
Für die Erstellung bestimmter Belege, die im Rahmen des Einbürgerungsantrags vorgelegt werden müssen, können jedoch Gebühren erhoben werden, die von der ausstellenden Behörde festgesetzt werden. Beispiele:
- Luxemburgische Gemeinden können die Zahlung einer Gemeindesteuer als Gegenleistung für Kopien von Personenstandsurkunden verlangen.
- Ausländische Behörden können für die Ausstellung von Personenstandsurkunden oder Strafregisterauszügen Gebühren verlangen.
Vorgehensweise und Details
Einbürgerungsantrag beim Standesbeamten
Der Antrag auf Einbürgerung erfolgt vor dem Standesbeamten der Gemeinde des üblichen Wohnsitzes des Anwärters. Der Anwärter muss persönlich vor dem Standesbeamten erscheinen. Er kann sich dabei von einer Person seiner Wahl begleiten lassen.
Der Einbürgerungsantrag ist vom Anwärter oder seinem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Eine Unterschrift durch Vollmacht ist untersagt.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden, beurkundet der Standesbeamte den Einbürgerungsantrag. Er leitet den Antrag direkt und unverzüglich an das Ministerium der Justiz weiter.
Sind die Unterlagen unvollständig, fordert der Standesbeamte den Anwärter auf, die fehlenden Belege nachzureichen. Werden sie nicht binnen 3 Monaten nachgereicht, wird der Einbürgerungsantrag nicht bearbeitet.
Dem Antrag beizufügende Belege
Zur Bekräftigung seines Einbürgerungsantrags muss der Anwärter dem Standesbeamten folgende Unterlagen vorlegen:
- eine vollständige Kopie seiner Geburtsurkunde und gegebenenfalls der Geburtsurkunden seiner minderjährigen Kinder;
- eine Kopie seines gültigen Reisepasses und gegebenenfalls der Reisepässe seiner minderjährigen Kinder. Falls er keinen Reisepass besitzt, kann er einen sonstigen Identitätsnachweis oder Reiseausweis vorlegen;
- einen mit Genauigkeit verfassten und vom Anwärter oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichneten Lebenslauf. Der Antragsteller muss:
- die Standardvorlage für den Lebenslauf-Fragebogen verwenden;
- diese Vorlage vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen;
- den Lebenslauf-Fragebogen unterzeichnen und das Datum der Unterzeichnung angeben;
- von den zuständigen Behörden ausgestellte Auszüge aus ausländischen Strafregistern oder ähnliche Dokumente:
- des oder der Länder, deren Staatsangehörigkeit der Anwärter besaß oder besitzt;
- des oder der Länder, in denen der Anwärter seit seinem 18. Lebensjahr in den 15 Jahren vor der Einreichung des Antrags wohnhaft war;
- eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Beurteilung der luxemburgischen Sprachkenntnisse;
- eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ oder die in diesem Kurs bestandene Prüfung;
- gegebenenfalls die Genehmigung des Betreuungsrichters, um ein Einbürgerungsverfahren einzuleiten;
- gegebenenfalls den Beschluss des Ministers bezüglich der Freistellung von der Vorlage eines oder mehrerer der erforderlichen Belege. Eine solche Freistellung kann auf begründeten Antrag vom Minister der Justiz bewilligt werden, wobei dieser alleine zuständig ist, um sie zu bewilligen.
Wird ein Dokument verlangt, das nicht auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Luxemburgisch verfasst ist, muss der Anwärter zusätzlich eine Übersetzung davon in eine dieser Sprachen vorlegen. Diese ist von einem vereidigten Übersetzer oder einer ausländischen staatlichen Behörde anzufertigen.
Mit der Unterzeichnung des Lebenslauf-Fragebogens erteilt der Anwärter dem Ministerium der Justiz die Genehmigung, das Führungszeugnis Nr. 2 aus dem Strafregister beim Generalstaatsanwalt zu beantragen.
Der Standesbeamte kann die Beurkundung des Antrags verweigern. In diesem Fall kann binnen eines Monats ab Mitteilung der Weigerung beim Minister der Justiz Widerspruch eingelegt werden. Ist auch die Entscheidung des Ministers negativ, kann vor dem Verwaltungsgericht eine Anfechtungsklage eingereicht werden.
Das Ministerium kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen verlangen, wenn die vom Anwärter vorgelegten Dokumente für unzureichend oder ungeeignet erachtet werden, um die Erfüllung der Bedingungen zu belegen.
Bearbeitung des Antrags durch das Ministerium der Justiz
Die Prüfung der Unterlagen erfolgt durch die Staatsangehörigkeitsabteilung (Service de la nationalité luxembourgeoise) des Ministeriums der Justiz.
Das Ministerium der Justiz beantragt bei der Generalstaatsanwaltschaft ein Führungszeugnis Nr. 2 aus dem Strafregister, nachdem es die entsprechende Genehmigung des Anwärters eingeholt hat. Erteilt der Anwärter diese Genehmigung nicht, wird der Antrag nicht bearbeitet.
Das Ministerium der Justiz kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen verlangen, wenn die vom Anwärter vorgelegten Dokumente für unzureichend oder ungeeignet erachtet werden, um die Erfüllung der Bedingungen zu belegen.
Im Falle eines Strafverfahrens gegen den Antragsteller in Luxemburg oder im Ausland kann eine Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens angeordnet werden.
Die Einbürgerung wird innerhalb einer Frist von 8 Monaten ab dem Einbürgerungsantrag durch Erlass des Ministers der Justiz bewilligt oder verweigert. Die Einbürgerung wird am Datum des Ministerialerlasses wirksam.
Der Erlass wird dem Antragsteller in der Regel per Post zugestellt.
Gegen den Beschluss zur Ablehnung der Staatsangehörigkeit kann binnen 3 Monaten ab Zustellung des Beschlusses eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die Klage ist von einem Anwalt (avocat à la Cour) einzureichen.
Formulare/Online-Dienste
Einbürgerung / Option / Wiedereinbürgerung - Lebenslauf - Fragebogen
Naturalisation / Option / Recouvrement - Notice biographique - Questionnaire
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium der Justiz
Staatsangehörigkeitsabteilung13, rue Erasme
L-1468 Luxemburg
Postanschrift :
L-2934 Luxemburg
Fax : (+352) 26 20 27 59Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr (spezielle Öffnungszeiten in der Weihnachtszeit und den Sommerferien)
-
Gemeindeverwaltungen
-
Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 28 86 04 01Fax : (+352) 28 86 04 109 -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -
Goesdorf1, op der Driicht
L-9653 Goesdorf
Tel. : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr -
Grevenmacher6, place du Marché
L-6755 Grevenmacher
Postanschrift :
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet -
Grousbous-Wahl1, rue de Bastogne
L-9154 Grosbous
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9006 Grosbous
Tel. : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55 -
HabschtPlace Denn
L-8465 Eischen
Tel. : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Heffingen2, am Duerf
L-7651 Heffingen
Tel. : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / dienstags ab 7.00 Uhr geöffnet / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet -
Helperknapp2, rue de Hollenfels
L-7481 Tuntange
Tel. : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr; Montag, 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Hesperange474, route de Thionville
L-5886 Hesperange
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5801 Hesperange
Tel. : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet -
Junglinster12, rue de Bourglinster
L-6112 Junglinster
Postanschrift :
Postfach 14 / L-6101 Junglinster