Voraussetzungen für den freiwilligen Erwerb der Staatsangehörigkeit
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Um die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und in einigen Fällen durch Option zu erwerben, muss der Anwärter Kenntnisse in folgenden Bereichen nachweisen:
- luxemburgische Sprache, nachweisbar durch die Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen bzw. die Teilnahmebescheinigung am Luxemburgischkurs;
- Grundrechte der Bürger, staatliche und kommunale Einrichtungen des Großherzogtums Luxemburg sowie Geschichte Luxemburgs und europäische Integration, nachweisbar durch die Bescheinigung „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“.
Zielgruppe
Jeder Anwärter auf den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit:
- durch Einbürgerung;
- durch Option in folgenden Fällen:
- Eltern eines minderjährigen Luxemburgers;
- Ehepartner eines Luxemburgers;
- Volljährige, die die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Integrationsvertrag erfüllt haben;
- Volljährige, die sich vor dem 18. Lebensjahr in Luxemburg niedergelassen haben;
- Volljährige, denen die Rechtsstellung des Staatenlosen, Flüchtlings oder subsidiär Schutzberechtigten anerkannt wurde.
Kosten
Die Anmeldung zum Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ ist kostenlos.
Die Anmeldegebühr für die Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen beträgt 75 Euro.
Die Höhe der Anmeldegebühr für den 24-stündigen Luxemburgischkurs für Personen, die seit mehr als 20 Jahren im Großherzogtum Luxemburg leben, ist unterschiedlich. Sie wird von jedem Anbieter einzeln festgesetzt.
Auf Antrag an das Justizministerium (Ministère de la Justice) und unter gewissen Bedingungen kann den Anwärtern auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit die Anmeldegebühr für folgende Prüfungen/Kurse erstattet werden:
- die Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen (Sproochentest Lëtzebuergesch);
- die vom Nationalen Spracheninstitut (Institut national des langues) oder einem Anbieter, dessen Kursplan vom Bildungsministerium (Ministère de l'Education nationale) anerkannt wurde, angebotenen Luxemburgischkurse.
Vorgehensweise und Details
Bescheinigung „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“
Anwärter auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit müssen bei der Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit die Bescheinigung „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ vorlegen.
Diese Bescheinigung belegt:
- entweder die Teilnahme am 24-stündigen Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“;
- oder die bestandene Prüfung des Kurses „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ (ohne Teilnahme am Kurs).
Im Kurs und in der Prüfung müssen folgende Themen behandelt werden:
- Grundrechte der Bürger (Kursdauer: 6 Stunden);
- staatliche und kommunale Einrichtungen des Großherzogtums Luxemburg (Kursdauer: 12 Stunden);
- Geschichte Luxemburgs und europäische Integration (Kursdauer: 6 Stunden).
Die Prüfungsfragen können in Form von Multiple-Choice-Fragen oder Binärfragen gestellt werden.
Falls der körperliche oder geistige Zustand eines Anwärters auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit es diesem nicht erlaubt, Kenntnisse in den unterrichteten Fächern zu erlangen, kann beim Justizminister eine Freistellung von der Teilnahme am Kurs und an der Prüfung „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ beantragt werden, welcher ein ärztliches Attest eines Facharztes beizulegen ist.
Inhaber einer Teilnahmebescheinigung des Staatsbürgerkundekurses, der im Rahmen des Abschlusses eines Aufnahme- und Integrationsvertrag besucht werden muss, sind vom Besuch des Moduls „L'histoire du Grand-Duché de Luxembourg et l’intégration européenne“ befreit. Diese Befreiung wird automatisch erteilt und muss demnach nicht beantragt werden.
Möchte der Antragsteller nicht an den Modulen des Kurses teilnehmen und nur die Prüfung ablegen, wird die Befreiung nicht erteilt und er muss die Prüfung im Modul „L’histoire du Grand-Duché de Luxembourg et l’intégration européenne“ ablegen.
In diesem Fall werden spezielle Prüfungstermine organisiert.
Anmeldung zum Kurs
Der Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ steht allen Erwachsenen offen.
Die Anmeldung erfolgt online.
Die Anmeldung ist endgültig und kann nicht geändert werden. Im Falle einer Verhinderung ist eine neue Anmeldung zum Kurs oder zur Prüfung nur möglich, wenn der vorherige Termin für die Anmeldung zum Kurs oder die Prüfung bereits verstrichen ist.
Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen
Das Nationale Spracheninstitut (Institut national des langues - INL) veranstaltet die Prüfung zur Bewertung der mündlichen Sprachkompetenz im Luxemburgischen im Hinblick auf den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit.
Die Prüfung besteht aus:
- einem Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (Niveaustufe A2);
- einem Hörverstehenstest (Niveaustufe B1).
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Anwärter mindestens die Hälfte der Punkte im Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit erzielt hat.
Eine Note von weniger als der Hälfte der Punkte im Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit kann mit der Note im Hörverstehenstest ausgeglichen werden.
In diesem Fall hat der Anwärter die Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen bestanden, wenn der rechnerische Durchschnitt (gegebenenfalls aufgerundet) der Noten in den beiden Tests mindestens die Hälfte der Punkte ausmacht.
Das Anmeldeformular muss vor der Anmeldefrist mit den erforderlichen Belegen beim INL eingereicht werden.
Falls der körperliche oder geistige Zustand eines Anwärters auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit es diesem nicht erlaubt, Luxemburgisch zu lernen, kann beim Justizminister eine Freistellung von der Teilnahme an der Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen beantragt werden, welcher ein ärztliches Attest eines Facharztes beizulegen ist.
Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit
Die Niveaustufe des Tests der mündlichen Ausdrucksfähigkeit entspricht der Niveaustufe A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen:
- in der Lage, sich vorzustellen und in einfachen Worten über seine Familie, andere Personen, seine Lebensbedingungen, seine Ausbildung oder seinen Beruf zu sprechen;
- in der Lage, Personen, Gegenstände und Aktivitäten auf einfache Weise zu beschreiben und zu vergleichen.
Der Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit setzt sich aus 2 Teilen zusammen:
- Gespräch zwischen dem Prüfer und dem Prüfungskandidaten;
- Beschreibung eines Bildes.
Hörverstehenstest
Die Niveaustufe des Hörverstehenstests entspricht der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen:
- Verständnis der Hauptpunkte, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge geht;
- Verständnis des Wesentlichen aus Radio- und Fernsehsendungen, wenn es um die Nachrichten oder Themen geht, die ihn persönlich oder beruflich interessieren.
Der Hörverstehenstest setzt sich aus 3 Hörbeispielen zusammen:
- eine Information aus den Radionachrichten;
- ein alltägliches Gespräch zwischen 2 Personen;
- ein Austausch oder eine Präsentation zu einem bestimmten Thema.
Nach jedem Hörbeispiel beantwortet der Prüfungskandidat die Multiple-Choice-Fragen, indem er die Antworten auf dem Antwortbogen ankreuzt.
24-stündiger Luxemburgischkurs
Personen, die seit mindestens 20 Jahren und davon seit 12 Monaten ununterbrochen in Luxemburg leben, können die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option erwerben.
Sie müssen jedoch die Teilnahme an einem Luxemburgischkurs nachweisen.
Dieser 24-stündige Kurs soll eine Einführung in den mündlichen Ausdruck und das Hörverstehen der Sprache bieten.
Er wird vom Nationalen Spracheninstitut (INL) oder einem Anbieter, dessen Kursplan vom Bildungsministerium anerkannt wurde (weiterführende Schulen, Gemeinden oder zugelassene gemeinnützige Vereinigungen), angeboten.
Nach dem Kurs schickt der Antragsteller die Teilnahmebescheinigung gemeinsam mit einem frankierten Umschlag mit seiner Adresse:
- an das Nationale Spracheninstitut, wenn er den Kurs dort belegt hat;
- an die Abteilung für Erwachsenenbildung (Service de la formation des adultes), wenn er den Kurs bei einem vom Bildungsministerium anerkannten Anbieter belegt hat.
Der Kursanbieter bescheinigt die Teilnahme am Kurs, indem er einen Stempel auf die vom Antragsteller eingesandte Bescheinigung setzt, und schickt sie dem Antragsteller anschließend zurück.
Formulare/Online-Dienste
Erwerb der Staatsangehörigkeit - Antragsformular für den Einbürgerungstest
Acquisition nationalité - demande d'inscription au test de naturalisation
Antrag auf Erstattung der Anmeldegebühr für die Luxemburgischprüfung und die Luxemburgischkurse
Demande de remboursement des frais d'inscription à l'examen de langue luxembourgeoise et aux cours de langue luxembourgeoise
Formulaire d'inscription au cours "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg"
Démarche en ligne
Zuständige Kontaktstellen
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Staatsangehörigkeitsabteilung – Ministerium der Justiz13, rue Erasme
L-1468 Luxemburg
Postanschrift :
L-2934 Luxemburg
Fax : (+352) 26 20 27 59Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr (spezielle Öffnungszeiten in der Weihnachtszeit und den Sommerferien)Infoline „Nationalité“ – Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr aus Luxemburg (Gratisnummer 8002 1000) oder aus dem Ausland (+352 247 88588); Heimatschein – (+352) 247 84532; Sekretariat – (+352) 247 84547 Nationalite@mj.public.lu Staatsangehörigkeitsabteilung – Ministerium der Justiz Pfad zu Staatsangehörigkeitsabteilung – Ministerium der Justiz
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Nationales Spracheninstitut - Belval - Haus des Wissens2, avenue de l'Université
L-4365 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 46 66 44 - 9491Fax : (+352) 26 44 30 - 330Montag–Donnerstag, 8.00–18.00 Uhr / Freitag, 8.00–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr. Die Öffnungszeiten können während der Schulferien abweichen. Kontaktformular: http://www.inll.lu/de/contact/formulaire-de-contact/
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Abteilung für Erwachsenenbildung15, rue Léon Hengen
L-1745 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 8002-4488Montag, 13.30–16.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.30–12.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr