Voraussetzungen für den freiwilligen Erwerb der Staatsangehörigkeit
Zum letzten Mal aktualisiert am
Um die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und in bestimmten Fällen durch Option zu erwerben, muss der Anwärter Kenntnisse in folgenden Bereichen nachweisen:
- luxemburgische Sprache, nachweisbar durch die Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen oder die Teilnahmebescheinigung am Luxemburgischkurs;
- Grundrechte der Bürger, staatliche und kommunale Einrichtungen des Großherzogtums Luxemburg sowie Geschichte Luxemburgs und europäische Integration, nachweisbar durch die Bescheinigung „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ (Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg).
Volljährige, die seit mindestens 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg leben und die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option beantragen möchten, müssen nur an einem 24-stündigen Luxemburgischkurs teilnehmen.
Betroffene Personen
Jeder Anwärter auf den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit:
- durch Einbürgerung;
- durch Option in folgenden Fällen:
- Eltern eines minderjährigen Luxemburgers;
- Ehepartner eines Luxemburgers;
- Volljährige, die die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Integrationsvertrag erfüllt oder die Module zur Einführung in das Leben in Luxemburg, die im Rahmen des Bürgerpakts (pacte citoyen) für interkulturelles Zusammenleben organisiert werden, absolviert haben;
- Volljährige, die sich vor dem Alter von 18 Jahren in Luxemburg niedergelassen haben;
- Volljährige, denen die Rechtsstellung des Staatenlosen, Flüchtlings oder subsidiär Schutzberechtigten anerkannt wurde.
Volljährige, die seit mindestens 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg leben und die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option beantragen möchten, müssen nur an einem 24-stündigen Luxemburgischkurs teilnehmen.
Kosten
Die Anmeldung zum Kurs „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“ ist kostenlos.
Die Anmeldegebühr für die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen beträgt 75 Euro.
Die Höhe der Anmeldegebühr für den 24-stündigen Luxemburgischkurs für Personen, die seit mehr als 20 Jahren in Luxemburg leben, ist unterschiedlich. Sie wird von jedem Anbieter einzeln festgesetzt.
Auf Antrag an das Ministerium der Justiz und unter gewissen Bedingungen kann den Anwärtern auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit die Anmeldegebühr (siehe „Online-Dienste und Formulare“) für folgende Prüfungen oder Kurse erstattet werden:
- die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen (Sproochentest Lëtzebuergesch);
- die Luxemburgischkurse, die vom Nationalen Spracheninstitut Luxemburg (INLL) oder einem anderen Anbieter, dessen Kursplan vom Ministerium für Bildung anerkannt wurde, organisiert werden.
Vorgehensweise und Details
Bescheinigung „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“
Anwärter auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit müssen bei der Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit die Bescheinigung „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“ vorlegen.
Diese Bescheinigung belegt:
- entweder die Teilnahme am 24-stündigen Kurs „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“;
- oder die bestandene Prüfung des Kurses „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“ (ohne Teilnahme am Kurs).
Der Kurs und die Prüfung beziehen sich auf die folgenden Themen:
- Grundrechte der Bürger (Kursdauer: 6 Stunden);
- staatliche und kommunale Einrichtungen des Großherzogtums Luxemburg (Kursdauer: 12 Stunden);
- Geschichte des Großherzogtums Luxemburg und europäische Integration (Kursdauer: 6 Stunden).
Die Prüfungsfragen können in Form von Multiple-Choice-Fragen oder Binärfragen gestellt werden.
Falls der körperliche oder geistige Zustand eines Anwärters auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit es ihm nicht erlaubt, Kenntnisse in den unterrichteten Fächern zu erlangen, kann beim Minister der Justiz eine Befreiung von der Teilnahme am Kurs und an der Prüfung „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“ beantragt werden. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest eines Facharztes beizulegen.
Inhaber einer Bescheinigung über die Teilnahme an den Kursen zur Staatsbürgerkunde, die im Rahmen des Abschlusses des Aufnahme- und Integrationsvertrags zu absolvieren sind, bzw. einer Bescheinigung über die Teilnahme an dem mindestens 6-stündigen Modul, das einen Überblick über Luxemburg vermittelt und im Rahmen des Bürgerpakts für interkulturelles Zusammenleben organisiert wird, sind von der Teilnahme am Modul „L’histoire du Grand-Duché de Luxembourg et l’intégration européenne“ befreit. Diese Befreiung wird automatisch erteilt und muss demnach nicht beantragt werden.
Möchte die antragstellende Person nicht an den Modulen des Kurses teilnehmen und nur die Prüfung ablegen, kommt sie nicht in den Genuss einer Befreiung, sondern muss die Prüfung im Modul „Die Geschichte des Großherzogtums Luxemburg und die europäische Integration“ erfolgreich ablegen.
In diesem Fall werden spezielle Prüfungstermine organisiert.
Anmeldung zum Kurs
Der Kurs „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“ steht allen Erwachsenen offen.
Die Anmeldung erfolgt online (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Die Anmeldung ist endgültig und kann nicht geändert werden. Im Falle einer Verhinderung ist eine neue Anmeldung zum Kurs oder zur Prüfung nur möglich, wenn der vorherige Termin des Kurses oder der Prüfung bereits verstrichen ist.
Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen
Die Prüfung zur Beurteilung der mündlichen Sprachkompetenz im Luxemburgischen im Hinblick auf den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit wird vom Nationalen Spracheninstitut Luxemburg (Institut national des langues Luxembourg - INLL) organisiert.
Die Prüfung besteht aus:
- einem Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (Niveaustufe A2);
- einem Hörverstehenstest (Niveaustufe B1).
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Anwärter mindestens die Hälfte der Punkte im Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit erzielt hat.
Eine Note von weniger als der Hälfte der Punkte im Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit kann mit der Note im Hörverstehenstest ausgeglichen werden.
In diesem Fall hat der Anwärter die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen bestanden, wenn der rechnerische Durchschnitt (gegebenenfalls aufgerundet) der Noten in beiden Tests mindestens die Hälfte der Punkte ausmacht.
Das Anmeldeformular (siehe „Online-Dienste und Formulare“) muss dem INLL zusammen mit den erforderlichen Belegen vor Ablauf der Anmeldefrist übermittelt werden.
Falls der körperliche oder geistige Zustand eines Anwärters auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit es ihm nicht erlaubt, Luxemburgisch zu lernen, kann beim Minister der Justiz eine Befreiung von der Teilnahme an der Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen beantragt werden. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest eines Facharztes beizulegen.
Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit
Die Niveaustufe des Tests der mündlichen Ausdrucksfähigkeit entspricht der Niveaustufe A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen:
- in der Lage sein, sich vorzustellen und in einfachen Worten über seine Familie, andere Personen, seine Lebensbedingungen, seine Ausbildung oder seinen Beruf zu sprechen;
- in der Lage sein, Personen, Gegenstände und Aktivitäten auf einfache Weise zu beschreiben und zu vergleichen.
Der Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit setzt sich aus 2 Teilen zusammen:
- einem Gespräch zwischen dem Prüfer und dem Anwärter;
- der Beschreibung eines Bildes.
Hörverstehenstest
Die Niveaustufe des Hörverstehenstests entspricht der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen:
- Verständnis der Hauptpunkte, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge geht;
- Verständnis des Wesentlichen aus Radio- und Fernsehsendungen, wenn es um die Nachrichten oder Themen geht, die den Anwärter persönlich oder beruflich interessieren.
Der Hörverstehenstest setzt sich aus 3 Hörbeispielen zusammen:
- einer Information aus den Radionachrichten;
- einem alltäglichen Gespräch zwischen 2 Personen;
- einem Austausch oder einer Präsentation zu einem bestimmten Thema.
Nach jedem Hörbeispiel beantwortet der Anwärter die Multiple-Choice-Fragen, indem er die Antworten auf dem Antwortbogen ankreuzt.
24-stündiger Luxemburgischkurs
Personen, die seit mindestens 20 Jahren und – in den letzten 12 Monaten ununterbrochen – in Luxemburg leben, können die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option erwerben.
Sie müssen jedoch die Teilnahme an einem Luxemburgischkurs nachweisen.
Dieser 24-stündige Kurs soll eine Einführung in den mündlichen Ausdruck und das Hörverstehen der Sprache bieten.
Spezifische Kurse mit dem Vermerk „Kurse für die Staatsangehörigkeit (mindestens 20 Jahre Wohnsitz in Luxemburg, Gesetz vom 08.03.2017, Art. 28)“ werden von der Abteilung für Erwachsenenbildung oder ihren zugelassenen Dienstleitern organisiert.
Die Anwärter können auch an einem anderen beliebigen Luxemburgischkurs teilnehmen, der Ihrem Sprachniveau entspricht. Dies bei Anbietern, deren Programm vom Ministerium für Bildung anerkannt ist (Lycées, Gemeinden und anerkannte ASBL), oder beim nationalen Spracheninstitut Luxemburg (Institut national des langues Luxembourg - INLL).
Nach dem Kurs schickt die antragstellende Person die Teilnahmebescheinigung zusammen mit einem frankierten Umschlag, auf dem ihre Adresse angegeben ist:
- an das Nationale Spracheninstitut Luxemburg, wenn er den Kurs dort belegt hat;
- an die Abteilung für Erwachsenenbildung, wenn er den Kurs bei einem vom Ministerium für Bildung anerkannten Anbieter belegt hat.
Der Kursanbieter bescheinigt die Teilnahme am Kurs, indem er einen Stempel auf die von der antragstellenden Person eingesandte Bescheinigung setzt, und schickt sie der antragstellenden Person anschließend zurück.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium der Justiz Staatsangehörigkeitsabteilung
- Adresse:
-
13, rue Erasme
L-1468
Luxemburg
Luxemburg
L-2934 Luxemburg
- Fax:
- (+352) 26 20 27 59
- E-Mail:
- Nationalite@mj.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.30 Uhr
- Montag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.30 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.30 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.30 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.30 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.30 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr (spezielle Öffnungszeiten in der Weihnachtszeit und den Sommerferien)
-
Nationales Spracheninstitut Luxemburg (INLL) Belval
- Adresse:
- 14, Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 57 69 1
- Website:
- http://www.inll.lu/de/
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
- Montag:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Erwachsenenbildung
- Adresse:
-
15, rue Léon Hengen
L-1745
Luxemburg
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 8002 4488
- E-Mail:
- sfa@men.lu
- Website:
- http://www.men.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Nationalen Spracheninstituts Luxemburg (INLL)
Website
-
Kurse und Prüfungen zur Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
-
llo.lu
Die Plattform zum Erlernen der luxemburgischen Sprache
-
Ichkannwaehlen.lu
Website
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 23 octobre 2008
portant révision de l'article 9, alinéa 1er de la Constitution
-
Loi du 23 octobre 2008
portant révision de l'article 10 de la Constitution
-
Loi modifiée du 8 mars 2017
sur la nationalité luxembourgeoise
-
Règlement grand-ducal du 22 juillet 2019
relatif à l’examen d’évaluation de la langue luxembourgeoise organisé dans le cadre des procédures d’acquisition de la nationalité luxembourgeoise
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