Voraussetzungen für den freiwilligen Erwerb der Staatsangehörigkeit

Um die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und in bestimmten Fällen durch Option zu erwerben, muss der Anwärter Kenntnisse in folgenden Bereichen nachweisen:

  • luxemburgische Sprache, nachweisbar durch die Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen oder die Teilnahmebescheinigung am Luxemburgischkurs;
  • Grundrechte der Bürger, staatliche und kommunale Einrichtungen des Großherzogtums Luxemburg sowie Geschichte Luxemburgs und europäische Integration, nachweisbar durch die Bescheinigung „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ (Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg).

Zielgruppe

Jeder Anwärter auf den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit:

  • durch Einbürgerung;
  • durch Option in folgenden Fällen:
    • Eltern eines minderjährigen Luxemburgers;
    • Ehepartner eines Luxemburgers;
    • Volljährige, die die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Integrationsvertrag erfüllt haben;
    • Volljährige, die sich vor dem 18. Lebensjahr in Luxemburg niedergelassen haben;
    • Volljährige, denen die Rechtsstellung des Staatenlosen, Flüchtlings oder subsidiär Schutzberechtigten anerkannt wurde.
Volljährige, die seit mindestens 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg leben und die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option beantragen möchten, müssen an einem 24-stündigen Luxemburgischkurs teilnehmen.

Kosten

Die Anmeldung zum Kurs „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“ ist kostenlos.

Die Anmeldegebühr für die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen beträgt 75 Euro.

Die Höhe der Anmeldegebühr für den 24-stündigen Luxemburgischkurs für Personen, die seit mehr als 20 Jahren in Luxemburg leben, ist unterschiedlich. Sie wird von jedem Anbieter einzeln festgesetzt.

Auf Antrag an das Ministerium der Justiz und unter gewissen Bedingungen kann den Anwärtern auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit die Anmeldegebühr für folgende Prüfungen oder Kurse erstattet werden:

  • die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen (Sproochentest Lëtzebuergesch);
  • die Luxemburgischkurse, die vom Nationalen Spracheninstitut Luxemburg (INLL) oder einem anderen Anbieter, dessen Kursplan vom Ministerium für Bildung anerkannt wurde, organisiert werden.

Vorgehensweise und Details

Bescheinigung „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“

Anwärter auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit müssen bei der Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit die Bescheinigung „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“ vorlegen.

Diese Bescheinigung belegt:

  • entweder die Teilnahme am 24-stündigen Kurs „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“;
  • oder die bestandene Prüfung des Kurses „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“ (ohne Teilnahme am Kurs).

Der Kurs und die Prüfung beziehen sich auf die folgenden Themen:

  • Grundrechte der Bürger (Kursdauer: 6 Stunden);
  • staatliche und kommunale Einrichtungen des Großherzogtums Luxemburg (Kursdauer: 12 Stunden);
  • Geschichte des Großherzogtums Luxemburg und europäische Integration (Kursdauer: 6 Stunden).

Die Prüfungsfragen können in Form von Multiple-Choice-Fragen oder Binärfragen gestellt werden.

Falls der körperliche oder geistige Zustand eines Anwärters auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit es ihm nicht erlaubt, Kenntnisse in den unterrichteten Fächern zu erlangen, kann beim Minister der Justiz eine Freistellung von der Teilnahme am Kurs und an der Prüfung „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“ beantragt werden. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest eines Facharztes beizulegen.

Inhaber einer Teilnahmebescheinigung des Staatsbürgerkundekurses, der im Rahmen des Abschlusses eines Aufnahme- und Integrationsvertrag besucht werden muss, sind vom Besuch des Moduls „L'histoire du Grand-Duché de Luxembourg et l’intégration européenne“ (Die Geschichte des Großherzogtums Luxemburg und die europäische Integration) freigestellt. Diese Freistellung wird automatisch erteilt und muss demnach nicht beantragt werden.

Möchte der Antragsteller nicht an den Modulen des Kurses teilnehmen und nur die Prüfung ablegen, kommt er nicht in den Genuss einer Freistellung, sondern muss die Prüfung im Modul „Die Geschichte des Großherzogtums Luxemburg und die europäische Integration“ erfolgreich ablegen.

In diesem Fall werden spezielle Prüfungstermine organisiert.

Anmeldung zum Kurs

Der Kurs „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“ steht allen Erwachsenen offen.

Die Anmeldung erfolgt online.

Die Anmeldung ist endgültig und kann nicht geändert werden. Im Falle einer Verhinderung ist eine neue Anmeldung zum Kurs oder zur Prüfung nur möglich, wenn der vorherige Termin des Kurses oder der Prüfung bereits verstrichen ist.

Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen

Die Prüfung zur Beurteilung der mündlichen Sprachkompetenz im Luxemburgischen im Hinblick auf den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit wird vom Nationalen Spracheninstitut Luxemburg (INLL) organisiert.

Die Prüfung besteht aus:

  • einem Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (Niveaustufe A2);
  • einem Hörverstehenstest (Niveaustufe B1).

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Anwärter mindestens die Hälfte der Punkte im Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit erzielt hat.

Eine Note von weniger als der Hälfte der Punkte im Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit kann mit der Note im Hörverstehenstest ausgeglichen werden.

In diesem Fall hat der Anwärter die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen bestanden, wenn der rechnerische Durchschnitt (gegebenenfalls aufgerundet) der Noten in beiden Tests mindestens die Hälfte der Punkte ausmacht.

Das Anmeldeformular (siehe Rubrik „Formulare / Online-Dienste“) muss dem INL zusammen mit den erforderlichen Belegen vor Ablauf der Anmeldefrist übermittelt werden.

Falls der körperliche oder geistige Zustand eines Anwärters auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit es ihm nicht erlaubt, Luxemburgisch zu lernen, kann beim Minister der Justiz eine Freistellung von der Teilnahme an der Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen beantragt werden. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest eines Facharztes beizulegen.

Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit

Die Niveaustufe des Tests der mündlichen Ausdrucksfähigkeit entspricht der Niveaustufe A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen:

  • in der Lage sein, sich vorzustellen und in einfachen Worten über seine Familie, andere Personen, seine Lebensbedingungen, seine Ausbildung oder seinen Beruf zu sprechen;
  • in der Lage sein, Personen, Gegenstände und Aktivitäten auf einfache Weise zu beschreiben und zu vergleichen.

Der Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit setzt sich aus 2 Teilen zusammen:

  • einem Gespräch zwischen dem Prüfer und dem Anwärter;
  • der Beschreibung eines Bildes.

Hörverstehenstest

Die Niveaustufe des Hörverstehenstests entspricht der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen:

  • Verständnis der Hauptpunkte, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge geht;
  • Verständnis des Wesentlichen aus Radio- und Fernsehsendungen, wenn es um die Nachrichten oder Themen geht, die ihn persönlich oder beruflich interessieren.

Der Hörverstehenstest setzt sich aus 3 Hörbeispielen zusammen:

  • einer Information aus den Radionachrichten;
  • einem alltäglichen Gespräch zwischen 2 Personen;
  • einem Austausch oder einer Präsentation zu einem bestimmten Thema.

Nach jedem Hörbeispiel beantwortet der Anwärter die Multiple-Choice-Fragen, indem er die Antworten auf dem Antwortbogen ankreuzt.

24-stündiger Luxemburgischkurs

Personen, die seit mindestens 20 Jahren und – in den letzten 12 Monaten ununterbrochen – in Luxemburg leben, können die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option erwerben.

Sie müssen jedoch die Teilnahme an einem Luxemburgischkurs nachweisen.

Dieser 24-stündige Kurs soll eine Einführung in den mündlichen Ausdruck und das Hörverstehen der Sprache bieten.

Er wird vom Nationalen Spracheninstitut Luxemburg (INLL) oder einem anderen Anbieter organisiert, dessen Kursplan vom Ministerium für Bildung anerkannt wurde (weiterführende Schulen, Gemeinden oder zugelassene ASBL).

Nach dem Kurs schickt der Antragsteller die Teilnahmebescheinigung zusammen mit einem frankierten Umschlag, auf dem seine Adresse angegeben ist:

  • an das Nationale Spracheninstitut, wenn er den Kurs dort belegt hat;
  • an die Abteilung für Erwachsenenbildung (Service de la formation des adultes), wenn er den Kurs bei einem vom Ministerium für Bildung anerkannten Anbieter belegt hat.

Der Kursanbieter bescheinigt die Teilnahme am Kurs, indem er einen Stempel auf die vom Antragsteller eingesandte Bescheinigung setzt, und schickt sie dem Antragsteller anschließend zurück.

Formulare/Online-Dienste

Erwerb der Staatsangehörigkeit - Anmeldeformular zum Sproochentest Lëtzebuergesch

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Acquisition nationalité - fiche d'inscription au test en vue de l'admission à la naturalisation

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Aschréifformulaire dir de Sproochentest Lëtzebuergesch

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Antrag auf Erstattung der Anmeldegebühr für die Luxemburgischprüfung und die Luxemburgischkurse

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Demande de remboursement des frais d'inscription à l'examen de langue luxembourgeoise et aux cours de langue luxembourgeoise

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