Wiedereingebürgert werden
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Die luxemburgische Staatsangehörigkeit kann durch Wiedereinbürgerung erlangt werden.
Die Wiedereinbürgerung richtet sich an Volljährige, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit verloren haben. Sie verleiht einem Ausländer die Rechtsstellung eines Luxemburgers mit sämtlichen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Die in der Rubrik „Online-Dienste und Formulare“ aufgeführten Formulare sind persönlich bei der zuständigen Gemeinde vorzulegen, zusammen mit allen anderen gesetzlich vorgeschriebenen Belegen. Antragsteller, die im Ausland leben, müssen ihre Unterlagen beim Standesbeamten der Stadt Luxemburg einreichen.
Zielgruppe
Die Wiedereinbürgerung richtet sich an:
- Volljährige, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit verloren haben;
- Frauen, die ihre luxemburgische Staatsangehörigkeit dadurch verloren haben, dass sie aufgrund ihrer Heirat oder des Erwerbs einer ausländischen Staatsangehörigkeit durch ihren Ehemann die Staatsangehörigkeit ihres Ehemanns ohne eigenen Willensakt angenommen haben;
- Nachkommen in direkter Linie väterlicher- oder mütterlicherseits eines Luxemburgers, der am 1. Januar 1900 die luxemburgische Staatsangehörigkeit besessen hat, und der selbst bzw. einer seiner Nachkommen diese Staatsangehörigkeit verloren hat.
Sind die Bedingungen für eine Wiedereinbürgerung nicht erfüllt, bietet sich eventuell die Möglichkeit, die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Option zu erwerben.
Anhand eines Entscheidungsbaums (Pdf, 810 KB) können betroffene Personen herausfinden, welches Verfahren zum Erwerb der Staatsangehörigkeit in ihrem Fall zutrifft.
Voraussetzungen
Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit ist an eine Ehrenhaftigkeitsbedingung geknüpft. Die luxemburgische Staatsangehörigkeit kann demnach verweigert werden:
- wenn der Anwärter im Rahmen des Wiedereinbürgerungsverfahrens falsche Angaben gemacht, wichtige Fakten verschwiegen oder in betrügerischer Absicht gehandelt hat; oder
- wenn der Anwärter in Luxemburg oder im Ausland verurteilt wurde:
- wegen eines Verbrechens und/oder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von mindestens 12 Monaten; oder
- zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von mindestens 24 Monaten.
Der einer Verurteilung im Ausland zugrundeliegende Tatbestand muss auch nach luxemburgischem Recht eine strafbare Handlung darstellen. Die Strafe muss gegebenenfalls, außer im Falle einer Rehabilitierung, weniger als 15 Jahre vor der Optionserklärung endgültig vollstreckt worden sein.
Die Verweigerung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit wegen einer Verurteilung gilt nicht für Frauen, die ihre luxemburgische Staatsangehörigkeit dadurch verloren haben, dass sie aufgrund ihrer Heirat oder des Erwerbs einer ausländischen Staatsangehörigkeit durch ihren Ehemann die Staatsangehörigkeit ihres Ehemanns ohne eigenen Willensakt angenommen haben;
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Personen, die einen Vorfahren in direkter väterlicher oder mütterlicher Linie haben, der am 1. Januar 1990 die luxemburgische Staatsangehörigkeit besaß, mussten – vorausgesetzt dieser Vorfahr oder einer seiner Nachkommen verlor die luxemburgische Staatsangehörigkeit – bis spätestens 31. Dezember 2018 beim Justizministerium eine Bescheinigung darüber beantragen, dass sie einen Vorfahren in direkter Linie haben, der am 1. Januar 1900 die luxemburgische Staatsangehörigkeit besaß.
Fristen
Für die Nachkommen eines Luxemburgers gelten 2 Fristen.
Bis zum 31. Dezember 2018 mussten sie beim Justizministerium eine Bescheinigung darüber beantragen, dass sie einen Vorfahren haben, der am 1. Januar 1900 die luxemburgische Staatsangehörigkeit besessen hat.
Bis zum 31. Dezember 2025 müssen sie beim Standesbeamten eine Wiedereinbürgerungserklärung unterzeichnen.
Kosten
Das Wiedereinbürgerungsverfahren ist kostenlos.
Für die Erstellung bestimmter Belege, die im Rahmen des Wiedereinbürgerungsverfahrens vorgelegt werden müssen, können jedoch Gebühren erhoben werden, die von der ausstellenden Behörde festgesetzt werden. Beispiele:
- können luxemburgische Gemeinden die Zahlung einer Gemeindesteuer als Gegenleistung für Kopien von Personenstandsurkunden verlangen;
- können ausländische Behörden für die Ausstellung von Personenstandsurkunden oder Auszügen aus dem Strafregister Gebühren verlangen.
Vorgehensweise und Details
Wiedereinbürgerungserklärung beim Standesbeamten
Der Antrag auf Wiedereinbürgerung erfolgt vor dem Standesbeamten der Gemeinde des üblichen Wohnsitzortes des Anwärters.
Antragsteller, die im Ausland leben, müssen ihre Unterlagen beim Standesbeamten der Stadt Luxemburg einreichen.
Der Anwärter muss persönlich vor dem Standesbeamten erscheinen. Er kann sich dabei von einer Person seiner Wahl unterstützen lassen.
Die Wiedereinbürgerungserklärung ist vom Anwärter oder seinem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Eine Unterschrift durch Vollmacht ist untersagt.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden, beurkundet der Standesbeamte die Wiedereinbürgerungserklärung. Er leitet den Antrag direkt und unverzüglich an die Staatsangehörigkeitsabteilung (Service de la nationalité luxembourgeoise) des Justizministeriums weiter.
Sind die Unterlagen unvollständig, fordert der Standesbeamte den Anwärter auf, die fehlenden Belege nachzureichen. Werden sie nicht binnen 3 Monaten nachgereicht, wird der Antrag nicht bearbeitet.
Der Standesbeamte kann die Eintragung der Erklärung verweigern. In diesem Fall kann binnen eines Monats ab Mitteilung der Weigerung beim Justizminister Widerspruch eingelegt werden. Ist auch die Entscheidung des Ministers negativ, kann vor dem Verwaltungsgericht eine Anfechtungsklage eingereicht werden.
Das Datum der Wiedereinbürgerung ist in der Wiedereinbürgerungserklärung angegeben.
Dem Antrag beizufügende Belege
Der Anwärter muss dem Standesbeamten folgende Unterlagen vorlegen:
- eine vollständige Kopie seiner Geburtsurkunde und gegebenenfalls der Geburtsurkunden seiner minderjährigen Kinder;
- eine Kopie seines gültigen Reisepasses und gegebenenfalls der Reisepässe seiner minderjährigen Kinder. Falls er keinen Reisepass besitzt, kann er einen sonstigen Identitätsnachweis oder Reiseausweis vorlegen;
- einen mit Genauigkeit verfassten und vom Anwärter oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichneten Lebenslauf (Pdf, 362 KB);
- gegebenenfalls die Genehmigung des Betreuungsrichters, um ein Wiedereinbürgerungsverfahren einzuleiten;
- gegebenenfalls den Beschluss des Ministers bezüglich der Freistellung von der Vorlage eines oder mehrerer der erforderlichen Belege. Eine solche Freistellung kann auf begründeten Antrag vom Justizminister bewilligt werden, wobei dieser alleine zuständig ist, um sie zu bewilligen.
Wird ein Dokument verlangt, das nicht auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Luxemburgisch verfasst ist, muss der Anwärter zusätzlich eine Übersetzung davon in eine dieser Sprachen vorlegen. Diese ist von einem vereidigten Übersetzer oder einer ausländischen staatlichen Behörde anzufertigen.
Zusätzliche Belege im Falle von Volljährigen, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit verloren haben
- eine Bescheinigung über den Verlust der luxemburgischen Staatsangehörigkeit;
- Auszüge aus ausländischen Strafregistern oder ähnlichen Dokumenten, ausgestellt von den zuständigen Behörden:
- eines oder mehrerer Länder, deren Staatsangehörigkeit der Anwärter besaß oder besitzt;
- des oder der Länder, in denen der Anwärter seit seinem 18. Lebensjahr in den 15 Jahren vor der Einreichung des Antrags wohnhaft war.
Der Standesbeamte beantragt bei der Generalstaatsanwaltschaft ein Führungszeugnis Nr. 2 aus dem Strafregister, nachdem er die entsprechende Genehmigung des Anwärters eingeholt hat. Erteilt der Anwärter diese Genehmigung nicht, wird der Antrag nicht bearbeitet.
Wird ein Dokument verlangt, das nicht auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Luxemburgisch verfasst ist, muss der Anwärter zusätzlich eine Übersetzung davon in eine dieser Sprachen vorlegen. Diese ist von einem vereidigten Übersetzer oder einer ausländischen staatlichen Behörde anzufertigen.
Zusätzliche Belege im Falle von Frauen, die ihre luxemburgische Staatsangehörigkeit dadurch verloren haben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Ehemanns angenommen haben
- eine Bescheinigung über den Verlust der luxemburgischen Staatsangehörigkeit.
Wird ein Dokument verlangt, das nicht auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Luxemburgisch verfasst ist, muss der Anwärter zusätzlich eine Übersetzung davon in eine dieser Sprachen vorlegen. Diese ist von einem vereidigten Übersetzer oder einer ausländischen staatlichen Behörde anzufertigen.
Zusätzliche Belege im Falle von Nachkommen in direkter Linie eines Luxemburgers, der am 1. Januar 1900 die luxemburgische Staatsangehörigkeit besessen hat
- eine Bescheinigung darüber, dass er einen Vorfahren in direkter Linie hat, der am 1. Januar 1900 die luxemburgische Staatsangehörigkeit besessen hat;
- Auszüge aus ausländischen Strafregistern oder ähnlichen Dokumenten, ausgestellt von den zuständigen Behörden:
- eines oder mehrerer Länder, deren Staatsangehörigkeit der Anwärter besaß oder besitzt;
- des oder der Länder, in denen der Anwärter seit seinem 18. Lebensjahr in den 15 Jahren vor der Einreichung des Antrags wohnhaft war.
Der Standesbeamte beantragt bei der Generalstaatsanwaltschaft ein Führungszeugnis Nr. 2 aus dem Strafregister, nachdem er die entsprechende Genehmigung des Anwärters eingeholt hat. Erteilt der Anwärter diese Genehmigung nicht, wird der Antrag nicht bearbeitet.
Wird ein Dokument verlangt, das nicht auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Luxemburgisch verfasst ist, muss der Anwärter zusätzlich eine Übersetzung davon in eine dieser Sprachen vorlegen. Diese ist von einem vereidigten Übersetzer oder einer ausländischen staatlichen Behörde anzufertigen.
Überprüfung des Antrags durch das Justizministerium
Der Standesbeamte übermittelt die Wiedereinbürgerungserklärung und die Belege unmittelbar und unverzüglich an das Justizministerium.
Erhebt der Minister keinerlei Einwände gegen die Wiedereinbürgerungserklärung, erlangt der Anwärter die luxemburgische Staatsangehörigkeit nach Ablauf von 4 Monaten ab Eingang der Unterlagen beim Justizministerium wieder.
Andernfalls kann der Minister folgende Maßnahmen anordnen:
Aufhebung der Wiedereinbürgerungserklärung
Die Wiedereinbürgerungserklärung wird vom Minister aufgehoben:
- wenn der Standesbeamte mit der Beurkundung der Wiedereinbürgerungserklärung gegen das Gesetz verstoßen hat; oder
- wenn der Anwärter falsche Angaben gemacht, wichtige Fakten verschwiegen oder in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
Die Wiedereinbürgerungserklärung kann binnen 4 Monaten ab Eingang der Unterlagen beim Justizministerium aufgehoben werden.
Die Aufhebung der Wiedereinbürgerungserklärung bringt mit sich, dass der betroffenen Person die luxemburgische Staatsangehörigkeit nicht verliehen wird.
Der Standesbeamte, der die Wiedereinbürgerungserklärung eingetragen hat, informiert die betroffene Person darüber.
Im Falle von falschen Angaben, des Verschweigens wichtiger Tatsachen oder von Betrug geht mit der Aufhebung der Wiedereinbürgerungserklärung ein 15-jähriges Verbot auf Einleitung eines Einbürgerungs-, Options- oder Wiedereinbürgerungsverfahrens einher.
Gegen den Ministerialbeschluss zur Aufhebung der Wiedereinbürgerungserklärung kann binnen 3 Monaten ab Zustellung des Beschlusses eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die Klage ist von einem Anwalt am Gerichtshof einzureichen.
Berichtigung der Wiedereinbürgerungserklärung
Im Falle eines rein materiellen Fehlers oder einer rein materiellen Unterlassung, der Angabe der falschen gesetzlichen Grundlage oder der falschen Bezeichnung des Personenstands der betroffenen Person erteilt der Minister dem Standesbeamten die Anweisung, die Wiedereinbürgerungserklärung zu berichtigen.
Die Berichtigung erfolgt in Form eines Vermerks auf der Wiedereinbürgerungserklärung.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Staatsangehörigkeitsabteilung
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Ministerium der Justiz Staatsangehörigkeitsabteilung13, rue Erasme L-1468 Luxemburg LuxemburgL-2934 LuxemburgFax : (+352) 26 20 27 59E-Mail : Nationalite@mj.public.luWeiter zur Internetseite von : https://mj.gouvernement.lu/fr/dossiers/2020/nationalite-luxembourgeoise.html
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Gemeindeverwaltungen
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GemeindebehördenLuxemburg
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Beaufort9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort LuxemburgTelefon : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Webseite : http://www.beaufort.luMontag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr
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Bech1, Enneschtgaass L-6230 Bech LuxemburgTelefon : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74E-Mail : bech@pt.luWebseite : http://www.bech.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr)
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Beckerich6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich LuxemburgTelefon : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Webseite : http://www.beckerich.luMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr
-
Berdorf5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf LuxemburgTelefon : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Webseite : http://www.berdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
-
Bertrange2, beim Schlass L-8058 Bertrange LuxemburgPostfach 28 / L-8005 BertrangeTelefon : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Webseite : http://www.bertrange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
-
Bettembourg13, rue du Château L-3217 Bettembourg LuxemburgPostfach 29 / L-3201 BettembourgTelefon : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Webseite : http://www.bettembourg.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr
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Bettendorf1, rue Neuve L-9353 Bettendorf LuxemburgTelefon : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Webseite : http://www.bettendorf.luMontag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen)
-
Betzdorf11, rue du Château L-6922 Berg LuxemburgPostfach 2 / L-6901 Roodt/SyreTelefon : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Webseite : http://www.betzdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins L-7784 Bissen LuxemburgPostfach 25 / L-7703 BissenTelefon : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Webseite : http://www.bissen.luMontag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer LuxemburgTelefon : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Webseite : http://www.biwer.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
(geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide LuxemburgTelefon : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Webseite : http://www.boulaide.luMontag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr
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Bourscheid1, Schlassweee L-9140 Bourscheid LuxemburgTelefon : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Webseite : http://www.bourscheid.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs)
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Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg L-5408 Bous LuxemburgFax : (+352) 28 86 04 109E-Mail : info@bouswaldbredimus.luWebseite : http://www.bouswaldbredimus.luAndere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten
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ClervauxMontée du Château L-9712 Clervaux LuxemburgPostfach 35 / L-9701 ClervauxTelefon : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Webseite : http://www.clervaux.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste L-7730 Colmar-Berg LuxemburgPostfach 10 / L-7701 Colmar-BergTelefon : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Webseite : http://www.colmar-berg.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen)
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Consdorf8, route d'Echternach L-6212 Consdorf LuxemburgTelefon : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Webseite : http://www.consdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
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Contern4, place de la Mairie L-5310 Contern LuxemburgTelefon : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36E-Mail : marc.miller@contern.luWebseite : http://www.contern.luMontag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr -
DalheimGemengeplaz L-5680 Dalheim LuxemburgTelefon : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Webseite : http://www.dalheim.luMontag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden.
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Diekirch27, avenue de la Gare L-9233 Diekirch LuxemburgPostfach 145 / L-9202 DiekirchTelefon : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Webseite : http://www.diekirch.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet
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Differdange40, avenue Charlotte L-4530 Differdange LuxemburgPostfach 12 / L-4501 DifferdangeTelefon : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Webseite : http://www.differdange.luMontag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet
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Dippach11, rue de l'Eglise L-4994 Schouweiler LuxemburgPostfach 59 / L-4901 BascharageTelefon : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299E-Mail : commune@dippach.luWebseite : http://www.dippach.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr
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DudelangePlace de l'Hôtel de Ville L-3590 Dudelange LuxemburgPostfach 73 / L-3401 DudelangeTelefon : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Webseite : http://www.dudelange.luMontag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00
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Echternach2, place du Marché L-6460 Echternach LuxemburgPostfach 22 / L-6401 EchternachTelefon : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Webseite : http://www.echternach.luMontag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet
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Ell27, Haaptstrooss L-8530 Ell LuxemburgPostfach 9 / L-8501 Redange/AttertTelefon : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Webseite : http://www.ell.luMontag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr
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Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes L-9145 Erpeldange-sur-Sûre LuxemburgPostfach 39 / L-9001 EttelbruckTelefon : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Webseite : http://www.erpeldange.luMontag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
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Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville L-4002 Esch-sur-Alzette LuxemburgPostfach 145 / L-4002 Esch-sur-AlzetteTelefon : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Webseite : http://www.esch.luMontag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“)
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Esch-sur-Sûre1, an der Gaass L-9150 Eschdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Webseite : http://www.esch-sur-sure.luMontag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr
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EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville L-9087 Ettelbruck LuxemburgPostfach 116 / L-9002 EttelbruckTelefon : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Webseite : http://www.ettelbruck.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr
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Feulen25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen LuxemburgTelefon : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Webseite : http://www.feulen.luMontag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr
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Fischbach1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach LuxemburgTelefon : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Webseite : http://www.acfischbach.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
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Flaxweiler1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler LuxemburgTelefon : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Webseite : http://www.flaxweiler.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
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Frisange10, Munnerëferstrooss L-5701 Frisange LuxemburgPostfach 12 / L-5701 AspeltTelefon : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Webseite : http://www.frisange.luFreitagnachmittag geschlossen
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Garnich15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich LuxemburgTelefon : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Webseite : http://www.garnich.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen.
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Goesdorf1, op der Driicht L-9653 Goesdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Webseite : http://www.goesdorf.luMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
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Grevenmacher6, place du Marché L-6755 Grevenmacher LuxemburgPostfach 5 / L-6701 GrevenmacherTelefon : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Webseite : http://www.grevenmacher.lu
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Grosbous-Wahl1, rue de Bastogne L-9154 Grosbous LuxemburgPostfach 7 L-9006 GrosbousTelefon : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55Webseite : https://g-w.lu/
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HabschtPlace Denn L-8465 Eischen LuxemburgTelefon : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Webseite : http://www.hobscheid.luGemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr
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Heffingen2, am Duerf L-7651 Heffingen LuxemburgTelefon : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Webseite : http://www.heffingen.lu
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Helperknapp2, rue de Hollenfels L-7481 Tuntange LuxemburgTelefon : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Webseite : http://www.helperknapp.luMontag, 08.00 - 11.30 Uhr / Dienstag, 07.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr / Mittwoch, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (* * Jeden ersten Mittwoch im Monat bis 18.30 Uhr) / Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (** Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung) / Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr.
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Hesperange474, route de Thionville L-5886 Hesperange LuxemburgPostfach 10 / L-5801 HesperangeTelefon : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Webseite : http://www.hesperange.luMontag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet
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Junglinster12, rue de Bourglinster L-6112 Junglinster LuxemburgPostfach 14 / L-6101 JunglinsterTelefon : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Webseite : http://www.junglinster.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags)
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Käerjeng24, rue de l'Eau L-4920 Bascharage LuxemburgPostfach 50 / L-4901 BascharageTelefon : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Webseite : http://www.kaerjeng.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung)
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Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville L-3674 Kayl LuxemburgPostfach 56 / L-3601 KaylTelefon : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23Webseite : http://www.kayl.lu
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Kehlen15, rue de Mamer L-8280 Kehlen LuxemburgTelefon : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Webseite : http://www.kehlen.luMontag–Freitag, 7.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
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Kiischpelt7, op der Gare L-9776 Wilwerwiltz LuxemburgTelefon : (+352) 92 14 45Fax : (+352) 92 06 15Webseite : http://www.kiischpelt.luMontag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
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Koerich2, rue du Château L-8385 Koerich LuxemburgTelefon : (+352) 39 02 56-1Fax : (+352) 39 73 62Webseite : http://www.koerich.lu
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Kopstal28, rue de Saeul L-8189 Kopstal LuxemburgTelefon : (+352) 30 01 71-1Fax : (+352) 30 04 15Webseite : http://www.kopstal.luMontag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
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Lac de la Haute-Sûre7, Duerfstrooss L-9635 Bavigne LuxemburgTelefon : (+352) 99 35 54-1Fax : (+352) 99 35 53Webseite : http://www.lac-haute-sure.luMontag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen
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Larochette33, chemin J.A. Zinnen L-7626 Larochette LuxemburgTelefon : (+352) 83 70 38-1Fax : (+352) 87 96 46Webseite : http://www.larochette.luEinwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
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Lenningen3, rue de l'Église L-5414 Canach LuxemburgTelefon : (+352) 35 97 35-1Fax : (+352) 35 97 36Webseite : http://www.lenningen.luEinwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr
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Leudelange5, place des Martyrs L-3361 Leudelange LuxemburgPostfach 32 / L-3205 LeudelangeTelefon : (+352) 37 92 92-1Fax : (+352) 37 92 92 50Webseite : http://www.leudelange.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr
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Lintgen2, rue de Diekirch L-7440 Lintgen LuxemburgTelefon : (+352) 32 03 59-1Fax : (+352) 32 03 59-35Webseite : http://www.lintgen.luMontag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr
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Lorentzweiler87, route de Luxembourg L-7373 Lorentzweiler LuxemburgPostfach 7 / L-7507 LorentzweilerTelefon : (+352) 33 72 68-1Fax : (+352) 33 32 88Webseite : http://www.lorentzweiler.lu
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Luxembourg42, place Guillaume II Luxembourg LuxemburgL-2090 LuxembourgTelefon : (+352) 47 96-1Webseite : http://www.vdl.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
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Mamer1, place de l'Indépendance L-8252 Mamer LuxemburgPostfach 50 / L-8201 MamerTelefon : (+352) 31 00 31-1Fax : (+352) 31 00 31-72Webseite : http://www.mamer.luMittwochs von 16.30 bis 19.00 Uhr: nur nach Terminvereinbarung (https://rendezvous.mamer.lu)
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Manternach3, Kirchewee L-6850 Manternach LuxemburgTelefon : (+352) 71 01 72-21Fax : (+352) 71 08 16Webseite : http://www.manternach.lu
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MerschPlace St. Michel L-7556 Mersch LuxemburgPostfach 93 / L-7501 MerschTelefon : (+352) 32 50 23-1Fax : (+352) 32 80 13Webseite : http://www.mersch.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr
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Mertert1-3, Grand-Rue L-6630 Wasserbillig LuxemburgPostfach 4 / L-6601 WasserbilligTelefon : (+352) 74 00 16-1Fax : (+352) 74 85 97Webseite : http://www.mertert.luMontag–Freitag, 7.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
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Mertzig22, rue Principale L-9168 Mertzig LuxemburgTelefon : (+352) 83 82 44-1Webseite : http://www.mertzig.lu
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MondercangeRue Arthur Thinnes L-3901 Mondercange LuxemburgPostfach 50 / L-3901 MondercangeTelefon : (+352) 55 05 74-1Fax : (+352) 57 21 66Webseite : http://www.mondercange.luMontag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Mondorf-les-Bains1, place des Villes Jumelées L-5627 Mondorf-les-Bains LuxemburgPostfach 55 / L-5601 Mondorf-les-BainsTelefon : (+352) 23 60 55-1Fax : (+352) 23 60 55-29Webseite : http://www.mondorf-les-bains.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / bis 18.30 Uhr jeden 1. Mittwoch im Monat / Freitag, 7.00–15.00 Uhr
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Niederanven18, rue d'Ernster L-6977 Oberanven LuxemburgPostfach 21 / L-6905 NiederanvenTelefon : (+352) 34 11 34-1Fax : (+352) 34 11 34 47Webseite : http://www.niederanven.luMontag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr
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Nommern31, rue Principale L-7465 Nommern LuxemburgTelefon : (+352) 83 73 18-1Fax : (+352) 83 73 18-299Webseite : http://www.nommern.lu
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Parc Hosingen11, Op der Héi L-9809 Hosingen LuxemburgPostfach 12 / L-9801 HosingenTelefon : (+352) 92 13 41-1Fax : (+352) 92 93 19Webseite : http://www.hosingen.luMontag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 14.00–16.45 Uhr / mittwochs bis 18.30 Uhr geöffnet
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PetangePlace J.F. Kennedy L-4760 Pétange LuxemburgPostfach 23 / L-4701 PétangeTelefon : (+352) 50 12 51-1000Fax : (+352) 50 12 51-2000E-Mail : commune@petange.luWebseite : http://www.petange.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr)
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Preizerdaul3, rue de l'Eglise L-8606 Bettborn LuxemburgTelefon : (+352) 26 62 99 10Fax : (+352) 26 62 99 99Webseite : http://www.preizerdaul.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag und Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
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Putscheid7, Veinerstrooss L-9462 Putscheid LuxemburgTelefon : (+352) 99 04 20-1Fax : (+352) 90 80 24Webseite : http://www.putscheid.luDienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung
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Rambrouch19, rue Principale L-8805 Rambrouch LuxemburgFax : (+352) 23 64 06 57Webseite : http://www.rambrouch.lu
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Reckange-sur-Mess83, rue Jean-Pierre Hilger L-4980 Reckange-sur-Mess LuxemburgTelefon : (+352) 37 00 24-1Fax : (+352) 37 92 20Webseite : http://www.reckange.luMontag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr
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Redange/Attert38, Grand-Rue L-8510 Redange/Attert LuxemburgPostfach 8 / L-8501 Redange/AttertTelefon : (+352) 23 62 24-1Fax : (+352) 23 62 04 28Webseite : http://www.redange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
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Reisdorf2, place de l'Eglise L-9391 Reisdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 62 21Fax : (+352) 86 92 30Webseite : http://www.reisdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwoch geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr
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RemichPlace de la Résistance L-5501 Remich LuxemburgPostfach 9 / L-5501 RemichTelefon : (+352) 23 69 2-1Fax : (+352) 23 69 2-227Webseite : http://www.remich.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / jeden 1. Mittwoch im Monat bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00-13.00 Uhr
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Roeser40, Grand-Rue L-3394 Roeser LuxemburgTelefon : (+352) 36 92 32-1Fax : (+352) 36 92 32 219Webseite : http://www.roeser.lu
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Rosport-Mompach9, rue Henri Tudor L-6582 Rosport LuxemburgTelefon : (+352) 73 00 66-1Fax : (+352) 73 04 26Webseite : http://www.rosportmompach.luMontag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr
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Rumelange2, place G.-D. Charlotte L-3710 Rumelange LuxemburgTelefon : (+352) 56 31 21-1Fax : (+352) 56 57 04Webseite : http://www.rumelange.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
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Saeul8, rue Principale L-7470 Saeul LuxemburgPostfach 11 / L-7506 SaeulTelefon : (+352) 23 63 22-1Fax : (+352) 23 63 94 29Webseite : http://www.saeul.luDienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.30 Uhr
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Sandweiler18, rue Principale L-5240 Sandweiler LuxemburgPostfach 11 / L-5201 SandweilerTelefon : (+352) 35 97 11-1Fax : (+352) 35 79 66Webseite : http://www.sandweiler.luGemeinde: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.45 / Einwohnermeldeamt, Standesamt und Dienststelle für Unterrichtswesen: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.00 Uhr
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Sanem60, rue de la Poste L-4477 Belvaux LuxemburgPostfach 74 / L-4401 BelvauxTelefon : (+352) 59 30 75-1Fax : (+352) 59 30 75 67Webseite : http://www.sanem.luMontag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Dienstag, 7.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
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Schengen75, Wäistrooss L-5440 Remerschen LuxemburgPostfach 10 / L-5506 RemerschenTelefon : (+352) 23 66 40 28Fax : (+352) 23 66 48 25Webseite : http://www.schengen.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Donnerstag ab 8.00 und jeweils am 1. Mittwoch des Monates bis 18.00 Uhr
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Schieren90, route de Luxembourg L-9125 Schieren LuxemburgTelefon : (+352) 81 26 68-54Fax : (+352) 81 67 87Webseite : http://www.schieren.luMontag–Mittwoch, 7.30–11.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr / Freitag, 7.30-11.30 Uhr
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SchifflangeRue Aloyse Kayser L-3852 Schifflange LuxemburgPostfach 11, Avenue de la Libération / L-3801 SchifflangeTelefon : (+352) 54 50 61-1Fax : (+352) 45 42 02Webseite : http://www.schifflange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
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Schuttrange2, place de l'Eglise L-5367 Schuttrange LuxemburgTelefon : (+352) 35 01 13-1Fax : (+352) 35 01 13-259Webseite : http://www.schuttrange.luMontag, 8.00–14.00 Uhr / Dienstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr / Mittwoch–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Stadtbredimus17, Dicksstrooss L-5451 Stadtbredimus LuxemburgTelefon : (+352) 23 69 62-1Fax : (+352) 23 69 95-21Webseite : http://www.stadtbredimus.lu
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Steinfort4, Square Patton L-8443 Steinfort LuxemburgPostfach 42 / L-8401 SteinfortTelefon : (+352) 39 93 13-1Fax : (+352) 39 00 15Webseite : http://www.steinfort.luMontag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
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Steinsel9, rue Paul Eyschen L-7317 Steinsel LuxemburgTelefon : (+352) 33 21 39-1Fax : (+352) 33 21 39-39Webseite : http://www.steinsel.lu
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Strassen1, place G. D. Charlotte L-8041 Strassen LuxemburgPostfach 22 / L-8001 StrassenTelefon : (+352) 31 02 62-1Fax : (+352) 31 02 62-111Webseite : http://www.strassen.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.00 Uhr
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Tandel6, Haaptstrooss L-9350 Bastendorf LuxemburgPostfach 141 / L-9202 DiekirchFax : (+352) 80 38 03 20Webseite : http://www.tandel.lu
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Troisvierges9-11, Grand-Rue L-9905 Troisvierges LuxemburgPostfach 9 / L-9901 TroisviergesTelefon : (+352) 99 80 50-1Fax : (+352) 99 82 38Webseite : http://www.troisvierges.lu
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Useldange2, rue de l'Eglise L-8706 Useldange LuxemburgTelefon : (+352) 23 63 00 51-1Fax : (+352) 23 63 82 27Webseite : http://www.useldange.lu
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Vallée de l'Ernz18, rue de Larochette L-7661 Medernach LuxemburgTelefon : (+352) 83 73 02-1Fax : (+352) 87 96 65Webseite : http://www.aerenzdall.lu
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ViandenPlace Vic. Abens L-9401 Vianden LuxemburgPostfach 10 / L-9401 ViandenTelefon : (+352) 83 48 21-1Fax : (+352) 83 48 26Webseite : http://www.vianden.lu
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Vichten1, rue de l'Eglise L-9188 Vichten LuxemburgTelefon : (+352) 88 80 50-1Fax : (+352) 88 92 10Webseite : http://www.vichten.luMontag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
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Waldbillig1, rue André Hentges L-7680 Waldbillig LuxemburgTelefon : (+352) 83 72 87-1Fax : (+352) 83 77 89Webseite : http://www.waldbillig.luMontag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr / Dienstag, 13.30–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.30–19.00 Uhr
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WalferdangePlace de la mairie L-7201 Walferdange LuxemburgPostfach 1 / L-7201 WalferdangeTelefon : (+352) 33 01 44-1Fax : (+352) 33 30 60E-Mail : secretariat@walfer.luWebseite : http://www.walfer.lu
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Weiler-la-Tour7, rue du Schlammestee L-5770 Weiler-la-Tour LuxemburgTelefon : (+352) 26 61 71-1Fax : (+352) 26 61 71-200Webseite : http://www.weiler-la-tour.lu
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WeiswampachOm Leempuddel L-9991 Weiswampach LuxemburgTelefon : (+352) 97 80 75-10Fax : (+352) 97 80 78Webseite : http://www.weiswampach.lu
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Wiltz8-10, Grand-Rue L-9530 Wiltz LuxemburgPostfach 60 / L-9501 WiltzTelefon : (+352) 95 99 39-1Fax : (+352) 95 99 39-45Webseite : http://www.wiltz.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr
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