Staatsangehörigkeitsnachweis
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Bis zum Beweis des Gegenteils wird die luxemburgische Staatsangehörigkeit einer Person nachgewiesen durch den Besitz:
- entweder eines gültigen luxemburgischen Reisepasses;
- oder eines gültigen luxemburgischen Personalausweises.
Auch der Staatsangehörigkeitsnachweis (Heimatschein) ist ein Beleg für die luxemburgische Staatsangehörigkeit.
Betroffene Personen
Die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsnachweises ist nur erforderlich, wenn:
- die luxemburgischen Behörden ernsthafte Zweifel an der luxemburgischen Staatsangehörigkeit haben oder diese bestreiten;
- ausländische Behörden die Vorlage dieses Nachweises verlangen.
Im Ausland ansässige Luxemburger, die weder einen gültigen luxemburgischen Reisepass noch einen gültigen luxemburgischen Personalausweis besitzen, können ihre Staatsangehörigkeit anhand eines Staatsangehörigkeitsnachweises nachweisen.
Im Rahmen eines Verfahrens zum Erwerb oder zur Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit kann der Antragsteller aufgefordert werden, den Staatsangehörigkeitsnachweis seines Ehepartners oder eines Elternteils, Großelternteils oder Kindes vorzulegen.
Fristen
Sobald die Unterlagen vollständig sind, übermittelt die Staatsangehörigkeitsabteilung (Service de la nationalité luxembourgeoise) dem Antragsteller den Staatsangehörigkeitsnachweis schnellstmöglich per Post.
Kosten
Die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsnachweises ist kostenlos.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Staatsangehörigkeitsnachweis kann beantragt werden:
- persönlich am Schalter der Staatsangehörigkeitsabteilung des Ministeriums der Justiz. Ist der Antragsteller verhindert, kann der Staatsangehörigkeitsnachweis von einer Vertrauensperson beantragt werden, die eine Kopie des Ausweises des Antragstellers vorlegen muss; oder
- durch Zusendung eines entsprechenden Antrags per Post an die Staatsangehörigkeitsabteilung, wobei Folgendes anzugeben ist:
- Name und Vorname;
- Geburtsdatum und -ort;
- Anschrift in Luxemburg oder im Ausland.
Die gleichen Angaben sind für die Kinder des Antragstellers zu machen, falls diese ebenfalls einen Nachweis der luxemburgischen Staatsangehörigkeit benötigen.
Belege
Der Antragsteller eines Staatsangehörigkeitsnachweises muss folgende Angaben machen:
- Name, Vorname(n), Geburtsdatum und -ort, Anschrift;
- Name, Vorname(n), Geburtsdatum und -ort seiner Eltern;
- den Verwendungszweck des Staatsangehörigkeitsnachweises.
Der Antragsteller eines Staatsangehörigkeitsnachweises muss durch aussagekräftige Dokumente beweisen, dass er die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt.
Er muss seinem Antrag eine Kopie seines Reisepasses oder seines Personalausweises beifügen bzw. eine Kopie vorzeigen, wenn er den Nachweis persönlich am Schalter der Staatsangehörigkeitsabteilung beantragt.
Die Staatsangehörigkeitsabteilung kann die Vorlage anderer Belege verlangen, darunter:
- Geburtsurkunde;
- Heiratsurkunde;
- Sterbeurkunde;
- Gerichtsbeschlüsse;
- Kopien ausländischer Ausweispapiere;
- Vollstreckung in Luxemburg eines Adoptionsurteils eines ausländischen Gerichts:
- obligatorisch im Hinblick auf die Ausstellung eines luxemburgischen Staatsangehörigkeitsnachweises für ein minderjähriges Kind, das im Ausland adoptiert wurde und dessen Adoptierender die luxemburgische Staatsangehörigkeit erworben oder wiedererlangt hat;
- empfohlen im Hinblick auf die Übertragung einer von einem ausländischen Gericht ausgesprochenen Adoption in das luxemburgische Personenstandsregister, wenn der Adoptierte ein Verfahren zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit oder zur Wiedereinbürgerung einleitet.
Die Vollstreckung eines Urteils von einem ausländischen Gericht fällt in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Luxemburg oder Diekirch. Das Vollstreckungsverfahren (Exequatur) muss von einem Anwalt am Gerichtshof eingeleitet werden.
Da die Dokumente zur Bekräftigung des Antrags auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsnachweises von Fall zu Fall unterschiedlich sind, ist es ratsam, sich im Voraus bei der Staatsangehörigkeitsabteilung und der Infoline „Nationalité“ zu erkundigen.
Eintragungen
Der Staatsangehörigkeitsnachweis bezeugt, dass die betreffende Person im Besitz der luxemburgischen Staatsangehörigkeit ist und dass nicht bekannt ist, dass sie diese verloren haben soll. Der Staatsangehörigkeitsnachweis ist bis zum Beweis des Gegenteils gültig.
Auf Verlangen der betreffenden Person enthält der Nachweis das Datum, an dem sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit erworben hat, sowie Angaben dazu, wie diese erworben wurde.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium der Justiz Staatsangehörigkeitsabteilung
- Adresse:
-
13, rue Erasme
L-1468
Luxemburg
Luxemburg
L-2934 Luxemburg
- Fax:
- (+352) 26 20 27 59
- E-Mail:
- Nationalite@mj.public.lu
Geöffnet Schließt um 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.30 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.30 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.30 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.30 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.30 bis 16.00 Uhr
Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr (spezielle Öffnungszeiten in der Weihnachtszeit und den Sommerferien)
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