Die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option erwerben

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Nicht-Luxemburger können die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option erwerben. Damit erhalten sie die mit der Rechtsstellung eines Luxemburgers verbundenen Rechte und Pflichten. Die Option hat nur Auswirkungen auf die Zukunft.

Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option ist nur in 10 bestimmten Fällen möglich.

Die unter „Online-Dienste und Formulare“ aufgeführten Formulare müssen zusammen mit allen anderen gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen persönlich bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Antragsteller, die im Ausland leben, müssen ihre Unterlagen beim Standesbeamten der Stadt Luxemburg einreichen.

Zielgruppe

Alle Nicht-Luxemburger, die die unten aufgeführten Bedingungen erfüllen, können die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option erwerben.

Das Optionsmodell richtet sich an folgende Personen:

  • Volljährige, die einen Elternteil, Adoptivelternteil oder Großelternteil haben, der Luxemburger ist oder war (Fall Nr. 1); oder
  • Eltern eines minderjährigen Luxemburgers (Fall Nr. 2); oder
  • Ehepartner von Luxemburgern/Luxemburgerinnen (Fall Nr. 3); oder
  • in Luxemburg geborene Personen ab dem Alter von 12 Jahren (Fall Nr. 4); oder
  • Volljährige, die mindestens 7 Jahre lang die Schule in Luxemburg besucht haben (Fall Nr. 5); oder
  • Volljährige, die seit mindestens 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg leben (Fall Nr. 6); oder
  • Volljährige, die die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Integrationsvertrag erfüllt bzw. die Module zur Einführung in das Leben in Luxemburg, die im Rahmen des Bürgerpakts (pacte citoyen) für interkulturelles Zusammenleben organisiert werden, absolviert haben (Fall Nr. 7); oder
  • Volljährige, die sich vor dem 18. Lebensjahr in Luxemburg niedergelassen haben (Fall Nr. 8); oder
  • Volljährige, denen die Rechtsstellung des Staatenlosen, Flüchtlings oder subsidiär Schutzberechtigten anerkannt wurde (Fall Nr. 9); oder
  • freiwillige Wehrdienstleistende (Fall Nr. 10).

Trifft keine dieser Situationen zu, bietet sich eventuell die Möglichkeit, die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung zu erwerben.

Anhand eines Entscheidungsbaums (Pdf, 810 KB) können betroffene Personen herausfinden, welches Verfahren zum Erwerb der Staatsangehörigkeit in ihrem Fall zutrifft.

Voraussetzungen

Fall Nr. 1: Volljährige, die einen Elternteil, Adoptivelternteil oder Großelternteil haben, der Luxemburger ist oder war

Das Optionsmodell richtet sich an Volljährige:

  • wenn ein Elternteil oder Adoptivelternteil die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder besaß und diese ihm nicht verliehen wurde; oder
  • wenn ein Großelternteil die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder besaß und diese seinem Elternteil nicht verliehen wurde.

Fall Nr. 2: Eltern eines minderjährigen Luxemburgers

Das Optionsmodell richtet sich an Eltern eines minderjährigen Luxemburgers, vorausgesetzt:

  • sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Luxemburg. Das letzte Wohnsitzjahr unmittelbar vor der Optionserklärung muss ununterbrochen gewesen sein;
  • sie beherrschen die luxemburgische Sprache, was durch eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung zur Beurteilung der luxemburgischen Sprachkenntnisse belegt werden muss;
  • sie haben am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilgenommen oder die Prüfung über die in diesem Kurs unterrichteten Themen bestanden.

Fall Nr. 3: Ehepartner von Luxemburgern:

Das Optionsmodell richtet sich an Ehepartner von Luxemburgern, vorausgesetzt:

Lebt der Antragsteller nicht in Luxemburg, kann die luxemburgische Staatsangehörigkeit erst nach 3 Jahren Ehe, welche der Optionserklärung unmittelbar vorangehen müssen, erworben werden. Diese Bedingung gilt nicht für Antragsteller, die im Ausland leben, weil ihr Ehepartner dort einer Funktion nachgeht, mit der er von einer luxemburgischen staatlichen Behörde oder einer internationalen Organisation betraut wurde.

Fall Nr. 4: In Luxemburg geborene Personen ab dem Alter von 12 Jahren

Wer in Luxemburg geboren wurde, kann ab dem Alter von 12 Jahren die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen:

  • wenn er unmittelbar vor der Optionserklärung mindestens 5 Jahre ununterbrochen rechtmäßig in Luxemburg gelebt hat;
  • wenn einer seiner nicht luxemburgischen Eltern- oder Adoptivelternteile unmittelbar vor der Geburt mindestens 12 Monate ununterbrochen rechtmäßig in Luxemburg gelebt hat.

Vor dem 1. Juli 2013 geborene Anwärter müssen nur die erste Bedingung erfüllen.

Fall Nr. 5: Volljährige, die mindestens 7 Jahre lang die Schule in Luxemburg besucht haben

Volljährige, die mindestens 7 Jahre ihrer Schulzeit in Luxemburg absolviert haben, und zwar entweder an einer öffentlichen Schule oder an einer Privatschule, an der die Lehrpläne der öffentlichen Schulen gelten, können die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen, sofern sie unmittelbar vor der Optionserklärung mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate rechtmäßig in Luxemburg gelebt haben.

Fall Nr. 6: Volljährige, die seit mindestens 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg leben

Volljährige, die seit mindestens 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg leben, können die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen. Das letzte Wohnsitzjahr unmittelbar vor der Optionserklärung muss ununterbrochen gewesen sein.

Die Anwärter müssen an einem Luxemburgischkurs teilnehmen, der eine Einführung in den mündlichen Ausdruck und das Hörverstehen der Sprache bietet. Der Kurs muss sich über 24 Stunden erstrecken.

Der Kurs muss vom Nationalen Spracheninstitut Luxemburg (INLL) oder einem Anbieter, dessen Kursplan von dem für die Bildung zuständigen Minister anerkannt wurde, organisiert werden.

Der Anbieter stellt eine Teilnahmebescheinigung für den Kurs aus.

Fall Nr. 7: Volljährige, die die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Integrationsvertrag erfüllt bzw. die Module zur Einführung in das Leben in Luxemburg, die im Rahmen des Bürgerpakts für interkulturelles Zusammenleben organisiert werden, absolviert haben

Volljährige, die die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Integrationsvertrag erfüllt bzw. die Module zur Einführung in das Leben in Luxemburg, die im Rahmen des Bürgerpakts für interkulturelles Zusammenleben organisiert werden, absolviert haben, können die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen, vorausgesetzt:

  • sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Luxemburg. Das letzte Wohnsitzjahr unmittelbar vor der Optionserklärung muss ununterbrochen gewesen sein;
  • sie beherrschen die luxemburgische Sprache, was durch eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung zur Beurteilung der luxemburgischen Sprachkenntnisse belegt werden muss;
  • sie haben am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilgenommen oder die Prüfung über die in diesem Kurs unterrichteten Themen bestanden.

Inhaber einer Bescheinigung über die Teilnahme an den Kursen zur Staatsbürgerkunde, die im Rahmen des Abschlusses des Aufnahme- und Integrationsvertrags zu absolvieren sind, bzw. einer Bescheinigung über die Teilnahme an dem mindestens 6-stündigen Modul, das einen Überblick über Luxemburg vermittelt und im Rahmen des Bürgerpakts für interkulturelles Zusammenleben organisiert wird, sind von der Teilnahme am Modul „L’histoire du Grand-Duché de Luxembourg et l’intégration européennebefreit. Diese Befreiung wird automatisch erteilt und muss demnach nicht beantragt werden.

Möchte der Antragsteller nicht an den Modulen des Kurses teilnehmen und nur die Prüfung ablegen, wird die Befreiung nicht erteilt und er muss die Prüfung im Modul „L’histoire du Grand-Duché de Luxembourg et l’intégration européenne“ ablegen.

Fall Nr. 8: Volljährige, die sich vor dem 18. Lebensjahr in Luxemburg niedergelassen haben

Volljährige, die sich vor dem 18. Lebensjahr in Luxemburg niedergelassen haben, können die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Luxemburg. Das letzte Wohnsitzjahr unmittelbar vor der Optionserklärung muss ununterbrochen gewesen sein;
  • sie beherrschen die luxemburgische Sprache, was durch eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung zur Beurteilung der luxemburgischen Sprachkenntnisse belegt werden muss;
  • sie haben am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilgenommen oder die Prüfung über die in diesem Kurs unterrichteten Themen bestanden.

Fall Nr. 9: Volljährige, denen die Rechtsstellung des Staatenlosen, Flüchtlings oder subsidiär Schutzberechtigten anerkannt wurde

Volljährige, denen die Rechtsstellung des Staatenlosen, Flüchtlings oder subsidiär Schutzberechtigten anerkannt wurde, können die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Luxemburg. Das letzte Wohnsitzjahr unmittelbar vor der Optionserklärung muss ununterbrochen gewesen sein;
  • sie beherrschen die luxemburgische Sprache, was durch eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung zur Beurteilung der luxemburgischen Sprachkenntnisse belegt werden muss;
  • sie haben am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilgenommen oder die Prüfung über die in diesem Kurs unterrichteten Themen bestanden.

Der Zeitraum zwischen dem Tag der Einreichung des Antrags auf internationalen Schutz oder des Antrags auf Anerkennung der Rechtsstellung des Staatenlosen und dem Tag der Anerkennung als Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigter oder Staatenloser wird einem üblichen Wohnsitz und rechtmäßigen Aufenthalt im Sinne des Gesetzes über die luxemburgische Staatsangehörigkeit gleichgestellt.

Fall Nr. 10: Freiwillige Wehrdienstleistende

Freiwillige Wehrdienstleistende, die gemäß einer Bescheinigung mindestens ein Jahr gut und loyal gedient haben, können die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen.

Ehrenhaftigkeitsbedingungen

Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit ist unabhängig von der Situation, die auf den Betroffenen zutrifft, an eine Ehrenhaftigkeitsbedingung geknüpft. Die luxemburgische Staatsangehörigkeit kann demnach verweigert werden:

  • wenn der Anwärter im Rahmen des Optionsverfahrens falsche Angaben gemacht, wichtige Fakten verschwiegen oder in betrügerischer Absicht gehandelt hat; oder
  • wenn der Anwärter in Luxemburg oder im Ausland zu einer der folgenden Strafen verurteilt wurde:
    • wegen eines Verbrechens und/oder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von mindestens 12 Monaten; oder
    • zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von mindestens 24 Monaten.

Der einer Verurteilung im Ausland zugrundeliegende Tatbestand muss auch nach luxemburgischem Recht eine strafbare Handlung darstellen, und die Strafe muss gegebenenfalls, außer im Falle einer Rehabilitierung, weniger als 15 Jahre vor der Optionserklärung endgültig vollstreckt worden sein.

Kosten

Das Optionsverfahren ist kostenlos.

Für die Erstellung bestimmter Belege, die im Rahmen des Optionsverfahrens vorgelegt werden müssen, können jedoch Gebühren erhoben werden, die von der ausstellenden Behörde festgesetzt werden. Beispielsweise:

  • können luxemburgische Gemeinden die Zahlung einer Gemeindesteuer als Gegenleistung für Kopien von Personenstandsurkunden verlangen;
  • können ausländische Behörden für die Ausstellung von Personenstandsurkunden oder Auszügen aus dem Strafregister Gebühren verlangen.

Vorgehensweise und Details

Optionserklärung beim Standesbeamten

Der Antrag auf den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option erfolgt vor dem Standesbeamten der Gemeinde des üblichen Wohnsitzortes des Anwärters.

Lebt der Anwärter nicht in Luxemburg, ist der Antrag beim Standesbeamten der Stadt Luxemburg vorzunehmen.

Der Anwärter muss persönlich vor dem Standesbeamten erscheinen. Er kann sich dabei von einer Person seiner Wahl unterstützen lassen.

Die Optionserklärung ist vom Anwärter oder seinem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen.

Betrifft der Antrag einen Minderjährigen (Fall Nr. 4), müssen dieser und seine gesetzlichen Vertreter persönlich erscheinen und die Optionserklärung gemeinsam unterzeichnen.

Eine Unterschrift durch Vollmacht ist untersagt.

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden, beurkundet der Standesbeamte die Optionserklärung.

Sind die Unterlagen nicht vollständig, fordert der Standesbeamte den Anwärter auf, die fehlenden Belege nachzureichen. Werden sie nicht binnen 3 Monaten nachgereicht, wird der Antrag nicht bearbeitet.

Der Standesbeamte kann die Beurkundung der Erklärung verweigern. In diesem Fall kann binnen eines Monats ab Mitteilung der Weigerung beim Justizminister Widerspruch eingelegt werden. Ist auch die Entscheidung des Ministers negativ, kann vor dem Verwaltungsgericht eine Anfechtungsklage eingereicht werden.

Die Zustellung der Optionserklärung an die betroffene Person erfolgt in der Regel per Post durch den Standesbeamten. Das Datum des Erwerbs der luxemburgischen Staatsangehörigkeit ist in der Optionserklärung angegeben.

Dem Antrag beizufügende Belege

Vor Unterzeichnung der Optionserklärung muss der Anwärter dem Standesbeamten folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine vollständige Kopie seiner Geburtsurkunde und gegebenenfalls der Geburtsurkunden seiner minderjährigen Kinder;
  • eine Kopie seines gültigen Reisepasses und gegebenenfalls der Reisepässe seiner minderjährigen Kinder. Falls er keinen Reisepass besitzt, kann er einen sonstigen Identitätsnachweis oder Reiseausweis vorlegen;
  • einen mit Genauigkeit verfassten und vom Anwärter oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichneten Lebenslauf (Pdf, 362 KB);
  • Auszüge aus ausländischen Strafregistern oder ähnlichen Dokumenten, ausgestellt von den zuständigen Behörden:
    • eines oder mehrerer Länder, deren Staatsangehörigkeit der Anwärter besaß oder besitzt;
    • des oder der Länder, in denen der Anwärter seit seinem 18. Lebensjahr in den 15 Jahren vor der Einreichung des Antrags wohnhaft war;
  • gegebenenfalls die Genehmigung des Betreuungsrichters, um ein Optionsverfahren einzuleiten;
  • gegebenenfalls den Beschluss des Ministers bezüglich der Befreiung von der Vorlage eines oder mehrerer der erforderlichen Belege. Eine solche Befreiung kann auf begründeten Antrag vom Minister der Justiz bewilligt werden, wobei dieser allein zuständig ist, um sie zu bewilligen.

Wird ein Dokument verlangt, das nicht auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Luxemburgisch verfasst ist, muss der Anwärter zusätzlich eine Übersetzung davon in eine dieser Sprachen vorlegen. Diese ist von einem vereidigten Übersetzer oder einer ausländischen staatlichen Behörde anzufertigen.

Mit der Unterzeichnung des Lebenslauf-Fragebogens erteilt der Kandidat dem Justizministerium die Genehmigung, den Auszug Nr. 2 des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt zu beantragen.

Das Führungszeugnis Nr. 2 aus dem Strafregister ist nicht erforderlich, wenn der Anwärter für die Option das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Je nach Sachlage sind weitere Belege vorzulegen.

Fall Nr. 1: Zusätzliche Belege im Falle des Volljährigen

  • eine vollständige Kopie der Geburtsurkunde des Elternteils, Großelternteils oder Adoptivelternteils;
  • ein luxemburgischer Staatsangehörigkeitsnachweis (certificat de nationalité luxembourgeoise) des Elternteils, Großelternteils oder Adoptivelternteils.

Fall Nr. 2: Zusätzliche Belege im Falle des Elternteils eines minderjährigen Luxemburgers

  • ein luxemburgischer Staatsangehörigkeitsnachweis (certificat de nationalité luxembourgeoise) des minderjährigen Kindes;
  • eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen;
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ oder die bestandene Prüfung über die in diesem Kurs unterrichteten Themen.

Fall Nr. 3: Zusätzliche Belege im Falle des Ehepartners eines Luxemburgers

  • eine vollständige Kopie der Heiratsurkunde;
  • ein luxemburgischer Staatsangehörigkeitsnachweis (certificat de nationalité luxembourgeoise) des Ehepartners;
  • eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen;
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ oder die bestandene Prüfung über die in diesem Kurs unterrichteten Themen;
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung darüber, dass der Ehepartner im Ausland einer Funktion nachgeht, mit der er von einer luxemburgischen staatlichen Behörde oder einer internationalen Organisation betraut wurde.

Fall Nr. 5: Zusätzliche Belege im Falle des Volljährigen, der mindestens 7 Jahre lang die Schule in Luxemburg besucht hat

  • die Schulzeugnisse oder sonstige von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigungen.

Fall Nr. 6: Zusätzliche Belege im Falle des Volljährigen, der seit mindestens 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg lebt

  • eine Bescheinigung über die Teilnahme am Luxemburgischkurs.

Fall Nr. 7: zusätzliche Belege für Volljährige, die die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Integrationsvertrag erfüllt bzw. Module zur Einführung in das Leben in Luxemburg, die im Rahmen des Bürgerpakts für interkulturelles Zusammenleben organisiert werden, absolviert haben

  • eine Bescheinigung über die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Integrationsvertrag bzw. über den Abschluss von Modulen zur Einführung in das Leben in Luxemburg, die im Rahmen des Bürgerpakts (pacte citoyen) für interkulturelles Zusammenleben organisiert werden;
  • eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen;
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ oder die bestandene Prüfung über die in diesem Kurs unterrichteten Themen.

Fall Nr. 8: Zusätzliche Belege im Falle des Volljährigen, der sich vor dem 18. Lebensjahr in Luxemburg niedergelassen hat

  • eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen;
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ oder die bestandene Prüfung über die in diesem Kurs unterrichteten Themen.

Fall Nr. 9: Zusätzliche Belege im Falle des Volljährigen, dem die Rechtsstellung des Staatenlosen, Flüchtlings oder subsidiär Schutzberechtigten anerkannt wurde

  • eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen;
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ oder die bestandene Prüfung über die in diesem Kurs unterrichteten Themen.

Fall Nr. 10: Zusätzliche Belege im Falle des freiwilligen Wehrdienstleistenden

  • eine Bescheinigung über die Erfüllung von guten und loyalen Diensten während mindestens eines Jahres als freiwilliger Wehrdienstleistender.

Überprüfung des Antrags durch das Justizministerium

Der Standesbeamte übermittelt die Optionserklärung und die Belege unmittelbar und unverzüglich an das Justizministerium.

Erhebt der Minister keinerlei Einwände gegen die Optionserklärung, erhält der Anwärter die luxemburgische Staatsangehörigkeit nach Ablauf von 4 Monaten ab Eingang der Unterlagen beim Justizministerium.

Andernfalls kann der Minister folgende Maßnahmen anordnen:

Aufhebung der Optionserklärung

Die Optionserklärung wird vom Minister aufgehoben:

  • wenn der Standesbeamte mit der Beurkundung der Optionserklärung gegen das Gesetz verstoßen hat; oder
  • wenn der Anwärter falsche Angaben gemacht, wichtige Fakten verschwiegen oder in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

Die Optionserklärung kann binnen 4 Monaten ab Eingang der Unterlagen beim Justizministerium aufgehoben werden.

Die Aufhebung der Optionserklärung bringt mit sich, dass der betroffenen Person die luxemburgische Staatsangehörigkeit nicht verliehen wird.

Der Standesbeamte, der die Optionserklärung beurkundet hat, informiert die betroffene Person darüber.

Im Falle von falschen Angaben, des Verschweigens wichtiger Tatsachen oder von Betrug geht mit der Aufhebung der Optionserklärung ein 15-jähriges Verbot auf Einleitung eines Einbürgerungs-, Options- oder Wiedereinbürgerungsverfahrens einher.

Gegen den Ministerialbeschluss zur Aufhebung der Optionserklärung kann binnen 3 Monaten ab Zustellung des Beschlusses eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die Klage ist von einem Anwalt am Gerichtshof einzureichen.

Berichtigung der Optionserklärung

Im Falle eines rein materiellen Fehlers oder einer rein materiellen Unterlassung, der Angabe der falschen gesetzlichen Grundlage oder der falschen Bezeichnung des Personenstands der betroffenen Person erteilt der Minister dem Standesbeamten die Anweisung, die Optionserklärung zu berichtigen.

Die Berichtigung erfolgt in Form eines Vermerks auf der Optionserklärung.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Staatsangehörigkeitsabteilung

Gemeindebehörden

  • Gemeindebehörden
    Luxemburg
  • Beaufort
    9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort Luxemburg
    Fax : (+352) 86 93 88
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr
  • Bech
    1, Enneschtgaass L-6230 Bech Luxemburg
    Fax : (+352) 79 06 74
    E-Mail : bech@pt.lu
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr)
  • Beckerich
    6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich Luxemburg
    Fax : (+352) 23 62 91 62
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr
  • Berdorf
    5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 79 91 89
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
  • Bertrange
    2, beim Schlass L-8058 Bertrange Luxemburg
    Postfach 28 / L-8005 Bertrange
    Fax : (+352) 26 31 27 57
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Bettembourg
    13, rue du Château L-3217 Bettembourg Luxemburg
    Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
    Fax : (+352) 51 80 80-601
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Bettendorf
    1, rue Neuve L-9353 Bettendorf Luxemburg
    Fax : (+352) 80 92 34
    Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen)
  • Betzdorf
    11, rue du Château L-6922 Berg Luxemburg
    Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
    Fax : (+352) 77 00 82
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr
  • Bissen
    1, rue des Moulins L-7784 Bissen Luxemburg
    Postfach 25 / L-7703 Bissen
    Fax : (+352) 85 97 63
    Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
    Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen)
  • Biwer
    6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer Luxemburg
    Fax : (+352) 71 90 25
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
    (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr)
  • Boulaide
    3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide Luxemburg
    Fax : (+352) 99 36 92
    Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr
  • Bourscheid
    1, Schlassweee L-9140 Bourscheid Luxemburg
    Fax : (+352) 99 03 57-565
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs)
  • Bous-Waldbredimus
    20, rue Luxembourg L-5408 Bous Luxemburg
    Telefon : (+352) 28 86 04 01
    Biergerzenter
    Fax : (+352) 28 86 04 109
    Andere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten
  • Clervaux
    Montée du Château L-9712 Clervaux Luxemburg
    Postfach 35 / L-9701 Clervaux
    Fax : (+352) 27 800-900
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
    Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags)
  • Colmar-Berg
    5, rue de la Poste L-7730 Colmar-Berg Luxemburg
    Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
    Fax : (+352) 83 55 43-225
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen)
  • Consdorf
    8, route d'Echternach L-6212 Consdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 79 04 31
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
  • Contern
    4, place de la Mairie L-5310 Contern Luxemburg
    Fax : (+352) 35 72 36
    Montag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr
  • Dalheim
    Gemengeplaz L-5680 Dalheim Luxemburg
    Fax : (+352) 23 60 53-50
    Montag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden.
  • Diekirch
    27, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Luxemburg
    Postfach 145 / L-9202 Diekirch
    Fax : (+352) 80 87 80-250
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet
  • Differdange
    40, avenue Charlotte L-4530 Differdange Luxemburg
    Postfach 12 / L-4501 Differdange
    Fax : (+352) 58 77 1-1210
    Montag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet
  • Dippach
    11, rue de l'Eglise L-4994 Schouweiler Luxemburg
    Postfach 59 / L-4901 Bascharage
    Fax : (+352) 27 95 25-299
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr
  • Dudelange
    Place de l'Hôtel de Ville L-3590 Dudelange Luxemburg
    Postfach 73 / L-3401 Dudelange
    Fax : (+352) 51 61 21-299
    Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00
  • Echternach
    2, place du Marché L-6460 Echternach Luxemburg
    Postfach 22 / L-6401 Echternach
    Fax : (+352) 72 92 22-51
    Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet
  • Ell
    27, Haaptstrooss L-8530 Ell Luxemburg
    Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
    Fax : (+352) 26 62 38-55
    Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr
  • Erpeldange sur Sûre
    21, porte des Ardennes L-9145 Erpeldange-sur-Sûre Luxemburg
    Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
    Fax : (+352) 81 97 08
    Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
  • Esch sur Alzette
    Place de l'Hôtel de Ville L-4002 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
    Telefon : (+352) 2754 1
    Fax : (+352) 54 35 14 667
    Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“)
  • Esch-sur-Sûre
    1, an der Gaass L-9150 Eschdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 83 91 12-25
    Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr
  • Ettelbruck
    Place de l'Hôtel de Ville L-9087 Ettelbruck Luxemburg
    Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
    Fax : (+352) 81 91 81-364
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr
  • Feulen
    25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen Luxemburg
    Fax : (+352) 81 79 08
    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr
  • Fischbach
    1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach Luxemburg
    Fax : (+352) 32 70 84-50
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
  • Flaxweiler
    1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler Luxemburg
    Fax : (+352) 77 08 33
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
  • Frisange
    10, Munnerëferstrooss L-5701 Frisange Luxemburg
    Postfach 12 / L-5701 Aspelt
    Fax : (+352) 23 66 06 88
    Freitagnachmittag geschlossen
  • Garnich
    15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich Luxemburg
    Fax : (+352) 38 00 19 90
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen.
  • Goesdorf
    1, op der Driicht L-9653 Goesdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 89 91 73
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
  • Grevenmacher
    6, place du Marché L-6755 Grevenmacher Luxemburg
    Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
    Fax : (+352) 75 03 11-80
  • Grosbous-Wahl
    1, rue de Bastogne L-9154 Grosbous Luxemburg
    Postfach 7 L-9006 Grosbous
    Fax : (+352) 83 86 55
  • Habscht
    Place Denn L-8465 Eischen Luxemburg
    Fax : (+352) 39 01 33-209
    Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr
  • Heffingen
    2, am Duerf L-7651 Heffingen Luxemburg
    Fax : (+352) 87 97 54
  • Helperknapp
    2, rue de Hollenfels L-7481 Tuntange Luxemburg
    Fax : (+352) 28 80 40-299
    Montag, 08.00 - 11.30 Uhr / Dienstag, 07.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr / Mittwoch, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (* * Jeden ersten Mittwoch im Monat bis 18.30 Uhr) / Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (** Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung) / Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr.
  • Hesperange
    474, route de Thionville L-5886 Hesperange Luxemburg
    Postfach 10 / L-5801 Hesperange
    Fax : (+352) 36 00 06
    Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet
  • Junglinster
    12, rue de Bourglinster L-6112 Junglinster Luxemburg
    Postfach 14 / L-6101 Junglinster
    Fax : (+352) 78 83 19
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags)
  • Käerjeng
    24, rue de l'Eau L-4920 Bascharage Luxemburg
    Postfach 50 / L-4901 Bascharage
    Fax : (+352) 50 05 52 399
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung)
  • Kayl
    4, rue de l'Hôtel de Ville L-3674 Kayl Luxemburg
    Postfach 56 / L-3601 Kayl
    Fax : (+352) 56 33 23
  • Kehlen
    15, rue de Mamer L-8280 Kehlen Luxemburg
    Fax : (+352) 30 91 91-200
    Montag–Freitag, 7.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
  • Kiischpelt
    7, op der Gare L-9776 Wilwerwiltz Luxemburg
    Fax : (+352) 92 06 15
    Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
  • Koerich
    2, rue du Château L-8385 Koerich Luxemburg
    Fax : (+352) 39 73 62
  • Kopstal
    28, rue de Saeul L-8189 Kopstal Luxemburg
    Fax : (+352) 30 04 15
    Montag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
  • Lac de la Haute-Sûre
    7, Duerfstrooss L-9635 Bavigne Luxemburg
    Fax : (+352) 99 35 53
    Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen
  • Larochette
    33, chemin J.A. Zinnen L-7626 Larochette Luxemburg
    Fax : (+352) 87 96 46
    Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Lenningen
    3, rue de l'Église L-5414 Canach Luxemburg
    Fax : (+352) 35 97 36
    Einwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr
  • Leudelange
    5, place des Martyrs L-3361 Leudelange Luxemburg
    Postfach 32 / L-3205 Leudelange
    Fax : (+352) 37 92 92 50
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr
  • Lintgen
    2, rue de Diekirch L-7440 Lintgen Luxemburg
    Fax : (+352) 32 03 59-35
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Lorentzweiler
    87, route de Luxembourg L-7373 Lorentzweiler Luxemburg
    Postfach 7 / L-7507 Lorentzweiler
    Fax : (+352) 33 32 88
  • Luxembourg
    42, place Guillaume II Luxembourg Luxemburg
    L-2090 Luxembourg
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
  • Mamer
    1, place de l'Indépendance L-8252 Mamer Luxemburg
    Postfach 50 / L-8201 Mamer
    Fax : (+352) 31 00 31-72
    Mittwochs von 16.30 bis 19.00 Uhr: nur nach Terminvereinbarung (https://rendezvous.mamer.lu)
  • Manternach
    3, Kirchewee L-6850 Manternach Luxemburg
    Fax : (+352) 71 08 16
  • Mersch
    Place St. Michel L-7556 Mersch Luxemburg
    Postfach 93 / L-7501 Mersch
    Fax : (+352) 32 80 13
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr
  • Mertert
    1-3, Grand-Rue L-6630 Wasserbillig Luxemburg
    Postfach 4 / L-6601 Wasserbillig
    Fax : (+352) 74 85 97
    Montag–Freitag, 7.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
  • Mertzig
    22, rue Principale L-9168 Mertzig Luxemburg
  • Mondercange
    Rue Arthur Thinnes L-3901 Mondercange Luxemburg
    Postfach 50 / L-3901 Mondercange
    Fax : (+352) 57 21 66
    Montag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Mondorf-les-Bains
    1, place des Villes Jumelées L-5627 Mondorf-les-Bains Luxemburg
    Postfach 55 / L-5601 Mondorf-les-Bains
    Fax : (+352) 23 60 55-29
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / bis 18.30 Uhr jeden 1. Mittwoch im Monat / Freitag, 7.00–15.00 Uhr
  • Niederanven
    18, rue d'Ernster L-6977 Oberanven Luxemburg
    Postfach 21 / L-6905 Niederanven
    Fax : (+352) 34 11 34 47
    Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr
  • Nommern
    31, rue Principale L-7465 Nommern Luxemburg
    Fax : (+352) 83 73 18-299
  • Parc Hosingen
    11, Op der Héi L-9809 Hosingen Luxemburg
    Postfach 12 / L-9801 Hosingen
    Fax : (+352) 92 93 19
    Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 14.00–16.45 Uhr / mittwochs bis 18.30 Uhr geöffnet
  • Petange
    Place J.F. Kennedy L-4760 Pétange Luxemburg
    Postfach 23 / L-4701 Pétange
    Fax : (+352) 50 12 51-2000
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr)
  • Preizerdaul
    3, rue de l'Eglise L-8606 Bettborn Luxemburg
    Fax : (+352) 26 62 99 99
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag und Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
  • Putscheid
    7, Veinerstrooss L-9462 Putscheid Luxemburg
    Fax : (+352) 90 80 24
    Dienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung
  • Rambrouch
    19, rue Principale L-8805 Rambrouch Luxemburg
    Fax : (+352) 23 64 06 57
  • Reckange-sur-Mess
    83, rue Jean-Pierre Hilger L-4980 Reckange-sur-Mess Luxemburg
    Fax : (+352) 37 92 20
    Montag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr
  • Redange/Attert
    38, Grand-Rue L-8510 Redange/Attert Luxemburg
    Postfach 8 / L-8501 Redange/Attert
    Fax : (+352) 23 62 04 28
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
  • Reisdorf
    2, place de l'Eglise L-9391 Reisdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 86 92 30
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwoch geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Remich
    Place de la Résistance L-5501 Remich Luxemburg
    Postfach 9 / L-5501 Remich
    Fax : (+352) 23 69 2-227
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / jeden 1. Mittwoch im Monat bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00-13.00 Uhr
  • Roeser
    40, Grand-Rue L-3394 Roeser Luxemburg
    Fax : (+352) 36 92 32 219
  • Rosport-Mompach
    9, rue Henri Tudor L-6582 Rosport Luxemburg
    Fax : (+352) 73 04 26
    Montag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr
  • Rumelange
    2, place G.-D. Charlotte L-3710 Rumelange Luxemburg
    Fax : (+352) 56 57 04
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
  • Saeul
    8, rue Principale L-7470 Saeul Luxemburg
    Postfach 11 / L-7506 Saeul
    Fax : (+352) 23 63 94 29
    Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.30 Uhr
  • Sandweiler
    18, rue Principale L-5240 Sandweiler Luxemburg
    Postfach 11 / L-5201 Sandweiler
    Fax : (+352) 35 79 66
    Gemeinde: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.45 / Einwohnermeldeamt, Standesamt und Dienststelle für Unterrichtswesen: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.00 Uhr
  • Sanem
    60, rue de la Poste L-4477 Belvaux Luxemburg
    Postfach 74 / L-4401 Belvaux
    Fax : (+352) 59 30 75 67
    Montag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Dienstag, 7.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
  • Schengen
    75, Wäistrooss L-5440 Remerschen Luxemburg
    Postfach 10 / L-5506 Remerschen
    Fax : (+352) 23 66 48 25
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Donnerstag ab 8.00 und jeweils am 1. Mittwoch des Monates bis 18.00 Uhr
  • Schieren
    90, route de Luxembourg L-9125 Schieren Luxemburg
    Fax : (+352) 81 67 87
    Montag–Mittwoch, 7.30–11.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr / Freitag, 7.30-11.30 Uhr
  • Schifflange
    Rue Aloyse Kayser L-3852 Schifflange Luxemburg
    Postfach 11, Avenue de la Libération / L-3801 Schifflange
    Fax : (+352) 45 42 02
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Schuttrange
    2, place de l'Eglise L-5367 Schuttrange Luxemburg
    Fax : (+352) 35 01 13-259
    Montag, 8.00–14.00 Uhr / Dienstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr / Mittwoch–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Stadtbredimus
    17, Dicksstrooss L-5451 Stadtbredimus Luxemburg
    Fax : (+352) 23 69 95-21
  • Steinfort
    4, Square Patton L-8443 Steinfort Luxemburg
    Postfach 42 / L-8401 Steinfort
    Fax : (+352) 39 00 15
    Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
  • Steinsel
    9, rue Paul Eyschen L-7317 Steinsel Luxemburg
    Fax : (+352) 33 21 39-39
  • Strassen
    1, place G. D. Charlotte L-8041 Strassen Luxemburg
    Postfach 22 / L-8001 Strassen
    Fax : (+352) 31 02 62-111
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.00 Uhr
  • Tandel
    6, Haaptstrooss L-9350 Bastendorf Luxemburg
    Postfach 141 / L-9202 Diekirch
    Fax : (+352) 80 38 03 20
  • Troisvierges
    9-11, Grand-Rue L-9905 Troisvierges Luxemburg
    Postfach 9 / L-9901 Troisvierges
    Fax : (+352) 99 82 38
  • Useldange
    2, rue de l'Eglise L-8706 Useldange Luxemburg
    Fax : (+352) 23 63 82 27
  • Vallée de l'Ernz
    18, rue de Larochette L-7661 Medernach Luxemburg
    Fax : (+352) 87 96 65
  • Vianden
    Place Vic. Abens L-9401 Vianden Luxemburg
    Postfach 10 / L-9401 Vianden
    Fax : (+352) 83 48 26
  • Vichten
    1, rue de l'Eglise L-9188 Vichten Luxemburg
    Fax : (+352) 88 92 10
    Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
  • Waldbillig
    1, rue André Hentges L-7680 Waldbillig Luxemburg
    Fax : (+352) 83 77 89
    Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr / Dienstag, 13.30–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.30–19.00 Uhr
  • Walferdange
    Place de la mairie L-7201 Walferdange Luxemburg
    Postfach 1 / L-7201 Walferdange
    Fax : (+352) 33 30 60
  • Weiler-la-Tour
    7, rue du Schlammestee L-5770 Weiler-la-Tour Luxemburg
    Fax : (+352) 26 61 71-200
  • Weiswampach
    Om Leempuddel L-9991 Weiswampach Luxemburg
    Fax : (+352) 97 80 78
  • Wiltz
    8-10, Grand-Rue L-9530 Wiltz Luxemburg
    Postfach 60 / L-9501 Wiltz
    Fax : (+352) 95 99 39-45
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr
  • Wincrange
    Maison n°85 L-9780 Wincrange Luxemburg
    Fax : (+352) 99 46 96-222
  • Winseler
    27, Duerfstrooss L-9696 Winseler Luxemburg
    Fax : (+352) 95 77 73
    Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
  • Wormeldange
    95, rue Principale L-5480 Wormeldanage Luxemburg
    Fax : (+352) 76 84 92
    Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

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