Als Gebietsansässiger einen Reisepass beantragen
Der Reisepass ist ein vom Staat ausgegebenes Reisedokument, anhand dessen die Behörden anderer Staaten den Inhaber identifizieren können.
Seit der Einführung des biometrischen Reisepasses gibt Luxemburg ein Reisedokument pro Person aus. Somit besitzt jedes Kind einen eigenen Reisepass.
Ein Reisepass ist nur für Reisen in Länder erforderlich, die dieses Dokument für die Einreise verlangen, das heißt die meisten Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Eventuell für die Einreise und den Aufenthalt in einem Drittstaat notwendige Visa werden im Reisepass eingetragen.
Vor Antritt einer Reise sollte der Inhaber prüfen, ob der Reisepass lange genug gültig ist, um den Aufenthalt in allen Reiseländern zu ermöglichen. Bestimmte Länder gewähren Personen nur dann ein Einreisevisum, wenn der vorgelegte Reisepass nach Ablauf des beantragten Visums mindestens noch 6 Monate gültig ist.
Zielgruppe
Jeder luxemburgische Staatsangehörige, der:
- in Luxemburg wohnhaft ist;
- in einen Drittstaat, insbesondere außerhalb der EU, reisen möchte, in dem für die Einreise ein Reisepass erforderlich ist.
Fristen
Die Frist für die Ausstellung des Reisepasses beträgt:
- 7 Werktage ab Einreichung des Antrags im Falle des sogenannten klassischen Verfahrens;
- 3 Werktage im Falle des Expressverfahrens.
Die Frist für die Ausstellung läuft erst ab dem Zeitpunkt, an dem alle erforderlichen Belege für die Ausstellung eines Reisepasses eingereicht wurden.
Kosten
Zu zahlender Betrag
Der für die Ausstellung eines Reisepasses mit einer Gültigkeit von:
- 5 Jahren zu zahlende Betrag beträgt:
- 50 Euro im Falle des sogenannten klassischen Verfahrens;
- 150 Euro im Falle des Expressverfahrens;
- 2 Jahren (nur für Kinder unter 4 Jahren) zu zahlende Betrag beträgt:
- 30 Euro im Falle des sogenannten klassischen Verfahrens;
- 90 Euro im Falle des Expressverfahrens.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung kann folgendermaßen vorgenommen werden:
- online über MyGuichet.lu;
- direkt beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (Bureau des passeports, visas et légalisations - BPVL) vor Ort per Bankkarte;
- per Einzahlung oder Überweisung auf das luxemburgische Postscheckkonto des BPVL Nr. IBAN LU46 1111 1298 0014 0000 (CCPLLULL).
Die Zahlung hat zu folgendem Zeitpunkt zu erfolgen:
- frühestens 6 Monate vor der Beantragung;
- spätestens bei der Beantragung.
Werden biometrische Reisepässe für mehrere Mitglieder derselben Familie beantragt, kann der Gesamtbetrag in einer Einzahlung/Überweisung beglichen werden. Dabei sind die Vor- und Nachnamen aller Personen anzugeben.
Die aus einer Überweisung resultierenden Bankgebühren dürfen keinesfalls zulasten des BPVL gehen.
Rückzahlung im Falle einer falschen Überweisung
Bei einer falschen Überweisung kann beim BPVL schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) eine Rückzahlung beantragt werden. Der Antrag auf Rückzahlung muss eine Erläuterung, eine Kopie der Überweisung, eine Kontonummer (IBAN und BIC) und den Namen des Kontoinhabers beinhalten.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag kann bei folgenden Stellen gestellt werden:
- dem Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzortes des Antragstellers. Die Einwohnermeldeämter verfügen für diese Zwecke über eine Sonderausstattung;
- dem Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (BPVL).
Es ist ab sofort möglich, einen Termin beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen zu vereinbaren, um einen Reisepass zu beantragen und abzuholen.
Folgendes ist zu beachten:
- Im Antrag sind die im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) erfassten Vor- und Nachnamen anzugeben.
- Auf Anfrage des Antragstellers können die Namen des Ehepartners, des vorverstorbenen Ehepartners, des ehemaligen Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners im Reisepass eingetragen werden. Es werden jeweils die im RNPP erfassten Namen oder Titel vermerkt.
Der Antragsteller füllt das Antragsformular aus und unterzeichnet es. Er erhält eine Eingangsbestätigung.
Belege
Der Antragsteller muss die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Identitätsnachweis;
- den alten Reisepass, sofern er in dessen Besitz ist; oder
- bei Verlust oder Diebstahl: die von der Polizei ausgestellte Verlust- oder Diebstahlanzeige;
- die Quittung über die Entrichtung der Gebühr oder eine Kopie des Originals;
- eventuell ein Passbild nach den Standards der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO).
Modalitäten für die Abholung
Reisepässe sind persönlich (oder von der Person, die zur Abholung bevollmächtigt wurde) an folgender Adresse abzuholen:
6, rue de l'Ancien Athénée
L-1144 Luxembourg
Tel.: 2478-8300
Die bei der Beantragung ausgehändigte Eingangsbestätigung ist bei der Abholung des Reisepasses abzugeben.
Der Inhaber (oder die von ihm zur Abholung bevollmächtigte Person) muss den Empfang des Reisepasses durch seine (ihre) Unterschrift quittieren.
Der Reisepass kann aber nicht nur beim BPVL, sondern auch beim Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzortes des Antragstellers abgeholt werden. Der Ort, an dem der Reisepass abgeholt wird, ist bei der Beantragung anzugeben.
Expressverfahren
Durch Rückgriff auf das Expressverfahren kann die Frist für die Ausstellung des Reisepasses verkürzt werden. In diesem Fall wird eine Zusatzgebühr fällig.
Der Antrag im Expressverfahren kann bei folgenden Stellen gestellt werden:
- dem Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzortes des Antragstellers; oder
- dem Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen.
Es sind die gleichen Dokumente vorzulegen wie beim klassischen Verfahren. Es muss ebenfalls ein Zahlungsbeleg für die Zusatzgebühr vorgelegt werden.
Der Reisepass ist in der Regel binnen 3 Werktagen nach Einreichung des Antrags beim BPVL abzuholen:
- vom Inhaber des Reisepasses; oder
- von der vom Inhaber bevollmächtigten Person.
Wird der Reisepass nicht binnen 3 Werktagen ausgestellt, kann eine Erstattung der Zusatzgebühr gefordert werden.
Hinweis: Entschädigungen als Ausgleich für eventuell entstandene Schäden sind ausgeschlossen.
Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige oder geschäftsunfähige Volljährige
Mündige Minderjährige
Mündige Minderjährige beantragen ihren Reisepass auf die gleiche Art wie erwachsene Antragsteller.
Nicht mündige Minderjährige
Antragstellung
Bei der Beantragung des Reisepasses eines minderjährigen Kindes gilt es mehrere Situationen zu unterscheiden:
- Das Kind wohnt an derselben Adresse wie beide Elternteile und ist dort gemeldet:
- Der Antrag kann von jedem der beiden Elternteile gestellt werden.
- Wird eine Drittperson für die Antragstellung bevollmächtigt, kann die Vollmacht von jedem der beiden Elternteile unterzeichnet werden.
- Das Kind wohnt bei einem der beiden Elternteile und ist dort gemeldet:
- Der Antrag kann gestellt werden:
- von dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt;
- von dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt: Dieser muss dann eine Ermächtigung des Elternteils vorlegen, bei dem das Kind wohnt.
- Wird eine Drittperson für die Antragstellung bevollmächtigt, muss die Vollmacht von dem Elternteil unterzeichnet werden, bei dem das Kind wohnt.
- Der Antrag kann gestellt werden:
- Das Kind wohnt bei keinem der beiden Elternteile: Der Antragsteller muss:
- nachweisen, dass er die elterliche Sorge besitzt. Dies gilt ebenfalls für die Eltern des Kindes;
- eine Ermächtigung der Person vorlegen, bei der das Kind wohnt.
Der gesetzliche Vertreter muss seine Berechtigung nachweisen.
Etwaige verlangte Belege müssen in einer der folgenden Sprachen verfasst sein: Deutsch, Französisch, Luxemburgisch oder Englisch. In anderen Sprachen erstellte Dokumente müssen von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Die Namen des Elternteils oder der Eltern des Kindes, auf dessen Namen der Reisepass lautet, sowie die Namen des gesetzlichen Vormunds werden so in den Reisepass eingetragen, wie sie im RNPP angegeben sind.
Die Eintragung der elterlichen Sorge im Reisepass Minderjähriger wird nur auf Antrag eines oder beider Elternteile vorgenommen.
Belege
Folgende Belege sind vorzulegen:
- eventuell ein Passbild neueren Datums (gemäß den ICAO-Standards);
- falls die Eltern getrennt oder geschieden sind:
- eine Kopie der Trennungsurkunde oder des Scheidungsurteils, aus der bzw. dem hervorgeht, dass der Elternteil, der den Reisepassantrag unterzeichnet hat, die elterliche Sorge besitzt; oder
- eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Wohnsitzortes, in der bestätigt wird, dass das Kind an der gleichen Adresse wohnt wie der Elternteil, der den Antrag gestellt hat;
- eine Kopie der Trennungsurkunde oder des Scheidungsurteils, aus der bzw. dem hervorgeht, dass der Elternteil, der den Reisepassantrag unterzeichnet hat, die elterliche Sorge besitzt; oder
- bei im Ausland geborenen Kindern, eine Kopie der Geburtsurkunde;
- ein Nachweis über die Entrichtung der Gebühr.
Je nach Sachlage (Neugeborenes, Wechselmodell usw.) können zusätzliche Belege verlangt werden.
Unterzeichnung des Antrags
Minderjährige Kinder, die den Antrag nicht unterschreiben können, sind von der Unterzeichnung befreit (bis zum Alter von 6 Jahren wird keine Unterschrift erfasst). In diesem Fall wird ein entsprechender Vermerk auf der den für die Ausstellung zuständigen Behörden vorbehaltenen Seite für amtliche Vermerke eingetragen.
Abholung des Reisepasses
Der Reisepass eines Minderjährigen wird abgeholt:
- von dem Elternteil, der den Antrag im Namen des Minderjährigen gestellt hat; oder
- von dem anderen Elternteil oder einer zur Abholung des Reisepasses bevollmächtigten Drittperson; oder
- vom Minderjährigen selbst, wenn:
- er vom sorgeberechtigten Elternteil oder seinem gesetzlichen Vormund angegeben wurde;
- er älter als 12 Jahre ist;
- die Genehmigung bei der Beantragung von einem Elternteil erteilt wurde.
Geschäftsunfähige Volljährige
Der Antrag auf einen Reisepass für eine unter Vormundschaft stehende volljährige Person wird durch den Vormund gestellt. Handelt es sich beim Vormund um eine juristische Person, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.
Etwaige verlangte Belege müssen in einer der folgenden Sprachen verfasst sein: Deutsch, Französisch, Luxemburgisch oder Englisch. In anderen Sprachen erstellte Dokumente müssen von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Erfassung der biometrischen Daten
Nach Überprüfung der Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers registrieren die berechtigten Bediensteten den Reisepassantrag auf der Grundlage der Daten aus dem RNPP und erfassen die biometrischen Merkmale, das heißt:
- die Fingerabdrücke: flache Fingerabdrücke:
- des linken und des rechten Zeigefingers; oder
- falls die Fingerabdrücke des Zeigefingers nicht genommen werden können, eines anderen Fingers;
- des linken und des rechten Zeigefingers; oder
- das Gesichtsbild;
- die Unterschrift.
Diese Daten werden auf dem elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert.
- Kinder unter 12 Jahren;
- Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, die Fingerabdrücke abzugeben.
Gegebenenfalls ist bei der Antragstellung ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.
Gültigkeit des Reisepasses
Die Gültigkeit des ausgestellten Reisepasses beträgt:
- 2 Jahre bei Minderjährigen vor Vollendung des 4. Lebensjahres;
- 5 Jahre bei Erwachsenen und Minderjährigen nach Vollendung des 4. Lebensjahres.
Reisepässe werden nicht verlängert. Bei Ablauf muss ein neuer Pass beantragt werden.
Verlust oder Diebstahl des Reisepasses
Der Verlust, der Diebstahl oder die Zerstörung eines Reisepasses sind der Polizei schnellstmöglich zu melden.
Der Verlust, der Diebstahl oder die Zerstörung eines Reisepasses im Ausland sind schnellstmöglich zu melden:
- bei der Polizei;
- bei einem luxemburgischen Konsulat oder einer luxemburgischen Botschaft oder ansonsten bei einem belgischen Konsulat oder einer belgischen Botschaft.
Dem Antrag auf Erhalt eines neuen Reisepasses ist eine von der Polizei erstellte Verlust- oder Diebstahlanzeige beizufügen.
Sobald ein Reisepass beim BPVL als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, ist er ungültig.
Ausstellung eines 2. Reisepasses
Niemand darf im Besitz von 2 Reisepässen sein, selbst wenn einer von ihnen abgelaufen ist.
Es wird kein neuer Reisepass ausgestellt:
- bevor der vorherige Reisepass zurückgegeben wurde; oder
- bei Verlust oder Diebstahl: bevor die bei der zuständigen Behörde gemachte Verlust- oder Diebstahlanzeige vorgelegt wurde.
In Ausnahmefällen kann jedoch luxemburgischen Staatsangehörigen aus nachgewiesenen beruflichen Gründen auf Antrag ein 2. Reisepass ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre. In diesem Fall ist eine Gebühr von 50 Euro zu entrichten.
Derartige Anträge sind beim BPVL zu stellen und bedürfen dessen vorheriger Genehmigung.
Formulare/Online-Dienste
Accord en matière de demande de passeport / carte d'identité
Mandat en matière de demande de passeport / carte d'identité
Passeport luxembourgeois - Demande de remboursement pour un passeport
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium der Justiz
Staatsangehörigkeitsabteilung13, rue Erasme
L-1468 Luxemburg
Postanschrift :
L-2934 Luxemburg
Fax : (+352) 26 20 27 59Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr (spezielle Öffnungszeiten in der Weihnachtszeit und den Sommerferien)
-
Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (BPVL-MAEE)6, rue de l'Ancien Athénée
L-1144 Luxemburg
Empfang: Montag bis Freitag von 8.30 bis 16.00 Uhr
Tel. : (+352) 247-88300Fax : (+352) 22 29 07 oder (+352) 46 49 80 (Visa) / (+352) 22 02 91 (Reisepässe)Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
-
Gemeindeverwaltungen
-
Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 28 86 04 01Fax : (+352) 28 86 04 109 -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -