Einen Reisepass beantragen – Gebietsansässige

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Der Reisepass ist ein vom Staat ausgegebenes Reisedokument, anhand dessen die Behörden anderer Staaten den Inhaber identifizieren können.

Seit der Einführung des biometrischen Reisepasses gibt Luxemburg ein Reisedokument pro Person aus. Somit besitzt jedes Kind einen eigenen Reisepass.

Ein Reisepass ist nur für Reisen in Länder erforderlich, die dieses Dokument für die Einreise verlangen, das heißt die meisten Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Eventuell für die Einreise und den Aufenthalt in einem Drittstaat notwendige Visa werden im Reisepass eingetragen.

Vor Antritt einer Reise sollte der Inhaber prüfen, ob der Reisepass lange genug gültig ist, um den Aufenthalt in allen Reiseländern zu ermöglichen. Bestimmte Länder gewähren Personen nur dann ein Einreisevisum, wenn der vorgelegte Reisepass nach Ablauf des beantragten Visums mindestens noch 6 Monate gültig ist.

Betroffene Personen

Jeder luxemburgische Staatsangehörige, der:

  • in Luxemburg wohnhaft ist;
  • in einen Drittstaat, insbesondere außerhalb der EU, reisen möchte, in dem für die Einreise ein Reisepass erforderlich ist.

Kinder werden nicht im Reisepass ihrer Eltern eingetragen, sondern benötigen einen eigenen Reisepass.

Fristen

Die Frist für die Ausstellung des Reisepasses beträgt:

  • 7 Werktage ab Einreichung des Antrags im Falle des sogenannten klassischen Verfahrens;
  • 3 Werktage im Falle des Expressverfahrens.

Die Frist für die Ausstellung läuft erst ab dem Zeitpunkt, an dem alle erforderlichen Belege für die Ausstellung eines Reisepasses eingereicht wurden.

Der Reisepass muss innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann er vernichtet werden.

Kosten

Zu zahlender Betrag

Der für die Ausstellung eines Reisepasses mit einer Gültigkeit von:

  • 5 Jahren zu zahlende Betrag beträgt:
    • 50 Euro im Falle des sogenannten klassischen Verfahrens;
    • 150 Euro im Falle des Expressverfahrens;
  • 2 Jahren (nur für Kinder unter 4 Jahren) zu zahlende Betrag beträgt:
    • 30 Euro im Falle des sogenannten klassischen Verfahrens;
    • 90 Euro im Falle des Expressverfahrens.

Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung kann folgendermaßen vorgenommen werden:

  • online über MyGuichet.lu;
  • direkt beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (Bureau des passeports, visas et légalisations - BPVL) vor Ort per Bankkarte;
  • per Einzahlung oder Überweisung auf das luxemburgische Postscheckkonto des BPVL Nr. IBAN LU46 1111 1298 0014 0000 (CCPLLULL).

Die Zahlung hat zu folgendem Zeitpunkt zu erfolgen:

  • frühestens 6 Monate vor der Beantragung;
  • spätestens bei der Beantragung.

Werden biometrische Reisepässe für mehrere Mitglieder derselben Familie beantragt, kann der Gesamtbetrag in einer Einzahlung/Überweisung beglichen werden. Dabei sind die Vor- und Nachnamen aller Personen anzugeben.

Die aus einer Überweisung resultierenden Bankgebühren dürfen keinesfalls zulasten des BPVL gehen.

Rückzahlung im Falle einer falschen Überweisung

Bei einer falschen Überweisung kann beim BPVL schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) eine Rückzahlung beantragt werden (Französisch, Pdf, 244 KB). Der Antrag auf Rückzahlung muss eine Erläuterung, eine Kopie der Überweisung, eine Kontonummer (IBAN und BIC) und den Namen des Kontoinhabers beinhalten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag kann bei folgenden Stellen gestellt werden:

Es ist ab sofort möglich, einen Termin beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen zu vereinbaren, um einen Reisepass zu beantragen und abzuholen.

Folgendes ist zu beachten:

  • Im Antrag sind die im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) erfassten Vor- und Nachnamen anzugeben.
  • Auf Anfrage des Antragstellers können die Namen des Ehepartners, des vorverstorbenen Ehepartners, des ehemaligen Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners im Reisepass eingetragen werden. Es werden jeweils die im RNPP erfassten Namen oder Titel vermerkt.

Der Antragsteller füllt das Antragsformular aus und unterzeichnet es. Er erhält eine Eingangsbestätigung.

Das Passbild kann direkt bei der Gemeinde oder beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen aufgenommen werden.

Belege

Der Antragsteller muss die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Identitätsnachweis;
  • den alten Reisepass, sofern er in dessen Besitz ist; oder
  • bei Verlust oder Diebstahl: die von der Polizei ausgestellte Verlust- oder Diebstahlanzeige;
  • die Quittung über die Entrichtung der Gebühr oder eine Kopie des Originals;
  • eventuell ein Passbild nach den Standards der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO).

Modalitäten für die Abholung

Reisepässe sind persönlich (oder von der Person, die zur Abholung bevollmächtigt wurde) an folgender Adresse abzuholen:

Bureau des passeports, visas et légalisations (BPVL-MAEE)
6, rue de l'Ancien Athénée
L-1144 Luxembourg
Tel.: 2478-8300

Die bei der Beantragung ausgehändigte Eingangsbestätigung ist bei der Abholung des Reisepasses abzugeben.

Der Inhaber (oder die von ihm zur Abholung bevollmächtigte Person) muss den Empfang des Reisepasses durch seine (ihre) Unterschrift quittieren.

Der Reisepass kann aber nicht nur beim BPVL, sondern auch beim Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzortes des Antragstellers abgeholt werden. Der Ort, an dem der Reisepass abgeholt wird, ist bei der Beantragung anzugeben.

Expressverfahren

Durch Rückgriff auf das Expressverfahren kann die Frist für die Ausstellung des Reisepasses verkürzt werden. In diesem Fall wird eine Zusatzgebühr fällig.

Der Antrag im Expressverfahren kann bei folgenden Stellen gestellt werden:

Es sind die gleichen Dokumente vorzulegen wie beim klassischen Verfahren. Es muss ebenfalls ein Zahlungsbeleg für die Zusatzgebühr vorgelegt werden.

Der Reisepass ist in der Regel binnen 3 Werktagen nach Einreichung des Antrags beim BPVL abzuholen:

  • vom Inhaber des Reisepasses; oder
  • von der vom Inhaber bevollmächtigten Person.

Wird der Reisepass nicht binnen 3 Werktagen ausgestellt, kann eine Erstattung der Zusatzgebühr gefordert werden.

Hinweis: Entschädigungen als Ausgleich für eventuell entstandene Schäden sind ausgeschlossen.

Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige oder geschäftsunfähige Volljährige

Mündige Minderjährige

Mündige Minderjährige beantragen ihren Reisepass auf die gleiche Art wie erwachsene Antragsteller.

Nicht mündige Minderjährige

Antragstellung

Bei der Beantragung des Reisepasses eines minderjährigen Kindes gilt es mehrere Situationen zu unterscheiden:

  • Das Kind wohnt an derselben Adresse wie beide Elternteile und ist dort gemeldet:
    • Der Antrag kann von jedem der beiden Elternteile gestellt werden.
    • Wird eine Drittperson für die Antragstellung bevollmächtigt, kann die Vollmacht von jedem der beiden Elternteile unterzeichnet werden.
  • Das Kind wohnt bei einem der beiden Elternteile und ist dort gemeldet:
    • Der Antrag kann gestellt werden:
      • von dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt;
      • von dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt: Dieser muss dann eine Ermächtigung des Elternteils vorlegen, bei dem das Kind wohnt.
    • Wird eine Drittperson für die Antragstellung bevollmächtigt, muss die Vollmacht von dem Elternteil unterzeichnet werden, bei dem das Kind wohnt.
  • Das Kind wohnt bei keinem der beiden Elternteile: Der Antragsteller muss:
    • nachweisen, dass er die elterliche Sorge besitzt. Dies gilt ebenfalls für die Eltern des Kindes;
    • eine Ermächtigung der Person vorlegen, bei der das Kind wohnt.

Der gesetzliche Vertreter muss seine Berechtigung nachweisen.

Etwaige verlangte Belege müssen in einer der folgenden Sprachen verfasst sein: Deutsch, Französisch, Luxemburgisch oder Englisch. In anderen Sprachen erstellte Dokumente müssen von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Die Namen des Elternteils oder der Eltern des Kindes, auf dessen Namen der Reisepass lautet, sowie die Namen des gesetzlichen Vormunds werden so in den Reisepass eingetragen, wie sie im RNPP angegeben sind.

Die Eintragung der elterlichen Sorge im Reisepass Minderjähriger wird nur auf Antrag eines oder beider Elternteile vorgenommen.

Belege

Folgende Belege sind vorzulegen:

  • eventuell ein Passbild neueren Datums (gemäß den ICAO-Standards);
  • falls die Eltern getrennt oder geschieden sind:
    • eine Kopie der Trennungsurkunde oder des Scheidungsurteils, aus der bzw. dem hervorgeht, dass der Elternteil, der den Reisepassantrag unterzeichnet hat, die elterliche Sorge besitzt; oder
    • eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Wohnsitzortes, in der bestätigt wird, dass das Kind an der gleichen Adresse wohnt wie der Elternteil, der den Antrag gestellt hat;
  • bei im Ausland geborenen Kindern, eine Kopie der Geburtsurkunde;
  • ein Nachweis über die Entrichtung der Gebühr.

Je nach Sachlage (Neugeborenes, Wechselmodell usw.) können zusätzliche Belege verlangt werden.

Unterzeichnung des Antrags

Minderjährige Kinder, die den Antrag nicht unterschreiben können, sind von der Unterzeichnung befreit (bis zum Alter von 6 Jahren wird keine Unterschrift erfasst). In diesem Fall wird ein entsprechender Vermerk auf der den für die Ausstellung zuständigen Behörden vorbehaltenen Seite für amtliche Vermerke eingetragen.

Abholung des Reisepasses

Der Reisepass eines Minderjährigen wird abgeholt:

  • von dem Elternteil, der den Antrag im Namen des Minderjährigen gestellt hat; oder
  • von dem anderen Elternteil oder einer zur Abholung des Reisepasses bevollmächtigten Drittperson; oder
  • vom Minderjährigen selbst, wenn:
    • er vom sorgeberechtigten Elternteil oder seinem gesetzlichen Vormund angegeben wurde;
    • er älter als 12 Jahre ist;
    • die Genehmigung bei der Beantragung von einem Elternteil erteilt wurde.

Geschäftsunfähige Volljährige

Der Antrag auf einen Reisepass für eine unter Vormundschaft stehende volljährige Person wird durch den Vormund gestellt. Handelt es sich beim Vormund um eine juristische Person, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.

Der gesetzliche Vertreter muss seine Berechtigung nachweisen.

Etwaige verlangte Belege müssen in einer der folgenden Sprachen verfasst sein: Deutsch, Französisch, Luxemburgisch oder Englisch. In anderen Sprachen erstellte Dokumente müssen von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Erfassung der biometrischen Daten

Nach Überprüfung der Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers registrieren die berechtigten Bediensteten den Reisepassantrag auf der Grundlage der Daten aus dem RNPP und erfassen die biometrischen Merkmale, das heißt:

  • die Fingerabdrücke: flache Fingerabdrücke:
    • des linken und des rechten Zeigefingers; oder
    • falls die Fingerabdrücke des Zeigefingers nicht genommen werden können, eines anderen Fingers;
  • das Gesichtsbild;
  • die Unterschrift.

Diese Daten werden auf dem elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert.

Folgende Personen sind von der Verpflichtung zur Abgabe ihrer Fingerabdrücke befreit:

  • Kinder unter 12 Jahren;
  • Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, die Fingerabdrücke abzugeben.

Gegebenenfalls ist bei der Antragstellung ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.

Gültigkeit des Reisepasses

Die Gültigkeit des ausgestellten Reisepasses beträgt:

  • 2 Jahre bei Minderjährigen vor Vollendung des 4. Lebensjahres;
  • 5 Jahre bei Erwachsenen und Minderjährigen nach Vollendung des 4. Lebensjahres.

Reisepässe werden nicht verlängert. Bei Ablauf muss ein neuer Pass beantragt werden.

Verlust oder Diebstahl des Reisepasses

Der Verlust, der Diebstahl oder die Zerstörung eines Reisepasses sind der Polizei schnellstmöglich zu melden.

Der Verlust, der Diebstahl oder die Zerstörung eines Reisepasses im Ausland sind schnellstmöglich zu melden:

  • bei der Polizei;
  • bei einem luxemburgischen Konsulat oder einer luxemburgischen Botschaft oder ansonsten bei einem belgischen Konsulat oder einer belgischen Botschaft.

Bei der luxemburgischen oder belgischen diplomatischen Vertretung kann ebenfalls die Ausstellung eines neuen Reisepasses beantragt werden. Ein von einer belgischen diplomatischen Vertretung ausgestellter Reisepass hat eine Gültigkeit von 1 Jahr.

Dem Antrag auf Erhalt eines neuen Reisepasses ist eine von der Polizei erstellte Verlust- oder Diebstahlanzeige beizufügen.

Sobald ein Reisepass beim BPVL als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, ist er ungültig.

Achtung: Wird der verlorene Reisepass wiedergefunden, darf er keinesfalls genutzt werden, sondern ist beim BPVL abzugeben. Die Informationen auf den verlorenen Reisepässen werden nämlich in eine internationale Datenbank eingespeist, und die Nutzung eines dort registrierten Reisepasses kann für den Nutzer zu schwerwiegenden Problemen führen.

Ausstellung eines 2. Reisepasses

Niemand darf im Besitz von 2 Reisepässen sein, selbst wenn einer von ihnen abgelaufen ist.

Es wird kein neuer Reisepass ausgestellt:

  • bevor der vorherige Reisepass zurückgegeben wurde; oder
  • bei Verlust oder Diebstahl: bevor die bei der zuständigen Behörde gemachte Verlust- oder Diebstahlanzeige vorgelegt wurde.

In Ausnahmefällen kann jedoch luxemburgischen Staatsangehörigen aus nachgewiesenen beruflichen Gründen auf Antrag ein 2. Reisepass ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre. In diesem Fall ist eine Gebühr von 50 Euro zu entrichten.

Derartige Anträge sind beim BPVL zu stellen und bedürfen dessen vorheriger Genehmigung.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Gemeindeverwaltungen

    Adresse:
    Luxemburg
  • Gemeindeverwaltungen Beaufort

    Adresse:
    9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort Luxemburg
    Fax:
    (+352) 86 93 88
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 20h00
    Donnerstag:
    8h30 à 12h00
    Freitag:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Bech

    Adresse:
    1, Enneschtgaass L-6230 Bech Luxemburg
    Fax:
    (+352) 79 06 74
    E-Mail:
    bech@pt.lu
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) test
  • Gemeindeverwaltungen Beckerich

    Adresse:
    6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich Luxemburg
    Fax:
    (+352) 23 62 91 62
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 12h00
    Dienstag:
    8h30 à 12h00
    Mittwoch:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 17h45
    Donnerstag:
    8h30 à 12h00
    Freitag:
    8h30 à 12h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Berdorf

    Adresse:
    5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 79 91 89
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Bertrange

    Adresse:
    2, beim Schlass L-8058 Bertrange Luxemburg
    Postfach 28 / L-8005 Bertrange
    Fax:
    (+352) 26 31 27 57
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Bettembourg

    Adresse:
    13, rue du Château L-3217 Bettembourg Luxemburg
    Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
    Fax:
    (+352) 51 80 80 601
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Bettendorf

    Adresse:
    1, rue Neuve L-9353 Bettendorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 80 92 34
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 18h00
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    Geschlossen
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    7h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) test
  • Gemeindeverwaltungen Betzdorf

    Adresse:
    11, rue du Château L-6922 Berg Luxemburg
    Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
    Fax:
    (+352) 77 00 82
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30, 16h30 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Bissen

    Adresse:
    1, rue des Moulins L-7784 Bissen Luxemburg
    Postfach 25 / L-7703 Bissen
    Fax:
    (+352) 85 97 63
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 18h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Donnerstag:
    13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
    Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) test
  • Gemeindeverwaltungen Biwer

    Adresse:
    6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer Luxemburg
    Fax:
    (+352) 71 90 25
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 11h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
    (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) test
  • Gemeindeverwaltungen Boulaide

    Adresse:
    3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide Luxemburg
    Fax:
    (+352) 99 36 92
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 14h00
    Montag:
    14h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h30 à 12h00
    Mittwoch:
    8h30 à 12h00
    Donnerstag:
    14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h30 à 12h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Bourscheid

    Adresse:
    1, Schlassweee L-9140 Bourscheid Luxemburg
    Fax:
    (+352) 99 03 57 565
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) test
  • Gemeindeverwaltungen Bous-Waldbredimus

    Adresse:
    20, rue Luxembourg L-5408 Bous Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 28 86 04 01
    Biergerzenter
    Fax:
    (+352) 28 86 04 109
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h45, 13h15 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 11h45, 13h15 à 17h15
    Mittwoch:
    13h15 à 19h00
    Donnerstag:
    8h00 à 11h45, 13h15 à 17h00
    Freitag:
    7h00 à 13h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Andere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten test
  • Gemeindeverwaltungen Clervaux

    Adresse:
    Montée du Château L-9712 Clervaux Luxemburg
    Postfach 35 / L-9701 Clervaux
    Fax:
    (+352) 27 800 900
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h30
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 14h00 à 19h00
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
    Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) test
  • Gemeindeverwaltungen Colmar-Berg

    Adresse:
    5, rue de la Poste L-7730 Colmar-Berg Luxemburg
    Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
    Fax:
    (+352) 83 55 43 225
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00
    Freitag:
    Geschlossen
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen) test
  • Gemeindeverwaltungen Consdorf

    Adresse:
    8, route d'Echternach L-6212 Consdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 79 04 31
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Contern

    Adresse:
    4, place de la Mairie L-5310 Contern Luxemburg
    Fax:
    (+352) 35 72 36
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h15
    Montag:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Donnerstag:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Dalheim

    Adresse:
    Gemengeplaz L-5680 Dalheim Luxemburg
    Fax:
    (+352) 23 60 53 50
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden. test
  • Gemeindeverwaltungen Diekirch

    Adresse:
    27, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Luxemburg
    Postfach 145 / L-9202 Diekirch
    Fax:
    (+352) 80 87 80 250
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet test
  • Gemeindeverwaltungen Differdange

    Adresse:
    40, avenue Charlotte L-4530 Differdange Luxemburg
    Postfach 12 / L-4501 Differdange
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Samstag:
    9h00 à 11h00
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet test
  • Gemeindeverwaltungen Dippach

    Adresse:
    11, rue de l'Eglise L-4994 Schouweiler Luxemburg
    Postfach 59 / L-4901 Bascharage
    Fax:
    (+352) 27 95 25 299
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Mittwoch:
    7h30 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Dudelange

    Adresse:
    Place de l'Hôtel de Ville L-3590 Dudelange Luxemburg
    Postfach 73 / L-3401 Dudelange
    Fax:
    (+352) 51 61 21 299
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 test
  • Gemeindeverwaltungen Echternach

    Adresse:
    2, place du Marché L-6460 Echternach Luxemburg
    Postfach 22 / L-6401 Echternach
    Fax:
    (+352) 72 92 22 51
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 19h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 13h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet test
  • Gemeindeverwaltungen Ell

    Adresse:
    27, Haaptstrooss L-8530 Ell Luxemburg
    Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
    Fax:
    (+352) 26 62 38 55
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h15
    Montag:
    8h15 à 11h45
    Dienstag:
    Geschlossen
    Mittwoch:
    8h15 à 11h45
    Donnerstag:
    13h30 à 18h00
    Freitag:
    8h15 à 11h45
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Erpeldange sur Sûre

    Adresse:
    21, porte des Ardennes L-9145 Erpeldange-sur-Sûre Luxemburg
    Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
    Fax:
    (+352) 81 97 08
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 7h30
    Montag:
    7h30 à 11h30, 13h00 à 18h00
    Dienstag:
    7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Mittwoch:
    Geschlossen
    Donnerstag:
    7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Freitag:
    7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen. test
  • Gemeindeverwaltungen Esch sur Alzette

    Adresse:
    Place de l'Hôtel de Ville L-4002 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
    Fax:
    (+352) 54 35 14 667
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) test
  • Gemeindeverwaltungen Esch-sur-Sûre

    Adresse:
    1, an der Gaass L-9150 Eschdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 83 91 12 25
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 18h30
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Ettelbruck

    Adresse:
    Place de l'Hôtel de Ville L-9087 Ettelbruck Luxemburg
    Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
    Fax:
    (+352) 81 91 81 364
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 18h30
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Feulen

    Adresse:
    25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen Luxemburg
    Fax:
    (+352) 81 79 08
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Donnerstag:
    13h00 à 18h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Fischbach

    Adresse:
    1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach Luxemburg
    Fax:
    (+352) 32 70 84 50
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Flaxweiler

    Adresse:
    1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler Luxemburg
    Fax:
    (+352) 77 08 33
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Frisange

    Adresse:
    10, Munnerëferstrooss L-5701 Frisange Luxemburg
    Postfach 12 / L-5701 Aspelt
    Fax:
    (+352) 23 66 06 88
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
    Dienstag:
    7h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 18h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Freitagnachmittag geschlossen test
  • Gemeindeverwaltungen Garnich

    Adresse:
    15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich Luxemburg
    Fax:
    (+352) 38 00 19 90
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen. test
  • Gemeindeverwaltungen Goesdorf

    Adresse:
    1, op der Driicht L-9653 Goesdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 89 91 73
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Mittwoch:
    Geschlossen
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen. test
  • Gemeindeverwaltungen Grevenmacher

    Adresse:
    6, place du Marché L-6755 Grevenmacher Luxemburg
    Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
    Fax:
    (+352) 75 03 11 80
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h40, 14h00 à 19h00
    Freitag:
    8h30 à 11h40, 13h10 à 15h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Gemeindeverwaltungen Grosbous-Wahl

    Adresse:
    1, rue de Bastogne L-9154 Grosbous Luxemburg
    Postfach 7 L-9006 Grosbous
    Fax:
    (+352) 83 86 55
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00
    Mittwoch:
    14h00 à 18h30
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Gemeindeverwaltungen Habscht

    Adresse:
    Place Denn L-8465 Eischen Luxemburg
    Fax:
    (+352) 39 01 33 209
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
    Mittwoch:
    Geschlossen
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Heffingen

    Adresse:
    2, am Duerf L-7651 Heffingen Luxemburg