Als Nichtansässiger einen Reisepass beantragen

Der Reisepass ist ein vom Staat ausgegebenes Reisedokument, anhand dessen die Behörden anderer Staaten den Inhaber identifizieren können.

Seit der Einführung des biometrischen Reisepasses gibt Luxemburg ein Reisedokument pro Person aus. Somit besitzt jedes Kind einen eigenen Reisepass.

Ein Reisepass ist nur für Reisen in Länder erforderlich, die dieses Dokument für die Einreise verlangen, das heißt die meisten Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Eventuell für die Einreise und den Aufenthalt in einem Drittstaat notwendige Visa werden im Reisepass eingetragen.

Vor Antritt einer Reise sollte der Inhaber prüfen, ob der Reisepass lange genug gültig ist, um den Aufenthalt in allen Reiseländern zu ermöglichen. Bestimmte Länder gewähren Personen nur dann ein Einreisevisum, wenn der vorgelegte Reisepass nach Ablauf des beantragten Visums mindestens noch 6 Monate gültig ist.

Zielgruppe

Jeder luxemburgische Staatsangehörige, der im Ausland lebt und:

  • noch keinen Reisepass besitzt; oder
  • dessen Reisepass in Kürze abläuft.
Kinder werden nicht im Reisepass ihrer Eltern eingetragen, sondern benötigen einen eigenen Reisepass.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Luxemburgischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland wird dringend empfohlen, sich bei der/dem für sie zuständigen Botschaft/Konsulat anzumelden, bevor sie einen Reisepass beantragen.

Der Antragsteller sollte:

Im Rahmen eines Antrags auf einen Reisepass eines Nichtansässigen muss dieser einen Nachweis für seine Wohnsitzadresse erbringen.

Fristen

Die Frist für die Ausstellung eines Reisepasses beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (Bureau des passeports, visas et légalisations - BPVL) beträgt:

  • 7 Werktage ab Einreichung des Antrags im Falle des sogenannten klassischen Verfahrens;
  • 3 Werktage im Falle des Expressverfahrens.
Die Frist für die Ausstellung läuft erst ab dem Zeitpunkt, an dem alle erforderlichen Belege für die Ausstellung eines Reisepasses eingereicht wurden.

Die Ausstellungsfrist für Reisepässe bei Botschaften und Konsulaten beträgt mehr als 10 Tage.

Bei Anträgen aus dem Ausland hängt die Ausstellungsfrist von der zuständigen Vertretung ab.

Der Reisepass muss innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann er vernichtet werden.

Kosten

Zu zahlender Betrag

Der für die Ausstellung eines Reisepasses mit einer Gültigkeit von:

  • 5 Jahren zu zahlende Betrag beträgt:
    • 50 Euro im Falle des sogenannten klassischen Verfahrens;
    • 150 Euro im Falle des Expressverfahrens;
  • 2 Jahren (nur für Kinder unter 4 Jahren) zu zahlende Betrag beträgt:
    • 30 Euro im Falle des sogenannten klassischen Verfahrens;
    • 90 Euro im Falle des Expressverfahrens.

Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung kann folgendermaßen vorgenommen werden:

Die Zahlung hat zu folgendem Zeitpunkt zu erfolgen:

  • frühestens 6 Monate vor der Beantragung;
  • spätestens bei der Beantragung.
Werden biometrische Reisepässe für mehrere Mitglieder derselben Familie beantragt, kann der Gesamtbetrag in einer Einzahlung/Überweisung beglichen werden. Dabei sind die Vor- und Nachnamen aller Personen anzugeben.

Die aus einer Überweisung resultierenden Bankgebühren dürfen keinesfalls zulasten des BPVL gehen.

Rückzahlung im Falle einer falschen Überweisung

Bei einer falschen Überweisung kann beim BPVL schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) eine Rückzahlung beantragt werden. Der Antrag auf Rückzahlung muss eine Erläuterung, eine Kopie der Überweisung, eine Kontonummer (IBAN und BIC) und den Namen des Kontoinhabers beinhalten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antragsteller kann seinen Antrag persönlich stellen, indem er eine der folgenden Stellen aufsucht:

Es ist ab sofort möglich, einen Termin beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen zu vereinbaren, um einen Reisepass zu beantragen und abzuholen.

Folgendes ist zu beachten:

  • Im Antrag sind die Vor- und Nachnamen anzugeben, die auch im RNPP stehen.
  • Auf Antrag des Antragstellers können die Namen des Ehepartners, des verstorbenen Ehepartners, des ehemaligen Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners im Reisepass eingetragen werden. Es werden jeweils die im RNPP erfassten Namen oder Titel vermerkt.

Jeder Reisepassantrag ist zu unterschreiben.

Der Antragsteller erhält bei der Einreichung des Antrags von der diplomatischen Vertretung oder vom BPVL eine Eingangsbestätigung.

Belege

Der Antragsteller muss Folgendes vorlegen:

  • den aktuellen luxemburgischen Reisepass oder Personalausweis; oder
  • bei Verlust/Diebstahl: eine Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei;
  • falls der Antrag im Ausland gestellt wird: ein Passbild neueren Datums (gemäß den ICAO-Standards);
  • eine Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder eine von der zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes ausgestellte Aufenthaltskarte. Im Falle von Ländern, die weder Wohnsitzbescheinigungen noch Aufenthaltskarten ausstellen, kann der Wohnsitz anhand folgender Unterlagen nachgewiesen werden:
    • eines Führerscheins, einer Strom- oder Telefonrechnung; oder
    • jedes sonstigen Belegs, auf dem die Adresse des Antragstellers glaubwürdig vermerkt ist; oder
    • einer eidesstattlichen Erklärung, die von der Gemeinde, der Polizei, einem Notar, dem Verantwortlichen der diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder einem vereidigten Übersetzer beglaubigt wurde, sofern die Adresse darin angegeben ist;
  • bei einer Eheschließung im Ausland: eine Kopie der Heiratsurkunde;
  • die Quittung über die Entrichtung der Gebühr.
Achtung: Wird der Reisepassantrag beim BPVL oder einer Gemeinde gestellt, wird dort ein Passbild aufgenommen.

Im Falle eines Antrags beim BPVL muss der Antragsteller zudem Folgendes vorlegen:

  • bei Minderjährigen:
    • eine kürzlich auf den Namen des Kindes ausgestellte Wohnsitzbescheinigung; und
    • eine andere auf den Namen der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds ausgestellte Bescheinigung mit der gleichen Adresse;
  • eine Geburtsurkunde.
  • Besitzt der Antragsteller keinen gültigen luxemburgischen Personalausweis oder Reisepass und bestehen ernsthafte Zweifel in Bezug auf seine Staatsangehörigkeit, muss er einen gültigen Staatsangehörigkeitsnachweis vorlegen; dieser wird von der Staatsangehörigkeitsabteilung (Service de la nationalité luxembourgeoise) des Ministeriums der Justiz ausgestellt.

Modalitäten für die Abholung

Reisepässe sind persönlich (oder von der Person, die zur Abholung bevollmächtigt wurde) am Ort der Beantragung abzuholen.

Die bei der Beantragung ausgehändigte Eingangsbestätigung ist bei der Abholung des Reisepasses abzugeben.

Der Inhaber (oder die von ihm zur Abholung bevollmächtigte Person) muss den Empfang des Reisepasses durch seine (ihre) Unterschrift quittieren.

Der Reisepass bzw. die Reisepässe kann/können von der dazu befugten Person, d. h. der Person, die auf der Eingangsbestätigung des Antrags angegeben ist, beim Amt für Reisepässe abgeholt werden.

Expressverfahren

Durch Rückgriff auf das Expressverfahren kann die Frist für die Ausstellung des Reisepasses verkürzt werden. In diesem Fall wird eine Zusatzgebühr fällig.

Der Antrag kann bei folgenden Stellen gestellt werden:

Es sind die gleichen Dokumente vorzulegen wie beim klassischen Verfahren. Es muss ebenfalls ein Zahlungsbeleg für die Zusatzgebühr vorgelegt werden.

Der Reisepass muss von folgenden Personen beim BPVL abgeholt werden:

  • vom Inhaber des Reisepasses; oder
  • von der vom Inhaber bevollmächtigten Person.

Wird der Reisepass nicht binnen 3 Werktagen ausgestellt, kann eine Erstattung der Zusatzgebühr gefordert werden.

Hinweis: Entschädigungen als Ausgleich für eventuell entstandene Schäden sind ausgeschlossen.

Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige oder geschäftsunfähige Volljährige

Mündige Minderjährige

Mündige Minderjährige beantragen ihren Reisepass auf die gleiche Art wie erwachsene Antragsteller.

Nicht mündige Minderjährige

Antragstellung

Bei der Beantragung des Reisepasses eines minderjährigen Kindes gilt es mehrere Situationen zu unterscheiden:

  • Das Kind wohnt an derselben Adresse wie beide Elternteile und ist dort gemeldet:
    • Der Antrag kann von jedem der beiden Elternteile gestellt werden.
    • Wird eine Drittperson für die Antragstellung bevollmächtigt, kann die Vollmacht von jedem der beiden Elternteile unterzeichnet werden.
  • Das Kind wohnt bei einem der beiden Elternteile und ist dort gemeldet:
    • Der Antrag kann gestellt werden von:
      • dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt;
      • dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt: Dieser muss dann eine Ermächtigung des Elternteils vorlegen, bei dem das Kind wohnt.  
    • Wird eine Drittperson für die Antragstellung bevollmächtigt, muss die Vollmacht von dem Elternteil unterzeichnet werden, bei dem das Kind wohnt.
  • Das Kind wohnt bei keinem der beiden Elternteile: Der Antragsteller muss:
    • nachweisen, dass er die elterliche Sorge besitzt. Dies gilt ebenfalls für die Eltern des Kindes;
    • eine Ermächtigung der Person vorlegen, bei der das Kind gemeldet ist.

Der gesetzliche Vertreter muss seine Berechtigung nachweisen.

Etwaige verlangte Belege müssen in einer der folgenden Sprachen verfasst sein: Deutsch, Französisch, Luxemburgisch oder Englisch. In anderen Sprachen erstellte Dokumente müssen von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Die Namen des Elternteils oder der Eltern des Kindes, auf dessen Namen der Reisepass lautet, sowie die Namen des gesetzlichen Vormunds werden so in den Reisepass eingetragen, wie sie:

  • im RNPP stehen; oder
  • ansonsten auf dem Beleg stehen.

Die Eintragung der elterlichen Sorge im Reisepass Minderjähriger wird nur auf Antrag eines oder beider Elternteile vorgenommen.

Belege

Wird der Reisepass für ein minderjähriges Kind bei einer diplomatischen Vertretung Luxemburgs beantragt, müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • ein Passbild neueren Datums (gemäß den ICAO-Standards);
  • das Familienstammbuch oder ein gleichwertiges Dokument;
  • falls die Eltern getrennt oder geschieden sind:
    • eine Kopie der Trennungsurkunde oder des Scheidungsurteils, aus der bzw. dem hervorgeht, dass der Elternteil, der den Reisepassantrag unterzeichnet hat, die elterliche Sorge besitzt; oder
    • eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Wohnsitzortes, in der bestätigt wird, dass das Kind an der gleichen Adresse wohnt wie der Elternteil, der den Antrag gestellt hat;
  • bei im Ausland geborenen Kindern, eine Kopie der Geburtsurkunde;
  • ein Nachweis über die Entrichtung der Gebühr.

Je nach Sachlage (Neugeborenes, Wechselmodell usw.) können zusätzliche Belege verlangt werden.

Unterzeichnung des Antrags

Kinder, die den Antrag nicht unterschreiben können, sind von der Unterzeichnung befreit (bis zum Alter von 6 Jahren wird keine Unterschrift erfasst). In diesem Fall wird ein entsprechender Vermerk auf der den für die Ausstellung zuständigen Behörden vorbehaltenen Seite für amtliche Vermerke eingetragen.

Abholung des Reisepasses

Der Reisepass eines Minderjährigen wird abgeholt:

  • von dem Elternteil, der den Antrag im Namen des Minderjährigen gestellt hat; oder
  • von dem anderen Elternteil oder einer zur Abholung des Reisepasses bevollmächtigten Drittperson; oder
  • vom Minderjährigen selbst, wenn:
    • er vom sorgeberechtigten Elternteil oder seinem gesetzlichen Vormund angegeben wurde;
    • er älter als 12 Jahre ist;
    • die Genehmigung bei der Beantragung von einem Elternteil erteilt wurde.

Die Namen des Elternteils bzw. der Elternteile des Kindes, für das der Reisepass ausgestellt wird, sowie die Namen des gesetzlichen Vertreters werden dort so eingetragen, wie sie im Nationalen Register natürlicher Personen erfasst sind bzw. in allen anderen Fällen auf Basis eines entsprechenden Nachweises.

Geschäftsunfähige Volljährige

Der Antrag auf einen Reisepass für eine unter Vormundschaft stehende volljährige Person wird durch den Vormund gestellt. Handelt es sich bei dem Vormund um eine juristische Person, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.

Der gesetzliche Vertreter muss seine Berechtigung nachweisen.

Etwaige verlangte Belege müssen in einer der folgenden Sprachen verfasst sein: Deutsch, Französisch, Luxemburgisch oder Englisch. In anderen Sprachen erstellte Dokumente müssen von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Erfassung der biometrischen Daten

Nach Überprüfung der Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers registrieren die berechtigten Bediensteten den Reisepassantrag auf der Grundlage der Daten aus dem RNPP und erfassen die biometrischen Merkmale, das heißt:

  • die Fingerabdrücke: flache Fingerabdrücke:
    • des linken und des rechten Zeigefingers; oder
    • falls die Fingerabdrücke des Zeigefingers nicht genommen werden können, eines anderen Fingers;
  • das Gesichtsbild;
  • die Unterschrift.

Die Fingerabdrücke werden nicht genommen, wenn der Antragsteller sich an eine diplomatische Vertretung Belgiens wendet.

Diese Daten werden auf dem elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert.

Folgende Personen sind von der Verpflichtung zur Abgabe ihrer Fingerabdrücke befreit:
  • Kinder unter 12 Jahren;
  • Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, die Fingerabdrücke abzugeben.

Gegebenenfalls ist bei der Antragstellung ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.

Gültigkeit, Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses

Die Gültigkeit des ausgestellten Reisepasses beträgt:

  • 2 Jahre bei Minderjährigen vor Vollendung des 4. Lebensjahres;
  • 5 Jahre bei Erwachsenen und Minderjährigen nach Vollendung des 4. Lebensjahres.

Die diplomatischen Vertretungen Belgiens stellen jedoch nur vorläufige Reisepässe mit einer Gültigkeit von 1 Jahr aus.

Reisepässe werden nicht verlängert. Bei Ablauf muss ein neuer Pass beantragt werden.

Verlust oder Diebstahl des Reisepasses

Der Verlust, der Diebstahl oder die Zerstörung eines Reisepasses im Ausland sind schnellstmöglich zu melden:

  • bei der Polizei;
  • bei:
    • einem luxemburgischen Konsulat oder einer luxemburgischen Botschaft; oder
    •  ansonsten einem belgischen Konsulat oder einer belgischen Botschaft.

Bei der luxemburgischen oder belgischen diplomatischen Vertretung kann ebenfalls die Ausstellung eines neuen Reisepasses beantragt werden.

Dem Antrag auf Erhalt eines neuen Reisepasses in Luxemburg oder im Ausland ist eine von der Polizei erstellte Verlust- oder Diebstahlanzeige beizufügen.

Sobald ein Reisepass beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, ist er ungültig.

Achtung: Wird der verlorene Reisepass wiedergefunden, darf er keinesfalls genutzt werden, sondern ist beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen abzugeben. Die Informationen auf den verlorenen Reisepässen werden nämlich in eine internationale Datenbank eingespeist, und die Nutzung eines dort registrierten Reisepasses kann für den Nutzer zu schwerwiegenden Problemen führen.

Ausstellung eines 2. Reisepasses

Niemand darf im Besitz von 2 Reisepässen sein, selbst wenn einer von ihnen abgelaufen ist.

Es wird kein neuer Reisepass ausgestellt:

  • bevor der vorherige Reisepass zurückgegeben wurde; oder
  • bei Verlust oder Diebstahl: bevor die bei der zuständigen Behörde gemachte Verlust- oder Diebstahlanzeige vorgelegt wurde.

In Ausnahmefällen kann jedoch luxemburgischen Staatsangehörigen aus nachgewiesenen beruflichen Gründen auf Antrag ein 2. Reisepass ausgestellt werden, dies unter den gleichen Bedingungen, wie sie für den 1. Reisepass gelten.

Ein Antrag auf einen 2. Reisepass muss beim BPVL gestellt werden und bedarf dessen vorheriger Genehmigung.

Formulare/Online-Dienste

Online-Zahlung des Reisepasses

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

myGuichet.lu

Bezahlen
Payer en ligne avec:
  • visa
  • mastercard

Paiement du passeport en ligne

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

myGuichet.lu

Payer
Payer en ligne avec:
  • visa
  • mastercard

Passport online payment

To complete your application, the information about you collected from this form needs to be processed by the public administration concerned.

That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s).

Your data will be shared with other public administrations that are necessary for the processing of your application. For details on which departments will have access to the data on this form, please contact the public administration you are filing your application with.

Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. You are also entitled to withdraw your consent at any time.

Additionally, unless the processing of your personal data is compulsory, you may, with legitimate reasons, oppose the processing of such data.

If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. You are also entitled to file a claim with the National Commission for Data Protection (Commission nationale pour la protection des données), headquartered at 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

By submitting your application, you agree that your personal data may be processed as part of the application process.

myGuichet.lu

Pay
Payer en ligne avec:
  • visa
  • mastercard

Accord en matière de demande de passeport / carte d'identité

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Mandat en matière de demande de passeport / carte d'identité

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Passeport luxembourgeois - Demande de remboursement pour un passeport

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren
Doppelklick, um die Karte zu aktivieren
Doppelklick, um die Karte zu aktivieren