Als Nichtansässiger einen Reisepass beantragen
Der Reisepass ist ein vom Staat ausgegebenes Reisedokument, anhand dessen die Behörden anderer Staaten den Inhaber identifizieren können.
Seit der Einführung des biometrischen Reisepasses gibt Luxemburg ein Reisedokument pro Person aus. Somit besitzt jedes Kind einen eigenen Reisepass.
Ein Reisepass ist nur für Reisen in Länder erforderlich, die dieses Dokument für die Einreise verlangen, das heißt die meisten Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Eventuell für die Einreise und den Aufenthalt in einem Drittstaat notwendige Visa werden im Reisepass eingetragen.
Vor Antritt einer Reise sollte der Inhaber prüfen, ob der Reisepass lange genug gültig ist, um den Aufenthalt in allen Reiseländern zu ermöglichen. Bestimmte Länder gewähren Personen nur dann ein Einreisevisum, wenn der vorgelegte Reisepass nach Ablauf des beantragten Visums mindestens noch 6 Monate gültig ist.
Zielgruppe
Jeder luxemburgische Staatsangehörige, der im Ausland lebt und:
- noch keinen Reisepass besitzt; oder
- dessen Reisepass in Kürze abläuft.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Luxemburgischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland wird dringend empfohlen, sich bei der/dem für sie zuständigen Botschaft/Konsulat anzumelden, bevor sie einen Reisepass beantragen.
Der Antragsteller sollte:
- im Vorfeld seine im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) eingetragenen Daten prüfen und bestätigen. Genau diese Daten werden nämlich in den Antrag auf einen Reisepass übernommen;
- jede Adressänderung beim RNPP anzeigen.
Im Rahmen eines Antrags auf einen Reisepass eines Nichtansässigen muss dieser einen Nachweis für seine Wohnsitzadresse erbringen.
Fristen
Die Frist für die Ausstellung eines Reisepasses beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (Bureau des passeports, visas et légalisations - BPVL) beträgt:
- 7 Werktage ab Einreichung des Antrags im Falle des sogenannten klassischen Verfahrens;
- 3 Werktage im Falle des Expressverfahrens.
Die Ausstellungsfrist für Reisepässe bei Botschaften und Konsulaten beträgt mehr als 10 Tage.
Bei Anträgen aus dem Ausland hängt die Ausstellungsfrist von der zuständigen Vertretung ab.
Kosten
Zu zahlender Betrag
Der für die Ausstellung eines Reisepasses mit einer Gültigkeit von:
- 5 Jahren zu zahlende Betrag beträgt:
- 50 Euro im Falle des sogenannten klassischen Verfahrens;
- 150 Euro im Falle des Expressverfahrens;
- 2 Jahren (nur für Kinder unter 4 Jahren) zu zahlende Betrag beträgt:
- 30 Euro im Falle des sogenannten klassischen Verfahrens;
- 90 Euro im Falle des Expressverfahrens.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung kann folgendermaßen vorgenommen werden:
- online über MyGuichet.lu;
- direkt beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (BPVL) vor Ort per Bankkarte;
- per Einzahlung oder Überweisung auf das luxemburgische Postscheckkonto des BPVL Nr. IBAN LU46 1111 1298 0014 0000 (CCPLLULL).
Die Zahlung hat zu folgendem Zeitpunkt zu erfolgen:
- frühestens 6 Monate vor der Beantragung;
- spätestens bei der Beantragung.
Die aus einer Überweisung resultierenden Bankgebühren dürfen keinesfalls zulasten des BPVL gehen.
Rückzahlung im Falle einer falschen Überweisung
Bei einer falschen Überweisung kann beim BPVL schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) eine Rückzahlung beantragt werden. Der Antrag auf Rückzahlung muss eine Erläuterung, eine Kopie der Überweisung, eine Kontonummer (IBAN und BIC) und den Namen des Kontoinhabers beinhalten.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antragsteller kann seinen Antrag persönlich stellen, indem er eine der folgenden Stellen aufsucht:
- eine für das Wohnsitzland akkreditierte diplomatische Vertretung (Botschaft) oder konsularische Vertretung (ausschließlich Generalkonsulat) Luxemburgs; oder
- eine diplomatische oder konsularische Vertretung Belgiens, die Luxemburg in Konsulatsangelegenheiten in den Ländern vertritt, in denen Luxemburg keine diplomatische oder konsularische Vertretung vor Ort unterhält. In diesem Fall sollte im Vorfeld Kontakt zum BPVL aufgenommen werden; oder
- das BPVL.
Es ist ab sofort möglich, einen Termin beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen zu vereinbaren, um einen Reisepass zu beantragen und abzuholen.
Folgendes ist zu beachten:
- Im Antrag sind die Vor- und Nachnamen anzugeben, die auch im RNPP stehen.
- Auf Antrag des Antragstellers können die Namen des Ehepartners, des verstorbenen Ehepartners, des ehemaligen Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners im Reisepass eingetragen werden. Es werden jeweils die im RNPP erfassten Namen oder Titel vermerkt.
Jeder Reisepassantrag ist zu unterschreiben.
Der Antragsteller erhält bei der Einreichung des Antrags von der diplomatischen Vertretung oder vom BPVL eine Eingangsbestätigung.
Belege
Der Antragsteller muss Folgendes vorlegen:
- den aktuellen luxemburgischen Reisepass oder Personalausweis; oder
- bei Verlust/Diebstahl: eine Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei;
- falls der Antrag im Ausland gestellt wird: ein Passbild neueren Datums (gemäß den ICAO-Standards);
- eine Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder eine von der zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes ausgestellte Aufenthaltskarte. Im Falle von Ländern, die weder Wohnsitzbescheinigungen noch Aufenthaltskarten ausstellen, kann der Wohnsitz anhand folgender Unterlagen nachgewiesen werden:
- eines Führerscheins, einer Strom- oder Telefonrechnung; oder
- jedes sonstigen Belegs, auf dem die Adresse des Antragstellers glaubwürdig vermerkt ist; oder
- einer eidesstattlichen Erklärung, die von der Gemeinde, der Polizei, einem Notar, dem Verantwortlichen der diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder einem vereidigten Übersetzer beglaubigt wurde, sofern die Adresse darin angegeben ist;
- eines Führerscheins, einer Strom- oder Telefonrechnung; oder
- bei einer Eheschließung im Ausland: eine Kopie der Heiratsurkunde;
- die Quittung über die Entrichtung der Gebühr.
Im Falle eines Antrags beim BPVL muss der Antragsteller zudem Folgendes vorlegen:
- bei Minderjährigen:
- eine kürzlich auf den Namen des Kindes ausgestellte Wohnsitzbescheinigung; und
- eine andere auf den Namen der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds ausgestellte Bescheinigung mit der gleichen Adresse;
- eine kürzlich auf den Namen des Kindes ausgestellte Wohnsitzbescheinigung; und
- eine Geburtsurkunde.
- Besitzt der Antragsteller keinen gültigen luxemburgischen Personalausweis oder Reisepass und bestehen ernsthafte Zweifel in Bezug auf seine Staatsangehörigkeit, muss er einen gültigen Staatsangehörigkeitsnachweis vorlegen; dieser wird von der Staatsangehörigkeitsabteilung (Service de la nationalité luxembourgeoise) des Ministeriums der Justiz ausgestellt.
Modalitäten für die Abholung
Reisepässe sind persönlich (oder von der Person, die zur Abholung bevollmächtigt wurde) am Ort der Beantragung abzuholen.
Die bei der Beantragung ausgehändigte Eingangsbestätigung ist bei der Abholung des Reisepasses abzugeben.
Der Inhaber (oder die von ihm zur Abholung bevollmächtigte Person) muss den Empfang des Reisepasses durch seine (ihre) Unterschrift quittieren.
Der Reisepass bzw. die Reisepässe kann/können von der dazu befugten Person, d. h. der Person, die auf der Eingangsbestätigung des Antrags angegeben ist, beim Amt für Reisepässe abgeholt werden.
Expressverfahren
Durch Rückgriff auf das Expressverfahren kann die Frist für die Ausstellung des Reisepasses verkürzt werden. In diesem Fall wird eine Zusatzgebühr fällig.
Der Antrag kann bei folgenden Stellen gestellt werden:
- dem Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen; oder
- der akkreditierten diplomatischen Vertretung Luxemburgs im Wohnsitzland des Antragstellers.
Es sind die gleichen Dokumente vorzulegen wie beim klassischen Verfahren. Es muss ebenfalls ein Zahlungsbeleg für die Zusatzgebühr vorgelegt werden.
Der Reisepass muss von folgenden Personen beim BPVL abgeholt werden:
- vom Inhaber des Reisepasses; oder
- von der vom Inhaber bevollmächtigten Person.
Wird der Reisepass nicht binnen 3 Werktagen ausgestellt, kann eine Erstattung der Zusatzgebühr gefordert werden.
Hinweis: Entschädigungen als Ausgleich für eventuell entstandene Schäden sind ausgeschlossen.
Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige oder geschäftsunfähige Volljährige
Mündige Minderjährige
Mündige Minderjährige beantragen ihren Reisepass auf die gleiche Art wie erwachsene Antragsteller.
Nicht mündige Minderjährige
Antragstellung
Bei der Beantragung des Reisepasses eines minderjährigen Kindes gilt es mehrere Situationen zu unterscheiden:
- Das Kind wohnt an derselben Adresse wie beide Elternteile und ist dort gemeldet:
- Der Antrag kann von jedem der beiden Elternteile gestellt werden.
- Wird eine Drittperson für die Antragstellung bevollmächtigt, kann die Vollmacht von jedem der beiden Elternteile unterzeichnet werden.
- Das Kind wohnt bei einem der beiden Elternteile und ist dort gemeldet:
- Der Antrag kann gestellt werden von:
- dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt;
- dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt: Dieser muss dann eine Ermächtigung des Elternteils vorlegen, bei dem das Kind wohnt.
- Wird eine Drittperson für die Antragstellung bevollmächtigt, muss die Vollmacht von dem Elternteil unterzeichnet werden, bei dem das Kind wohnt.
- Der Antrag kann gestellt werden von:
- Das Kind wohnt bei keinem der beiden Elternteile: Der Antragsteller muss:
- nachweisen, dass er die elterliche Sorge besitzt. Dies gilt ebenfalls für die Eltern des Kindes;
- eine Ermächtigung der Person vorlegen, bei der das Kind gemeldet ist.
Der gesetzliche Vertreter muss seine Berechtigung nachweisen.
Etwaige verlangte Belege müssen in einer der folgenden Sprachen verfasst sein: Deutsch, Französisch, Luxemburgisch oder Englisch. In anderen Sprachen erstellte Dokumente müssen von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Die Namen des Elternteils oder der Eltern des Kindes, auf dessen Namen der Reisepass lautet, sowie die Namen des gesetzlichen Vormunds werden so in den Reisepass eingetragen, wie sie:
- im RNPP stehen; oder
- ansonsten auf dem Beleg stehen.
Die Eintragung der elterlichen Sorge im Reisepass Minderjähriger wird nur auf Antrag eines oder beider Elternteile vorgenommen.
Belege
Wird der Reisepass für ein minderjähriges Kind bei einer diplomatischen Vertretung Luxemburgs beantragt, müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- ein Passbild neueren Datums (gemäß den ICAO-Standards);
- das Familienstammbuch oder ein gleichwertiges Dokument;
- falls die Eltern getrennt oder geschieden sind:
- eine Kopie der Trennungsurkunde oder des Scheidungsurteils, aus der bzw. dem hervorgeht, dass der Elternteil, der den Reisepassantrag unterzeichnet hat, die elterliche Sorge besitzt; oder
- eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Wohnsitzortes, in der bestätigt wird, dass das Kind an der gleichen Adresse wohnt wie der Elternteil, der den Antrag gestellt hat;
- eine Kopie der Trennungsurkunde oder des Scheidungsurteils, aus der bzw. dem hervorgeht, dass der Elternteil, der den Reisepassantrag unterzeichnet hat, die elterliche Sorge besitzt; oder
- bei im Ausland geborenen Kindern, eine Kopie der Geburtsurkunde;
- ein Nachweis über die Entrichtung der Gebühr.
Je nach Sachlage (Neugeborenes, Wechselmodell usw.) können zusätzliche Belege verlangt werden.
Unterzeichnung des Antrags
Kinder, die den Antrag nicht unterschreiben können, sind von der Unterzeichnung befreit (bis zum Alter von 6 Jahren wird keine Unterschrift erfasst). In diesem Fall wird ein entsprechender Vermerk auf der den für die Ausstellung zuständigen Behörden vorbehaltenen Seite für amtliche Vermerke eingetragen.
Abholung des Reisepasses
Der Reisepass eines Minderjährigen wird abgeholt:
- von dem Elternteil, der den Antrag im Namen des Minderjährigen gestellt hat; oder
- von dem anderen Elternteil oder einer zur Abholung des Reisepasses bevollmächtigten Drittperson; oder
- vom Minderjährigen selbst, wenn:
- er vom sorgeberechtigten Elternteil oder seinem gesetzlichen Vormund angegeben wurde;
- er älter als 12 Jahre ist;
- die Genehmigung bei der Beantragung von einem Elternteil erteilt wurde.
Die Namen des Elternteils bzw. der Elternteile des Kindes, für das der Reisepass ausgestellt wird, sowie die Namen des gesetzlichen Vertreters werden dort so eingetragen, wie sie im Nationalen Register natürlicher Personen erfasst sind bzw. in allen anderen Fällen auf Basis eines entsprechenden Nachweises.
Geschäftsunfähige Volljährige
Der Antrag auf einen Reisepass für eine unter Vormundschaft stehende volljährige Person wird durch den Vormund gestellt. Handelt es sich bei dem Vormund um eine juristische Person, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.
Etwaige verlangte Belege müssen in einer der folgenden Sprachen verfasst sein: Deutsch, Französisch, Luxemburgisch oder Englisch. In anderen Sprachen erstellte Dokumente müssen von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Erfassung der biometrischen Daten
Nach Überprüfung der Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers registrieren die berechtigten Bediensteten den Reisepassantrag auf der Grundlage der Daten aus dem RNPP und erfassen die biometrischen Merkmale, das heißt:
- die Fingerabdrücke: flache Fingerabdrücke:
- des linken und des rechten Zeigefingers; oder
- falls die Fingerabdrücke des Zeigefingers nicht genommen werden können, eines anderen Fingers;
- des linken und des rechten Zeigefingers; oder
- das Gesichtsbild;
- die Unterschrift.
Die Fingerabdrücke werden nicht genommen, wenn der Antragsteller sich an eine diplomatische Vertretung Belgiens wendet.
Diese Daten werden auf dem elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert.
- Kinder unter 12 Jahren;
- Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, die Fingerabdrücke abzugeben.
Gegebenenfalls ist bei der Antragstellung ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.
Gültigkeit, Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses
Die Gültigkeit des ausgestellten Reisepasses beträgt:
- 2 Jahre bei Minderjährigen vor Vollendung des 4. Lebensjahres;
- 5 Jahre bei Erwachsenen und Minderjährigen nach Vollendung des 4. Lebensjahres.
Die diplomatischen Vertretungen Belgiens stellen jedoch nur vorläufige Reisepässe mit einer Gültigkeit von 1 Jahr aus.
Reisepässe werden nicht verlängert. Bei Ablauf muss ein neuer Pass beantragt werden.
Verlust oder Diebstahl des Reisepasses
Der Verlust, der Diebstahl oder die Zerstörung eines Reisepasses im Ausland sind schnellstmöglich zu melden:
- bei der Polizei;
- bei:
- einem luxemburgischen Konsulat oder einer luxemburgischen Botschaft; oder
- ansonsten einem belgischen Konsulat oder einer belgischen Botschaft.
Bei der luxemburgischen oder belgischen diplomatischen Vertretung kann ebenfalls die Ausstellung eines neuen Reisepasses beantragt werden.
Dem Antrag auf Erhalt eines neuen Reisepasses in Luxemburg oder im Ausland ist eine von der Polizei erstellte Verlust- oder Diebstahlanzeige beizufügen.
Sobald ein Reisepass beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, ist er ungültig.
Ausstellung eines 2. Reisepasses
Niemand darf im Besitz von 2 Reisepässen sein, selbst wenn einer von ihnen abgelaufen ist.
Es wird kein neuer Reisepass ausgestellt:
- bevor der vorherige Reisepass zurückgegeben wurde; oder
- bei Verlust oder Diebstahl: bevor die bei der zuständigen Behörde gemachte Verlust- oder Diebstahlanzeige vorgelegt wurde.
In Ausnahmefällen kann jedoch luxemburgischen Staatsangehörigen aus nachgewiesenen beruflichen Gründen auf Antrag ein 2. Reisepass ausgestellt werden, dies unter den gleichen Bedingungen, wie sie für den 1. Reisepass gelten.
Ein Antrag auf einen 2. Reisepass muss beim BPVL gestellt werden und bedarf dessen vorheriger Genehmigung.
Formulare/Online-Dienste
Accord en matière de demande de passeport / carte d'identité
Mandat en matière de demande de passeport / carte d'identité
Passeport luxembourgeois - Demande de remboursement pour un passeport
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium der Justiz
Staatsangehörigkeitsabteilung13, rue Erasme
L-1468 Luxemburg
Postanschrift :
L-2934 Luxemburg
Fax : (+352) 26 20 27 59Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr (spezielle Öffnungszeiten in der Weihnachtszeit und den Sommerferien)
-
Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (BPVL-MAEE)6, rue de l'Ancien Athénée
L-1144 Luxemburg
Empfang: Montag bis Freitag von 8.30 bis 16.00 Uhr
Tel. : (+352) 247-88300Fax : (+352) 22 29 07 oder (+352) 46 49 80 (Visa) / (+352) 22 02 91 (Reisepässe)Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
-
Gemeindeverwaltungen
-
Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 28 86 04 01Fax : (+352) 28 86 04 109 -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88