Einen Reisepass beantragen – Nichtansässige
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Der Reisepass ist ein vom Staat ausgegebenes Reisedokument, anhand dessen die Behörden anderer Staaten den Inhaber identifizieren können.
Seit der Einführung des biometrischen Reisepasses gibt Luxemburg ein Reisedokument pro Person aus. Somit besitzt jedes Kind einen eigenen Reisepass.
Ein Reisepass ist nur für Reisen in Länder erforderlich, die dieses Dokument für die Einreise verlangen, das heißt die meisten Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Eventuell für die Einreise und den Aufenthalt in einem Drittstaat notwendige Visa werden im Reisepass eingetragen.
Vor Antritt einer Reise sollte der Inhaber prüfen, ob der Reisepass lange genug gültig ist, um den Aufenthalt in allen Reiseländern zu ermöglichen. Bestimmte Länder gewähren Personen nur dann ein Einreisevisum, wenn der vorgelegte Reisepass nach Ablauf des beantragten Visums mindestens noch 6 Monate gültig ist.
Zielgruppe
Jeder luxemburgische Staatsangehörige, der im Ausland lebt und:
- noch keinen Reisepass besitzt; oder
- dessen Reisepass in Kürze abläuft.
Kinder werden nicht im Reisepass ihrer Eltern eingetragen, sondern benötigen einen eigenen Reisepass.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Luxemburgischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland wird dringend empfohlen, sich bei der/dem für sie zuständigen Botschaft/Konsulat anzumelden, bevor sie einen Reisepass beantragen.
Der Antragsteller sollte:
- im Vorfeld seine im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) eingetragenen Daten prüfen und bestätigen. Genau diese Daten werden nämlich in den Antrag auf einen Reisepass übernommen;
- jede Adressänderung beim RNPP anzeigen.
Im Rahmen eines Antrags auf einen Reisepass eines Nichtansässigen muss dieser einen Nachweis für seine Wohnsitzadresse erbringen.
Fristen
Die Frist für die Ausstellung eines Reisepasses beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (Bureau des passeports, visas et légalisations - BPVL) beträgt:
Die Frist für die Ausstellung läuft erst ab dem Zeitpunkt, an dem alle erforderlichen Belege für die Ausstellung eines Reisepasses eingereicht wurden.
Die Ausstellungsfrist für Reisepässe bei Botschaften und Konsulaten beträgt mehr als 10 Tage.
Bei Anträgen aus dem Ausland hängt die Ausstellungsfrist von der zuständigen Vertretung ab.
Der Reisepass muss innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann er vernichtet werden.
Kosten
Zu zahlender Betrag
Der für die Ausstellung eines Reisepasses mit einer Gültigkeit von:
- 5 Jahren zu zahlende Betrag beträgt:
- 50 Euro im Falle des sogenannten klassischen Verfahrens;
- 150 Euro im Falle des Expressverfahrens;
- 2 Jahren (nur für Kinder unter 4 Jahren) zu zahlende Betrag beträgt:
- 30 Euro im Falle des sogenannten klassischen Verfahrens;
- 90 Euro im Falle des Expressverfahrens.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung kann folgendermaßen vorgenommen werden:
- online über MyGuichet.lu;
- direkt beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (BPVL) vor Ort per Bankkarte;
- per Einzahlung oder Überweisung auf das luxemburgische Postscheckkonto des BPVL Nr. IBAN LU46 1111 1298 0014 0000 (CCPLLULL).
Die Zahlung hat zu folgendem Zeitpunkt zu erfolgen:
- frühestens 6 Monate vor der Beantragung;
- spätestens bei der Beantragung.
Werden biometrische Reisepässe für mehrere Mitglieder derselben Familie beantragt, kann der Gesamtbetrag in einer Einzahlung/Überweisung beglichen werden. Dabei sind die Vor- und Nachnamen aller Personen anzugeben.
Die aus einer Überweisung resultierenden Bankgebühren dürfen keinesfalls zulasten des BPVL gehen.
Rückzahlung im Falle einer falschen Überweisung
Bei einer falschen Überweisung kann beim BPVL schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) eine Rückzahlung beantragt werden (Französisch, Pdf, 244 KB). Der Antrag auf Rückzahlung muss eine Erläuterung, eine Kopie der Überweisung, eine Kontonummer (IBAN und BIC) und den Namen des Kontoinhabers beinhalten.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antragsteller kann seinen Antrag persönlich stellen, indem er eine der folgenden Stellen aufsucht:
- eine für das Wohnsitzland akkreditierte diplomatische Vertretung (Botschaft) oder konsularische Vertretung (ausschließlich Generalkonsulat) Luxemburgs; oder
- eine diplomatische oder konsularische Vertretung Belgiens, die Luxemburg in Konsulatsangelegenheiten in den Ländern vertritt, in denen Luxemburg keine diplomatische oder konsularische Vertretung vor Ort unterhält. In diesem Fall sollte im Vorfeld Kontakt zum BPVL aufgenommen werden; oder
- das BPVL.
Es ist ab sofort möglich, einen Termin beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen zu vereinbaren, um einen Reisepass zu beantragen und abzuholen.
Folgendes ist zu beachten:
- Im Antrag sind die Vor- und Nachnamen anzugeben, die auch im RNPP stehen.
- Auf Antrag des Antragstellers können die Namen des Ehepartners, des verstorbenen Ehepartners, des ehemaligen Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners im Reisepass eingetragen werden. Es werden jeweils die im RNPP erfassten Namen oder Titel vermerkt.
Jeder Reisepassantrag ist zu unterschreiben.
Der Antragsteller erhält bei der Einreichung des Antrags von der diplomatischen Vertretung oder vom BPVL eine Eingangsbestätigung.
Belege
Der Antragsteller muss Folgendes vorlegen:
- den aktuellen luxemburgischen Reisepass oder Personalausweis; oder
- bei Verlust/Diebstahl: eine Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei;
- falls der Antrag im Ausland gestellt wird: ein Passbild neueren Datums (gemäß den ICAO-Standards);
- eine Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder eine von der zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes ausgestellte Aufenthaltskarte. Im Falle von Ländern, die weder Wohnsitzbescheinigungen noch Aufenthaltskarten ausstellen, kann der Wohnsitz anhand folgender Unterlagen nachgewiesen werden:
- eines Führerscheins, einer Strom- oder Telefonrechnung; oder
- jedes sonstigen Belegs, auf dem die Adresse des Antragstellers glaubwürdig vermerkt ist; oder
- einer eidesstattlichen Erklärung, die von der Gemeinde, der Polizei, einem Notar, dem Verantwortlichen der diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder einem vereidigten Übersetzer beglaubigt wurde, sofern die Adresse darin angegeben ist;
- eines Führerscheins, einer Strom- oder Telefonrechnung; oder
- bei einer Eheschließung im Ausland: eine Kopie der Heiratsurkunde;
- die Quittung über die Entrichtung der Gebühr.
Achtung: Wird der Reisepassantrag beim BPVL oder einer Gemeinde gestellt, wird dort ein Passbild aufgenommen.
Im Falle eines Antrags beim BPVL muss der Antragsteller zudem Folgendes vorlegen:
- bei Minderjährigen:
- eine kürzlich auf den Namen des Kindes ausgestellte Wohnsitzbescheinigung; und
- eine andere auf den Namen der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds ausgestellte Bescheinigung mit der gleichen Adresse;
- eine kürzlich auf den Namen des Kindes ausgestellte Wohnsitzbescheinigung; und
- eine Geburtsurkunde.
- Besitzt der Antragsteller keinen gültigen luxemburgischen Personalausweis oder Reisepass und bestehen ernsthafte Zweifel in Bezug auf seine Staatsangehörigkeit, muss er einen gültigen Staatsangehörigkeitsnachweis vorlegen; dieser wird von der Staatsangehörigkeitsabteilung (Service de la nationalité luxembourgeoise) des Ministeriums der Justiz ausgestellt.
Modalitäten für die Abholung
Reisepässe sind persönlich (oder von der Person, die zur Abholung bevollmächtigt wurde) am Ort der Beantragung abzuholen.
Die bei der Beantragung ausgehändigte Eingangsbestätigung ist bei der Abholung des Reisepasses abzugeben.
Der Inhaber (oder die von ihm zur Abholung bevollmächtigte Person) muss den Empfang des Reisepasses durch seine (ihre) Unterschrift quittieren.
Der Reisepass bzw. die Reisepässe kann/können von der dazu befugten Person, d. h. der Person, die auf der Eingangsbestätigung des Antrags angegeben ist, beim Amt für Reisepässe abgeholt werden.
Expressverfahren
Durch Rückgriff auf das Expressverfahren kann die Frist für die Ausstellung des Reisepasses verkürzt werden. In diesem Fall wird eine Zusatzgebühr fällig.
Der Antrag kann bei folgenden Stellen gestellt werden:
- dem Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen; oder
- der akkreditierten diplomatischen Vertretung Luxemburgs im Wohnsitzland des Antragstellers.
Es sind die gleichen Dokumente vorzulegen wie beim klassischen Verfahren. Es muss ebenfalls ein Zahlungsbeleg für die Zusatzgebühr vorgelegt werden.
Der Reisepass muss von folgenden Personen beim BPVL abgeholt werden:
- vom Inhaber des Reisepasses; oder
- von der vom Inhaber bevollmächtigten Person.
Wird der Reisepass nicht binnen 3 Werktagen ausgestellt, kann eine Erstattung der Zusatzgebühr gefordert werden.
Hinweis: Entschädigungen als Ausgleich für eventuell entstandene Schäden sind ausgeschlossen.
Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige oder geschäftsunfähige Volljährige
Mündige Minderjährige
Mündige Minderjährige beantragen ihren Reisepass auf die gleiche Art wie erwachsene Antragsteller.
Nicht mündige Minderjährige
Antragstellung
Bei der Beantragung des Reisepasses eines minderjährigen Kindes gilt es mehrere Situationen zu unterscheiden:
- Das Kind wohnt an derselben Adresse wie beide Elternteile und ist dort gemeldet:
- Der Antrag kann von jedem der beiden Elternteile gestellt werden.
- Wird eine Drittperson für die Antragstellung bevollmächtigt, kann die Vollmacht von jedem der beiden Elternteile unterzeichnet werden.
- Das Kind wohnt bei einem der beiden Elternteile und ist dort gemeldet:
- Der Antrag kann gestellt werden von:
- dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt;
- dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt: Dieser muss dann eine Ermächtigung des Elternteils vorlegen, bei dem das Kind wohnt.
- Wird eine Drittperson für die Antragstellung bevollmächtigt, muss die Vollmacht von dem Elternteil unterzeichnet werden, bei dem das Kind wohnt.
- Der Antrag kann gestellt werden von:
- Das Kind wohnt bei keinem der beiden Elternteile: Der Antragsteller muss:
- nachweisen, dass er die elterliche Sorge besitzt. Dies gilt ebenfalls für die Eltern des Kindes;
- eine Ermächtigung der Person vorlegen, bei der das Kind gemeldet ist.
Der gesetzliche Vertreter muss seine Berechtigung nachweisen.
Etwaige verlangte Belege müssen in einer der folgenden Sprachen verfasst sein: Deutsch, Französisch, Luxemburgisch oder Englisch. In anderen Sprachen erstellte Dokumente müssen von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Die Namen des Elternteils oder der Eltern des Kindes, auf dessen Namen der Reisepass lautet, sowie die Namen des gesetzlichen Vormunds werden so in den Reisepass eingetragen, wie sie:
- im RNPP stehen; oder
- ansonsten auf dem Beleg stehen.
Die Eintragung der elterlichen Sorge im Reisepass Minderjähriger wird nur auf Antrag eines oder beider Elternteile vorgenommen.
Belege
Wird der Reisepass für ein minderjähriges Kind bei einer diplomatischen Vertretung Luxemburgs beantragt, müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- ein Passbild neueren Datums (gemäß den ICAO-Standards);
- das Familienstammbuch oder ein gleichwertiges Dokument;
- falls die Eltern getrennt oder geschieden sind:
- eine Kopie der Trennungsurkunde oder des Scheidungsurteils, aus der bzw. dem hervorgeht, dass der Elternteil, der den Reisepassantrag unterzeichnet hat, die elterliche Sorge besitzt; oder
- eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Wohnsitzortes, in der bestätigt wird, dass das Kind an der gleichen Adresse wohnt wie der Elternteil, der den Antrag gestellt hat;
- eine Kopie der Trennungsurkunde oder des Scheidungsurteils, aus der bzw. dem hervorgeht, dass der Elternteil, der den Reisepassantrag unterzeichnet hat, die elterliche Sorge besitzt; oder
- bei im Ausland geborenen Kindern, eine Kopie der Geburtsurkunde;
- ein Nachweis über die Entrichtung der Gebühr.
Je nach Sachlage (Neugeborenes, Wechselmodell usw.) können zusätzliche Belege verlangt werden.
Unterzeichnung des Antrags
Kinder, die den Antrag nicht unterschreiben können, sind von der Unterzeichnung befreit (bis zum Alter von 6 Jahren wird keine Unterschrift erfasst). In diesem Fall wird ein entsprechender Vermerk auf der den für die Ausstellung zuständigen Behörden vorbehaltenen Seite für amtliche Vermerke eingetragen.
Abholung des Reisepasses
Der Reisepass eines Minderjährigen wird abgeholt:
- von dem Elternteil, der den Antrag im Namen des Minderjährigen gestellt hat; oder
- von dem anderen Elternteil oder einer zur Abholung des Reisepasses bevollmächtigten Drittperson; oder
- vom Minderjährigen selbst, wenn:
- er vom sorgeberechtigten Elternteil oder seinem gesetzlichen Vormund angegeben wurde;
- er älter als 12 Jahre ist;
- die Genehmigung bei der Beantragung von einem Elternteil erteilt wurde.
Die Namen des Elternteils bzw. der Elternteile des Kindes, für das der Reisepass ausgestellt wird, sowie die Namen des gesetzlichen Vertreters werden dort so eingetragen, wie sie im Nationalen Register natürlicher Personen erfasst sind bzw. in allen anderen Fällen auf Basis eines entsprechenden Nachweises.
Geschäftsunfähige Volljährige
Der Antrag auf einen Reisepass für eine unter Vormundschaft stehende volljährige Person wird durch den Vormund gestellt. Handelt es sich bei dem Vormund um eine juristische Person, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.
Der gesetzliche Vertreter muss seine Berechtigung nachweisen.
Etwaige verlangte Belege müssen in einer der folgenden Sprachen verfasst sein: Deutsch, Französisch, Luxemburgisch oder Englisch. In anderen Sprachen erstellte Dokumente müssen von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Erfassung der biometrischen Daten
Nach Überprüfung der Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers registrieren die berechtigten Bediensteten den Reisepassantrag auf der Grundlage der Daten aus dem RNPP und erfassen die biometrischen Merkmale, das heißt:
- die Fingerabdrücke: flache Fingerabdrücke:
- des linken und des rechten Zeigefingers; oder
- falls die Fingerabdrücke des Zeigefingers nicht genommen werden können, eines anderen Fingers;
- des linken und des rechten Zeigefingers; oder
- das Gesichtsbild;
- die Unterschrift.
Die Fingerabdrücke werden nicht genommen, wenn der Antragsteller sich an eine diplomatische Vertretung Belgiens wendet.
Diese Daten werden auf dem elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert.
Folgende Personen sind von der Verpflichtung zur Abgabe ihrer Fingerabdrücke befreit:
- Kinder unter 12 Jahren;
- Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, die Fingerabdrücke abzugeben.
Gegebenenfalls ist bei der Antragstellung ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.
Gültigkeit, Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses
Die Gültigkeit des ausgestellten Reisepasses beträgt:
- 2 Jahre bei Minderjährigen vor Vollendung des 4. Lebensjahres;
- 5 Jahre bei Erwachsenen und Minderjährigen nach Vollendung des 4. Lebensjahres.
Die diplomatischen Vertretungen Belgiens stellen jedoch nur vorläufige Reisepässe mit einer Gültigkeit von 1 Jahr aus.
Reisepässe werden nicht verlängert. Bei Ablauf muss ein neuer Pass beantragt werden.
Verlust oder Diebstahl des Reisepasses
Der Verlust, der Diebstahl oder die Zerstörung eines Reisepasses im Ausland sind schnellstmöglich zu melden:
- bei der Polizei;
- bei:
- einem luxemburgischen Konsulat oder einer luxemburgischen Botschaft; oder
- ansonsten einem belgischen Konsulat oder einer belgischen Botschaft.
Bei der luxemburgischen oder belgischen diplomatischen Vertretung kann ebenfalls die Ausstellung eines neuen Reisepasses beantragt werden.
Dem Antrag auf Erhalt eines neuen Reisepasses in Luxemburg oder im Ausland ist eine von der Polizei erstellte Verlust- oder Diebstahlanzeige beizufügen.
Sobald ein Reisepass beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, ist er ungültig.
Achtung: Wird der verlorene Reisepass wiedergefunden, darf er keinesfalls genutzt werden, sondern ist beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen abzugeben. Die Informationen auf den verlorenen Reisepässen werden nämlich in eine internationale Datenbank eingespeist, und die Nutzung eines dort registrierten Reisepasses kann für den Nutzer zu schwerwiegenden Problemen führen.
Ausstellung eines 2. Reisepasses
Niemand darf im Besitz von 2 Reisepässen sein, selbst wenn einer von ihnen abgelaufen ist.
Es wird kein neuer Reisepass ausgestellt:
- bevor der vorherige Reisepass zurückgegeben wurde; oder
- bei Verlust oder Diebstahl: bevor die bei der zuständigen Behörde gemachte Verlust- oder Diebstahlanzeige vorgelegt wurde.
In Ausnahmefällen kann jedoch luxemburgischen Staatsangehörigen aus nachgewiesenen beruflichen Gründen auf Antrag ein 2. Reisepass ausgestellt werden, dies unter den gleichen Bedingungen, wie sie für den 1. Reisepass gelten.
Ein Antrag auf einen 2. Reisepass muss beim BPVL gestellt werden und bedarf dessen vorheriger Genehmigung.
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Terminvereinbarung
Zuständige Kontaktstellen
Staatsangehörigkeitsabteilung
-
Ministerium der Justiz Staatsangehörigkeitsabteilung13, rue Erasme L-1468 Luxemburg LuxemburgL-2934 LuxemburgFax : (+352) 26 20 27 59E-Mail : Nationalite@mj.public.luWeiter zur Internetseite von : https://mj.gouvernement.lu/fr/dossiers/2020/nationalite-luxembourgeoise.html
Geöffnet Schließt um 11.30 Uhr
- Dienstag:
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- 8.30 bis 11.30 Uhr, 14.30 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr, 14.30 bis 16.00 Uhr
Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr (spezielle Öffnungszeiten in der Weihnachtszeit und den Sommerferien)
Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (BPVL-MAEE)
-
Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (BPVL-MAEE)6, rue de l'Ancien Athénée L-1144 Luxemburg LuxemburgTelefon : (+352) 247-88300Weiter zur Internetseite von : https://maee.gouvernement.lu/fr/directions-du-ministere/affaires-consulaires.html
Geöffnet Schließt um 16.00 Uhr
- Dienstag:
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- Donnerstag:
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- Freitag:
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- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 16.00 Uhr
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
Gemeindeverwaltungen
-
GemeindebehördenLuxemburg
-
Beaufort9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort LuxemburgTelefon : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Webseite : http://www.beaufort.luMontag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr
-
Bech1, Enneschtgaass L-6230 Bech LuxemburgTelefon : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74E-Mail : bech@pt.luWebseite : http://www.bech.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr)
-
Beckerich6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich LuxemburgTelefon : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Webseite : http://www.beckerich.luMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr
-
Berdorf5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf LuxemburgTelefon : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Webseite : http://www.berdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
-
Bertrange2, beim Schlass L-8058 Bertrange LuxemburgPostfach 28 / L-8005 BertrangeTelefon : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Webseite : http://www.bertrange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
-
Bettembourg13, rue du Château L-3217 Bettembourg LuxemburgPostfach 29 / L-3201 BettembourgTelefon : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Webseite : http://www.bettembourg.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr
-
Bettendorf1, rue Neuve L-9353 Bettendorf LuxemburgTelefon : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Webseite : http://www.bettendorf.luMontag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen)
-
Betzdorf11, rue du Château L-6922 Berg LuxemburgPostfach 2 / L-6901 Roodt/SyreTelefon : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Webseite : http://www.betzdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins L-7784 Bissen LuxemburgPostfach 25 / L-7703 BissenTelefon : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Webseite : http://www.bissen.luMontag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer LuxemburgTelefon : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Webseite : http://www.biwer.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
(geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide LuxemburgTelefon : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Webseite : http://www.boulaide.luMontag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr
-
Bourscheid1, Schlassweee L-9140 Bourscheid LuxemburgTelefon : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Webseite : http://www.bourscheid.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs)
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Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg L-5408 Bous LuxemburgFax : (+352) 28 86 04 109E-Mail : info@bouswaldbredimus.luWebseite : http://www.bouswaldbredimus.luAndere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten
-
ClervauxMontée du Château L-9712 Clervaux LuxemburgPostfach 35 / L-9701 ClervauxTelefon : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Webseite : http://www.clervaux.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste L-7730 Colmar-Berg LuxemburgPostfach 10 / L-7701 Colmar-BergTelefon : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Webseite : http://www.colmar-berg.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen)
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Consdorf8, route d'Echternach L-6212 Consdorf LuxemburgTelefon : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Webseite : http://www.consdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
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Contern4, place de la Mairie L-5310 Contern LuxemburgTelefon : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36E-Mail : marc.miller@contern.luWebseite : http://www.contern.luMontag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr -
DalheimGemengeplaz L-5680 Dalheim LuxemburgTelefon : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Webseite : http://www.dalheim.luMontag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden.
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Diekirch27, avenue de la Gare L-9233 Diekirch LuxemburgPostfach 145 / L-9202 DiekirchTelefon : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Webseite : http://www.diekirch.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet
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Differdange40, avenue Charlotte L-4530 Differdange LuxemburgPostfach 12 / L-4501 DifferdangeTelefon : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Webseite : http://www.differdange.luMontag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet
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Dippach11, rue de l'Eglise L-4994 Schouweiler LuxemburgPostfach 59 / L-4901 BascharageTelefon : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299E-Mail : commune@dippach.luWebseite : http://www.dippach.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr
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DudelangePlace de l'Hôtel de Ville L-3590 Dudelange LuxemburgPostfach 73 / L-3401 DudelangeTelefon : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Webseite : http://www.dudelange.luMontag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00
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Echternach2, place du Marché L-6460 Echternach LuxemburgPostfach 22 / L-6401 EchternachTelefon : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Webseite : http://www.echternach.luMontag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet
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Ell27, Haaptstrooss L-8530 Ell LuxemburgPostfach 9 / L-8501 Redange/AttertTelefon : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Webseite : http://www.ell.luMontag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr
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Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes L-9145 Erpeldange-sur-Sûre LuxemburgPostfach 39 / L-9001 EttelbruckTelefon : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Webseite : http://www.erpeldange.luMontag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
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Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville L-4002 Esch-sur-Alzette LuxemburgPostfach 145 / L-4002 Esch-sur-AlzetteTelefon : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Webseite : http://www.esch.luMontag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“)
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Esch-sur-Sûre1, an der Gaass L-9150 Eschdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Webseite : http://www.esch-sur-sure.luMontag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr
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EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville L-9087 Ettelbruck LuxemburgPostfach 116 / L-9002 EttelbruckTelefon : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Webseite : http://www.ettelbruck.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr
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Feulen25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen LuxemburgTelefon : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Webseite : http://www.feulen.luMontag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr
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Fischbach1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach LuxemburgTelefon : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Webseite : http://www.acfischbach.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
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Flaxweiler1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler LuxemburgTelefon : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Webseite : http://www.flaxweiler.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
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Frisange10, Munnerëferstrooss L-5701 Frisange LuxemburgPostfach 12 / L-5701 AspeltTelefon : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Webseite : http://www.frisange.luFreitagnachmittag geschlossen
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Garnich15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich LuxemburgTelefon : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Webseite : http://www.garnich.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen.
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Goesdorf1, op der Driicht L-9653 Goesdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Webseite : http://www.goesdorf.luMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
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Grevenmacher6, place du Marché L-6755 Grevenmacher LuxemburgPostfach 5 / L-6701 GrevenmacherTelefon : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Webseite : http://www.grevenmacher.lu
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Grosbous-Wahl1, rue de Bastogne L-9154 Grosbous LuxemburgPostfach 7 L-9006 GrosbousTelefon : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55Webseite : https://g-w.lu/
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HabschtPlace Denn L-8465 Eischen LuxemburgTelefon : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Webseite : http://www.hobscheid.luGemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr
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Heffingen2, am Duerf L-7651 Heffingen LuxemburgTelefon : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Webseite : http://www.heffingen.lu
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Helperknapp2, rue de Hollenfels L-7481 Tuntange LuxemburgTelefon : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Webseite : http://www.helperknapp.luMontag, 08.00 - 11.30 Uhr / Dienstag, 07.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr / Mittwoch, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (* * Jeden ersten Mittwoch im Monat bis 18.30 Uhr) / Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (** Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung) / Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr.
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Hesperange474, route de Thionville L-5886 Hesperange LuxemburgPostfach 10 / L-5801 HesperangeTelefon : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Webseite : http://www.hesperange.luMontag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet
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Junglinster12, rue de Bourglinster L-6112 Junglinster LuxemburgPostfach 14 / L-6101 JunglinsterTelefon : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Webseite : http://www.junglinster.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags)
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Käerjeng24, rue de l'Eau L-4920 Bascharage LuxemburgPostfach 50 / L-4901 BascharageTelefon : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Webseite : http://www.kaerjeng.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung)
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Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville L-3674 Kayl LuxemburgPostfach 56 / L-3601 KaylTelefon : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23Webseite : http://www.kayl.lu
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Kehlen15, rue de Mamer L-8280 Kehlen LuxemburgTelefon : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Webseite : http://www.kehlen.luMontag–Freitag, 7.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
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Kiischpelt7, op der Gare L-9776 Wilwerwiltz LuxemburgTelefon : (+352) 92 14 45Fax : (+352) 92 06 15Webseite : http://www.kiischpelt.luMontag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
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Koerich2, rue du Château L-8385 Koerich LuxemburgTelefon : (+352) 39 02 56-1Fax : (+352) 39 73 62Webseite : http://www.koerich.lu
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Kopstal28, rue de Saeul L-8189 Kopstal LuxemburgTelefon : (+352) 30 01 71-1Fax : (+352) 30 04 15Webseite : http://www.kopstal.luMontag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
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Lac de la Haute-Sûre7, Duerfstrooss L-9635 Bavigne LuxemburgTelefon : (+352) 99 35 54-1Fax : (+352) 99 35 53Webseite : http://www.lac-haute-sure.luMontag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen
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Larochette33, chemin J.A. Zinnen L-7626 Larochette LuxemburgTelefon : (+352) 83 70 38-1Fax : (+352) 87 96 46Webseite : http://www.larochette.luEinwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
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Lenningen3, rue de l'Église L-5414 Canach LuxemburgTelefon : (+352) 35 97 35-1Fax : (+352) 35 97 36Webseite : http://www.lenningen.luEinwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr
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Leudelange5, place des Martyrs L-3361 Leudelange LuxemburgPostfach 32 / L-3205 LeudelangeTelefon : (+352) 37 92 92-1Fax : (+352) 37 92 92 50Webseite : http://www.leudelange.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr
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Lintgen2, rue de Diekirch L-7440 Lintgen LuxemburgTelefon : (+352) 32 03 59-1Fax : (+352) 32 03 59-35Webseite : http://www.lintgen.luMontag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr
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Lorentzweiler87, route de Luxembourg L-7373 Lorentzweiler LuxemburgPostfach 7 / L-7507 LorentzweilerTelefon : (+352) 33 72 68-1Fax : (+352) 33 32 88Webseite : http://www.lorentzweiler.lu
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Luxembourg42, place Guillaume II Luxembourg LuxemburgL-2090 LuxembourgTelefon : (+352) 47 96-1Webseite : http://www.vdl.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
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Mamer1, place de l'Indépendance L-8252 Mamer LuxemburgPostfach 50 / L-8201 MamerTelefon : (+352) 31 00 31-1Fax : (+352) 31 00 31-72Webseite : http://www.mamer.luMittwochs von 16.30 bis 19.00 Uhr: nur nach Terminvereinbarung (https://rendezvous.mamer.lu)
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Manternach3, Kirchewee L-6850 Manternach LuxemburgTelefon : (+352) 71 01 72-21Fax : (+352) 71 08 16Webseite : http://www.manternach.lu
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MerschPlace St. Michel L-7556 Mersch LuxemburgPostfach 93 / L-7501 MerschTelefon : (+352) 32 50 23-1Fax : (+352) 32 80 13Webseite : http://www.mersch.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr
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Mertert1-3, Grand-Rue L-6630 Wasserbillig LuxemburgPostfach 4 / L-6601 WasserbilligTelefon : (+352) 74 00 16-1Fax : (+352) 74 85 97Webseite : http://www.mertert.luMontag–Freitag, 7.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
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Mertzig22, rue Principale L-9168 Mertzig LuxemburgTelefon : (+352) 83 82 44-1Webseite : http://www.mertzig.lu
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MondercangeRue Arthur Thinnes L-3901 Mondercange LuxemburgPostfach 50 / L-3901 MondercangeTelefon : (+352) 55 05 74-1Fax : (+352) 57 21 66Webseite : http://www.mondercange.luMontag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Mondorf-les-Bains1, place des Villes Jumelées L-5627 Mondorf-les-Bains LuxemburgPostfach 55 / L-5601 Mondorf-les-BainsTelefon : (+352) 23 60 55-1Fax : (+352) 23 60 55-29Webseite : http://www.mondorf-les-bains.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / bis 18.30 Uhr jeden 1. Mittwoch im Monat / Freitag, 7.00–15.00 Uhr
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Niederanven18, rue d'Ernster L-6977 Oberanven LuxemburgPostfach 21 / L-6905 NiederanvenTelefon : (+352) 34 11 34-1Fax : (+352) 34 11 34 47Webseite : http://www.niederanven.luMontag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr
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Nommern31, rue Principale L-7465 Nommern LuxemburgTelefon : (+352) 83 73 18-1Fax : (+352) 83 73 18-299Webseite : http://www.nommern.lu
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Parc Hosingen11, Op der Héi L-9809 Hosingen LuxemburgPostfach 12 / L-9801 HosingenTelefon : (+352) 92 13 41-1Fax : (+352) 92 93 19Webseite : http://www.hosingen.luMontag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 14.00–16.45 Uhr / mittwochs bis 18.30 Uhr geöffnet
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PetangePlace J.F. Kennedy L-4760 Pétange LuxemburgPostfach 23 / L-4701 PétangeTelefon : (+352) 50 12 51-1000Fax : (+352) 50 12 51-2000E-Mail : commune@petange.luWebseite : http://www.petange.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr)
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Preizerdaul3, rue de l'Eglise L-8606 Bettborn LuxemburgTelefon : (+352) 26 62 99 10Fax : (+352) 26 62 99 99Webseite : http://www.preizerdaul.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag und Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
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Putscheid7, Veinerstrooss L-9462 Putscheid LuxemburgTelefon : (+352) 99 04 20-1Fax : (+352) 90 80 24Webseite : http://www.putscheid.luDienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung
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Rambrouch19, rue Principale L-8805 Rambrouch LuxemburgFax : (+352) 23 64 06 57Webseite : http://www.rambrouch.lu
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Reckange-sur-Mess83, rue Jean-Pierre Hilger L-4980 Reckange-sur-Mess LuxemburgTelefon : (+352) 37 00 24-1Fax : (+352) 37 92 20Webseite : http://www.reckange.luMontag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr
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Redange/Attert38, Grand-Rue L-8510 Redange/Attert LuxemburgPostfach 8 / L-8501 Redange/AttertTelefon : (+352) 23 62 24-1Fax : (+352) 23 62 04 28Webseite : http://www.redange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
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Reisdorf2, place de l'Eglise L-9391 Reisdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 62 21Fax : (+352) 86 92 30Webseite : http://www.reisdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwoch geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr
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RemichPlace de la Résistance L-5501 Remich LuxemburgPostfach 9 / L-5501 RemichTelefon : (+352) 23 69 2-1Fax : (+352) 23 69 2-227Webseite : http://www.remich.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / jeden 1. Mittwoch im Monat bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00-13.00 Uhr
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Roeser40, Grand-Rue L-3394 Roeser LuxemburgTelefon : (+352) 36 92 32-1Fax : (+352) 36 92 32 219Webseite : http://www.roeser.lu
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Rosport-Mompach9, rue Henri Tudor L-6582 Rosport LuxemburgTelefon : (+352) 73 00 66-1Fax : (+352) 73 04 26Webseite : http://www.rosportmompach.luMontag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr
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Rumelange2, place G.-D. Charlotte L-3710 Rumelange LuxemburgTelefon : (+352) 56 31 21-1Fax : (+352) 56 57 04Webseite : http://www.rumelange.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
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Saeul8, rue Principale L-7470 Saeul LuxemburgPostfach 11 / L-7506 SaeulTelefon : (+352) 23 63 22-1Fax : (+352) 23 63 94 29Webseite : http://www.saeul.luDienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.30 Uhr
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Sandweiler18, rue Principale L-5240 Sandweiler LuxemburgPostfach 11 / L-5201 SandweilerTelefon : (+352) 35 97 11-1Fax : (+352) 35 79 66Webseite : http://www.sandweiler.luGemeinde: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.45 / Einwohnermeldeamt, Standesamt und Dienststelle für Unterrichtswesen: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.00 Uhr
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Sanem60, rue de la Poste L-4477 Belvaux LuxemburgPostfach 74 / L-4401 BelvauxTelefon : (+352) 59 30 75-1Fax : (+352) 59 30 75 67Webseite : http://www.sanem.luMontag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Dienstag, 7.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
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Schengen75, Wäistrooss L-5440 Remerschen LuxemburgPostfach 10 / L-5506 RemerschenTelefon : (+352) 23 66 40 28Fax : (+352) 23 66 48 25Webseite : http://www.schengen.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Donnerstag ab 8.00 und jeweils am 1. Mittwoch des Monates bis 18.00 Uhr
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Schieren90, route de Luxembourg L-9125 Schieren LuxemburgTelefon : (+352) 81 26 68-54Fax : (+352) 81 67 87Webseite : http://www.schieren.luMontag–Mittwoch, 7.30–11.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr / Freitag, 7.30-11.30 Uhr
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SchifflangeRue Aloyse Kayser L-3852 Schifflange LuxemburgPostfach 11, Avenue de la Libération / L-3801 SchifflangeTelefon : (+352) 54 50 61-1Fax : (+352) 45 42 02Webseite : http://www.schifflange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
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Schuttrange2, place de l'Eglise L-5367 Schuttrange LuxemburgTelefon : (+352) 35 01 13-1Fax : (+352) 35 01 13-259Webseite : http://www.schuttrange.luMontag, 8.00–14.00 Uhr / Dienstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr / Mittwoch–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Stadtbredimus17, Dicksstrooss L-5451 Stadtbredimus LuxemburgTelefon : (+352) 23 69 62-1Fax : (+352) 23 69 95-21Webseite : http://www.stadtbredimus.lu
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Steinfort4, Square Patton L-8443 Steinfort LuxemburgPostfach 42 / L-8401 SteinfortTelefon : (+352) 39 93 13-1Fax : (+352) 39 00 15Webseite : http://www.steinfort.luMontag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
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Steinsel9, rue Paul Eyschen L-7317 Steinsel LuxemburgTelefon : (+352) 33 21 39-1Fax : (+352) 33 21 39-39Webseite : http://www.steinsel.lu
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Strassen1, place G. D. Charlotte L-8041 Strassen LuxemburgPostfach 22 / L-8001 StrassenTelefon : (+352) 31 02 62-1Fax : (+352) 31 02 62-111Webseite : http://www.strassen.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.00 Uhr
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Tandel6, Haaptstrooss L-9350 Bastendorf LuxemburgPostfach 141 / L-9202 DiekirchFax : (+352) 80 38 03 20Webseite : http://www.tandel.lu
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Troisvierges9-11, Grand-Rue L-9905 Troisvierges LuxemburgPostfach 9 / L-9901 TroisviergesTelefon : (+352) 99 80 50-1Fax : (+352) 99 82 38Webseite : http://www.troisvierges.lu
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Useldange2, rue de l'Eglise L-8706 Useldange LuxemburgTelefon : (+352) 23 63 00 51-1Fax : (+352) 23 63 82 27Webseite : http://www.useldange.lu
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Vallée de l'Ernz18, rue de Larochette L-7661 Medernach LuxemburgTelefon : (+352) 83 73 02-1Fax : (+352) 87 96 65Webseite : http://www.aerenzdall.lu
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ViandenPlace Vic. Abens L-9401 Vianden LuxemburgPostfach 10 / L-9401 ViandenTelefon : (+352) 83 48 21-1Fax : (+352) 83 48 26Webseite : http://www.vianden.lu
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Vichten1, rue de l'Eglise L-9188 Vichten LuxemburgTelefon : (+352) 88 80 50-1Fax : (+352) 88 92 10Webseite : http://www.vichten.luMontag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
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Waldbillig1, rue André Hentges L-7680 Waldbillig LuxemburgTelefon : (+352) 83 72 87-1Fax : (+352) 83 77 89Webseite : http://www.waldbillig.luMontag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr / Dienstag, 13.30–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.30–19.00 Uhr
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WalferdangePlace de la mairie L-7201 Walferdange LuxemburgPostfach 1 / L-7201 WalferdangeTelefon : (+352) 33 01 44-1Fax : (+352) 33 30 60E-Mail : secretariat@walfer.luWebseite : http://www.walfer.lu
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Weiler-la-Tour7, rue du Schlammestee L-5770 Weiler-la-Tour LuxemburgTelefon : (+352) 26 61 71-1Fax : (+352) 26 61 71-200Webseite : http://www.weiler-la-tour.lu
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WeiswampachOm Leempuddel L-9991 Weiswampach LuxemburgTelefon : (+352) 97 80 75-10Fax : (+352) 97 80 78Webseite : http://www.weiswampach.lu
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Wiltz8-10, Grand-Rue L-9530 Wiltz LuxemburgPostfach 60 / L-9501 WiltzTelefon : (+352) 95 99 39-1Fax : (+352) 95 99 39-45Webseite : http://www.wiltz.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr
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WincrangeMaison n°85 L-9780 Wincrange LuxemburgTelefon : (+352) 99 46 96-1Fax : (+352) 99 46 96-222Webseite : http://www.wincrange.lu
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Winseler27, Duerfstrooss L-9696 Winseler LuxemburgTelefon : (+352) 95 84 74-20Fax : (+352) 95 77 73Webseite : http://www.winseler.luDienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
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Wormeldange95, rue Principale L-5480 Wormeldanage LuxemburgTelefon : (+352) 76 00 31-1Fax : (+352) 76 84 92Webseite : http://www.wormeldange.luMontag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
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Botschaften und Konsulate
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Botschaften und KonsulateLuxemburgWeiter zur Internetseite von : https://maee.gouvernement.lu/fr/missions-diplomatiques.html
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
- Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel (MAEE) auf dem Regierungsportal
- Reisepass und Personalausweis auf dem Regierungsportal
- Classement international des passeports par pays accessibles sans visa
- Reisedokumente für EU-Bürger auf „Your Europe“
Rechtsgrundlagen
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Loi modifiée du 14 avril 1934
concernant les passeports à l'étranger et l'établissement d'un droit de chancellerie pour légalisations d'actes et d'un droit de timbre sur les certificats de nationalité
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Règlement grand-ducal du 12 février 2015
fixant les modalités pour l'obtention d'un passeport biométrique, titre de voyage biométrique pour étrangers, apatrides et réfugiés et établissant un droit de chancellerie pour légalisations d'actes
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