Beantragung eines luxemburgischen Personalausweises
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In Luxemburg müssen alle Gebietsansässige, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und älter als 15 Jahre sind, einen Personalausweis besitzen. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen oder erneuern möchten, müssen Sie je nach Sachlage eine Reihe von Formalitäten erledigen.
Nicht gebietsansässige Luxemburger, für die der Besitz eines luxemburgischen Personalausweises nicht verpflichtend ist, müssen bestimmte Modalitäten bei der Beantragung beachten.
Betroffene Personen
Der Besitz eines Personalausweises ist für jeden luxemburgischen Staatsangehörigen Pflicht, der:
- älter als 15 Jahre ist; und
- in Luxemburg wohnhaft ist.
Sein Besitz ist nicht verpflichtend für:
- Kinder unter 15 Jahren;
- Personen, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland wohnhaft sind.
Der Besitz von mehreren luxemburgischen Personalausweisen ist verboten.
Voraussetzungen
Nicht gebietsansässige luxemburgische Staatsangehörige, die ein im Ausland geborenes Kind haben, das nicht bei einer luxemburgischen Verwaltung registriert ist, müssen zuerst einen Staatsangehörigkeitsnachweis für ihr Kind beantragen.
Fristen
Ausstellungsfrist
Wenn Sie Ihren Personalausweis bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu oder Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragt haben, dann beträgt die Frist für die Ausstellung des Ausweises:
- 10 Werktage im Falle des normalen Verfahrens;
- 3 Werktage im Falle des Expressverfahrens.
Wurde der Antrag bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung gestellt, kommt noch eine zusätzliche Lieferfrist hinzu.
Abholfrist
Sie müssen Ihren Personalausweis innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung abholen. Nach Ablauf dieser Frist sind die zuständigen Behörden berechtigt, ihn zu vernichten.
Kosten
Zu zahlender Betrag
Die Kosten sind je nach Ort des Antrags und Alter des Inhabers unterschiedlich.
| Alter des Inhabers | Gültigkeitsdauer | Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu oder Wohnsitzgemeinde | Diplomatische oder konsularische Vertretung |
|---|---|---|---|
| > 15 Jahre | 10 Jahre | 14 Euro | 34 Euro |
| 4 bis 15 Jahre | 5 Jahre | 10 Euro | 30 Euro |
| < 4 Jahre | 2 Jahre | 5 Euro | 25 Euro |
Im Falle des Expressverfahrens betragen die Kosten 45 Euro, unabhängig vom Ort der Beantragung oder von der Gültigkeit des Personalausweises.
Wenn Sie Ihren Personalausweis bei Ihrer Gemeinde beantragen, müssen Sie möglicherweise vor Ort zudem eine Verwaltungsgebühr entrichten.
Zahlungsarten
- Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu
- Wohnsitzgemeinde oder diplomatische oder konsularische Vertretung
Wenn Sie Ihren Personalausweis bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu beantragen, können Sie die Kosten wie folgt begleichen:
- vor Ort bei der Beantragung:
- mit der App Wero;
- per Bankkarte; oder
- im Voraus (frühestens 6 Monate vor der Antragstellung):
- online über MyGuichet.lu (siehe "Online-Dienste und Formulare › Online-Zahlung");
- per Überweisung oder Einzahlung auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: TS CE CTIE
IBAN: LU44 1111 7028 7715 0000
BIC: CCPLLULL
Adresse: B.P. 1111, L-1011 Luxembourg
Verwendungszweck: Name und Vorname des Inhabers des neuen Personalausweises
Wenn Sie Ihren Personalausweis bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung beantragen, können Sie die Kosten wie folgt begleichen:
- vor Ort bei der Beantragungmit der App Wero;
- im Voraus (frühestens 6 Monate vor der Antragstellung):
- online über MyGuichet.lu (siehe "Online-Dienste und Formulare › Online-Zahlung");
- per Überweisung oder Einzahlung auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: TS CE CTIE
IBAN: LU44 1111 7028 7715 0000
BIC: CCPLLULL
Adresse: B.P. 1111, L-1011 Luxembourg
Verwendungszweck: Name und Vorname des Inhabers des neuen Personalausweises
Im Falle der Beantragung für mehrere Mitglieder ein und derselben Familie können Sie den Gesamtbetrag in nur einer Transaktion begleichen. Wenn Sie eine Überweisung oder Einzahlung machen, müssen Sie im Verwendungszweck die Vornamen und Namen aller betreffenden Personen angeben.
Antrag auf Erstattung bei falscher Zahlung
Wenn Sie sich bei der Zahlung geirrt haben, können Sie eine Erstattung beantragen, indem Sie das folgende Formular ausfüllen:
Sie müssen das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit einem Zahlungsnachweis einsenden:
- per E-Mail an support@guichet.etat.lu; oder
- per Post an folgende Adresse:
Équipe Helpdesk eID
560, rue de Neudorf
L-2220 Luxemburg.
Vorgehensweise und Details
Beantragung des Personalausweises
- Gebietsansässige
- Nichtansässige
Beantragungsorte
Wenn Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und in Luxemburg wohnhaft sind, können Sie einen Personalausweis bei folgenden Stellen beantragen:
- bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu (mit oder ohne Termin);
- bei der Gemeindeverwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Bitte beachten Sie, dass der künftige Inhaber des Personalausweises persönlich mit den erforderlichen Unterlagen bei der Antragsstelle vorstellig werden muss. Unmündige Volljährige müssen auch von ihrem Vormund begleitet werden.
Dem Antrag beizufügende Belege
Unabhängig vom Ort der Beantragung müssen Sie folgende Dokumente bereithalten:
- die Quittung über die Entrichtung der Gebühr im Falle einer Zahlung im Voraus;
- den alten Personalausweis bei einem Antrag auf Erneuerung;
- eine von der Polizei ausgestellte offizielle Bescheinigung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des alten Personalausweises.
Foto
In der Regel wird das Foto für den Personalausweis vor Ort aufgenommen, wenn Sie den Antrag bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen. Sie brauchen demnach kein eigenes Foto mitzubringen.
Wenn Sie Ihr eigenes Foto verwenden möchten, müssen Sie Ihren Antrag bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu stellen, da Ihr Foto nur dort gescannt werden kann. Bei einer Gemeinde ist das nicht möglich.
Das Foto muss:
- aktuell sein; und
- den ICAO-Standards (Pdf, 7,62 MB) entsprechen.
Beantragungsorte
Wenn Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland wohnen, können Sie einen Personalausweis bei folgenden Stellen beantragen:
- bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu;
- bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs im Ausland (Honorarkonsulate sind nicht dazu befugt).
Bitte beachten Sie, dass:
- dass der künftige Inhaber des Personalausweises persönlich mit den erforderlichen Unterlagen bei der Antragsstelle vorstellig werden muss;
- dass es keine Beschränkungen hinsichtlich des Wohnsitzlandes gibt (wenn Sie beispielsweise die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und in Spanien wohnen, können Sie Ihren Antrag ebenfalls bei der luxemburgischen Botschaft in Washington stellen).
Dem Antrag beizufügende Belege
Bei der Beantragung müssen Sie folgende Dokumente bereithalten:
- die Quittung über die Entrichtung der Gebühr;
- einen gültigen luxemburgischen Reisepass oder Personalausweis oder, in Ermangelung eines solchen, einen Staatsangehörigkeitsnachweis;
- ein vor weniger als 6 Monaten von der Wohnsitzgemeinde ausgestelltes Dokument mit Angabe der Adresse und der Zusammensetzung des Haushalts (Wohnsitzbescheinigung, Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung, Anmeldebescheinigung usw.);
- eine Heiratsurkunde, wenn die antragstellende Person wünscht, dass sich der Name ihres Ehepartners auf dem Personalausweis befindet (nur erforderlich, wenn der Ehepartner nicht im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen ist);
- eine von der Polizei ausgestellte offizielle Bescheinigung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des alten Personalausweises;
- ein kürzlich aufgenommenes Foto, das den ICAO-Standards (Pdf, 7,62 MB) entspricht, bei Beantragung des Ausweises bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Wenn Sie den Antrag bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu stellen, wird das Foto für den Personalausweis vor Ort aufgenommen. Sie brauchen demnach kein eigenes Foto mitzubringen.
Wollen Sie dennoch Ihr eigenes Foto verwenden, müssen Sie darauf achten, dass es:
- aktuell ist; und
- den ICAO-Standards (Pdf, 7,62 MB) entspricht.
Expressverfahren
Falls Sie dringend einen neuen Personalausweis benötigen, können Sie diesen auch im Expressverfahren (gegen Zahlung zusätzlicher Kosten) beantragen. Sie müssen dies bei der Beantragung angeben.
Unabhängig vom Ort der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu gegen Vorlage der Eingangsbestätigung Ihres Antrags abholen.
Beantragung für ein minderjähriges Kind
Kind, das an derselben Adresse wie beide Elternteile wohnt
Ein Elternteil kann:
- den Antrag selbst stellen; oder
- eine Vollmacht erteilen, damit ein Dritter den Antrag stellen kann.
Im Falle einer Vollmacht muss das unter „Online-Dienste und Formulare“ verfügbare Formular „Mandat en matière de demande de passeport / carte d’identité“ (Vollmacht für die Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises) von einem der beiden Elternteile ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Kind, das an derselben Adresse wie ein Elternteil wohnt
Der Antrag kann gestellt werden von:
- dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt; oder
- dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, wenn die entsprechende Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorliegt.
Um seine Einverständniserklärung abzugeben, muss der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, das unter „Online-Dienste und Formulare“ verfügbare Formular „Accord en matière de demande de passeport / carte d’identité“ (Einverständniserklärung für die Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises) ausfüllen und unterzeichnen.
Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann auch eine Vollmacht aufsetzen und unterzeichnen, damit eine Drittperson den Antrag stellen kann. Hierfür muss er das unter „Online-Dienste und Formulare“ verfügbare Formular „Mandat en matière de demande de passeport / carte d’identité“ (Vollmacht für die Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises) ausfüllen und unterzeichnen.
Kind, das bei keinem der beiden Elternteile wohnt
Die Person, die einen Personalausweis für das Kind beantragen möchte, muss nachweisen, dass sie die elterliche Sorge trägt.
Auf dem Personalausweis angegebene Namen
Auf dem Personalausweis werden die im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) erfassten Vor- und Nachnamen angegeben.
Bevor Sie Ihren Personalausweis beantragen, sollten Sie überprüfen, ob alle im RNPP erfassten Daten noch korrekt sind. Sollten Sie feststellen, dass sie fehlerhaft sind, müssen Sie zuerst eine Berichtigung beantragen.
Auf den Personalausweis können nur maximal 3 Vornamen gedruckt werden.
Wenn Sie wollen, dass der Name Ihres lebenden oder verstorbenen Ehepartners ebenfalls auf Ihrem Personalausweis steht, müssen Sie dies bei der Beantragung angeben.
Ausstellung
Sie holen Ihren Personalausweis an dem Ort ab, der auf der Bestätigung angegeben ist, die Sie bei der Beantragung erhalten haben. Beim normalen Verfahren ist dies standardmäßig der Ort der Antragstellung. Sie müssen die Eingangsbestätigung mitbringen, die Sie bei der Beantragung erhalten haben.
Aus Sicherheitsgründen muss der künftige Inhaber des Personalausweises bei der Ausstellung anwesend sein. Unmündige Volljährige müssen auch von ihrem Vormund begleitet werden.
Bei der Beantragung können Sie eine andere Person (d. h. einen Bevollmächtigten) angeben, die Ihren Personalausweis abholen wird. Deren Name wird auf der Eingangsbestätigung angegeben und kann im Nachhinein nicht geändert werden. Bei der Abholung muss Ihr Bevollmächtigter:
- die Eingangsbestätigung vorlegen; und
- sich mit einem Ausweisdokument ausweisen.
Elektronische Zertifikate
Die luxemburgischen Personalausweise (auch „eID“ genannt) beinhalten Zertifikate für die elektronische Authentisierung und Signatur, die der Inhaber verwenden kann, um sich bei Online-Diensten zu identifizieren. Weitere Informationen über diese elektronischen Zertifikate finden Sie auf der Website des Zentrums für Informationstechnologien des Staates (CTIE).
Die elektronischen Zertifikate verlieren nach 5 Jahren ab ihrer Aktivierung ihre Gültigkeit.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises hängt vom Alter des Inhabers ab.
| Alter des Inhabers | Gültigkeit |
|---|---|
| > 15 Jahre | 10 Jahre |
| 4 bis 15 Jahre | 5 Jahre |
| < 4 Jahre | 2 Jahre |
Wenn bei der Beantragung vorübergehend an keinem Finger eine Fingerabdruckerfassung möglich ist, ist der Personalausweis 12 Monate lang gültig.
Erneuerung oder Ersatz
Sie müssen sich selbst um die Erneuerung oder den Ersatz Ihres Personalausweises kümmern und dabei die entsprechende Ausstellungsfrist beachten.
2 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erhalten Sie ein Schreiben, um Sie zu informieren, dass Folgendes abläuft:
- Ihr Personalausweis; oder
- die elektronischen Zertifikate auf Ihrem Personalausweis (die nur 5 Jahre gültig sind).
Sie müssen Ihren Personalausweis in folgenden Fällen erneuern oder ersetzen lassen:
- bei Ablauf der auf dem Ausweis vermerkten Gültigkeit;
- wenn Ihr Passbild nicht mehr Ihrem tatsächlichen Aussehen entspricht;
- bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Personalausweises;
- bei einer Namensänderung;
- wenn Sie den Zusatz oder die Löschung des Namens des überlebenden oder verstorbenen Ehepartners wünschen;
- bei Änderung Ihrer 13-stelligen luxemburgischen nationalen Identifikationsnummer (Matricule).
Rückgabe
Sie müssen Ihren alten Personalausweis zurückgeben:
- wenn der alte Personalausweis erneuert oder ersetzt wird, und zwar bei der Abholung des neuen Personalausweises;
- wenn Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit verlieren.
Der alte Personalausweis wird entwertet.
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
Wurde Ihr Personalausweis gestohlen, verloren oder beschädigt, müssen Sie dies schnellstmöglich melden.
Termin
- Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu, Luxemburg-Stadt
- Generalkonsulat des Großherzogtums Luxemburg, Brüssel
Online-Dienste und Formulare
Online-Zahlung
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Antrag auf Erstattung bei falscher Zahlung
Beantragung für ein minderjähriges Kind
Zuständige Kontaktstellen
- Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE)
- Hauptadresse:
-
11, rue Notre-Dame
L-2240
Luxemburg
Luxemburg
Geöffnet ⋅ Schließt um 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Einen Termin vereinbaren
-
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie online über MyGuichet.lu einen Termin vereinbaren.
- Zusätzliche Informationen:
-
Die Mitarbeitenden der Bürgerberatungsstelle haben keinen Zugriff auf Unterlagen, die Sie bei luxemburgischen Behörden eingereicht haben. Dies gilt auch für Unterlagen, die Sie über MyGuichet.lu übermittelt haben. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
eID – Der luxemburgische elektronische Personalausweis
auf der Website des Zentrums für Informationstechnologien des Staates (CTIE)
-
Der Personalausweis - Erklärungen in Gebärdensprache
auf der Website der HörgeschädigtenBeratung
-
Diplomatische und konsularische Vertretungen Luxemburgs (auf Französisch)
auf der Website des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 19 juin 2013
relative à l'identification des personnes physiques, au registre national des personnes physiques, à la carte d'identité, aux registres communaux des personnes physiques
-
Loi du 25 juin 2014
portant modification de la loi du 19 juin 2013 relative à l'identification des personnes physiques
-
Loi du 27 juin 2018
instituant le juge aux affaires familiales, portant réforme du divorce et de l’autorité parentale
-
Règlement grand-ducal modifié du 18 juin 2014
relatif à la carte d'identité
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