Beantragung eines luxemburgischen Personalausweises

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Der nationale Personalausweis ist ein verwaltungsrechtlicher Nachweis Ihrer Identität und Ihrer Staatsangehörigkeit.

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In Luxemburg müssen alle Gebietsansässige, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und älter als 15 Jahre sind, einen Personalausweis besitzen. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen oder erneuern möchten, müssen Sie je nach Sachlage eine Reihe von Formalitäten erledigen.

Nicht gebietsansässige Luxemburger, für die der Besitz eines luxemburgischen Personalausweises nicht verpflichtend ist, müssen bestimmte Modalitäten bei der Beantragung beachten.

Betroffene Personen

Der Besitz eines Personalausweises ist für jeden luxemburgischen Staatsangehörigen Pflicht, der:

  • älter als 15 Jahre ist; und
  • in Luxemburg wohnhaft ist.

Sein Besitz ist nicht verpflichtend für:

  • Kinder unter 15 Jahren;
  • Personen, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland wohnhaft sind.

Der Besitz von mehreren luxemburgischen Personalausweisen ist verboten.

Voraussetzungen

Nicht gebietsansässige luxemburgische Staatsangehörige, die ein im Ausland geborenes Kind haben, das nicht bei einer luxemburgischen Verwaltung registriert ist, müssen zuerst einen Staatsangehörigkeitsnachweis für ihr Kind beantragen.

Fristen

Ausstellungsfrist

Wenn Sie Ihren Personalausweis bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu oder Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragt haben, dann beträgt die Frist für die Ausstellung des Ausweises:

  • 10 Werktage im Falle des normalen Verfahrens;
  • 3 Werktage im Falle des Expressverfahrens.

Wurde der Antrag bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung gestellt, kommt noch eine zusätzliche Lieferfrist hinzu.

Abholfrist

Sie müssen Ihren Personalausweis innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung abholen. Nach Ablauf dieser Frist sind die zuständigen Behörden berechtigt, ihn zu vernichten.

Kosten

Zu zahlender Betrag

Die Kosten sind je nach Ort des Antrags und Alter des Inhabers unterschiedlich.

Zu zahlender Betrag
Alter des Inhabers Gültigkeitsdauer Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu oder Wohnsitzgemeinde Diplomatische oder konsularische Vertretung
> 15 Jahre 10 Jahre 14 Euro 34 Euro
4 bis 15 Jahre 5 Jahre 10 Euro 30 Euro
< 4 Jahre 2 Jahre 5 Euro 25 Euro

Im Falle des Expressverfahrens betragen die Kosten 45 Euro, unabhängig vom Ort der Beantragung oder von der Gültigkeit des Personalausweises.

Wenn Sie Ihren Personalausweis bei Ihrer Gemeinde beantragen, müssen Sie möglicherweise vor Ort zudem eine Verwaltungsgebühr entrichten.

Zahlungsmodalitäten

Wenn Sie Ihren Personalausweis bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu beantragen, können Sie die Kosten direkt vor Ort bei der Beantragung begleichen:

  • über die App Payconiq;
  • per Bankkarte.

Diese Zahlungsarten werden von den Gemeindeverwaltungen nicht angeboten. Dort kann also nicht vor Ort gezahlt werden.

Sie können die Kosten auch frühestens 6 Monate vor der Antragstellung im Voraus begleichen. Hierfür haben Sie 2 Möglichkeiten:

  • online über MyGuichet.lu mit:
    • Saferpay (Visa, American Express und Mastercard);
    • Payconiq;
  • per Überweisung oder Einzahlung.

Die Überweisung oder Einzahlung muss auf folgendes Konto erfolgen:

IBAN: LU44 1111 7028 7715 0000
BIC: CCPLLULL
Name des Empfängers: TS-CE CTIE / CARTES D’IDENTITES
Adresse: B.P. 1111, L-1011 Luxembourg
Überweisungszweck: Name und Vorname des Inhabers des neuen Personalausweises

Im Falle der Beantragung für mehrere Mitglieder ein und derselben Familie kann der Gesamtbetrag durch nur eine Überweisung oder Einzahlung gezahlt werden. Im Überweisungszweck müssen die Vornamen und Namen aller betreffenden Personen angegeben werden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung beantragen, müssen Sie die Kosten für den Personalausweis im Voraus begleichen, dies frühestens 6 Monate vor der Beantragung.

Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.

Um im Voraus zu zahlen, haben Sie 2 Möglichkeiten:

  • online über MyGuichet.lu mit:
    • Saferpay (Visa, American Express und Mastercard);
    • Payconiq;
  • per Überweisung oder Einzahlung.

Die Überweisung oder Einzahlung muss auf folgendes Konto erfolgen:

IBAN: LU44 1111 7028 7715 0000
BIC: CCPLLULL
Name des Empfängers: TS-CE CTIE / CARTES D’IDENTITES
Adresse: B.P. 1111, L-1011 Luxembourg
Überweisungszweck: Name und Vorname des Inhabers des neuen Personalausweises

Im Falle der Beantragung für mehrere Mitglieder ein und derselben Familie kann der Gesamtbetrag durch nur eine Überweisung oder Einzahlung gezahlt werden. Im Überweisungszweck müssen die Vornamen und Namen aller betreffenden Personen angegeben werden.

Wenn Sie online über MyGuichet.lu einen Termin beim Generalkonsulat des Großherzogtums Luxemburg in Brüssel vereinbart haben, müssen Sie im Überweisungszweck auch die Referenznummer des Vorgangs angeben.

Auf dem Schreiben, das Sie über den Ablauf des Gültigkeitsdatums Ihres Personalausweises informiert, finden Sie auch einen Payconiq-QR-Code, der es Ihnen ermöglicht, direkt mit Payconiq zu bezahlen.

Antrag auf Erstattung bei falscher Überweisung oder Einzahlung

Wenn Sie sich bei der Überweisung oder Einzahlung der Gebühr geirrt haben, können Sie eine Erstattung beantragen, indem Sie das unter „Online-Dienste und Formulare“ verfügbare Online-Formular „Demande de remboursement pour une carte d’identité“ (Antrag für Rückzahlung einer falschen Überweisung) ausfüllen.

Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, wird ein PDF-Dokument mit den eingegebenen Informationen erstellt. Danach können Sie:

  • es herunterladen;
  • es unterzeichnen; und
  • es gemeinsam mit dem Zahlungsnachweis einschicken:

Équipe Helpdesk eID
560, rue de Neudorf
L-2220 Luxembourg

Vorgehensweise und Details

Beantragung des Personalausweises

Beantragungsorte

Sie können Ihren Personalausweis an folgenden Orten beantragen:

Persönlicher Termin bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu

Wenn Sie Wartezeiten vermeiden wollen, können Sie online über MyGuichet.lu einen Termin bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu vereinbaren, um Ihren Personalausweis zu beantragen oder abzuholen.

Es handelt sich um einen Online-Assistenten, für den Sie kein Authentisierungsmittel benötigen.

Dem Antrag beizufügende Belege

Unabhängig vom Ort der Beantragung müssen Sie folgende Dokumente bereithalten:

In der Regel wird das Foto für den Personalausweis vor Ort aufgenommen, wenn Sie den Antrag bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen. Sie brauchen demnach kein eigenes Foto mitzubringen.

Wollen Sie dennoch Ihr eigenes Foto verwenden, müssen Sie darauf achten, dass es:

Beantragungsorte

Sie können Ihren Personalausweis an folgenden Orten beantragen:

Bitte beachten Sie, dass es keine Einschränkung hinsichtlich des Wohnsitzlandes gibt. Wenn Sie beispielsweise als luxemburgischer Staatsangehöriger in Spanien leben, können Sie Ihren Antrag auch bei der luxemburgischen Botschaft in Washington stellen.

Terminvereinbarung beim Generalkonsulat des Großherzogtums Luxemburg in Brüssel

Um einen Personalausweis zu bekommen, können Sie online über MyGuichet.lu einen Termin beim Generalkonsulat des Großherzogtums Luxemburg in Brüssel vereinbaren:

  • mit Authentifizierung, wofür Folgendes benötigt wird:
    • ein LuxTrust-Produkt;
    • ein luxemburgischer elektronischer Personalausweis (eID); oder
    • ein eIDAS-Mittel eines anderen europäischen Landes;
  • ohne Authentifizierung.

Enthält Ihr Antrag alle erforderlichen Belege, erhalten Sie eine Aufforderung zur Terminvereinbarung:

  • in der Rubrik „Meine Mitteilungen“ in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu, falls Sie Ihren Antrag mit Authentifizierung gestellt haben; oder
  • an die bei der Beantragung angegebene E-Mail-Adresse, falls Sie Ihren Antrag ohne Authentifizierung gestellt haben.

Dem Antrag beizufügende Belege

Bei der Beantragung müssen Sie folgende Dokumente bereithalten:

  • die Quittung über die Entrichtung der Gebühr;
  • einen gültigen luxemburgischen Reisepass oder Personalausweis oder, in Ermangelung eines solchen, einen Staatsangehörigkeitsnachweis;
  • ein vor weniger als 6 Monaten von der Wohnsitzgemeinde ausgestelltes Dokument mit Angabe der Adresse und der Zusammensetzung des Haushalts (Wohnsitzbescheinigung, Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung, Anmeldebescheinigung usw.);
  • eine Heiratsurkunde, wenn die antragstellende Person wünscht, dass sich der Name ihres Ehepartners auf dem Personalausweis befindet (nur erforderlich, wenn der Ehepartner nicht im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen ist);
  • eine von der Polizei ausgestellte offizielle Bescheinigung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des alten Personalausweises;
  • ein kürzlich aufgenommenes Foto, das den ICAO-Standards (Pdf, 7,62 MB) entspricht, bei Beantragung des Ausweises bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung.

Wenn Sie den Antrag bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu stellen, wird das Foto für den Personalausweis vor Ort aufgenommen. Sie brauchen demnach kein eigenes Foto mitzubringen.

Wollen Sie dennoch Ihr eigenes Foto verwenden, müssen Sie darauf achten, dass es:

Expressverfahren

Falls Sie dringend einen neuen Personalausweis benötigen, können Sie diesen auch im Expressverfahren (gegen Zahlung zusätzlicher Kosten) beantragen. Sie müssen dies bei der Beantragung angeben.

Unabhängig vom Ort der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu gegen Vorlage der Eingangsbestätigung Ihres Antrags abholen.

Beantragung für ein minderjähriges Kind

Kind, das an derselben Adresse wie beide Elternteile wohnt

Ein Elternteil kann:

  • den Antrag selbst stellen; oder
  • eine Vollmacht erteilen, damit ein Dritter den Antrag stellen kann.

Im Falle einer Vollmacht muss das unter „Online-Dienste und Formulare“ verfügbare Formular „Mandat en matière de demande de passeport / carte d’identité“ (Vollmacht für die Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises) von einem der beiden Elternteile ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Kind, das an derselben Adresse wie ein Elternteil wohnt

Der Antrag kann gestellt werden von:

  • dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt; oder
  • dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, wenn die entsprechende Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorliegt.

Um seine Einverständniserklärung abzugeben, muss der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, das unter „Online-Dienste und Formulare“ verfügbare Formular „Accord en matière de demande de passeport / carte d’identité“ (Einverständniserklärung für die Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises) ausfüllen und unterzeichnen.

Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann auch eine Vollmacht aufsetzen und unterzeichnen, damit eine Drittperson den Antrag stellen kann. Hierfür muss er das unter „Online-Dienste und Formulare“ verfügbare Formular „Mandat en matière de demande de passeport / carte d’identité“ (Vollmacht für die Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises) ausfüllen und unterzeichnen.

Kind, das bei keinem der beiden Elternteile wohnt

Die Person, die einen Personalausweis für das Kind beantragen möchte, muss nachweisen, dass sie die elterliche Sorge trägt.

Auf dem Personalausweis angegebene Namen

Auf dem Personalausweis werden die im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) erfassten Vor- und Nachnamen angegeben.

Bevor Sie Ihren Personalausweis beantragen, sollten Sie überprüfen, ob alle im RNPP erfassten Daten noch korrekt sind. Sollten Sie feststellen, dass sie fehlerhaft sind, müssen Sie zuerst eine Berichtigung beantragen.

Auf den Personalausweis können nur maximal 3 Vornamen gedruckt werden.

Wenn Sie wollen, dass der Name Ihres lebenden oder verstorbenen Ehepartners ebenfalls auf Ihrem Personalausweis steht, müssen Sie dies bei der Beantragung angeben.

Ausstellung

Sie müssen Ihren Personalausweis immer am Ort der Beantragung abholen. Sie müssen die Eingangsbestätigung mitbringen, die Sie bei der Beantragung erhalten haben.

Aus Sicherheitsgründen muss der künftige Inhaber des Personalausweises bei der Abholung dabei sein, selbst wenn es sich um ein Baby oder einen Minderjährigen handelt. Unmündige Volljährige müssen auch von ihrem Vormund begleitet werden.

Bei der Beantragung können Sie eine andere Person (d. h. einen Bevollmächtigten) angeben, die Ihren Personalausweis abholen wird. Deren Name wird auf der Eingangsbestätigung angegeben und kann im Nachhinein nicht geändert werden. Bei der Abholung muss Ihr Bevollmächtigter:

  • die Eingangsbestätigung vorlegen; und
  • sich mit einem Ausweisdokument ausweisen.

Elektronische Zertifikate

Die luxemburgischen Personalausweise (auch „eID“ genannt) beinhalten Zertifikate für die elektronische Authentisierung und Signatur, die der Inhaber verwenden kann, um sich bei Online-Diensten zu identifizieren. Weitere Informationen über diese elektronischen Zertifikate finden Sie auf der Website des Zentrums für Informationstechnologien des Staates (CTIE).

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises hängt vom Alter des Inhabers ab.

Gültigkeit
Alter des Inhabers Gültigkeit
> 15 Jahre 10 Jahre
4 bis 15 Jahre 5 Jahre
< 4 Jahre 2 Jahre

Wenn bei der Beantragung vorübergehend an keinem Finger eine Fingerabdruckerfassung möglich ist, ist der Personalausweis 12 Monate lang gültig.

Erneuerung oder Ersatz

Sie müssen sich selbst um die Erneuerung oder den Ersatz Ihres Personalausweises kümmern und dabei die entsprechende Ausstellungsfrist beachten.

2 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erhalten Sie ein Schreiben, um Sie zu informieren, dass Folgendes abläuft:

  • Ihr Personalausweis; oder
  • die elektronischen Zertifikate auf Ihrem Personalausweis (die nur 5 Jahre gültig sind).

Sie müssen Ihren Personalausweis in folgenden Fällen erneuern oder ersetzen lassen:

  • bei Ablauf der auf dem Ausweis vermerkten Gültigkeit;
  • wenn Ihr Passbild nicht mehr Ihrem tatsächlichen Aussehen entspricht;
  • bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Personalausweises;
  • bei einer Namensänderung;
  • wenn Sie den Zusatz oder die Löschung des Namens des überlebenden oder verstorbenen Ehepartners wünschen;
  • bei Änderung Ihrer 13-stelligen luxemburgischen nationalen Identifikationsnummer (matricule).

Rückgabe

Sie müssen Ihren alten Personalausweis zurückgeben:

  • wenn der alte Personalausweis erneuert oder ersetzt wird, und zwar bei der Abholung des neuen Personalausweises;
  • wenn Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit verlieren.

Der alte Personalausweis wird entwertet.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung

Wurde Ihr Personalausweis gestohlen, verloren oder beschädigt, müssen Sie dies schnellstmöglich melden.

Online-Dienste und Formulare

Online-Zahlung

Terminvereinbarung

Antrag auf Erstattung bei falscher Überweisung oder Einzahlung

Beantragung für ein minderjähriges Kind

Meine Daten

Zuständige Kontaktstellen

  • Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu

    Adresse:
    11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 17.00 Uhr

    Einen Termin vereinbaren

    Bitte beachten Sie, dass die Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu allgemeine Informationen über Behördengänge bereitstellt. Sie hat keinen Zugang zu Unterlagen, die Sie bei einer öffentlichen Stelle in Luxemburg eingereicht haben. Bei spezifischen Fragen wird sie Sie an die zuständige Behörde verweisen.

  • Helpdesk von Guichet.lu

    Adresse:
    11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 82 000
    Unser Helpdesk ist werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar (am Dienstag, den 24. Dezember 2024, ausnahmsweise bis 12.00 Uhr).

    Kontaktformular

    Sie können über MyGuichet.lu auch einen Termin für einen Videoanruf vereinbaren.

    Bitte beachten Sie, dass der Helpdesk von Guichet.lu allgemeine Informationen über Behördengänge bereitstellt. Er hat keinen Zugang zu Unterlagen, die Sie bei einer öffentlichen Stelle in Luxemburg eingereicht haben. Bei spezifischen Fragen wird er Sie an die zuständige Behörde verweisen.

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