Beantragung eines luxemburgischen Personalausweises

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Der nationale Personalausweis ist ein verwaltungsrechtlicher Nachweis Ihrer Identität und Ihrer Staatsangehörigkeit.

In Luxemburg müssen alle Gebietsansässige, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und älter als 15 Jahre sind, einen Personalausweis besitzen. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen oder erneuern möchten, müssen Sie je nach Sachlage eine Reihe von Formalitäten erledigen.

Nicht gebietsansässige Luxemburger, für die der Besitz eines luxemburgischen Personalausweises nicht verpflichtend ist, müssen bestimmte Modalitäten bei der Beantragung beachten.

Betroffene Personen

Der Besitz eines Personalausweises ist für jeden luxemburgischen Staatsangehörigen Pflicht, der:

  • älter als 15 Jahre ist; und
  • in Luxemburg wohnhaft ist.

Sein Besitz ist nicht verpflichtend für:

  • Kinder unter 15 Jahren;
  • Personen, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland wohnhaft sind.

Der Besitz von mehreren luxemburgischen Personalausweisen ist verboten.

Voraussetzungen

Nicht gebietsansässige luxemburgische Staatsangehörige, die ein im Ausland geborenes Kind haben, das nicht bei einer luxemburgischen Verwaltung registriert ist, müssen zuerst einen Staatsangehörigkeitsnachweis für ihr Kind beantragen.

Fristen

Ausstellungsfrist

Wenn Sie Ihren Personalausweis bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu oder Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragt haben, dann beträgt die Frist für die Ausstellung des Ausweises:

  • 10 Werktage im Falle des normalen Verfahrens;
  • 3 Werktage im Falle des Expressverfahrens.

Wurde der Antrag bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung gestellt, kommt noch eine zusätzliche Lieferfrist hinzu.

Abholfrist

Sie müssen Ihren Personalausweis innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung abholen. Nach Ablauf dieser Frist sind die zuständigen Behörden berechtigt, ihn zu vernichten.

Kosten

Zu zahlender Betrag

Die Kosten sind je nach Ort des Antrags und Alter des Inhabers unterschiedlich.

Zu zahlender Betrag
Alter des Inhabers Gültigkeitsdauer Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu oder Wohnsitzgemeinde Diplomatische oder konsularische Vertretung
> 15 Jahre 10 Jahre 14 Euro 34 Euro
4 bis 15 Jahre 5 Jahre 10 Euro 30 Euro
< 4 Jahre 2 Jahre 5 Euro 25 Euro

Im Falle des Expressverfahrens betragen die Kosten 45 Euro, unabhängig vom Ort der Beantragung oder von der Gültigkeit des Personalausweises.

Wenn Sie Ihren Personalausweis bei Ihrer Gemeinde beantragen, müssen Sie möglicherweise vor Ort zudem eine Verwaltungsgebühr entrichten.

Zahlungsarten

Wenn Sie Ihren Personalausweis bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu beantragen, können Sie die Kosten wie folgt begleichen:

  • vor Ort bei der Beantragung:
    • mit der App Wero;
    • per Bankkarte; oder
  • im Voraus (frühestens 6 Monate vor der Antragstellung):

Kontoinhaber: TS CE CTIE
IBAN: LU44 1111 7028 7715 0000
BIC: CCPLLULL
Adresse: B.P. 1111, L-1011 Luxembourg
Verwendungszweck: Name und Vorname des Inhabers des neuen Personalausweises

Wenn Sie Ihren Personalausweis bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung beantragen, können Sie die Kosten wie folgt begleichen:

  • vor Ort bei der Beantragungmit der App Wero;
  • im Voraus (frühestens 6 Monate vor der Antragstellung):

Kontoinhaber: TS CE CTIE
IBAN: LU44 1111 7028 7715 0000
BIC: CCPLLULL
Adresse: B.P. 1111, L-1011 Luxembourg
Verwendungszweck: Name und Vorname des Inhabers des neuen Personalausweises

Im Falle der Beantragung für mehrere Mitglieder ein und derselben Familie können Sie den Gesamtbetrag in nur einer Transaktion begleichen. Wenn Sie eine Überweisung oder Einzahlung machen, müssen Sie im Verwendungszweck die Vornamen und Namen aller betreffenden Personen angeben.

Antrag auf Erstattung bei falscher Zahlung

Wenn Sie sich bei der Zahlung geirrt haben, können Sie eine Erstattung beantragen, indem Sie das folgende Formular ausfüllen:

Sie müssen das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit einem Zahlungsnachweis einsenden:

Équipe Helpdesk eID
560, rue de Neudorf
L-2220 Luxemburg.

Vorgehensweise und Details

Beantragung des Personalausweises

Beantragungsorte

Wenn Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und in Luxemburg wohnhaft sind, können Sie einen Personalausweis bei folgenden Stellen beantragen:

Bitte beachten Sie, dass der künftige Inhaber des Personalausweises persönlich mit den erforderlichen Unterlagen bei der Antragsstelle vorstellig werden muss. Unmündige Volljährige müssen auch von ihrem Vormund begleitet werden.

Dem Antrag beizufügende Belege

Unabhängig vom Ort der Beantragung müssen Sie folgende Dokumente bereithalten:

Foto

In der Regel wird das Foto für den Personalausweis vor Ort aufgenommen, wenn Sie den Antrag bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen. Sie brauchen demnach kein eigenes Foto mitzubringen.

Wenn Sie Ihr eigenes Foto verwenden möchten, müssen Sie Ihren Antrag bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu stellen, da Ihr Foto nur dort gescannt werden kann. Bei einer Gemeinde ist das nicht möglich.

Das Foto muss:

Beantragungsorte

Wenn Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland wohnen, können Sie einen Personalausweis bei folgenden Stellen beantragen:

Bitte beachten Sie, dass:

  • dass der künftige Inhaber des Personalausweises persönlich mit den erforderlichen Unterlagen bei der Antragsstelle vorstellig werden muss;
  • dass es keine Beschränkungen hinsichtlich des Wohnsitzlandes gibt (wenn Sie beispielsweise die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und in Spanien wohnen, können Sie Ihren Antrag ebenfalls bei der luxemburgischen Botschaft in Washington stellen).

Dem Antrag beizufügende Belege

Bei der Beantragung müssen Sie folgende Dokumente bereithalten:

  • die Quittung über die Entrichtung der Gebühr;
  • einen gültigen luxemburgischen Reisepass oder Personalausweis oder, in Ermangelung eines solchen, einen Staatsangehörigkeitsnachweis;
  • ein vor weniger als 6 Monaten von der Wohnsitzgemeinde ausgestelltes Dokument mit Angabe der Adresse und der Zusammensetzung des Haushalts (Wohnsitzbescheinigung, Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung, Anmeldebescheinigung usw.);
  • eine Heiratsurkunde, wenn die antragstellende Person wünscht, dass sich der Name ihres Ehepartners auf dem Personalausweis befindet (nur erforderlich, wenn der Ehepartner nicht im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen ist);
  • eine von der Polizei ausgestellte offizielle Bescheinigung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des alten Personalausweises;
  • ein kürzlich aufgenommenes Foto, das den ICAO-Standards (Pdf, 7,62 MB) entspricht, bei Beantragung des Ausweises bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung.

Wenn Sie den Antrag bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu stellen, wird das Foto für den Personalausweis vor Ort aufgenommen. Sie brauchen demnach kein eigenes Foto mitzubringen.

Wollen Sie dennoch Ihr eigenes Foto verwenden, müssen Sie darauf achten, dass es:

Expressverfahren

Falls Sie dringend einen neuen Personalausweis benötigen, können Sie diesen auch im Expressverfahren (gegen Zahlung zusätzlicher Kosten) beantragen. Sie müssen dies bei der Beantragung angeben.

Unabhängig vom Ort der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu gegen Vorlage der Eingangsbestätigung Ihres Antrags abholen.

Beantragung für ein minderjähriges Kind

Kind, das an derselben Adresse wie beide Elternteile wohnt

Ein Elternteil kann:

  • den Antrag selbst stellen; oder
  • eine Vollmacht erteilen, damit ein Dritter den Antrag stellen kann.

Im Falle einer Vollmacht muss das unter „Online-Dienste und Formulare“ verfügbare Formular „Mandat en matière de demande de passeport / carte d’identité“ (Vollmacht für die Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises) von einem der beiden Elternteile ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Kind, das an derselben Adresse wie ein Elternteil wohnt

Der Antrag kann gestellt werden von:

  • dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt; oder
  • dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, wenn die entsprechende Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorliegt.

Um seine Einverständniserklärung abzugeben, muss der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, das unter „Online-Dienste und Formulare“ verfügbare Formular „Accord en matière de demande de passeport / carte d’identité“ (Einverständniserklärung für die Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises) ausfüllen und unterzeichnen.

Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann auch eine Vollmacht aufsetzen und unterzeichnen, damit eine Drittperson den Antrag stellen kann. Hierfür muss er das unter „Online-Dienste und Formulare“ verfügbare Formular „Mandat en matière de demande de passeport / carte d’identité“ (Vollmacht für die Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises) ausfüllen und unterzeichnen.

Kind, das bei keinem der beiden Elternteile wohnt

Die Person, die einen Personalausweis für das Kind beantragen möchte, muss nachweisen, dass sie die elterliche Sorge trägt.

Auf dem Personalausweis angegebene Namen

Auf dem Personalausweis werden die im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) erfassten Vor- und Nachnamen angegeben.

Bevor Sie Ihren Personalausweis beantragen, sollten Sie überprüfen, ob alle im RNPP erfassten Daten noch korrekt sind. Sollten Sie feststellen, dass sie fehlerhaft sind, müssen Sie zuerst eine Berichtigung beantragen.

Auf den Personalausweis können nur maximal 3 Vornamen gedruckt werden.

Wenn Sie wollen, dass der Name Ihres lebenden oder verstorbenen Ehepartners ebenfalls auf Ihrem Personalausweis steht, müssen Sie dies bei der Beantragung angeben.

Ausstellung

Sie holen Ihren Personalausweis an dem Ort ab, der auf der Bestätigung angegeben ist, die Sie bei der Beantragung erhalten haben. Beim normalen Verfahren ist dies standardmäßig der Ort der Antragstellung. Sie müssen die Eingangsbestätigung mitbringen, die Sie bei der Beantragung erhalten haben.

Aus Sicherheitsgründen muss der künftige Inhaber des Personalausweises bei der Ausstellung anwesend sein. Unmündige Volljährige müssen auch von ihrem Vormund begleitet werden.

Bei der Beantragung können Sie eine andere Person (d. h. einen Bevollmächtigten) angeben, die Ihren Personalausweis abholen wird. Deren Name wird auf der Eingangsbestätigung angegeben und kann im Nachhinein nicht geändert werden. Bei der Abholung muss Ihr Bevollmächtigter:

  • die Eingangsbestätigung vorlegen; und
  • sich mit einem Ausweisdokument ausweisen.

Elektronische Zertifikate

Die luxemburgischen Personalausweise (auch „eID“ genannt) beinhalten Zertifikate für die elektronische Authentisierung und Signatur, die der Inhaber verwenden kann, um sich bei Online-Diensten zu identifizieren. Weitere Informationen über diese elektronischen Zertifikate finden Sie auf der Website des Zentrums für Informationstechnologien des Staates (CTIE).

Die elektronischen Zertifikate verlieren nach 5 Jahren ab ihrer Aktivierung ihre Gültigkeit.

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises hängt vom Alter des Inhabers ab.

Gültigkeit
Alter des Inhabers Gültigkeit
> 15 Jahre 10 Jahre
4 bis 15 Jahre 5 Jahre
< 4 Jahre 2 Jahre

Wenn bei der Beantragung vorübergehend an keinem Finger eine Fingerabdruckerfassung möglich ist, ist der Personalausweis 12 Monate lang gültig.

Erneuerung oder Ersatz

Sie müssen sich selbst um die Erneuerung oder den Ersatz Ihres Personalausweises kümmern und dabei die entsprechende Ausstellungsfrist beachten.

2 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erhalten Sie ein Schreiben, um Sie zu informieren, dass Folgendes abläuft:

  • Ihr Personalausweis; oder
  • die elektronischen Zertifikate auf Ihrem Personalausweis (die nur 5 Jahre gültig sind).

Sie müssen Ihren Personalausweis in folgenden Fällen erneuern oder ersetzen lassen:

  • bei Ablauf der auf dem Ausweis vermerkten Gültigkeit;
  • wenn Ihr Passbild nicht mehr Ihrem tatsächlichen Aussehen entspricht;
  • bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Personalausweises;
  • bei einer Namensänderung;
  • wenn Sie den Zusatz oder die Löschung des Namens des überlebenden oder verstorbenen Ehepartners wünschen;
  • bei Änderung Ihrer 13-stelligen luxemburgischen nationalen Identifikationsnummer (Matricule).

Rückgabe

Sie müssen Ihren alten Personalausweis zurückgeben:

  • wenn der alte Personalausweis erneuert oder ersetzt wird, und zwar bei der Abholung des neuen Personalausweises;
  • wenn Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit verlieren.

Der alte Personalausweis wird entwertet.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung

Wurde Ihr Personalausweis gestohlen, verloren oder beschädigt, müssen Sie dies schnellstmöglich melden.

Termin

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE)
Hauptadresse:
11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg Luxemburg
Geöffnet ⋅ Schließt um 17:00 Uhr
Freitag:
8:00 bis 17:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
8:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag:
8:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:
8:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag:
8:00 bis 17:00 Uhr
Einen Termin vereinbaren

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie online über MyGuichet.lu einen Termin vereinbaren.

Termin bei der Bürgerberatungsstelle
Zusätzliche Informationen:

Die Mitarbeitenden der Bürgerberatungsstelle haben keinen Zugriff auf Unterlagen, die Sie bei luxemburgischen Behörden eingereicht haben. Dies gilt auch für Unterlagen, die Sie über MyGuichet.lu übermittelt haben. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle.

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Vorgänge

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