Erneute Übermittlung der PIN und des PUK des Personalausweises

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Sie können beantragen, das Schreiben mit der PIN und dem PUK Ihres luxemburgischen Personalausweises erneut zugeschickt zu bekommen. Das Schreiben wird Ihnen per Post an Ihre Wohnsitzadresse geschickt.

Wenn Sie bei der Beantragung Ihres neuen luxemburgischen Personalausweises die Aktivierung der elektronischen Zertifikate beantragt haben, wird Ihnen per Post ein Schreiben mit der PIN und dem PUK zugeschickt. Wenn Sie dieses Schreiben beispielsweise verloren haben oder es vernichtet wurde, können Sie beim Helpdesk von Guichet.lu beantragen, dass es Ihnen erneut zugeschickt wird.

Betroffene Personen

Jeder Inhaber eines luxemburgischen Personalausweises mit aktivierten elektronischen Zertifikaten.

Vorgehensweise und Details

Wenn Sie ein neues Schreiben mit der PIN und dem PUK Ihres Personalausweises erhalten möchten, können Sie es folgendermaßen beantragen:

Damit Ihnen die PIN und der PUK erneut zugeschickt werden, können Sie ein Formular ausfüllen (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, wird ein PDF-Dokument mit den eingegebenen Informationen erstellt. Danach können Sie:

  • dieses Dokument herunterladen;
  • es unterzeichnen; und
  • zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises folgendermaßen einsenden:

Équipe Helpdesk eID
560, rue de Neudorf
L-2220 Luxemburg

Der Helpdesk wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen, um die erhobenen personenbezogenen Daten zu überprüfen.

Um die erneute Zusendung der PIN und des PUK telefonisch zu beantragen, können Sie sich auch folgendermaßen an den Helpdesk von Guichet.lu wenden:

  • telefonisch unter der Nummer (+352) 247 82 000 an Werktagen von 8:00 bis 18:00 Uhr;
  • per Videoanruf an Werktagen von 8:30 bis 17:30 Uhr.

Bei der Vereinbarung eines Termins für einen Videoanruf müssen Sie zunächst unter „Angaben zum Antrag“ die Option „Frage an den Helpdesk von Guichet.lu (Videoanruf)“ und dann „Frage in Bezug auf die erneute Übermittlung der PIN und des PUK der eID“ auswählen.

Anlässlich des Anrufs erhebt der Helpdesk die für das Verfahren notwendigen Informationen, um Ihrem Antrag stattgeben zu können.

Nach der Überprüfung der erhobenen personenbezogenen Daten wird ein neues Schreiben mit der ursprünglichen PIN und dem ursprünglichen PUK an Ihre Wohnsitzadresse geschickt.

Im Falle eines unvollständigen Antrags oder bei Zweifeln an Ihrer Identität müssen Sie persönlich in der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu (rue Notre-Dame in Luxemburg-Stadt) vorstellig werden, um persönlich identifiziert zu werden.

Handelt es sich bei der Person, deren PIN und PUK erneut übermittelt werden müssen, um einen Minderjährigen, muss der Antrag von folgenden Personen gestellt werden:

  • einem Elternteil, der die elterliche Sorge ausübt; oder
  • ihrem Betreuer.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Helpdesk von Guichet.lu

    Adresse:
    11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 82 000
    Unser Helpdesk ist werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar (am Dienstag, den 24. Dezember 2024, ausnahmsweise bis 12.00 Uhr).

    Kontaktformular

    Sie können über MyGuichet.lu auch einen Termin für einen Videoanruf vereinbaren.

    Bitte beachten Sie, dass der Helpdesk von Guichet.lu allgemeine Informationen über Behördengänge bereitstellt. Er hat keinen Zugang zu Unterlagen, die Sie bei einer öffentlichen Stelle in Luxemburg eingereicht haben. Bei spezifischen Fragen wird er Sie an die zuständige Behörde verweisen.

  • Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu

    Adresse:
    11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.00 Uhr
    Montag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    Geschlossen
    Donnerstag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen

    Einen Termin vereinbaren

    Bitte beachten Sie, dass die Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu allgemeine Informationen über Behördengänge bereitstellt. Sie hat keinen Zugang zu Unterlagen, die Sie bei einer öffentlichen Stelle in Luxemburg eingereicht haben. Bei spezifischen Fragen wird sie Sie an die zuständige Behörde verweisen.

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