Sich als Investor aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen

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Drittstaatsangehörige, die sich für mehr als 3 Monate in Luxemburg als Investor in eine bestehende oder zu gründende Struktur niederlassen möchten, müssen ein 2-stufiges Verfahren befolgen:

  • 1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg:
    • eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde (Direction de l’immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel beantragen;
    • im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
    • nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis ein Visum vom Typ D beantragen, falls eine Visumpflicht besteht;
    • für das betreffende Investitionsvorhaben eine befürwortende Stellungnahme des Wirtschafts- oder Finanzministers (je nach Sachlage) erhalten haben;
  • 2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg:
    • sich binnen 3 Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden;
    • sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen;
    • anschließend einen Aufenthaltstitel für Investoren beantragen.

Zielgruppe

Ein Drittstaatsangehöriger kann einen Aufenthaltstitel für Investoren beantragen, wenn er plant:

  • mindestens 500.000 Euro in ein bestehendes Unternehmen mit Sitz in Luxemburg zu investieren und sich verpflichtet, während mindestens 5 Jahren Folgendes aufrechtzuerhalten:
    • seine Investition;
    • ein Beschäftigungsniveau, das dem bestehenden Niveau entspricht (bei Erwerb eines Unternehmens in Schwierigkeiten im Rahmen eines genehmigten Sozialplans ist diese Bedingung nicht anwendbar); oder
  • mindestens 500.000 Euro in ein zu gründendes Unternehmen mit Sitz in Luxemburg zu investieren, wobei in den 3 Jahren nach der Gründung des Unternehmens mindestens 5 Stellen geschaffen werden müssen. Die Einstellungen müssen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM) vorgenommen werden; oder
  • mindestens 3 Millionen Euro in eine bestehende oder zu gründende Investment- und Verwaltungsstruktur mit Sitz in Luxemburg, die dort eine angemessene Substanz hat, zu investieren; oder
  • mindestens 20 Millionen Euro in Form einer Einlage bei einem in Luxemburg niedergelassenen Finanzinstitut zu investieren, mit der Verpflichtung, diese Investition während mindestens 5 Jahren aufrechtzuerhalten.

Bei Investitionen in bestehende oder zu gründende Unternehmen (Investitionen von mindestens 500.000 Euro) muss das Unternehmen eine gewerbliche, handwerkliche oder industrielle Tätigkeit ausüben.

Direkte oder indirekte Investitionen in den Erwerb oder die Anmietung von Immobilien sind nicht zulässig für den Erhalt eines Aufenthaltstitels für Investoren.

Beim wirtschaftlichen Eigentümer der hinterlegten oder investierten Vermögenswerte muss es sich um den Investor selbst oder aber um seinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner handeln.

Voraussetzungen

Im Vorfeld muss der betreffende Drittstaatsangehörige:

  • im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
  • überprüfen, ob eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht;
  • für seine Investition eine befürwortende Stellungnahme des Wirtschafts- oder Finanzministers erhalten haben.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Der Drittstaatsangehörige muss zwingend sein Investitionsvorhaben oder den Nachweis für seine Investition beim Wirtschafts- oder Finanzminister vorlegen und eine befürwortende Antwort des betreffenden Ministers erhalten haben, bevor er einen Aufenthaltstitel beantragen kann.

Der für die Wirtschaft zuständige Minister ist zuständig für die Prüfung von Investitionsvorhaben:

  • von mindestens 500.000 Euro in bestehende Unternehmen;
  • von mindestens 500.000 Euro in zu gründende Unternehmen.

Der für die Finanzen zuständige Minister ist zuständig für die Prüfung von Investitionsvorhaben:

  • von mindestens 3 Millionen Euro in bestehende oder zu gründende Investitions- und Verwaltungsstrukturen;
  • von mindestens 20 Millionen Euro in Form einer Einlage bei einem in Luxemburg niedergelassenen Finanzinstitut.

Der betreffende Minister lässt dem Investor aus einem Drittstaat eine schriftliche Stellungnahme zukommen. Im Falle einer befürwortenden Stellungnahme muss der Drittstaatsangehörige vor seiner Einreise einen Aufenthaltstitel beantragen.

Vorgehensweise und Details

1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg

Aufenthaltserlaubnis

Der Drittstaatsangehörige muss von seinem Herkunftsland aus bei einer der folgenden Stellen einen (formlosen) Antrag auf Aufenthaltserlaubnis einreichen:

Außer in Ausnahmefällen (Beispiel: Drittstaatsangehörige, die bereits über einen Aufenthaltstitel für Luxemburg verfügen), muss der Antrag vor der Einreise nach Luxemburg eingereicht und bewilligt werden. Ein Antrag, der nach der Einreise eingereicht wird, wird für unzulässig erklärt.

Im Antrag auf die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis sind die Personalien des Antragstellers (Name, Vornamen und genaue Adresse) anzugeben, und folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • ein Auszug aus dem Strafregister oder Affidavit (eidesstattliche Erklärung) des Antragstellers aus dem Wohnsitzland;
  • gegebenenfalls eine Vollmacht.

Vollmacht:
Drittstaatsangehörige können einer Drittperson eine Vollmacht (Französisch, Pdf, 468 KB) erteilen, um den Antrag an ihrer Stelle einzureichen. In diesem Fall muss der Vollmachtnehmer, mit Ausnahme von juristischen Beratern, eine vom Vollmachtgeber ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Vollmacht vorlegen können, wobei der Unterschrift der handschriftliche Vermerk „bon pour procuration“ (gilt als Vollmacht) vorangehen muss.

Nur vollständige Anträge werden bearbeitet. Unvollständige Anträge werden an den jeweiligen Antragsteller zurückgeschickt.

Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.

Bei Zweifeln hinsichtlich der Echtheit eines Dokuments kann das für die Einwanderung zuständige Ministerium verlangen, dass von der zuständigen örtlichen Behörde die Echtheit bestätigt und das Dokument von der Botschaft beglaubigt wird (oder dass es mit der vom Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 vorgesehenen Haager Apostille versehen wird).

Die Antwortfrist des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel liegt in der Regel bei maximal3 Monaten. Bei Ausbleiben einer Antwort innerhalb dieser Frist ist davon auszugehen, dass der Antrag abgelehnt wurde.

Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Drittstaatsangehörige eine „vorübergehende Aufenthaltserlaubnis“, die ihm per Post zugeschickt wird. Diese vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ist 90 Tage gültig. Während dieser Zeit muss der Drittstaatsangehörige:

Nach seiner Einreise nach Luxemburg muss der Drittstaatsangehörige die erforderlichen Formalitäten erledigen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.

Reisepass und Visum

Falls keine Visumpflicht besteht, kann der Drittstaatsangehörige mit seiner Aufenthaltserlaubnis und einem gültigen Reisepass nach Luxemburg einreisen.

Falls er für die Einreise ein Visum benötigt, muss er vor seiner Reise in seinem Herkunftsland ein Visum vom Typ D beantragen und dabei seine Aufenthaltserlaubnis vorlegen, dies:

Das Visum mit einer höchstens 3-monatigen Gültigkeitsdauer wird in Form eines Aufklebers in den Reisepass eingetragen.

Falls der Reisepass des Antragstellers in weniger als 6 Monaten abläuft, wird empfohlen, vor der Einreise nach Luxemburg einen neuen Reisepass zu beantragen.

Sofern ein Drittstaatsangehöriger im Besitz einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers oder eines von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels ist, benötigt er kein Visum. Der Drittstaatsangehörige muss jedoch im Besitz der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg sein.

2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg

Anmeldung

Bei seiner Einreise muss der Drittstaatsangehörige ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum) sowie seine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis mit sich führen.

Innerhalb von 3 Tagen nach seiner Ankunft in Luxemburg muss er sich bei seiner neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorzeigen:

  • ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte(r) Aufenthaltskarte bzw. Aufenthaltstitel);
  • das Original der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis;
  • gegebenenfalls einen Wohnsitznachweis (Beispiel: Mietvertrag, Stromrechnung).

Der Anmelder erhält dann eine Kopie seiner Anmeldung als Empfangsbestätigung.

Diese Kopie gilt zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis bis zur Ausstellung des Aufenthaltstitels als Aufenthaltsgenehmigung.

Medizinische Untersuchung

Der Drittstaatsangehörige muss sich vor Beantragung des Aufenthaltstitels einer medizinischen Untersuchung für Ausländer unterziehen, die sich aus folgenden Teilen zusammensetzt:

  • einer medizinischen Untersuchung bei einem in Luxemburg niedergelassenen und zugelassenen Allgemeinmediziner, Facharzt für innere Medizin oder Kinderarzt; und
  • einem Tuberkulosetest, der in einem Labor für medizinische Analysen (auf Verordnung des Arztes, der die medizinische Untersuchung durchgeführt hat) oder bei der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale - LMS) durchgeführt wird, für jede Person ab 2 Jahren; und
  • einem Tuberkulintest bei der Sozialmedizinischen Liga (LMS) für Kinder zwischen 2 Monaten und 2 Jahren.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen stellt die Gesundheitsinspektion (Inspection sanitaire) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) eine ärztliche Bescheinigung aus. Die Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel erhält diese Bescheinigung für die weitere Bearbeitung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel.

Antrag auf einen Aufenthaltstitel

Innerhalb von 3 Monaten nach seiner Einreise muss der Drittstaatsangehörige einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel stellen.

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Formulare & Online-Dienste“) gestellt werden.

Online-Einreichung

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann über MyGuichet.lu eingereicht werden. Der Online-Vorgang kann durchgeführt werden:

  • mit Authentifizierung, wofür Folgendes benötigt wird:
    • ein LuxTrust-Produkt (Smartcard, Signing Stick oder Token); oder
    • ein elektronischer Personalausweis (eID); oder
  • ohne Authentifizierung.

Die unten aufgeführten Unterlagen sind dem Online-Antrag beizufügen.

Einreichung per Post

Bei einem Antrag per Post sind das Antragsformular und die unten aufgeführten Unterlagen an das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel zu senden.

Belege

Die folgenden Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • eine Kopie der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Anmeldebescheinigung;
  • ein Nachweis über eine geeignete Wohnung in Luxemburg (Beispiel: Mietvertrag, Eigentumsurkunde);
  • ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel, Einwanderungsbehörde; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für [Name einfügen]).

Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch welches er aufgefordert wird, einen Termin bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel zu vereinbaren, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Antragsteller kann auch ein aktuelles, den ICAO-Normen entsprechendes Passbild (Standard biometrischer Reisepass) mitbringen.

Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung persönlich bei der Einwanderungsbehörde abholen.

Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers.

Der Aufenthaltstitel enthält Informationen über seinen Inhaber (Name(n), Vorname(n), Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort) sowie spezifische Angaben zum Aufenthaltstitel (Art, Beginn und Ende der Gültigkeit).

Einige Arten von Aufenthaltstiteln enthalten zusätzliche Informationen (Französisch, Pdf, 700 KB), die unter „Anmerkungen“ auf dem Titel angegeben sind.

Achtung: Ausländer, die Luxemburg für mehr als 6 Monate verlassen wollen, müssen ihren Aufenthaltstitel bei der Einwanderungsbehörde abgeben und sich bei der Gemeindeverwaltung ihres bisherigen Wohnortes abmelden.

Gültigkeit und Erneuerung des Aufenthaltstitels

Gültigkeit des Aufenthaltstitels

Der Aufenthaltstitel gilt ab dem Datum der Anmeldung bei der Gemeinde. Sofern die Bedingungen zum Erhalt weiterhin erfüllt sind, ist der Aufenthaltstitel auf Antrag erneuerbar.

Der Aufenthaltstitel für „Investoren“ hat eine Höchstgültigkeitsdauer von 3 Jahren und ist für die gleiche Dauer erneuerbar, sofern die Bedingungen für den Erhalt weiterhin erfüllt sind.

Drittstaatsangehörige, welche im Besitz einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind und vor ihrer Einreise nach Luxemburg eine Aufenthaltserlaubnis als Investor in Luxemburg erhalten haben, können ausnahmsweise einen formlosen Antrag auf eine langfristige Aufenthaltsberechtigung (Französisch, Pdf, 412 KB) stellen, welche 5 Jahre gültig und nach Antrag erneuerbar ist.

Investoren, die mindestens 500.000 Euro in ein bestehendes Unternehmen oder in eine Unternehmensgründung investiert haben, können ebenfalls eine Niederlassungsgenehmigung beantragen, wenn sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen.

Erneuerung des Aufenthaltstitels

Drittstaatsangehörige müssen ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel einreichen, und dabei folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • einen aktuellen Auszug aus dem luxemburgischen Strafregister;
  • einen Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel, Einwanderungsbehörde; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für [Name einfügen]).

Nach 5 Jahren ordnungsgemäßem und ununterbrochenem Aufenthalt auf luxemburgischem Staatsgebiet kann der Drittstaatsangehörige eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezifisches Verfahren zu befolgen.

Überprüfung der Akte

Spätestens 12 Monate nach Ausstellung der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis für Investoren überprüft der Minister, der das Investitionsvorhaben bewilligt hat, die dem Vorhaben zugrundeliegenden Bedingungen.

Sind diese nicht mehr erfüllt, kann er eine Frist (maximal 12 Monate) bewilligen, um dieser Situation Abhilfe zu schaffen. Hat sich die Situation nach Ablauf dieser Frist nicht geändert, kann er dem für die Einwanderung zuständigen Minister empfehlen, den Aufenthaltstitel zu entziehen.

Der Drittstaatsangehörige muss jedes zweckdienliche Dokument vorlegen, da ihm ansonsten der Aufenthaltstitel entzogen wird.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Einwanderungsbehörde – Ausländerstelle

Generaldirektion – Außenhandel und Investitionsförderung

Ministerium der Finanzen

Gemeindeverwaltungen

  • Gemeindebehörden
    Luxemburg
  • Beaufort
    9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort Luxemburg
    Fax : (+352) 86 93 88
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr
  • Bech
    1, Enneschtgaass L-6230 Bech Luxemburg
    Fax : (+352) 79 06 74
    E-Mail : bech@pt.lu
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr)
  • Beckerich
    6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich Luxemburg
    Fax : (+352) 23 62 91 62
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr
  • Berdorf
    5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 79 91 89
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
  • Bertrange
    2, beim Schlass L-8058 Bertrange Luxemburg
    Postfach 28 / L-8005 Bertrange
    Fax : (+352) 26 31 27 57
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Bettembourg
    13, rue du Château L-3217 Bettembourg Luxemburg
    Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
    Fax : (+352) 51 80 80-601
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Bettendorf
    1, rue Neuve L-9353 Bettendorf Luxemburg
    Fax : (+352) 80 92 34
    Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen)
  • Betzdorf
    11, rue du Château L-6922 Berg Luxemburg
    Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
    Fax : (+352) 77 00 82
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr
  • Bissen
    1, rue des Moulins L-7784 Bissen Luxemburg
    Postfach 25 / L-7703 Bissen
    Fax : (+352) 85 97 63
    Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
    Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen)
  • Biwer
    6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer Luxemburg
    Fax : (+352) 71 90 25
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
    (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr)
  • Boulaide
    3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide Luxemburg
    Fax : (+352) 99 36 92
    Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr
  • Bourscheid
    1, Schlassweee L-9140 Bourscheid Luxemburg
    Fax : (+352) 99 03 57-565
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs)
  • Bous-Waldbredimus
    20, rue Luxembourg L-5408 Bous Luxemburg
    Telefon : (+352) 28 86 04 01
    Biergerzenter
    Fax : (+352) 28 86 04 109
    Andere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten
  • Clervaux
    Montée du Château L-9712 Clervaux Luxemburg
    Postfach 35 / L-9701 Clervaux
    Fax : (+352) 27 800-900
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
    Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags)
  • Colmar-Berg
    5, rue de la Poste L-7730 Colmar-Berg Luxemburg
    Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
    Fax : (+352) 83 55 43-225
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen)
  • Consdorf
    8, route d'Echternach L-6212 Consdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 79 04 31
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
  • Contern
    4, place de la Mairie L-5310 Contern Luxemburg
    Fax : (+352) 35 72 36
    Montag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr
  • Dalheim
    Gemengeplaz L-5680 Dalheim Luxemburg
    Fax : (+352) 23 60 53-50
    Montag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden.
  • Diekirch
    27, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Luxemburg
    Postfach 145 / L-9202 Diekirch
    Fax : (+352) 80 87 80-250
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet
  • Differdange
    40, avenue Charlotte L-4530 Differdange Luxemburg
    Postfach 12 / L-4501 Differdange
    Fax : (+352) 58 77 1-1210
    Montag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet
  • Dippach
    11, rue de l'Eglise L-4994 Schouweiler Luxemburg
    Postfach 59 / L-4901 Bascharage
    Fax : (+352) 27 95 25-299
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr
  • Dudelange
    Place de l'Hôtel de Ville L-3590 Dudelange Luxemburg
    Postfach 73 / L-3401 Dudelange
    Fax : (+352) 51 61 21-299
    Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00
  • Echternach
    2, place du Marché L-6460 Echternach Luxemburg
    Postfach 22 / L-6401 Echternach
    Fax : (+352) 72 92 22-51
    Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet
  • Ell
    27, Haaptstrooss L-8530 Ell Luxemburg
    Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
    Fax : (+352) 26 62 38-55
    Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr
  • Erpeldange sur Sûre
    21, porte des Ardennes L-9145 Erpeldange-sur-Sûre Luxemburg
    Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
    Fax : (+352) 81 97 08
    Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
  • Esch sur Alzette
    Place de l'Hôtel de Ville L-4002 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
    Telefon : (+352) 2754 1
    Fax : (+352) 54 35 14 667
    Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“)
  • Esch-sur-Sûre
    1, an der Gaass L-9150 Eschdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 83 91 12-25
    Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr
  • Ettelbruck
    Place de l'Hôtel de Ville L-9087 Ettelbruck Luxemburg
    Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
    Fax : (+352) 81 91 81-364
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr
  • Feulen
    25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen Luxemburg
    Fax : (+352) 81 79 08
    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr
  • Fischbach
    1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach Luxemburg
    Fax : (+352) 32 70 84-50
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
  • Flaxweiler
    1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler Luxemburg
    Fax : (+352) 77 08 33
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
  • Frisange
    10, Munnerëferstrooss L-5701 Frisange Luxemburg
    Postfach 12 / L-5701 Aspelt
    Fax : (+352) 23 66 06 88
    Freitagnachmittag geschlossen
  • Garnich
    15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich Luxemburg
    Fax : (+352) 38 00 19 90
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen.
  • Goesdorf
    1, op der Driicht L-9653 Goesdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 89 91 73
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
  • Grevenmacher
    6, place du Marché L-6755 Grevenmacher Luxemburg
    Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
    Fax : (+352) 75 03 11-80
  • Grosbous-Wahl
    1, rue de Bastogne L-9154 Grosbous Luxemburg
    Postfach 7 L-9006 Grosbous
    Fax : (+352) 83 86 55
  • Habscht
    Place Denn L-8465 Eischen Luxemburg
    Fax : (+352) 39 01 33-209
    Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr
  • Heffingen
    2, am Duerf L-7651 Heffingen Luxemburg
    Fax : (+352) 87 97 54
  • Helperknapp
    2, rue de Hollenfels L-7481 Tuntange Luxemburg
    Fax : (+352) 28 80 40-299
    Montag, 08.00 - 11.30 Uhr / Dienstag, 07.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr / Mittwoch, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (* * Jeden ersten Mittwoch im Monat bis 18.30 Uhr) / Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (** Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung) / Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr.
  • Hesperange
    474, route de Thionville L-5886 Hesperange Luxemburg
    Postfach 10 / L-5801 Hesperange
    Fax : (+352) 36 00 06
    Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet
  • Junglinster
    12, rue de Bourglinster L-6112 Junglinster Luxemburg
    Postfach 14 / L-6101 Junglinster
    Fax : (+352) 78 83 19
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags)
  • Käerjeng
    24, rue de l'Eau L-4920 Bascharage Luxemburg
    Postfach 50 / L-4901 Bascharage
    Fax : (+352) 50 05 52 399
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung)
  • Kayl
    4, rue de l'Hôtel de Ville L-3674 Kayl Luxemburg
    Postfach 56 / L-3601 Kayl
    Fax : (+352) 56 33 23
  • Kehlen
    15, rue de Mamer L-8280 Kehlen Luxemburg
    Fax : (+352) 30 91 91-200
    Montag–Freitag, 7.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
  • Kiischpelt
    7, op der Gare L-9776 Wilwerwiltz Luxemburg
    Fax : (+352) 92 06 15
    Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
  • Koerich
    2, rue du Château L-8385 Koerich Luxemburg
    Fax : (+352) 39 73 62
  • Kopstal
    28, rue de Saeul L-8189 Kopstal Luxemburg
    Fax : (+352) 30 04 15
    Montag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
  • Lac de la Haute-Sûre
    7, Duerfstrooss L-9635 Bavigne Luxemburg
    Fax : (+352) 99 35 53
    Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen
  • Larochette
    33, chemin J.A. Zinnen L-7626 Larochette Luxemburg
    Fax : (+352) 87 96 46
    Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Lenningen
    3, rue de l'Église L-5414 Canach Luxemburg
    Fax : (+352) 35 97 36
    Einwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr
  • Leudelange
    5, place des Martyrs L-3361 Leudelange Luxemburg
    Postfach 32 / L-3205 Leudelange
    Fax : (+352) 37 92 92 50
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr
  • Lintgen
    2, rue de Diekirch L-7440 Lintgen Luxemburg
    Fax : (+352) 32 03 59-35
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Lorentzweiler
    87, route de Luxembourg L-7373 Lorentzweiler Luxemburg
    Postfach 7 / L-7507 Lorentzweiler
    Fax : (+352) 33 32 88
  • Luxembourg
    42, place Guillaume II Luxembourg Luxemburg
    L-2090 Luxembourg
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
  • Mamer
    1, place de l'Indépendance L-8252 Mamer Luxemburg
    Postfach 50 / L-8201 Mamer
    Fax : (+352) 31 00 31-72
    Mittwochs von 16.30 bis 19.00 Uhr: nur nach Terminvereinbarung (https://rendezvous.mamer.lu)
  • Manternach
    3, Kirchewee L-6850 Manternach Luxemburg
    Fax : (+352) 71 08 16
  • Mersch
    Place St. Michel L-7556 Mersch Luxemburg
    Postfach 93 / L-7501 Mersch
    Fax : (+352) 32 80 13
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr
  • Mertert
    1-3, Grand-Rue L-6630 Wasserbillig Luxemburg
    Postfach 4 / L-6601 Wasserbillig
    Fax : (+352) 74 85 97
    Montag–Freitag, 7.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
  • Mertzig
    22, rue Principale L-9168 Mertzig Luxemburg
  • Mondercange
    Rue Arthur Thinnes L-3901 Mondercange Luxemburg
    Postfach 50 / L-3901 Mondercange
    Fax : (+352) 57 21 66
    Montag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Mondorf-les-Bains
    1, place des Villes Jumelées L-5627 Mondorf-les-Bains Luxemburg
    Postfach 55 / L-5601 Mondorf-les-Bains
    Fax : (+352) 23 60 55-29
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / bis 18.30 Uhr jeden 1. Mittwoch im Monat / Freitag, 7.00–15.00 Uhr
  • Niederanven
    18, rue d'Ernster L-6977 Oberanven Luxemburg
    Postfach 21 / L-6905 Niederanven
    Fax : (+352) 34 11 34 47
    Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr
  • Nommern
    31, rue Principale L-7465 Nommern Luxemburg
    Fax : (+352) 83 73 18-299
  • Parc Hosingen
    11, Op der Héi L-9809 Hosingen Luxemburg
    Postfach 12 / L-9801 Hosingen
    Fax : (+352) 92 93 19
    Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 14.00–16.45 Uhr / mittwochs bis 18.30 Uhr geöffnet
  • Petange
    Place J.F. Kennedy L-4760 Pétange Luxemburg
    Postfach 23 / L-4701 Pétange
    Fax : (+352) 50 12 51-2000
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr)
  • Preizerdaul
    3, rue de l'Eglise L-8606 Bettborn Luxemburg
    Fax : (+352) 26 62 99 99
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag und Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
  • Putscheid
    7, Veinerstrooss L-9462 Putscheid Luxemburg
    Fax : (+352) 90 80 24
    Dienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung
  • Rambrouch
    19, rue Principale L-8805 Rambrouch Luxemburg
    Fax : (+352) 23 64 06 57
  • Reckange-sur-Mess
    83, rue Jean-Pierre Hilger L-4980 Reckange-sur-Mess Luxemburg
    Fax : (+352) 37 92 20
    Montag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr
  • Redange/Attert
    38, Grand-Rue L-8510 Redange/Attert Luxemburg
    Postfach 8 / L-8501 Redange/Attert
    Fax : (+352) 23 62 04 28
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
  • Reisdorf
    2, place de l'Eglise L-9391 Reisdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 86 92 30
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwoch geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Remich
    Place de la Résistance L-5501 Remich Luxemburg
    Postfach 9 / L-5501 Remich
    Fax : (+352) 23 69 2-227
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / jeden 1. Mittwoch im Monat bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00-13.00 Uhr
  • Roeser
    40, Grand-Rue L-3394 Roeser Luxemburg
    Fax : (+352) 36 92 32 219
  • Rosport-Mompach
    9, rue Henri Tudor L-6582 Rosport Luxemburg
    Fax : (+352) 73 04 26
    Montag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr
  • Rumelange
    2, place G.-D. Charlotte L-3710 Rumelange Luxemburg
    Fax : (+352) 56 57 04
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
  • Saeul
    8, rue Principale L-7470 Saeul Luxemburg
    Postfach 11 / L-7506 Saeul
    Fax : (+352) 23 63 94 29
    Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.30 Uhr
  • Sandweiler
    18, rue Principale L-5240 Sandweiler Luxemburg
    Postfach 11 / L-5201 Sandweiler
    Fax : (+352) 35 79 66
    Gemeinde: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.45 / Einwohnermeldeamt, Standesamt und Dienststelle für Unterrichtswesen: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.00 Uhr
  • Sanem
    60, rue de la Poste L-4477 Belvaux Luxemburg
    Postfach 74 / L-4401 Belvaux
    Fax : (+352) 59 30 75 67
    Montag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Dienstag, 7.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
  • Schengen
    75, Wäistrooss L-5440 Remerschen Luxemburg
    Postfach 10 / L-5506 Remerschen
    Fax : (+352) 23 66 48 25
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Donnerstag ab 8.00 und jeweils am 1. Mittwoch des Monates bis 18.00 Uhr
  • Schieren
    90, route de Luxembourg L-9125 Schieren Luxemburg
    Fax : (+352) 81 67 87
    Montag–Mittwoch, 7.30–11.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr / Freitag, 7.30-11.30 Uhr
  • Schifflange
    Rue Aloyse Kayser L-3852 Schifflange Luxemburg
    Postfach 11, Avenue de la Libération / L-3801 Schifflange
    Fax : (+352) 45 42 02
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Schuttrange
    2, place de l'Eglise L-5367 Schuttrange Luxemburg
    Fax : (+352) 35 01 13-259
    Montag, 8.00–14.00 Uhr / Dienstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr / Mittwoch–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Stadtbredimus
    17, Dicksstrooss L-5451 Stadtbredimus Luxemburg
    Fax : (+352) 23 69 95-21
  • Steinfort
    4, Square Patton L-8443 Steinfort Luxemburg
    Postfach 42 / L-8401 Steinfort
    Fax : (+352) 39 00 15
    Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
  • Steinsel
    9, rue Paul Eyschen L-7317 Steinsel Luxemburg
    Fax : (+352) 33 21 39-39
  • Strassen
    1, place G. D. Charlotte L-8041 Strassen Luxemburg
    Postfach 22 / L-8001 Strassen
    Fax : (+352) 31 02 62-111
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.00 Uhr
  • Tandel
    6, Haaptstrooss L-9350 Bastendorf Luxemburg
    Postfach 141 / L-9202 Diekirch
    Fax : (+352) 80 38 03 20
  • Troisvierges
    9-11, Grand-Rue L-9905 Troisvierges Luxemburg
    Postfach 9 / L-9901 Troisvierges
    Fax : (+352) 99 82 38
  • Useldange
    2, rue de l'Eglise L-8706 Useldange Luxemburg
    Fax : (+352) 23 63 82 27
  • Vallée de l'Ernz
    18, rue de Larochette L-7661 Medernach Luxemburg
    Fax : (+352) 87 96 65
  • Vianden
    Place Vic. Abens L-9401 Vianden Luxemburg
    Postfach 10 / L-9401 Vianden
    Fax : (+352) 83 48 26
  • Vichten
    1, rue de l'Eglise L-9188 Vichten Luxemburg
    Fax : (+352) 88 92 10
    Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
  • Waldbillig
    1, rue André Hentges L-7680 Waldbillig Luxemburg
    Fax : (+352) 83 77 89
    Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr / Dienstag, 13.30–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.30–19.00 Uhr
  • Walferdange
    Place de la mairie L-7201 Walferdange Luxemburg
    Postfach 1 / L-7201 Walferdange
    Fax : (+352) 33 30 60
  • Weiler-la-Tour
    7, rue du Schlammestee L-5770 Weiler-la-Tour Luxemburg
    Fax : (+352) 26 61 71-200
  • Weiswampach
    Om Leempuddel L-9991 Weiswampach Luxemburg
    Fax : (+352) 97 80 78
  • Wiltz
    8-10, Grand-Rue L-9530 Wiltz Luxemburg
    Postfach 60 / L-9501 Wiltz
    Fax : (+352) 95 99 39-45
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr
  • Wincrange
    Maison n°85 L-9780 Wincrange Luxemburg
    Fax : (+352) 99 46 96-222
  • Winseler
    27, Duerfstrooss L-9696 Winseler Luxemburg
    Fax : (+352) 95 77 73
    Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
  • Wormeldange
    95, rue Principale L-5480 Wormeldanage Luxemburg
    Fax : (+352) 76 84 92
    Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

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