Angemessene Substanz

Die angemessene Substanz bezieht sich auf die physische und nicht-physische Installation und den Standort einer Struktur, um einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen zu können, und wird beurteilt in Bezug auf die Erwerbstätigkeiten der Struktur, die Aufstellung der gewerblichen Räumlichkeiten, den Bedard an finanziellen, menschlichen und technischen Ressourcen, der Anzahl an Arbeitsplätzen (mindestens 2) und den vertraglichen Beziehungen mit professionellen Marktteilnehmers aus dem Finanzsektor.

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