Antrag auf Erhalt einer Stellungnahme zu einem Investitionsprojekt im Rahmen eines Antrags auf Aufenthaltstitel für Investoren – Bereich Ministerium der Finanzen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Einführung eines Aufenthaltstitels für Investoren ist Teil der Politik zur Diversifizierung der luxemburgischen Wirtschaft, zur Förderung des Unternehmertums und zur Entwicklung des Finanzplatzes.

Unter diesem Blickwinkel soll diese Initiative neue vermögende Investoren nach Luxemburg bringen, die beispielsweise in die Übernahme oder Gründung eines Unternehmens des Typs „Family Office“ investieren oder ihr Vermögen von Luxemburg aus verwalten lassen möchten.

Dieser Aufenthaltstitel ist demnach an die Bedingung geknüpft, dass der Antragsteller ein Investitionsprojekt durchführt.

Vor der Einreichung seines Antrags auf einen Aufenthaltstitel für Investoren bei der Einwanderungsbehörde (Direction de l’immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel muss der Antragsteller eine befürwortende Stellungnahme betreffend sein Investitionsprojekt erhalten haben:

  • entweder vom Ministerium für Wirtschaft (falls es sich um eine Investition in ein bestehendes oder zu gründendes Unternehmen handelt);
  • oder vom Ministerium der Finanzen (falls es sich um eine Investition in eine Investitionsstruktur oder in Form einer Einlage bei einem Finanzinstitut handelt).

Der vorliegende Vorgang betrifft nur Investitionsprojekte, die vom Ministerium der Finanzen bewilligt werden müssen.

Zielgruppe

Alle Drittstaatsangehörigen, die einen Aufenthaltstitel für Investoren erhalten möchten, können das Ministerium der Finanzen um eine Stellungnahme bitten, wenn sie sich für eines der unten angegebenen Investitionsprojekte entschieden haben:

  • er investiert mindestens 3 Millionen Euro in eine bestehende oder zu gründende Investitions- und Verwaltungsstruktur mit Sitz in Luxemburg, die dort eine angemessene Substanz hat; oder
  • er investiert mindestens 20 Millionen Euro in Form einer Einlage bei einem in Luxemburg niedergelassenen Finanzinstitut und verpflichtet sich, diese Investition für mindestens 5 Jahre aufrechtzuerhalten.

Investitionen, deren Hauptziel im Kauf und der Vermietung von Immobilien besteht, sind von diesem Verfahren ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Für Investitionen in Investitionsstrukturen

Die Investitionsstruktur muss:

  • in Luxemburg niedergelassen sein;
  • in Bezug auf ihre Tätigkeit, die Aufstellung ihrer gewerblichen Räumlichkeiten, ihre technischen, personellen und finanziellen Ressourcen und ihre vertraglichen Beziehungen angemessene Substanz in Luxemburg haben;
  • mindestens 2 Vollzeitangestellte beschäftigen, bei denen es sich nicht um die wirtschaftlichen Eigentümer handelt;
  • mit angemessenen Governance- und internen Kontrollvorrichtungen ausgestattet sein.

Zudem müssen die eingebrachten Mittel:

  • entweder vom Antragsteller oder von einer anderen Investitionsstruktur, deren wirtschaftlicher Eigentümer er ist, eingebracht werden;
  • zu mindestens 75 % aus Eigenmitteln bestehen (das heißt höchstens 25 % Fremdkapital);
  • mindestens 3 Millionen Euro betragen und in der Bilanz der Investitionsstruktur verbucht werden.

Die von der Investitionsstruktur verwalteten Mittel müssen Gegenstand einer Einlage in Luxemburg sein.

Der wirtschaftliche Eigentümer der Investitionsstruktur muss ebenfalls der Antragsteller für den Aufenthaltstitel für Investoren bzw. dessen Ehe- oder Lebenspartner sein.

Schließlich dürfen weder direkte noch indirekte Immobiliengeschäfte das Hauptziel der Tätigkeit der Investitionsstruktur sein.

Für Investitionen in Form einer Einlage bei einem Finanzinstitut

Der Antragsteller muss sich verpflichten, seine Investition auf einem Bankkonto bei einem einzigen in Luxemburg niedergelassenen Finanzinstitut für mindestens 5 Jahre aufrechtzuerhalten.

Die investierten Mittel müssen:

  • mindestens 20 Millionen Euro betragen;
  • entweder vom Antragsteller oder von einer anderen Investitionsstruktur, deren wirtschaftlicher Eigentümer er ist, eingebracht werden;
  • zu 100 % aus Eigenmitteln bestehen (das heißt kein Fremdkapital). Sie können jedoch aus Devisen (Euro oder ausländische) oder Finanzinstrumenten bestehen;
  • frei von Vorkaufsrechten, Pfandrechten, Verpfändungen, Hypotheken oder sonstigen Sicherheiten jeglicher Art sein, die das volle Eigentum des Antragstellers beschränken.

Zudem muss der wirtschaftliche Eigentümer des investierten Betrags der Antragsteller für den Aufenthaltstitel für Investoren bzw. dessen Ehe- oder Lebenspartner sein.

Schließlich dürfen weder direkte noch indirekte Immobiliengeschäfte das Hauptziel der Gelder sein.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antragsteller übermittelt dem Ministerium der Finanzen per E-Mail eine Antragsakte.

Die Unterlagen sind alle in einer einzigen PDF-Datei einzusenden.

Vor der Übermittlung der Antragsakte an das Ministerium muss der Antragsteller die Vertraulichkeitserklärung betreffend die Bearbeitung personenbezogener Daten (Französisch, Pdf, 348 KB) im Rahmen dieses Vorgangs zur Kenntnis nehmen.

Belege

Die Antragsakte des Antragstellers muss folgende Belege enthalten, anhand derer die mit dem gewählten Investitionsprojekt verbundenen Bedingungen überprüft werden können.

Das Ministerium der Finanzen behält sich das Recht vor, sämtliche weiteren zur Prüfung der Antragsakte und zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen nützlichen oder erforderlichen Unterlagen zu verlangen.

Für Investitionen in Investitionsstrukturen

Das Antragsformular für den Erhalt einer Stellungnahme zum Investitionsprojekt ist ordnungsgemäß auszufüllen, und folgende Belege sind beizufügen:

  • eine Kopie des Identitätsnachweises des Antragstellers;
  • die Satzung der Investitionsstruktur;
  • die geprüften Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Verteilung der Eigenmittel nach Aktionären oder Gesellschaftern, etwaige Anhänge);
  • ein Bankidentitätsnachweis des luxemburgischen Bankkontos der Investitionsstruktur;
  • ein Nachweis für die Herkunft der Gelder;
  • eine Erklärung des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s);
  • die ordnungsgemäß ausgefüllte Vorlage der eidesstattlichen Erklärung;
  • ein Businessplan, der je nach Sachlage Folgendes beinhaltet:
    • eine Beschreibung der Tätigkeiten der Investitionsstruktur;
    • ein Dokument über die Governance und internen Kontrollmechanismen;
    • eine Analyse des finanziellen und Ausstattungsbedarfs;
    • einen Personalplan mit den entsprechenden Arbeitsverträgen.

Für Investitionen in Form einer Einlage bei einem Finanzinstitut

Das Antragsformular für den Erhalt einer Stellungnahme zum Investitionsprojekt ist ordnungsgemäß auszufüllen, und folgende Belege sind beizufügen:

  • eine Kopie des Identitätsnachweises des Antragstellers;
  • ein Bankidentitätsnachweis des luxemburgischen Bankkontos;
  • ein aktueller Auszug des luxemburgischen Bankkontos;
  • eine Erklärung des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s);
  • ein Nachweis für die Herkunft der Gelder;
  • die ordnungsgemäß ausgefüllte Vorlage der eidesstattlichen Erklärung.

Bearbeitung des Antrags durch die Behörde

Die Stellungnahme zum Investitionsprojekt, die dem Antragsteller sowie dem Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel vom Ministerium der Finanzen per Post übermittelt wird, kann 2 Formen annehmen:

  • befürwortende Stellungnahme: diese Art von Stellungnahme wird erteilt, wenn das Investitionsprojekt die Vorbedingungen erfüllt;
  • ablehnende Stellungnahme: diese Art von Stellungnahme wird erteilt, wenn das Investitionsprojekt die Vorbedingungen nicht erfüllt und/oder der Antragsteller eine unvollständige Antragsakte eingereicht hat.

Falls der Antragsteller noch nicht in der Lage ist, die erforderlichen Unterlagen beizubringen, muss er dem Ministerium der Finanzen die Gründe dafür mitteilen, woraufhin dieses nach eigenem Ermessen entscheidet, ob ein Ausnahmeverfahren angewandt werden kann.

Ausnahmeverfahren:

Wenn ein Ausnahmeverfahren angewandt werden kann, muss der Antragsteller dem Ministerium der Finanzen einen vorläufigen Investitionsplan vorlegen, in dem die Maßnahmen angegeben sind, die ergriffen werden, um die für das gewählte Investitionsprojekt erforderlichen Kriterien zu erfüllen.

Auf der Grundlage dieses vorläufigen Plans erteilt das Ministerium eine bedingte befürwortende Stellungnahme, die 90 Tage lang gültig ist (Gültigkeitsdauer des vorübergehenden Aufenthaltstitels).

Innerhalb dieser 90 Tage muss der Antragsteller die für sein Investitionsprojekt erforderlichen Belege beibringen. Kann der Antragsteller die Unterlagen innerhalb dieser Frist nicht beibringen, wird sein Antrag auf Aufenthaltstitel für Investoren abgelehnt.

Der Erhalt einer befürwortenden Stellungnahme des Ministeriums der Finanzen befreit den Antragsteller nicht von der Einhaltung der anderen gesetzlich vorgesehenen Bedingungen.

Gültigkeit

Die Stellungnahme des Ministeriums der Finanzen hat eine Gültigkeit von 1 Jahr.

Der Aufenthaltstitel für Investoren ist während seiner gesamten Gültigkeitsdauer an einen Mechanismus der jährlichen Überprüfung des Investitionsprojekts gebunden.

Spätestens 12 Monate nach Ausstellung des Aufenthaltstitels für Investoren wird die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen bezüglich der Investition (zum Beispiel: Aufrechterhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen, angemessene Substanz oder Investition für einen bestimmten Zeitraum) überprüft.

Verpflichtungen

Ein Antragsteller, der sich für eine Art von Investitionsprojekt entschieden hat und dem das Ministerium der Finanzen bezüglich dieses Projekts eine befürwortende Stellungnahme erteilt hat, kann seine Entscheidung nicht mehr revidieren und muss die gleiche Investitionsart während der gesamten Gültigkeitsdauer seines Aufenthaltstitels für Investoren beibehalten.

Es steht ihm jedoch frei, für eine dynamische Verwaltung seines Portfolios zu optieren und die seinem Investitionsprojekt zugrunde liegenden Vermögenswerte zu variieren, solange dieses weiterhin die geltenden Bedingungen erfüllt.

Erneute Überprüfung der Akte

Für die jährliche Überprüfung eines Investitionsprojekts geltendes Verfahren

Spätestens 3 Monate vor dem Jahrestag des Erhalts des Aufenthaltstitels für Investoren teilt das Ministerium der Finanzen dem Investor per Post mit, dass es die jährliche Überprüfung seines Investitionsprojekts vornehmen wird.

Der Investor muss dem Ministerium der Finanzen dann folgende Unterlagen übermitteln:

  • das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular für die jährliche Überprüfung;
  • die Belege, anhand derer die mit dem Investitionsprojekt verbundenen Bedingungen überprüft werden können (siehe Abschnitt „Belege“).

Der Investor muss dem Ministerium der Finanzen die Unterlagen innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist übermitteln.

Die Stellungnahme zur jährlichen Überprüfung wird dem Antragsteller sowie der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel vom Ministerium der Finanzen per Post übermittelt. Sie kann 3 Formen annehmen:

  • befürwortende Stellungnahme: diese Art von Stellungnahme wird erteilt, wenn das Investitionsprojekt die Bedingungen erfüllt;
  • bedingte befürwortende Stellungnahme: wenn die für die jährliche Überprüfung eingereichten Unterlagen eine Überprüfung der Einhaltung aller Bedingungen nicht ermöglichen, kann das Ministerium der Finanzen nach eigenem Ermessen eine bedingte befürwortende Stellungnahme erteilen. Das Ministerium der Finanzen verlangt dann vom Antragsteller, dass er zusätzliche Belege oder Informationen beibringt, dies zwingend innerhalb der vom Ministerium der Finanzen auferlegten Frist. Diese Frist kann bis zu 1 Jahr betragen (bis zur nächsten jährlichen Überprüfung des Investitionsprojekts). Bringt der Antragsteller den Nachweis für die Einhaltung der für sein Investitionsprojekt vorgesehenen Bedingungen nicht bei, erteilt das Ministerium der Finanzen eine ablehnende Stellungnahme und empfiehlt der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel, ihm den Aufenthaltstitel für Investoren zu entziehen;
  • ablehnende Stellungnahme: diese Art von Stellungnahme wird erteilt, wenn das Investitionsprojekt die Bedingungen nicht erfüllt und/oder der Antragsteller eine unvollständige Antragsakte eingereicht bzw. die Frist nicht eingehalten hat. Eine ablehnende Stellungnahme hat den Entzug des Aufenthaltstitels für Investoren zur Folge.

Zusätzliche Bedingung für Investitionen in Form einer Einlage bei einem Finanzinstitut

Das Ministerium der Finanzen prüft bei allen Investitionen in Form einer Einlage die Einhaltung der Mindestgrenze der Investition auf der Grundlage des monatlichen Mittelwerts des Saldos, des Nettoinventarwerts oder des Börsenwerts der besagten Investition.

Dieser Mittelwert, der unbedingt mindestens 20 Millionen Euro betragen muss, wird auf der Grundlage der Salden, Nettoinventarwerte oder Börsenwerte zum 1. Werktag jedes Monats ab dem Tag des Erhalts des Aufenthaltstitels bis zum Datum der jährlichen Überprüfung berechnet.

Der Antragsteller muss demnach die entsprechenden Kontoauszüge des abgelaufenen Jahres einreichen, damit das Ministerium der Finanzen diese Bedingung überprüfen kann.

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